Datum: 01.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2022.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung mit TOP 1 und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschussfähigkeit fest.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Seniorenarbeit; Bestellung der neuen Seniorenbeauftragten der Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Seit Januar 2008 gibt es eine im Rahmen der Agenda entstandene Arbeitsgruppe „Miteinander älter werden in unserer Gemeinde“. Aus dieser Arbeitsgruppe wurden drei Personen benannt, die sich als Seniorenbeauftragter bzw. dessen Stellvertreter zur Verfügung stellten. Die bisherigen Seniorenbeauftragten wurden in der Sitzung vom 6.8.2009 erstmalig bestellt und hatten diese Funktion seither inne. Mit Wirkung zum 1. September 2022 gaben die drei bisherigen Beauftragten ihr Mandat zurück.
Da sich aus dem Kreis des bisherigen Seniorenforums niemand bereitfand, diese Rolle über die normale Mitarbeit hinaus verantwortlich zu besetzen, wurde im Pettendorf aktuell August 2022 die Bevölkerung aufgerufen, sich bei Interesse für diese wichtige Tätigkeit bei der Gemeinde Pettendorf zu melden.
Hierauf haben sich drei Personen gemeldet. Eine Person hat sich für die grundsätzliche Mitarbeit bei der Dorferneuerung Pettendorf entschieden.
Die beiden weiteren interessierten Personen:
Herr Alfred Stiegler und Herr Dieter Pecher
haben sich nach ausführlichen Gesprächen mit dem Bürgermeister und Sichtung der vorhandenen Unterlagen eingehend mit der Thematik beschäftigt und entschieden, diese Position übernehmen zu wollen.
Im Seniorenforum vom 7.11.2022 habe sich beide Interessenten vorgestellt und dem Forum ihre Sichtweise zur Thematik und die Ziele Ihrer Tätigkeit dargelegt. Das Gremium befürwortet beide Interessenten und empfiehlt die offizielle Bestellung im Gemeinderat.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und bedankt sich insbesondere bei den zur Abstimmung stehenden Kandidaten für ihre Bereitschaft, dieses wichtige Ehrenamt bei der Gemeinde Pettendorf auszuüben. Im Rahmen einer kurzen Vorstellung der neuen Seniorenbeauftragten, ergreift Herr Pecher das Wort und stellt sich dem Gemeinderat vor. Herr Pecher lebt seit über dreißig Jahren in der Gemeinde und war aufgrund seiner internationalen Tätigkeiten nicht ständig vor Ort präsent. Aufgrund seines Renteneintritts ist er daher besonders gerne bereit, Verantwortung als stellvertretender Seniorenbeauftragter zu übernehmen und seiner Gemeinde, in mehr als drei Jahrzehnten seine Heimat geworden ist, etwas zurückgeben. Auch Herr Stiegler richtet kurz ein Grußwort an die Gemeinderäte, verzichtet jedoch aufgrund seines Bekanntheitsgrades auf eine weitergehende Vorstellung seiner Person. Aus Herr Stiegler macht deutlich, dass er sich sehr auf die neuen Aufgaben als Seniorenbeauftragter freut.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Gesprächsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:
Beschluss 1
Der Gemeinderat bestellt Herrn Alfred Stiegler zum Seniorenbeauftragten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat bestellt Herrn Dieter Pecher als stellvertretenden Seniorenbeauftragten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brandschutz; Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung eines Anbaus am Gerätehaus Pettendorf zur Herstellung von UVV-gerechten Umkleiden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Über die Notwendigkeit der Maßnahme wurde in der GRS vom 7.2.2019 beraten. In der GRS vom 3.12.2020 wurde die Planung für die Lph 1-2 beauftragt. Auf die Inhalte der beiden Sitzungen wird verwiesen.
Nunmehr ist zu entscheiden, ob die Maßnahme 2023 – vorbehaltlich der Finanzierbarkeit – grundsätzlich zur Ausführung kommt.
Hierzu fand nochmal eine Abstimmung mit dem Kommandanten der FF Pettendorf statt, der
darum bittet, folgende Maßnahmen in der Planung zu berücksichtigen:
- in dem ersten Entwurf ist keine Trennung von Damen und Herren berücksichtigt. Baulich würde ich keine Trennung vorsehen, dann können wir flexibel reagieren. Es wird aber ein zweiter Zugang benötigt werden.
