Datum: 16.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Wohnhausanbau auf bestehender Garage auf Fl.Nr. 1429/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 8 im Baugebiet "Schwetzendorf-Südwest" (Aubergstraße, Schwetzendorf);
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung von Befreiungen
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2 |
Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)
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3 |
Bodenverbesserungsmaßnahme durch Humusauftrag auf den Fl.Nrn. 138, 139, 140, 140/2, 152, 959, 959/26, 959/27, 959/28, 959/6, 1028, 1031, 1032, 1053, 1053/2, 1054, 1055, 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Gemarkung Pettendorf
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4 |
Antrag auf Isolierte Befreiung; Anbringung eines Zauns mit einer teilweisen Höhe von 1,40 m und Anbringung einer PV-Anlage mit Aussparung auf Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 35 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
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5 |
Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Lärmschutzes aus Lärchenholz-Halbrundstämmen auf Fl.Nr. 989/16, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "Auf der Wiese" (Salbeiweg, Reifenthal)
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1. Wohnhausanbau auf bestehender Garage auf Fl.Nr. 1429/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 8 im Baugebiet "Schwetzendorf-Südwest" (Aubergstraße, Schwetzendorf);
Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung von Befreiungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.03.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.12.2022 mit dem Vorhaben und beschloss, dem Vorhaben sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der Befreiung (Dachneigung) von den Festsetzungen einverstanden. Nach Vorlage der Antragsunterlagen am Landratsamt wurde festgestellt, dass abstandsrelevante Probleme vorliegen bzw. weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind. Diese werden nun wie folgt beantragt:
1. Abweichung von der Traufhöhe, im Bebauungsplan von 4,00 m auf 5,80 m der vorgesehenen Planung.
Begründung: Der vorgesehene Anbau in dieser Art, ist ohne Erhöhung der Traufhöhe nicht möglich, da die Gebäudebreite zu gering ist.
2. Abweichung von der Bauweise E+D zu E+I.
Begründung: Der vorgesehene Anbau ist in E+D nicht möglich.
3. Abweichung, der Anbau ist nicht untergeordnet.
Begründung: Der vorgesehene Anbau ist mit niedrigerem Dachgeschoss nicht möglich.
4. Abweichung des Dachüberstandes an der Traufe/Südseite im Bebauungsplan = 0,30 m auf 0,60 m in der Planung.
Begründung: Konstruktiver Sonnenschutz.
5. Abweichung von der 36° bis 43° Dachneigung, geplant 18° und 28° .
Begründung: Um das Nebengebäude niedriger als notwendig zu erstellen.
6. Abweichung für die neu zu errichtenden Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 1429/4. Diese liegen außerhalb der Baugrenzen.
Begründung: Es besteht keine andere Möglichkeit die geforderten Stellplätze innerhalb des Baugrundstückes zu errichten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1429/5, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht erteilt.
Abstandsflächen:
Den Unterlagen liegt ein Abstandsflächenplan M 1 : 200 bei. Demzufolge befinden sich die zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (siehe Sachverhalt lfd. Nrn. 1- 6)von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.03.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
Gemeinderat Walfried Achhammer wurde gemäß Art. 49 Gemeindeordnung (GO) wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
6 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in seiner Sitzung vom 18.07.2019 auf diesem Grundstück. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Maßgabe, die Oberflächenwassersituation ausreichend zu berücksichtigen.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2019-1268 vom 10.12.2019 die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen (siehe Anlage RIS).
Der Antrag vom 01.03.2023 beinhaltet nun folgende zusätzliche Vorhaben:
- Es wird beabsichtigt, im Anschluss an die neue Halle eine weitere Stahlbetonstützmauer (L-Steine) in einer Höhe von 1,50 m mit einer Länge von 9,30 m bzw. 12,30 m, gesamt 21,60 m, zu errichten.
Des Weiteren ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 26,50 m (18,50 + 8,00 m) ebenfalls eine Stahlbetonstützmauer (L-Steine) in einer Höhe von 1,50 m zu errichten.
Errichtung eines Einlaufschachtes, einer Regenwasserleitung DN 200 und Zuführung zur (bisher noch nicht errichteten) Sickermulde mit einem Volumen von 15,6 m³ (aus Genehmigung 2019).
Abschließend soll das Grundstück (gesamt 5.450 m²) großflächig (ca. 3.020 m²) in einer Höhe von 0,25 m, in Teilbereichen jedoch deutlich höher, aufgefüllt werden.
