Datum: 17.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf Fl.Nr. 469/2, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
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2 |
Teilweiser Umbau des Betriebsgebäudes in Büroräume auf Fl.Nr. 65, Gemarkung Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)
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3 |
Errichtung von zwei einseitigen, beleuchteten Werbeanlagen freistehend auf Fl.Nr. 979, Gemarkung Pettendorf (Regensburger Straße, Reifenthal)
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4 |
Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Lindenweg Kneiting)
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5 |
Bauvoranfrage auf Neubau einer Maschinen- u. Lagerhalle auf Fl.Nr. 144, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
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6 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2018-1339 vom 21.02.2019 - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage - auf Fl.Nr. 1638 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)
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7 |
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
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8 |
Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1415/24, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf Fl.Nr. 469/2, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.11.2019 mit einem Antrag auf Baugenehmigung. Aufgrund diverser Umplanungen wird nun ein neuer Antrag folgenden Inhalts vorgelegt:
Eingabeplan alt:
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Eingabeplan neu:
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Massivbauweise
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Holzständerbauweise
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Keller
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Kein Keller
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Hausaußenmaße: 8,49 m x 13,74 m
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Hausaußenmaße: 8,24 m x 13,61 m
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Dachneigung 18°
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Dachneigung 24° und 26°
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Garage 6 m x 3 m
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Garage 6 m x 9 m
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Carport + Schuppen 3 m x 8 m
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Carport + Überdachung 4 m x 9 m
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EG + OG
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EG + OG über OG teilweise Nutzfläche
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Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Rüdigerstraße (Stichstraße) gesichert.
Die Erschließung Wasser ist nach den Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen vom 20.11.2019 (Erstantrag) und 15.11.2022 derzeit nicht gesichert. Durch eine Verlängerung der Versorgungsleitung um ca. 7 m kann ein gesichertes Anschlussverhältnis hergestellt werden. Hierzu ist mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung zur Übernahme der Erschließungskosten (vor Baubeginn) zu unterzeichnen.
Die Erschließung Abwasser ist über die Schmutzwasserleitung (Druckleitung) in der Stichstraße gesichert. Der erforderliche Grundstücksanschluss ist bereits vorhanden. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern bzw. zurückzuhalten.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 469, Gemarkung Pettendorf) wurde unter Vorbehalt erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der geänderten Planung sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen wird verwiesen.
- Eine entsprechende Eingrünung ist vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Teilweiser Umbau des Betriebsgebäudes in Büroräume auf Fl.Nr. 65, Gemarkung Pettendorf (Auf der Höhe, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es ist vorgesehen, einen Teil des bestehenden Gebäudes in Büroräume umzubauen. Zusätzlich wird eine energetische Sanierung der technischen Räume (Büro Wassermeister, Werkstatt, Lager etc.) sowie eine Neuordnung des Lagers durchgeführt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Auf der Höhe“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Errichtung von zwei einseitigen, beleuchteten Werbeanlagen freistehend auf Fl.Nr. 979, Gemarkung Pettendorf (Regensburger Straße, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt zwei einseitig beleuchtende Werbeanlagen auf Höhe des Anwesens Pettendorfer Straße 4 in Reifenthal zu errichten. Die Ausmaße der jeweiligen Anlagen betragen 3,56 x 2,52 m (Postermaß) bei einer Gesamthöhe von 3,72 m.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pettendorfer Straße“ bzw. „Regensburger Straße“ (Kreisstraße R 39) erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmung der Fl.Nrn. 979/3 und 982/2, jeweils Gemarkung Pettendorf, wurde nicht erteilt bzw. nicht eingeholt.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Bürgermeister Obermeier erläuterte bereits in der Sitzung vom 18.08.2022 den Sachverhalt in Verbindung mit einem Urteil des VG Ansbach. Hiernach ist eine derartige Werbeanlage zwar nicht wünschenswert, aber rechtlich offenbar genehmigungsfähig.