- Aktuell ist die Fläche der Umkleiden mit 86 Quadratmeter eingeplant. Wir benötigen laut gesetzlichen Richtlinien für die 75 Umkleideplätze 90 Quadratmeter.
- Umkleideplätze für die Jugendfeuerwehr fehlen. Ich will die Jugendfeuerwehr nicht in der Fahrzeughalle belassen. Hierfür benötigen wir nochmals mindestens 20 Quadratmeter.
- Um die Parkplatzsituation zu entschärfen würde ich dich bitten Parkplätze für die Bauhofmitarbeiter hinter der Salzhalle zu ertüchtigen.
- Um mögliche Alarmparkplätze für die Feuerwehrangehörigen zu schaffen, Überflurhydrant auf die gegenüberliegende Grünfläche zu versetzen (in der Nähe des Gedenksteines). Dadurch können wir Parkplätze vor dem Anbau realisieren.
- Wir benötigen noch weitere Lagerflächen für Einsatzmittel (Ölbindemittel, Schmutzwasserpumpen usw.). Das sollten wir in den Planungen mit berücksichtigen.
Die Diskussion um besondere Dachausbauten im Rahmen des Anbaus ist nunmehr auf ein normales Pultdach reduziert.
Die Planung der Räume ist im Entwurf dargestellt:
Die Kostenberechnung zum Vorentwurf Januar (Flachdachvariante) lag im Januar 2021 bei 175.000 € brutto, die Preisveränderungen lassen hier eher 200.000 € erwarten, hinzu kommen die Honorare für Planungsleistungen.
Alternativ zum konventionellen Entwurf wurden Angebote abgefragt:
- In Holzständerbauwiese ohne Bodenplatte und mit Eigenausbau Wanddämmung und Innenbeplankung OSB und Gipskarton:
- März 2021: 98.770 € brutto
- Als Serienstahlhalle ohne Bodenplatte und Elektro-, HLS etc. gibt es Angebote vom März 2021 ab 52.000 €
Aus Sicht der Verwaltung bietet bei einer grundsätzlichen Befürwortung der Maßnahme die Variante mit Holzständerbauweise den größten Spielraum für Bereiche des Eigenausbaus, sodass diese Variante festgelegt werden sollte.
Zusätzlich sollte die Anlage von Parkplätzen mit in die Planung einbezogen werden, da für den Anbau 4 Stellplätze wegfallen und Ersatz erforderlich ist:
In diesem Zusammenhang ist der Bürgersteig dann entsprechend abzusenken.
Nach Telefonat vom 28.11.2022 mit dem Vorstand der FF Pettendorf ist die interne Meinungsbildung entgegen den bisherigen Gesprächen noch nicht abgeschlossen. Es werden wieder Varianten diskutiert, die in der ursprünglichen Lösungssuche bereits angedacht waren: z.B. Auslagerung von Stellplätzen und Unterbringen der Umkleide im Bestand.
Weiter wird die Zeitschiene als unkritisch betrachtet, sodass das Umsetzungsjahr 2023 nicht angestrebt wird.
Vorzuziehen wäre deswegen in 2023 die Umsetzung der energetischen Maßnahmen in Form von Fenster- und Torerneuerungen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier stellt kurz den Sachverhalt vor und erläutert, dass im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der FFW Pettendorf eine Umsetzung erst im Jahr 2024 erfolgen kann. Aus diesem Grund soll die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt vertagt werden. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nicht im HH 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Örtliche Rechnungsprüfung; Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der vom Gemeinderat bestellte Rechnungsprüfungsausschuss vom 17.10.2022, bestehend aus dem Vorsitzenden und Schriftführer Dr. Christian Schweiger und den Mitgliedern Walfried Achhammer, Ludwig Bink, Michael Dotzler und Stefan Pengler nahm am 17.10.2022 von 9 bis 12 und 13 bis 16.30 Uhr die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vor.
