Datum: 16.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gartenhäuschens in Holzständerbauweise auf Fl.Nr. 1276/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 18 im Bebauungsplan "Schwetzendorf" (Am Hirtenacker, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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16.02.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Gartenhäuschen in den Ausmaßen von 4,00 x 5,00 m in Holzständerbauweise zu errichten. Die gesamte Kubatur weist einen umbauten Raum von 60 m³ auf.
Folgende Begründung zum Antrag auf Befreiung wird angeführt:
Das Vorhaben soll zur Unterbringung von Gartenmobiliar, Gartengeräten und nicht winterfesten Topfpflanzen dienen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Hirtenacker“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Da der einzige Nachbar, der von dem Vorhaben unmittelbar betroffen ist, die gemeindliche Grünfläche an der Kreisstraße R 39 ist, wurde diese nicht durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung eines Saunahäuschens u. Abstellraum für Gartengeräte auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 (Tfl.) im Bebauungsplan "Am Kirchfeld Reifenthal" - 1. Änderung (Lärchenweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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16.02.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Saunahäuschen in Holständerbauweise in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 3,60 m, aus einer Sauna, einem Ruheraum inkl. Dusche und einem Abstellraum für Gartengeräte zu errichten.
Folgende Begründung zum Antrag auf Befreiung wird angegeben:
- Der Bebauungsplan erlaubt Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen laut Punkt 4.2.4. Da die Sauna und der Ruheraum als Aufenthaltsräume genutzt werden, benötigen wir eine Befreiung von dieser Festsetzung.
- Das Nebengebäude wird in Einhaltung des Art. 57-1a der bayrischen Bauordnung errichtet, da der Bruttorauminhalt kleiner als 75 qm³ ist.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (min. 3 m) werden zu allen Grenzen eingehalten.
- Die festgelegte Grundflächenzahl von 0,35 wird durch das Gebäude nicht überschritten (siehe Berechnung).
- Im Nebengebäude wird keine offene Feuerungsanlage errichtet. Das Gebäude wird elektrisch betrieben (Luftwärmepumpe, elektrischer Saunaofen).
- Die Versorgung des Nebengebäudes mit Wasser und Abwasser wird über private Leitungen sichergestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Lärchenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbarn Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, fehlt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Neubau "Kurzzeitwohnen im Haus Hummelberg" auf Fl.Nr. 658, Gemarkung Pettendorf (in Hummelberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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16.02.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 19.02.2015 mit dem Neubau eines Internats für Menschen mit Körperbehinderung und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen.
Es wird nun beabsichtigt, das bestehende Gebäude abzubrechen und einen neuen Gebäudekomplex in den Ausmaßen von 29,865 x 12,37 m in eingeschossiger Bauweise mit teilweiser Unterkellerung zu errichten. Als Dachform wurde ein Satteldach DN 25° gewählt.
Erschließung:
Die Erschließung ist grundsätzlich gesichert. Es werden hierzu jedoch folgende Anmerkungen gemacht:
1. Die bereits in der Sitzung vom 20.02.2014 thematisierte Löschwasserversorgung ist offensichtlich geprüft, jedoch nicht abschließend geregelt worden. Hier ist aus Sicht der Gemeinde dringender Handlungsbedarf gegeben. Evtl. sollte die Errichtung des bereits vorgeschlagenen Löschwasserteichs überdacht werden. Dieser könnte in das Niederschlagswasserentsorgungskonzept auf dem Grundstück integriert werden.
2. Den Bestandsplänen zu den bisherigen Bauten auf dem Grundstück lag ein Entwässerungsplan bei. Dieser ist zu aktualisieren und spätestens zur Bezugsfertigkeit des Neubaus der Gemeinde vorzulegen.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Laut Antrag wurde die Zustimmung der erforderlichen Nachbarn nicht erteilt. Den weiteren Antragsunterlagen ist jedoch zu entnehmen, dass der Eigentümer der Fl.Nrn. 660/2,m 660/5, 668/2, 675/2 und 676, jeweils Gemarkung Pettendorf, über das Vorhaben informiert wurde.
Die Eigentümer der Fl.Nrn. 658/3 und 668, jeweils Gemarkung Pettendorf, wurden vom Bauherrn über das geplante Vorhaben telefonisch informiert, Planunterlagen wurden keine vorgelegt.
Diskussionsverlauf
Es wird festgestellt, dass die angegebene Gebäudeklasse (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO) nicht richtig sein kann, da es sich hier um ein Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist (Art. 2 Abs. 4 Nr. 9 BayBO), handelt.
Sollte dies von der Genehmigungsbehörde nicht so gesehen werden, wird von der örtlichen Feuerwehr angeregt, die Bauvorlagen dem Kreisbrandrat hinsichtlich der Zufahrt und sonstigen Rettungswege vorzulegen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt unter folgenden Voraussetzungen sein Einvernehmen:
- Die Löschwasserversorgung ist erneut auf den Prüfstand zu stellen, ggfs. ist der bereits im Jahre 2014 vorgeschlagene Löschwasserteich zu errichten.
- Auf die Empfehlungen, die Gebäudeklasse zu prüfen und die Planunterlagen aus feuerwehrtechnischer Sicht dem Kreisbrandrat vorzulegen, wird hingewiesen.
- Bis zur Bezugsfertigkeit des Neubaus ist der Gemeinde ein aktualisierter Entwässerungsplan vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Aufstellen von 12 Stahlcontainern (Lagercontainer) auf Fl.Nr. 865, Gemarkung Kneiting (an der Greifenbergstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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16.02.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird geplant, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze – mit einem Grenzabstand von ca. 4,00 m – 12 Stahlcontainer (Einzelmaß 2,20 x 5,00 m) in den Gesamtmaßen von 26,40 x 5,00 m aufzustellen. Die Container dienen der gewerblichen Unterbringung von Sachen und Geräten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Greifenbergstraße“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 866, Gemarkung Kneiting, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2023 07:51 Uhr