Datum: 06.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023
2 Seniorenwohnformen Darstellung der unterschiedlichen Angebote zur Vorbereitung der Bürgerbefragung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Aichahof-Nord" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), a) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und b) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über a) die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen b) Erneuter Satzungs- und Feststellungsbeschluss
5 Gemeindegebietsänderungen; Beratung und Beschlussfassung über die Anregung auf Änderung Gemeindegebiet / Gemeindegrenzen von den Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen sowie dem Markt Lappersdorf
6 Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg (11); Beratung und Beschlussfassung über a) Neufassung des Kapitels VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ sowie Aufhebung des Kapitels B Vlll „Gesundheits- und Sozialwesen“ (15. Änderung) und b) Neufassung des Kapitels lll „Land- und Fortwirtschaft (16. Änderung); hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. Art. 16. Abs. 1 und 3 BayLplG
7 Beschlussfassung über Festlegung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf
8 Bestätigung der Stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf
9 Anfragen und Bekanntgaben

zum Seitenanfang

1. Vollzug GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
entschuldigt: Erster Bürgermeister Eduard Obermeier, GRin Gaby Vetter-Löffert, GR Tobias Manz noch nicht anwesend: GR Dr. Christian Schweiger, GR Lars Sikkes

zum Seitenanfang

2. Seniorenwohnformen Darstellung der unterschiedlichen Angebote zur Vorbereitung der Bürgerbefragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Darstellung der unterschiedlichen Wohnformen und Angebote erfolgt durch Frau Renner von der Sozialraumentwicklung Paraplü aus Regensburg. 

Die Kurzdarstellung der Wohnformen und Angebote sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im RIS abrufbar und liegen der Niederschrift als Anlage bei. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des weiteren (Arbeits-)Prozesses gesondert über Ergebnisse informiert. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink begrüßt Frau Renner von der Sozialraumentwicklung Paraplü aus Regensburg, die im Anschluss die unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren vorstellt. 
Die präsentierten Unterlagen wurden den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zusätzlich als Tischvorlage ausgehändigt. Der Aufbau der Unterlagen ist für die nachfolgenden Wohnformen Stationäre Pflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege, Ambulant betreute Wohngemeinschaft, Betreutes Wohnen/Service- oder Pflegewohnen/barrierefreies Wohnen identisch, so dass sich nachfolgende Informationen entnehmen lassen:

a) gesetzliche Grundlagen, b) bauliche Anforderungen, c) notwendige Platzanzahl, d) Betreuungsleistung, e) offener Mittagstisch, f) Personalanforderungen, g) Kosten und Eigenanteil je Mieter/in. 


Auf Rückfrage von Gemeinderat Pengler wird von Frau Renner bestätigt, dass bei der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bis zu 24 Plätze an „einer Stelle“, inwieweit die notwendige Platzzahl, z. B. für ambulant betreute Wohngemeinschaft bis zu 24 Plätze in unmittelbarer räumlicher Nähe möglich sind. 
Gemeinderätin Muehlenberg merkt an, dass zur besseren Vergleichbarkeit einheitliche Bezugsgrößen, z. B. m²/Person verwendet werden sollten.  
Bürgermeister Bink weist darauf hin, dass Konsens darüber besteht, solche Detailfragen im Sozialausschuss zu klären. Der für die Bürgerbefragung vorgesehene Fragebogen zum Wohnbedarf wird von Paraplü, Frau Renner, in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle erarbeitet. Auf dieser Grundlage kann der Sozialausschuss dann detailliert in die Thematik einsteigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Aichahof-Nord" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), a) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes und b) Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 12.01.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1123 (Tfl.) und 1125 (Tfl.), jeweils Gemarkung Pettendorf, zur Überplanung mit einer PV-Freiflächenanlage. Die zu überplanende Fläche wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord“ geführt.