Nachfolgende Prüfungsunterlagen haben vorgelegen:
- die Haushaltssatzung (Haushaltsplan, Wirtschaftsplan, Stellenplan)
- die Haushaltssachbücher mit Jahresrechnung (für Gemeindehaushalt, Verwahrgelder und Vorschüsse)
- die Zeitbücher (Hauptbuch, Abgabenvorbuch u. ä. chronologische Buchungsnachweise)
- das Kontogegenbuch mit den Kontoauszügen
- das Kassentagebuch (Kassenstrazze)
- das Tagesabschlussbuch (Tagesabschlusskonten)
- die Steuermessbetragsverzeichnisse für die Grund- und Gewerbesteuern
- die Soll- und Hebelisten der gemeindlichen Gebühren, Steuern, Abgaben, Benutzungsgebühren, Beiträge, Mieten und Pachten
- die Beschlussbücher für die Zeit vom 01.01.-31.12.2021
ART UND UMFANG DER PRÜFUNGSHANDLUNGEN (ART. 106 ABS. 1 GO,
VV NR. 5 ZU § 2 KOMMPRV)
Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Auf Mängel von nicht wesentlicher Bedeutung wurden die zuständigen Bediensteten mündlich hingewiesen.
EINHALTUNG DER HAUSHALTSSATZUNG UND DES HAUSHALTSPLANS
Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erheblichen Haushaltsüberschreitungen.
RECHNERISCHE PRÜFUNG
Hinweis: Bei Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung (z. B. Zeit- und Sachbuchführung einschließlich Rechnungslegung durch die AKDB und andere automatisierte Verfahren) kann auf eine rechnerische Prüfung der ausgedruckten Ergebnisse verzichtet werden, weil die rechnerische Richtigkeit der maschinell gebildeten Summen als gewährleistet gelten kann. Entsprechend wurden hier keine Prüfungshandlungen vorgenommen.
SACHLICHE (MATERIELLE) PRÜFUNG
AUSGABEN DES GESAMTHAUSHALTS
Bei der sachlichen (materiellen) Prüfung wurde in angemessenen Stichproben geprüft, ob
- eine Verpflichtung zur Leistung der Ausgabe bestand und zwar auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, von Gemeinderatsbeschlüssen, vertraglicher Abmachungen oder sonstiger Vereinbarungen,
- die Ausgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
- die in Rechnung gestellten Leistungen und Lieferungen tatsächlich getätigt worden sind.
In formeller Hinsicht wurde weiter geprüft, ob
- die Ausgaben ausreichend belegt sind und der Zahlungsgrund ersichtlich ist,
- die Ausgaben von Anordnungsbefugten schriftlich angeordnet sind,
- auf den Belegen die Empfangsbestätigungen (Unterschriften) beziehungsweise die Zahlungsnachweise vorhanden sind,
- für alle Leistungen und Lieferungen Originalrechnungen vorliegen,
- die Zahlungen an den tatsächlichen Empfangsberechtigten geleistet wurden,
- die tatsächlichen Zahlungen mit den Buchungen im Sachbuch übereinstimmen,
- die Rechnungsbeträge auf Grund der Angaben über Mengen, Zeitdauer, Maße, Gewichte und Preise nachprüfbar sind,
- notwendige Beschlüsse des Gemeinderats vorliegen und diese richtig ausgeführt wurden.
AUSGABEN DES VERMÖGENSHAUSHALTS
INVESTITIONS-MASSNAHMEN
In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Öffentliche Ausschreibung, Vergabegrundsätze) vergeben und ausgeführt wurden.
Die Prüfung hat zu im nachfolgenden bezeichneten Bemerkungen Anlass gegeben.
Weitere Prüfungsfeststellungen:
Prüfung der Pachtverträge:
Zunächst bestand Anlass zur Prüfung aufgrund des Erwerbs der Flurstücke 394 und 501, beide Gemarkung Hainsacker, um sicherzustellen, dass für diese nun im Eigentum der Gemeinde befindlichen Flurstücke Pachtverträge geschlossen wurden. Dies konnte bestätigt werden.
Folgendes wurde bei der Prüfung zur Kenntnis genommen und soll hier lobend erwähnt werden: Verwaltungsseitig wurde entdeckt, dass in einem Einzelfall länger kein Pachtzins erhoben wurde. Dies wurde umgehend korrigiert.
Mit dem Lob geht das Interesse des Rechnungsprüfungsausschusses darüber einher, wie die pünktliche Zahlung der jeweiligen Pachtzinsen sichergestellt wird. Es wird darum gebeten, den zugrundeliegenden Prozess im Gemeinderat vorzustellen.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Pachtzahlung wird für alle Pachtverträge durch Sollstellung des Pachtzinses zur vereinbarten Fälligkeit (meist 01.10. des Jahres) sichergestellt. Bei fehlenden Zahlungseingang wird nach 14 Tagen eine Erinnerung durch das Bauamt veranlasst, bei weiterem Zahlungsverzug wird der Anspruch über die Kasse und das ggf. notwendige Mahnwesen verfolgt.