Stellungnahme Bauverwaltung:
zu 1.: Die geplante neue Mauer im Anschluss an die Halle ermöglicht dem Antragsteller eine erweiterte Nutzung des nördlichen Bereiches.
zu 2.: Die geplante Mauer an der östlichen Grundstücksgrenze ist zunächst ohne Einhaltung von Abstandsflächen nicht zulässig, ein Mindestabstand von 3,0 m ist zwingend erforderlich.
zu 3.: Die 2019 genehmigte Sickermulde diente zunächst ausschließlich der Aufnahme von Niederschlagswasser von der Maschinen- und Lagerhalle. Den neuen Antragsunterlagen zufolge soll diese nun auch noch die Aufnahme von Niederschlagswasser aus der Flur Eibrunn aufnehmen. Eine hydraulische Berechnung der neuen wasserrechtlichen Situation liegt nicht bei, wie auch keine Aussagen zu ggfs. einer neuen Dimensionierung der Sickermulde. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Aufnahme des Wassers über den Einlaufschacht und die Leitung DN 200 bei Starkregenereignissen angezweifelt.
zu 4.: Durch die beabsichtigten Auffüllungen werden massive Veränderungen des Niederschlagswasserabflusses befürchtet, die sich nachteilig auf die angrenzenden Grundstücke auswirken können. Dies wurde bereits in den Nebenbestimmungen Nrn. 7 und 15 zur Baugenehmigung aus 2019 erkannt und entsprechende Festsetzungen getroffen, eine Genehmigung der Auffüllungen im beantragten Maße würde diesen widersprechen.
Abschließend wird festgestellt, dass die Halle bereits seit mindestens einem Jahr fertiggestellt ist, jedoch weder die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung (Nebenbestimmung 2019, Nr. 5) noch die Baumpflanzungen (Nebenbestimmungen 2019, Nr. 29) bisher umgesetzt wurden.
Erschließung:
Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Bosl erklärt, er findet es grundsätzlich nicht gut, wenn über bereits geschaffene Tatsachen eine nachträgliche Genehmigung erteilt werden soll. Auch der Umfang der Auffüllungen erscheint ihm doch als sehr hoch, zudem ist die künftige Entwässerungssituation auf dem Grundstück aus seiner Sicht vollkommen ungeklärt.
Gemeinderat Amann fragt an, wie künftig von Seiten der Gemeinde mit der Leitung DN 200 (Unterhalt etc.) im Bereich der geplanten Stützmauer im Osten umgegangen werden soll. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass sich diese auf Privatgrund befindet und zunächst der Entwässerung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück dient. Für das Wasser aus der Flur, dass ggfs. auch entsorgt wird, ist grundsätzlich keine Zuständigkeit der Gemeinde zu sehen.
Gemeinderat Meyer stellt fest, dass die geplante Auffüllhöhe von 0,25 m nicht realistisch ist, den Bildern zu Folge ist diese bereits deutlich überschritten. Der Schriftführer erklärt hierzu, dass dies bereits im Sachverhalt erwähnt wird.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Walfried Achhammer war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.
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3. Bodenverbesserungsmaßnahme durch Humusauftrag auf den Fl.Nrn. 138, 139, 140, 140/2, 152, 959, 959/26, 959/27, 959/28, 959/6, 1028, 1031, 1032, 1053, 1053/2, 1054, 1055, 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Gemarkung Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.03.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Grundstücken in der Gemarkung Pettendorf handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Die zur Genehmigung beantragten Flächen haben eine gesamte Fläche von ca. 9,95 ha, die geplante Auffüllhöhe ist 0,25 m.
Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 99.995 m² x 0,25 m = 24.875 m³ x 1,33 = 33.084 to / 15 to. = rd. 2.206 Lkw`s
Biotopkartierung:
In den Grundstücken befinden sich zum Teil amtlich kartierte Biotope, diese sind bei den Auffüllungen auszunehmen, entsprechende Abstände sind einzuhalten. Die Biotope befinden sich auf den Fl.Nrn. 138, 140/2, 1031, 1032, 1420, 1422/2 und 1422/5, jeweils Gemarkung Pettendorf.
Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu dem Grundstück hat, sofern erforderlich über öffentliche Straßen und Wege zu erfolgen. Auf die bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
Hinweis Bauverwaltung:
Bei der Fl.Nr. 959, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine reine Waldfläche. Eine Auffüllung scheint daher nicht erforderlich.
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw werden auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dotzler hat Bedenken wegen der Zufahrtsstraßen, vor allem dem Rehweg in Reifenthal und die Aubergstraße in Schwetzendorf. Bürgermeister Obermeier verweist hierzu auf die im Sachverhalt genannte Auflage Nr. 1, der zu Folge der Antragsteller Schäden an der Straße zu beheben bzw. die Kosten hierfür zu tragen hat.
Beschluss
Bürgermeister Obermeier stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Nachdem festgestellt wurde, dass für einige der beantragten Flächen erst in jüngster Vergangenheit eine Genehmigung zur Auffüllung vorlag, soll die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt vertagt werden.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung beauftragt, den jeweiligen Sachverhalt zu prüfen und dann jede Fläche (Fl.Nr.) einzeln zur Abstimmung vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Isolierte Befreiung; Anbringung eines Zauns mit einer teilweisen Höhe von 1,40 m und Anbringung einer PV-Anlage mit Aussparung auf Fl.Nr. 94/39, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 35 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.03.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es werden folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Einfriedung, Pkt. 7 a):
Es ist geplant, abweichend von der zulässigen Zaunhöhe von 1,20 m einen Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,40 m entlang Pfarrer-Groden-Straße auf einer Länge von ca. 13,00 m zu errichten.