Der überplante Geltungsbereich umfasst mittlerweile die Fl.Nrn. 1122 (Tfl.), 1123 (Tfl.) und 1125 (Tfl.), Gemarkung Pettendorf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt den anwesenden Bauherrn und Investor sowie die Landschaftsarchitektin Frau Boßle von der Fa. Lichtgrün, die mit der Planung vom Investor beauftragt wurde. Frau Boßle erläutert den Vorentwurf vom 06.04.2023 im Rahmen eines PP-Vortrags ausführlich. 

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, stellt Bürgermeister Bink nachfolgende Beschlüsse zur Abstimmung: 

Beschluss

a) Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 06.04.2023 (siehe Sachverhalt).

14 : 0          Stimmen




b) Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Projektbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parellelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB), Beratung und Beschlussfassung über a) die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen b) Erneuter Satzungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

zu a): Mit Bekanntmachung vom 22.02.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB für o.g. Verfahren erneut bekannt gemacht und in der Zeit vom 03.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023 durchgeführt. 

Einwände oder Anregungen wurden in diesem Zeitraum keine vorgebracht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

zu a): Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.

14 : 0    Stimmen

Beschluss:
b) Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ in der Fassung vom 03.11.2022 als Satzung.


14 : 0    Stimmen


sowie folgenden 

Feststellungsbeschluss:

Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung der Fassung vom 24.06.2011 des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pettendorf im Bereich des „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ in der Fassung vom 03.11.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Gemeindegebietsänderungen; Beratung und Beschlussfassung über die Anregung auf Änderung Gemeindegebiet / Gemeindegrenzen von den Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen sowie dem Markt Lappersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Mail vom 23.02.2023 bzw. 02.03.2023 übermittelte das Landratsamt Regensburg, Kommunalaufsicht, die Anregung des ADBV Regensburg der Gebietsänderung Pettendorf / Pielenhofen / Lappersdorf zur weiteren Bearbeitung und Übermittlung zur Beschlussfassung an den jeweiligen Gemeinderat. Dieser Anregung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Infolge von Änderungen von Flurstücksgrenzen (im Zuge des Radwegbaus an der Kreisstraße R 39) verläuft die Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen und ist daher in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar.

Unter Hinweis auf Nr. 3.2. NHG-Bek regt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg eine Gebietsänderung der Gemeinde Pielenhofen, Landkreis Regensburg, der Gemeinde Pettendorf, Landkreis Regensburg und des Marktes Lappersdorf, Landkreis Regensburg sowie die entsprechende Änderung der Grenzen der Gemarkungen an.

Die Gemeindegebietsgrenze wird in die neuen, bzw. in benachbarte Flurstücksgrenzen gelegt, damit sie als Verwaltungsgrenze kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Der vorgeschlagene Verlauf der Gebietsgrenze entspricht den in Nr. 3.3.1 NHG-Bek festgelegten Grundsätzen. Von der Gebietsänderung sind im Liegenschaftskataster eingetragene, selbständige Flurstücke betroffen (Nr. 3.3.4 NHG-Bek).

Beschreibungsvorschlag


Die Gebietsänderung steht im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft. Die katastertechnische Behandlung der Gebietsänderung erfolgt nach Abschluss der einschlägigen Beurkundungen und dem anschließenden Grundbucheintrag.

Die entsprechenden Flurstückszerlegungen sind in den Fortführungsnachweisen 731 05, 731 12, 731 13 Gemarkung Pielenhofen, 1236 07, 1236 19, 1236 20, 1236 22, 1236 29 Gemarkung Pettendorf und 1279 02 Gemarkung Hainsacker des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, Außenstelle Hemau beschrieben.

Die vorgesehene Gebietsänderung ist aus der als Anlage beigegebenen Kartenbeilage ersichtlich. Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Pielenhofen, Pettendorf und Hainsacker (Nr. 3.1 GmkgÄndBek). Die Anhörung des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Ost entfällt (Nr. 3.3.2 NHG-Bek).