E-Bike-Förderung:
Diese Fördermaßnahme wurde geprüft. Hier fiel auf, dass der Verwaltung ein nicht geringer Arbeitsaufwand entstand. In der Regel war dies der Fall, weil von Bürgern Förderanträge gestellt wurden, der entsprechende Kaufnachweis in Form einer Rechnung jedoch erst deutlich später nachgereicht wurde. Dies führte zu mehrfachen Nachfragen bei den Antragstellern. Als „lessons learnt“ mit dem Ziel der Entlastung der Verwaltung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss, durchaus weniger bürgerfreundliche Vorgehensweisen anzuwenden. Konkret hätte dies im Fall der E-Bike-Förderung bedeuten können, nur Förderungsanträge anzunehmen, denen bereits eine Rechnung beigefügt ist.
Stellungnahme Kämmerei:
Die Abwicklung der E-Bike-Förderung gestaltete sich anfänglich schwieriger als geplant, da nach Bekanntwerden der Gemeinderatsentscheidung über die Pettendorf aktuell eine große Anzahl von formlosen Anträgen eingingen, ohne dass vorher die Rahmenbedingungen für die Antragsstellung bekanntgeben wurden. Aus diesem Grund wurde es erforderlich, die Unterlagen nachzufordern. Als „lessons learnt“ werden gemeindliche Förderprogramme in Zukunft über die Homepage mit entsprechend vorbereiteten Antragsunterlagen eingestellt. Dadurch wird ähnlich wie bei staatlichen Fördermaßnahmen ein formeller Antrag mit von Anfang an klar definierten Antragsunterlagen bereitgestellt. Eine formlose Antragstellung wird künftig nicht mehr zugelassen.
Gemeindeseitig angemietete Fläche in der Dorfladenimmobilie
Im Rahmen der Prüfungshandlungen stieß der Ausschuss auch auf das Thema der seitens der Gemeinde in der den Dorfladen beherbergenden Immobilie angemieteten Flächen, vgl. Email des Bürgermeisters vom 25.08.2022. Der Ausschuss regt an, das Thema dem Gemeinderat transparent zu machen und zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise vorzulegen.
Stellungnahme Kämmerei:
Bei der von der Gemeinde angemieteten Fläche handelt es sich um eine Restfläche von
176,85 m². Hierfür besteht ein Mietvertrag zwischen der Gemeinde Pettendorf mit dem Vermieter der Immobilie Schloßstraße 17. Seit 2022 nutzt der Dorfladen diese Fläche „testweise“ für die Erweiterung des Getränkemarktes. Die aktuellen Rahmenbedingungen und die künftige Nutzung sind nicht Gegenstand der Haushaltsjahre 2021 und 2022, werden aber für das HH-Jahr 2023 vertraglich geregelt.
Prüfung von abgeschlossenen Bauvorhaben
Zur Prüfung angestanden hätte die Baumaßnahme Hummelbergstraße. Nachdem diese noch nicht schlussgerechnet ist, wird die Prüfung auf das Folgejahr verschoben.
Stellungnahme Kämmerei:
Nicht erforderlich.
Bauhof
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, den aktuellen Sachstand zur Organisationsuntersuchung bezüglich des Bauhofs im Gemeinderat darzulegen.
Stellungnahme Bürgermeister und Kämmerei:
Der Arbeitsstand zur Analyse der Betriebsorganisation Bauhof ist im Wesentlichen auf dem Sachstand, der dem Gemeinderat im Mai mit Unterlagen erläutert wurde. Ein weiteres Vorwärtskommen war über den Sommer aufgrund der vielzähligen operativen Tätigkeiten des Bürgermeisters nicht leistbar: Fertigstellung Ärztehaus, Fertigstellung Kinderhaus Kneiting, Umsetzung Waldkindergarten, Straßenbau Aichahof, Straßenbau Gut Tremmelhausen, Freizeitgelände Kneiting in Verbindung und Sanierung Pumpwerk Kneiting. Daneben liefen insgesamt 5 Bebauungsplanverfahren, ein Ratsbegehren und die üblichen routinemäßigen Tätigkeiten. Zudem kam ein insgesamt sehr hoher Ausfall im Bauhof hinzu. Dies führte zu einem erheblichen Nachholbedarf der routinemäßigen Tätigkeiten, sodass notwendige Abstimmungsgespräche mit dem BHL aber auch mit dem Team bislang nicht untergebracht werden konnten.