Begründung:
Die Einfriedung auf dem Grundstück ist wegen dem vorhandenen Schäferhund erforderlich geworden. Der Zaun soll davor schützen, dass der Hund nicht auf die Straße oder in andere Grundstücke laufen kann. Der Hund soll sich auf dem Grundstück frei bewegen können, ohne andauernd angeleint sein zu müssen.
Wegen der Abböschung zur Straßenseite ist es notwendig, einen Zaun mit 1,40 m Höhe an der Grundstücksgrenze anzubringen, da der Hund mit einer Schulterhöhe von 55 cm, bei einer geringeren Höhe über den Zaun springen kann (ca. 80 cm Höhenunterschied Grundstück - Straßenniveau.) An den Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn soll der Doppelstabmattenzaun mit der vorgeschriebenen Höhe von 1,20 m ausgeführt werden.
Dachgestaltung (WA), Pkt. 2.2 e):
Des Weiteren ist vorgesehen, auf der südlichen Dachhälfte des Hauptgebäudes eine PV-Anlage zu errichten. Diese kann jedoch nicht, wie im Bebauungsplan vorgesehen, ohne Aussparungen umgesetzt werden.
Begründung:
Die notwendige Aussparung ist wegen vorgegebenem Aus- bzw. Einstiegsfenster für den Kaminkehrer erforderlich geworden. Die verbleibenden Flächen sollen dennoch zur optimalen Ausnutzung der Dachfläche für die erneuerbare Energiegewinnung genutzt werden können.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert, ist für das Vorhaben aber nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Begründet wurde dies damit, dass nur die Gemeinde im Bereich der Straße durch die abweichende Realisierung des Zaunes betroffen sein könnte.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Dotzler erklärt, dass die Befreiung zur PV-Anlage für ihn selbstverständlich ist, er spricht sich jedoch deutlich gegen die Erhöhung des Zauns aus.
Beschluss
Um zweifelsfreie Klarheit im Abstimmungsverhalten zu den beiden Antragspunkten zu schaffen, trennt Bürgermeister Obermeier die Beschlussfrage wie folgt:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der abweichenden Errichtung der PV-Anlage einverstanden.
7 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der beantragten Höhe des Zauns einverstanden. Der Zaun darf nicht blickdicht gestaltet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3
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5. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Lärmschutzes aus Lärchenholz-Halbrundstämmen auf Fl.Nr. 989/16, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "Auf der Wiese" (Salbeiweg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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2. Bauausschuss
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16.03.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es wird die isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.1.7 (Einfriedung des Grundstücks) hinsichtlich der zulässigen Höhe von 1,50 m beantragt:
Antrag vom 09.03.2023:
Es ist geplant, einen Lärmschutz in Form von Lärchenholz-Halbrundstämmen, Lärchenholz und bitumisierter Weichfaserplatte in einer Höhe von 2,00 m entlang der Pettendorfer Straße auf einer Länge von ca. 12,60 m zu errichten.
Begründung:
- Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm, um die Aufenthaltsqualität im Garten, besonders am Pool zu erhöhen, da der Durchgangsverkehr in der Pettendorfer Straße zu Stoßzeiten doch erhebliche Emissionen mit sich bringt und sich die Zahl der vorbeifahrenden Autos seit dem Bau erhöht hat,
zugleich Sicht- und Windschutz,
positiver Nebeneffekt: Erhöhung der Sicherheit gegen unbefugtes Betreten/Einbruch.
Stellungnahme Bauverwaltung:
Gemäß dem Pkt. 2.1.7 Einfriedungen sind diese nur bis zu einer Höhe von max. 1,50 m, straßenseitig als Holzlattenzaun bis max. 1,00 m zulässig. Maschendrahtzäune als Grenzzäune sind im gesamten Geltungsbereich durch dahinter anzupflanzende "lebende Zäune" in Form von Hecken, Strauchreihen o.ä. oder durch Kletterpflanzen zu begrünen. Zaunsockel sind nicht zulässig. Einfriedungen aus Aluminiumblech, Glas, Kunststoffglas, sowie reihige Anpflanzungen von Koniferen (Lebensbaum, Fichte, Tanne) sind unzulässig.
Hinweis: Die Festsetzung der „straßenseitigen“ Zäune bezieht sich nur auf Zäune innerhalb des Baugebietes und zu dessen Straßen!
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Salbeiweg“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert, ist für das Vorhaben aber nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmungen erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.04.2023 19:55 Uhr