Hinweis Verwaltung:
Es wird festgestellt, dass die Ausarbeitung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, im Bereich des vorgeschlagenen Flächentausches mit der Gemeinde Pielenhofen (Lfd. Nrn. 4 – 12) unstimmig ist. Die korrekte Summe lautet, nicht wie angegeben 4.082 m², sondern 6.264 m².

Stellungnahme Verwaltung:
Der vorgeschlagene Flächentausch mit dem Markt Lappersdorf (Lfd. Nrn. 13 – 15 und 16 – 18) macht aus Sicht der Verwaltung durchaus Sinn, die Zustimmung wird empfohlen.

Zum Flächentausch mit der Gemeinde Pielenhofen an der „Rohrdorfer Kreuzung“ (Lfd. Nrn. 1 – 3, 4 und 5) wird festgestellt, dass dieser nicht sinnvoll erscheint, hier sollte die gerade Linie weitergeführt werden.

Der Flächentausch im Bereich der Felder entlang der GVS Neudorf – R 39 (Lfd. Nrn. 6 – 12) wäre im Grundsatz sinnvoll, wird aber abgelehnt, da hier in der Zukunft ein Radweg entstehen soll und hier aus Sicht der Gemeinde Pettendorf eine anteilige Kostentragung der Gemeinde Pielenhofen erforderlich wird, auch weil vor allem der Ortsteil Rohrdorf der Gemeinde Pielenhofen aus der Radwegeverbindung maßgeblich profitieren wird. Beim Radwegbau an der R 39 war z.B. die Nachbargemeinde Lappersdorf in der Vergangenheit außen vor, weil es nicht in ihrer Gebietskörperschaft lag.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Gruber plant die Gemeinde Pielenhofen zunächst den Radwegebau in Richtung Pielenhofen, sodass mittelfristig kein weiterer Radweg gebaut wird. Ein Flächentausch kann auch immer noch nach dem Radwegebau umgesetzt werden, zum jetzigen Zeitpunkt entsteht aus Sicht der beiden Bürgermeister kein Handlungsdruck.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert anhand der vorliegenden Pläne den Sachverhalt. Dabei wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Einvernehmen mit der Gemeinde Pielenhofen derzeit kein Flächentausch stattfindet. Auf Rückfragen von Gemeinderat Pengler wird von Bürgermeister Bink kurz erläutert, dass bezüglich des Flächentauschs mit Pielenhofen frühestens ab der verbindlichen Entscheidung über die bauliche Ausführung bzw. erst nach Fertigstellung des Radweges entschieden werden kann.  

Beschluss

Der Gemeinderat Pettendorf nimmt die Anregung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, zuletzt geändert am 01.03.2023, zur Kenntnis.

Den vorgesehenen Gebietsänderungen mit der Gemeinde Pielenhofen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. Die Begründung hierzu ist dem Sachverhalt zu entnehmen.

Eine Zustimmung wird lediglich dem vorgeschlagenen Flächentausch mit dem Markt Lappersdorf (Lfd. Nrn. 13 – 15 und 16 – 18) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Fortschreibung des Regionalplanes der Region Regensburg (11); Beratung und Beschlussfassung über a) Neufassung des Kapitels VI „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ sowie Aufhebung des Kapitels B Vlll „Gesundheits- und Sozialwesen“ (15. Änderung) und b) Neufassung des Kapitels lll „Land- und Fortwirtschaft (16. Änderung); hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. Art. 16. Abs. 1 und 3 BayLplG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf die als Anlage im RIS beigefügten Schreiben des Regionalen Planungsverbands Regensburg, jeweils vom 08.03.2023, wird verwiesen. Weitere Informationen sind allgemein abrufbar unter Regionalplanung, Regierung der Oberpfalz (bayern.de):  

www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html  

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Anlass zur Ergänzung bzw. Änderung der vorgelegten Fortschreibungen (15. und 16. Änderung).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass aus Sicht der Gemeinde Pettendorf kein Anlass zur Ergänzung bzw. Änderung der vorgelegten Fortschreibungen (15. bzw. 16. Änderung) des Regionalplanes der Region Regensburg (11) gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beschlussfassung über Festlegung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Gem. mündlichen Antrag des Kommandanten Martin Stiegler würde bei der Festlegung von zwei Stellvertretern das Arbeitspensum auf drei Schultern verteilt werden. 