Mit der Vergabe einer Winterdiensttour wird ein entsprechendes Zeitfenster über die Wintermonate erwartet, in der dies untergebracht werden soll. Ziel ist, die Ergebnisse vor der Finanzausschusssitzung 2023 vorzulegen, um in der Konsequenz über die bereits im Stellen-Plan 2022 angedachte Neubesetzung entscheiden zu können. Weitere Informationen befinden sich im Anhang.
Zusammenfassung der Prüfungsfeststellungen
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 ergab Anlass zu einer geringen Anzahl an Bemerkungen, zu denen die Verwaltung gebeten wird, Stellung zu nehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung nach Erledigung der aufgeführten Prüfungserinnerungen mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Dr. Schweiger, erläutert die Prüfungsfeststellungen. Bürgermeister Obermeier und GL Antretter nehmen zu den Prüfungsfeststellungen entsprechend der Ausführungen im Sachverhalt Stellung. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss 1
- Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vom 17.10.2022 wurde bekannt geben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel, sowie die von ihm bekanntgegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Jahresrechung 2021 wird in der vorgelegten Form festgestellt:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
- Der Erste Bürgermeister wird wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung zum TOP 1 (Entlastung) ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
- Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Abstimmung wird vom Zweiten Bürgermeister Bink geleitet.
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5. Vollzug der GO; Erlass Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses der Gemeinde Pettendorf - kurz: Kindergartenbussatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Beförderung der Kindergartenkinder mit dem gemeindlichen Kindergartenbus erfolgte bisher auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung.
Da es in den letzten Jahren immer wieder zu umfangreichen Einzelanfragen bezüglich der Nutzung des Kindergartenbusses und der damit verbundenen rechtlichen Regelungen gekommen ist, wird zur allgemein verbindlichen Regelung eine Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses zur Abstimmung und Erlass vorgeschlagen. Darin werden u. a. die Beförderungsentgelte als Gebühren festgesetzt. Aus Sicht der Kämmerei ist aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für den Betrieb und Unterhalt des Kindergartenbusses eine Gebührenanpassung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 vorzunehmen. Der Kindergartenbus ist seit Inbetriebnahme defizitär.
Die Satzung befindet sich im Entwurf im Anhang. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wird bis zur Vorbesprechung dezidiert dargestellt, vgl. Anlage.
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert kurz den Inhalt der Satzung. Die Satzung stellt nun eine verbindliche Grundlage für die Nutzung des Kindergartenbusses dar. Bürgermeister Obermeier stellt auf Grundlage der fortgeschriebenen Zahlen zum Kindergartenbus dar, dass der Kindergartenbus ein ständiger Zuschussbetrieb ist. Bedingt durch die coronabedingten Ausfälle erhöhte sich das Defizit zum Schluss auf ca. 28.000 €. Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion ein klarer Konsens dafür, die Nutzung des Kindergartenbusses auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu organisieren. Bezüglich der Gebührenerhöhung besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, von einer Gebührenerhöhung abzusehen. Gemeinderat Weigl schlägt dazu vor, dass – wenn überhaupt - in der Satzung ein dynamisiertes Modell integriert werden sollte, welches eine jährliche Anpassung zum Inflationsausgleich vorsieht. GL Antretter erläutert kurz, dass die Gebühren sich grundsätzlich nach den Regeln des KAG errechnen müssen, jedoch wäre die Gebührenlast dann erdrückend. Unabhängig davon ist es für den verwaltungsmäßigen Vollzug sinnvoller, die Gebühren im Bedarfsfall jährlich neu zu ermitteln und durch Änderungssatzung zu beschließen. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass der Kindergartenbus insbesondere auch dazu beiträgt, dass Verkehrschaos beim Bringen und Holen der Kinder zu reduzieren. Insoweit leistet der Bus einen wichtigen Beitrag dazu, den Individualverkehr zu reduzieren, somit auch für den Umweltschutz. Die Gebühren sollten daher so gestaltet werden, dass die Nutzung weiterhin attraktiv bleibt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses mit Wirkung ab 01.01.2023 zu. Eine Änderung der Nutzungsgebühren erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Vollzug der GO; Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, UwB und SPD zur "Spät-Nacht-Abschaltung"der Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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beratend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.11.2022 beantragten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, UwB und SPD zu einer „Spät-Nacht-Abschaltung“ der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Pettendorf.