Zudem wäre zu beachten, dass die Werbeanlage 1 an der Einmündung in die Pettendorfer Straße ggfs. die Sicht in Richtung Schwetzendorf einschränken könnte. Hier wäre unter Umständen von Seiten des Landratsamtes die Verkehrswacht mit zu beteiligen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier verweist auf das Gerichtsurteil des VG Ansbach in ähnlicher Sache. Schriftführer Putz erläutert hierzu den Sachstand des zuletzt behandelten Antrags auf Errichtung einer Werbeanlage in Schwetzendorf. Laut Landratsamt wird dieser Antrag der Gemeinde erneut zur Beratung vorgelegt werden, da die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
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4. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Lindenweg Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Getreide und Maschinen auf der o.g. Fl.Nr. in seiner Sitzung vom 17.02.2011. Das Landratsamt Regensburg erteilte anschließend hierfür den Vorbescheid-Nr. S43-2011-0268 vom 24.03.2011, dessen Geltungsdauer mehrmals verlängert wurde. Dem am 25.04.2018 eingereichten Antrag auf Baugenehmigung wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.11.2018 (Az. S 43-2018-0828) stattgegeben, die Halle (35,40 x 22,00 m) wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.
In seiner Sitzung vom 21.04.2022 erteilte der Bauausschuss einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer weiteren Maschinen- und Lagerhalle mit den Ausmaßen 35,40 x 15,00 m mit einem Satteldach (DN 20°) sein Einvernehmen. Die gestalterische Ausführung soll analog der bereits bestehenden Halle erfolgen. Als Begründung wurde angeführt, dass die aktuell gepachteten Hallen im Gutshof Etterzhausen wegen Umbaumaßnahmen und Umnutzung langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die bereits errichtete Maschinen- und Lagerhalle auf dieser Fl.Nr. kann diesen zusätzlichen Bedarf, bedingt auch durch weitere Flächenzugänge und mittlerweile intensivere Getreidelagerung, nicht decken.
Die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Regensburg, erteilte den beantragten Vorbescheid Nr. S 43-2022-0690 am 23.06.2022 unter umfangreichen Auflagen und Bedingungen, die im Detail hier nicht wiedergegeben werden.
Zum Bauantrag vom 03.11.2022:
Es wird nun beabsichtigt, eine landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle in den Ausmaßen von 35,40 m x 18,00 m mit einem Satteldach (DN 20°) analog der bereits bestehenden Halle zu errichten.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenweg“, Fl.Nr. 177, gesichert. Das Vorhaben benötigt weder einen Strom-, Wasser- noch einen Abwasseranschluss. Zu der über das Grundstück verlaufenden 20 kV-Freileitung der REWAG muss der erforderliche Sicherheitsabstand von 3,0 m eingehalten werden.
Die Rückhaltung des auch hier anfallenden, nicht unerheblichen Niederschlagswassers ist auf dem Grundstück durch die Anlage einer ausreichend dimensionierter Sickermulde zu gewährleisten. Durch den Überlauf der Sickermulde dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt verteilt Gemeinderätin Muehlenberg einen Fachbeitrag zur Landschaftsrahmenplanung, Schutzgut Landschaftsbild, für die Region 11 Regensburg des LfU Bayern mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Entscheidung. Da sie keine Kenntnis vom Inhalt des Vorbescheides hat, beantragt sie entsprechende Einsichtnahme, um sich auf diesen Tagesordnungspunkt gezielt vorbereiten zu können. Aus diesem Grund stellt sie den
Antrag zur Geschäftsordnung:
Gemeinderätin Muehlenberg beantragt, den TOP 4 – Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting, zu vertagen.
Abstimmung: 1 : 6 Stimmen
Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass der Vorbescheid und dessen Nebenbestimmungen/Auflagen nicht so umfangreich sind und er diese gerne vorliest, was er dann auch tat. Abschließend stellte er fest, dass durch den Vorbescheid bereits Baurecht für den vorliegenden Antrag geschaffen wurde. Es geht jetzt nur noch um Erteilung/Zustimmung zu etwaigen Nebenbestimmungen, Auflagen.