Die Bestellung eines weiteren Feuerwehrkommandanten ist gemäß § 8 Abs. 5 BayFwG im Ausnahmefall durch Festlegung der Gemeinde möglich. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, künftig für die Feuerwehr Pettendorf zwei Stellvertreter des 1. Kommandanten zu bestellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bestätigung der Stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind die Stellvertreter des Kommandanten von der Gemeinde zu bestätigen. Die Bestätigung ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung. Zuständig ist daher der Gemeinderat. Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass die Gewählten die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen besitzen, um die Funktion des Feuerwehrkommandanten übernehmen zu können. Die Zulässigkeit eines weiteren stellvertretenden Kommandanten ergibt sich aus § 8 Abs. 5 BayFwG. 

Die Mindestvoraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 des Bayer. Feuerwehrgesetzes sind:

a) 4 Jahre Dienst als Vollmitglied in einer Feuerwehr nach Vollendung des 18. Lebensjahres

b) erfolgreicher Besuch der vorgeschriebenen Lehrgänge (jeder Kommandant, auch der kleinsten Ortsfeuerwehr, muss den erforderlichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen. Dazu kommt ein weiterer Lehrgang. Die Art dieses Lehrgangs richtet sich jedoch nach der Größe der Feuerwehr).

Bis zur Bestätigung der Gemeinde ist der Gewählte nicht befugt, dass Amt auszuüben. Er ist Kommandant/Stellvertreter des Kommandanten im Rechtssinne erst ab der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Gemeinde.

In der Feuerwehr Pettendorf wurde als Stellvertreter des Kommandanten Herr Christian Beer, 93186 Pettendorf, Weinbergstr. 10 A, gewählt. Die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Zugführer“ und der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ sind noch erfolgreich zu absolvieren. Herr Beer erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG noch nicht. 

In der Feuerwehr Pettendorf wurde als weiterer Stellvertreter des Kommandanten Herr Tobias Wittenzellner, 93186 Pettendorf, Kapellenweg 10, gewählt. Der Lehrgang „Gruppenführer“ wurde erfolgreich abgelegt. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und „Zugführer“ sind noch zu absolvieren. Herr Wittenzellner erfüllt die Mindestvoraussetzungen gem. dem BayFwG noch nicht. 


Das Benehmen mit dem Kreisbrandrat nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG wurde hergestellt. Herr Kreisbrandrat Wolfgang Scheuerer hat gegen die Bestätigung des Herrn Beer und Herrn Wittenzellner als Stellvertreter des Kommandanten grundsätzlich nichts einzuwenden. Die schriftliche Stellungnahme folgt noch. Beide Stellvertreter erfüllen die Voraussetzungen noch nicht. Die Bestätigungen können unter Vorbehalt erteilt werden, dass die Gewählten die erforderlichen Lehrgänge innerhalb eines Jahres durch Vorlage der Lehrgangszeugnisse nachweisen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG Herrn Christian Beer, als Stellvertreter des Kommandanten der FF Pettendorf und Herrn Tobias Wittenzellner als weiteren Stellvertreter des Kommandanten der FF Pettendorf unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Lehrgänge innerhalb eines Jahres erfolgreich besucht und durch Vorlage der Lehrgangszeugnisse nachgewiesen werden. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandrates auf Widerruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Bekanntgaben des Bürgermeisters: 

Sturmschäden am 31.03.2023
Durch eine extreme Windböe gab es schwere Sturmschäden, insbesondere an Bäumen. Der Einsatz der FFW war erforderlich. Betroffen waren u. a. Bäume beim Anwesen Hauptstraße 1a, das Baustellenschild „Am Klostergarten“, Bäume am Schwetzendorfer Weiher und beinahe alle temporär aufgestellten Halteverbotszeichen für den Palmator. Auch auf dem Gelände der Gaststätte Am Adlersberg kam es zu Schäden. Betroffene Eigentümer werden aufgrund der Verkehrssicherungspflichten angeschrieben. 