Begründet wird der Antrag mit der derzeitigen Krisensituation und den damit verbundenen Anforderungen an Energie- und Kosteneinsparungen. Der Vorschlag umfasst die Abschaltung in einem Zeitraum zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr. Gefahrenbereiche, z. B. Treppen oder Bereich Feuerwehr sollen nicht von der Sparmaßnahme betroffen sein.
Der Antrag wurde als Anlage beigefügt. Die technische und organisatorische Umsetzbarkeit ist nicht geprüft.
Eine fundierte Prüfung ist aus Sicht der Verwaltung in der Kürze der Zeit nicht machbar. Die Gemeinde betreibt insgesamt 576 Straßenlaternen mit unterschiedlichen Leuchtmitteln. Um valide Daten von möglichen Einsparungen zu ermitteln, müssen alle Teilbereiche in Zusammenarbeit mit den beiden Versorgern untersucht werden. Weiter ist die technischen Umrüstbarkeit grundsätzlich und die zugehörigen Kosten zu ermitteln. Eine selektive Steuerung ist ebenso technisch zu prüfen. Die bisherigen Jahresverbrauchszahlen lassen nicht zu, einfache Prozentabzüge zu tätigen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert kurz den Antrag und übergibt das Wort den Antrag stellenden Fraktionen. Hier erläutert eingangs Gemeinderat Pengler die Intention des Antrags. Primär ginge es darum, so Gemeinderat Pengler, Strom einzusparen. Er verweist exemplarisch auf das Nachbarland Österreich, im dem in fast allen Gemeinden die Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Aber auch in der unmittelbaren Umgebung gibt es Beispiele für die Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Hierzu gehören z. B. Neumarkt in der Oberpfalz oder im Landkreis Regensburg, der Markt Beratzhausen, im dem die Beleuchtung zwischen 0:00 Uhr bis 5 Uhr ausgeschaltet wird. Besorgniserregend sei vor allem die rechnerische Preisentwicklung, die bei Straßenbeleuchtung unter Zugrundelegung der bisherigen Kosten eine Steigerung von ca. 22.000 € auf bis zu 118.000 € erwarten lässt. Die Idee beinhalte natürlich auch mit gutem Beispiel voranzugehen.
Wenngleich nicht ohne Weiters eine entsprechende Beschlussfassung möglich sei, sollte zumindest ein Beschluss gefasst werden, um mit dem Bayernwerk und der REWAG ins Gespräch zu gehen.
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Maßnahme ohnehin ad hoc nicht umsetzbar wäre. Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es zumindest vom Gemeindetag keinen Hinweis auf weitergehende Problemstellungen. Er verweist aber auch auf die bereits 2004 erfolgte Umstellung und die daraus resultierenden Diskussionen und Unterschriftensammlungen.
Gemeinderat Manz frägt an, wieviel Einsparpotential sich überhaupt ergeben würde? Bürgermeister Obermeier erläutert, dass noch in 2020 ca. 90 Tsd. Kilowattstunden verbraucht wurden, nach der LED-Umstellung reduzierte sich der Verbrauch zuletzt auf 68 Tsd. Kilowattstunden.
Bürgermeister Obermeier fasst nochmals zusammen, dass der Antrag in dieser Form nicht abstimmungsfähig ist und es zuerst geboten erscheint, technisch zu klären, was überhaupt machbar ist. Auch sei wichtig die tatsächlichen Einsparpotentiale zu prüfen. Es bleibt bei den Fragen: Was ist möglich, was kostet die Umstellung und welche Auswirkungen hat es auf die Bürgerinnen und Bürger? In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, welche Einsparpotentiale die Gemeinde Pettendorf im Rahmen der weitergehenden LED-Umstellung bei der Straßenbeleuchtung hat. Hier sei es wichtig, im nächsten Jahr die Möglichkeit der Umstellung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu prüfen und ggf. zu realisieren.
Gemeinderätin Muehlenberg beantragt aufgrund des Diskussionsverlaufs im Rahmen eines Antrages zur Geschäftsordnung, die Verwaltung möge prüfen, inwiefern eine Spätnachtabschaltung technisch und zeitlich möglich ist.