Gemeinderat Bosl erklärt, dass er dem Antrag voll umfänglich zustimmen wird, da zum einen das Vorhaben privilegiert ist, die dauerhafte Nutzung durch einen Vollerwerbslandwirt mit bereits vorhandenen Nachfolgern gesichert ist und der regionalen Nahversorgung dient.
Gemeinderätin Muehlenberg regt an, dass die Halle zumindest mit einer blendfreien PV-Anlage ausgestattet wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen zur Erschließung wird erneut Bezug genommen. Dem Antragsteller wird ferner empfohlen, die Halle mit einer blendfreien PV-Anlage auszustatten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
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5. Bauvoranfrage auf Neubau einer Maschinen- u. Lagerhalle auf Fl.Nr. 144, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, eine Maschinen- und Lagerhalle in den Ausmaßen 25,50 m x 11,00 m mit einem Pultdach zu errichten. Der Abstand zur Fahrbahn der benachbarten Staatsstraße 2660 beträgt ca. 20 m.
Es ist geplant, für den Eigenbedarf Brennholz für die eigenen Anwesen im Gemeindebereich, sowie private Fahrzeuge, wie Maschinen, Anhänger, Gerüst etc. zu lagern. In Planung ist, die Halle mit einer PV-Anlage zu bestücken, eine weitergehende gewerbliche Nutzung wird ausgeschlossen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Zur Alten Mühle“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst zunächst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Diskussionsverlauf
Es wird festgestellt, dass die im WEB-GIS dargestellten HW-Koten auf diesem Grundstück aufgrund der topographischen Lage nicht richtig sein können. Es wird um Überprüfung durch die zuständigen Stellen am Landratsamt gebeten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.
Die im WEB-GIS dargestellten HW-Koten auf diesem Grundstück können aufgrund der topographischen Lage nicht richtig sein. Es wird um Überprüfung durch die zuständigen Stellen am Landratsamt gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2018-1339 vom 21.02.2019 - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage - auf Fl.Nr. 1638 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Grabenfeldstraße, Eichenbrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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17.11.2022
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 16.08.2018 mit dem Antrag auf Baugenehmigung und erteilte diesem sein Einvernehmen. Die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S-43-2018-1339 vom 21.02.2019 die beantragte Baugenehmigung.
Mit Schreiben vom 03.11.2022 wird nun die Verlängerung dieser Baugenehmigung aus bekannten Gründen beantragt.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Grabenfeldstraße gesichert. Die Abwasserbeseitigung erfolgt eine, durch das Landratsamt Regensburg mit Bescheid vom 13.04.2017 genehmigte Kleinkläranlage. Diese ging nach Auskunft des Pächters der landwirtschaftlichen Flächen am 10.06.2021 in Betrieb, eine Bestätigung des Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) liegt noch nicht vor.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen erklärt in seiner Stellungnahme vom 15.11.2022 die Erschließung als gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der beantragten Verlängerung sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
10. Bauausschuss
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17.11.2022
|
ö
|
beschließend
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7 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt eine Terrassenüberdachung mit Glasdach in den Ausmaßen von 3,40 m x 5,70 m an das bestehende Gebäude zu errichten. Zur Realisierung des Vorhabens wird
- eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und
eine Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich Einhaltung erforderlichen Abstandsflächen beantragt.
Der erforderliche Antrag auf Befreiung bzw. Abweichung liegt den Unterlagen mit Begründung bei.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ und die private Stichstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1415/24, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
|
10. Bauausschuss
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17.11.2022
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 10,99 x 9,11 m in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 43°) zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. Es muss versucht werden, den bestehenden Abwasseranschluss mit zu verwenden.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt, da sich nach der Vermessung die angrenzenden Grundstücke alle im Eigentum des Antragstellers befinden.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Muehlenberg stellt fest, dass keine Angaben zur Grundflächenzahl (GRZ) im Bauantrag gemacht wurden.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen, im Bauantrag ist die fehlende Eintragung der GRZ zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 19:47 Uhr