Hortplatzvergabe
Für das Bildungsjahr 2023/2024 lagen 23 Anmeldungen vor, 15 Familien konnte ein Platz angeboten werden. Acht Anträge mussten abgelehnt werden, diese mit der Option sich auf die Warteliste setzen zu lassen. 

Schwerwiegende Umweltverschmutzung 
Am 30.03.2023 wurden im Bereich des Verbindungswegs zum Gut Tremmelhausen und der Regensburger Straße insgesamt 10 mit Speiseresten gefüllte Abfallsäcke abgelagert. Ebenso befand sich ein Altreifen im Bach. Es handelt sich hier um einen schweren Umweltfrevel, der grundsätzlich strafrechtlich relevant ist. Die PI Nittendorf ist eingeschaltet. 

Klimaschutzmanagement – Photovoltaikanlage am Kinderhaus Kneiting
Die Photovoltaikanlage auf dem Kinderhaus Kneiting kann nach vollständiger Lieferung aller Bauteile in Betrieb gehen. 

Unfall GVS Reifenthal-Pettendorf
Bei einem Verkehrsunfall auf der GVS Reifenthal-Pettendorf wurde im Bereich der Grünanlage am Weiglkreuz eine Eiche durch den Aufprall eines KFZ am Stammfuß schwer beschädigt. Der Baum ist so stark beschädigt, dass er eingehen wird. Der entstandene Schaden ist beziffert und dem Schädiger in Rechnung gestellt. 

Foliensammlung aus der Landwirtschaft
Die landwirtschaftliche Foliensammlung, die der Landkreis Regensburg zusammen mit dem Bauernverband durchführt, findet vom 19.06.2023 bis 07.07.2023 statt. Die Anmeldung ist ab 01.04.2023 online möglich. Die Firma Meindl informiert nach Anmeldung über den geplanten Abholtermin. 


Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Sperrmüllablagerungen Schloßstraße 15
Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann wird darüber informiert, dass sich nach einer Entrümpelungsaktion durch die Bewohner des Anwesens Sperrmüll im Garten angesammelt hat. Dieser wird Ende April von der Fa. Meindl abgeholt. 

Palmator – Verunreinigung und Schäden
Gemeinderat Fleischmann moniert, dass im Bereich der Alten Straße und auch in Richtung Mariaort massivste Verunreinigungen festzustellen waren, insbesondere sind in diesem Bereich zerbrochene Flaschen und Unrat festzustellen. Gemeinderat Fleischmann weist auch darauf hin, dass in diesem Bereich „Palmatorpilger“ bereits am Vormittag betrunken unterwegs waren und auch im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen Flurschäden anrichteten. Es sei mittlerweile ein Ausmaß an Fehlverhalten festzustellen, dass nicht mehr hingenommen werden sollte. Gemeinderat Sikkes ergänzt, dass es durch die Besucherströme auch zu Verkehrsbehinderung kam, unter anderem wurden Busse von angetrunkenen Personen gestoppt. 

Eichenbrunn – Wegezustand „Am Ehrenhof“
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass im Bereich „Am Ehrenhof“ der Weg sehr stark verschmutzt und staubig ist. Dieser Bereich sollte grundsätzlich abgehobelt und mit Schotter nachverdichtet werden. 

Datenstand vom 04.08.2023 11:30 Uhr