Beschluss
Im Rahmen der Geschäftsordnung wird beantragt den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, UwB und SPD wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenwirken mit den Netzbetreibern zu prüfen, inwieweit eine Spätnachtabschaltung technisch und zeitlich möglich ist und welche wirtschaftlichen Einsparungen erreichbar sind. Dem Gemeinderat zeitnah über das Ergebnis zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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12. Gemeinderat
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01.12.2022
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Wohnung im Dorfhaus Kneiting
Nach Eigenkündigung eines Mieters wird Anfang 2023 eine Wohnung im Dorfhaus Kneiting frei. Die Verwaltung wird die Wohnung nach verbindlicher Vereinbarung zum Mietende ausschreiben.
Dorferneuerung Pettendorf
Bezüglich der Dorferneuerung Pettendorf erfolgen durch das Planungsbüro nach Abschlussarbeiten für den Dorferneuerungsplan, insbesondere die Kostenplanung. Diese sollen im Laufe der nächsten Woche abgeschossen werden, der Entwurf des Dorferneuerungsplan bis Ende Dezember bei der Gemeinde vorgelegt werden.
Anfrage der Bürgerinitiative Pettendorf bewahren - Bürgerentscheid -was nun?
Bürgermeister Obermeier informiert den Gemeinderat über das Schreiben der BI vom 04.11.2022.
Im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid in Reifenthal wurde von Vertretern der Bürgerinitiative eine Anfrage zum weiteren Vorgehen und zu möglichen Infoterminen vorgelegt. Die Anfrage wurde beantwortet. Es wurde dabei u. a. auf die notwendige Ausarbeitung von Ergebnissen zum Seniorenwohnen durch den Gemeinderat auf Grundlage der Workshops verwiesen.
Anträge zur Bürgerversammlung
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bürgerversammlung wurde u. a. beantragt die Redezeit des Bürgermeisters zu begrenzen. Hierzu wird bereits aus kommunalrechtlichen Gründen keine Veranlassung gesehen. Auch die notwendige Antragsfrist wurde nicht eingehalten.
Anfrage Verkehr Kirchfeld Reifenthal.
Die Anfrage zur Querungshilfe bzw. Bedarfsampel in Reifenthal wurde vom Landratsamt Regensburg abschließend beantwortet. Aufgrund des tatsächlich geringen Verkehrsaufkommens seien weitere Maßnahmen nicht vorgesehen. Auch die Geschwindigkeitsmessungen zeigten keinerlei Auffälligkeiten, die ein Handeln erforderlich machen.
Straßenbau Tremmelhausen
Die Straßenbaumaßnahmen in Tremmelhausen werden in der 49. Kalenderwoche 2022 abgeschlossen.
Fertigstellung des Energienutzungsplans für den Landkreis Regensburg
Das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden teilte mit, dass die Fertigstellung für Anfang nächsten Jahres (ca. Ende Januar/Anfang Februar) geplant ist, ein konkretes Datum gibt es jedoch noch nicht.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Kreisverkehr Kneiting
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dr. Bosl zum Sachstand des Kreisverkehrs in Kneiting informiert Bürgermeister Obermeier, dass auch seitens der Landrätin und der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg nochmals an die Regierung herangetreten wurde. Die Antwort der Regierung steht noch aus, behandelt worden ist u. a die Aufforderung der Regierung, eine Kosten- Nutzenanalyse bezüglich des Kreisverkehrs im Verhältnis zu einer Ampelanlage durchzuführen.
Dorferneuerung Kneiting – Freizeitgelände
Bürgermeister Weigl weist darauf hin, dass im Dirtpark bzw. Pumptrail im neuen Freizeitgelände Kneiting entgegen der ursprünglichen Überlegungen keine einziger „Sprung“ bzw. keine Sprungschanze integriert wurde. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass hierzu noch Nacharbeiten erfolgen, wenngleich die Herausforderungen der Strecke nicht nur im Springen liegen. Wie bekannt wurde für die Gestaltung und Modellierung eigens ein Fachmann hinzugezogen, so dass nach der endgültigen Umsetzung eine gute Akzeptanz erwartet wird.
Kinderhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass ein Fahrradständer am Kinderhaus Kneiting locker bzw. schief ist. Ggf. wurde der Ständer durch ein Fahrzeug touchiert. Des Weiteren sei zu überlegen, ob die Position passt, da insbesondere auch der Kindergartenbus aufwändig rangieren muss, um den Bereich zu verlassen.
Datenstand vom 17.02.2023 09:22 Uhr