Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bodenverbesserungsmaßnahme durch Humusauftrag auf den Fl.Nrn. 138, 139, 140, 140/2, 152, 959, 959/26, 959/27, 959/28, 959/6, 1028, 1031, 1032, 1053, 1053/2, 1054, 1055, 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Gemarkung Pettendorf;
Erneute Beratung und Beschlussfassung
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2 |
Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses und von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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3 |
Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses und Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit im Kellergeschoss auf Fl.Nr. 228, Gemarkung Pettendorf (Friedrichstraße, Pettendorf)
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4 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 928 u. 935/3, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
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5 |
Anfragen und Bekanntgaben
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1. Bodenverbesserungsmaßnahme durch Humusauftrag auf den Fl.Nrn. 138, 139, 140, 140/2, 152, 959, 959/26, 959/27, 959/28, 959/6, 1028, 1031, 1032, 1053, 1053/2, 1054, 1055, 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Gemarkung Pettendorf;
Erneute Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Bauausschuss
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Zunächst ist festzustellen, dass in der Antragstellung der beantragten Flächen dem Bauherrn ein Fehler unterlaufen lassen. Es soll nicht die Fl.Nr. 959 (= reine Waldfläche, wie bereits festgestellt!), sondern die Fl.Nr. 959/5 der Gemarkung Pettendorf in die Bodenverbesserungsmaßnahme einbezogen werden.
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.03.2023 mit diesem Antrag und stellte fest, dass für einige der beantragten Flächen erst in jüngster Vergangenheit eine Genehmigung zur Auffüllung vorlag. Daher wurde die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung beauftragt, den jeweiligen Sachverhalt zu prüfen und dann jede Fläche (Fl.Nr.) einzeln zur Abstimmung vorzubereiten.
Zum Antrag:
In Absprache mit dem Ersten Bürgermeister wurden von der Verwaltung die Fl.Nrn. zur Vereinfachung in drei Blöcke unterteilt und zur Abstimmung wie folgt vorbereitet:
Block 1 – Nähe Urtlberg:
Die beantragten Fl.Nrn. lauten 138, 139, 140, 140/2, 152, 959/5, 959/6, 959/26, 959/27 und 959/28, jeweils Teilflächen und haben eine Gesamtfläche von 28.000 m².
In diesem Block befinden sich zwei zu berücksichtigende Biotope. Das erste Biotop befindet sich auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 140/2 und wird durch die Auffüllungen nicht beeinträchtigt, da der Höhenunterschied zwischen Auffüllfläche und Biotop ca. 4,00 m beträgt. Das zweite Biotop ist auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 959/5, die als Wald genutzt wird und daher auch nicht von der Maßnahme betroffen sein wird.
Für diesen Bereich wurden bereits im Jahr 2011 landwirtschaftliche Auffüllungen von Teilflächen der Fl.Nrn. 138, 139, 140 und 152 beantragt und mit Bescheid vom 03.04.2013 genehmigt. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller am 12.04.2023 wurden hiervon nur die Fl.Nrn. 139 und 152 und auch nur punktuell in Anspruch genommen (siehe hierzu Lageplan in RIS).
Für die Fl.Nr. 959/5 wurden im Jahr 2014 ebenfalls Auffüllungen von Teilflächen beantragt und mit Bescheid vom 19.05.2014 genehmigt. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller am 12.04.2023 wurde diese nicht in Anspruch genommen.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen teilt in seiner Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass in Teilbereichen der Fl.Nrn 138, 139 und 152, Gemarkung Pettendorf, eine Hauptversorgungsleitung der Wasserversorgung verläuft. Beantragt ist eine Auffüllhöhe von 25 cm, eine darüberhinausgehende Auffüllhöhe sollte im Trassenbereich der Versorgungsleitung grundsätzlich vermieden werden.
Der Bauausschuss erteilt den beantragten Bodenverbesserungsmaßnahmen sein Einvernehmen.
7 : 0 Stimmen
Block 2 – Nähe Mühlweg bzw. Solner Breite:
Die beantragten Fl.Nrn. lauten 1028, 1031 und 1032 (Nähe Mühlweg) sowie 1053, 1053/2, 1054 und 1055 (Nähe Solner Breite), jeweils Teilflächen und haben eine Gesamtfläche von 49.000 m².
In diesem Block befinden sich ebenfalls zwei zu berücksichtigende Biotope, die sich auf den Fl.Nrn 1031 und 1032 befinden und durch die Auffüllungen nicht beeinträchtigt werden.
Für den Bereich der Fl.Nrn. 1028 und 1031 (Nähe Mühlweg) wurden bereits im Jahr 2011 landwirtschaftliche Auffüllungen von Teilflächen beantragt und mit Bescheid vom 03.04.2013 genehmigt. Die Fl.Nr. 1031 war auch im Genehmigungsbescheid vom 19.05.2014 mit enthalten. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller am 12.04.2023 wurden beide Fl.Nrn. nur punktuell in Anspruch genommen.
Für den Bereich der Fl.Nrn. 1051 und 1055 (Nähe Solner Breite) wurden bereits im Jahr 2014 Auffüllungen von Teilflächen beantragt und mit Bescheid vom 19.05.2014 genehmigt. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller am 12.04.2023 wurde diese nur punktuell auf anderen Teilflächen in Anspruch genommen (siehe hierzu Lageplan in RIS).
Der Bauausschuss erteilt den beantragten Bodenverbesserungsmaßnahmen sein Einvernehmen.
6 : 1 Stimmen
Block 3 – Nähe Auberg:
Die beantragten Fl.Nrn. lauten 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Teilflächen und haben eine Gesamtfläche von 22.000 m².
Das Biotop auf der Fl.Nr. 1420 ist bei der Planung der Auffüllungen bereits ausgenommen worden, u.a. wegen dem Baumbestand.
Für diesen Bereich wurden in jüngster Vergangenheit keine Auffüllungen beantragt.
Beschlussempfehlung:
Der Bauausschuss erteilt den beantragten Bodenverbesserungsmaßnahmen sein Einvernehmen.
7 : 0 Stimmen
Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
- Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
Die Anfahrzeiten der Lkw werden auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die blockweise Abstimmung zu den einzelnen Flächen ist in der Genehmigung zu berücksichtigen.
Die im Vortrag genannten sonstigen Auflagen Nrn. 1 bis 4 sind in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Mindestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen ist mit der Gemeinde eine Abstimmung der Anfahrrouten bzw. eine Beweissicherung an den öffentlichen Straßen und Wegen vorzunehmen.
Auf eine evtl. erforderliche Antragstellung zum Befahren der öffentlichen Straßen und Wege bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.
Die erforderlichen Abstandsflächen (5-10 m) zu angrenzenden, öffentlichen Feld- und Waldwegen sind einzuhalten.
Zu den amtlich kartierten Biotopen sind die erforderlichen Abstände einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses und von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Bauausschuss
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit einer Voranfrage, zuletzt in seiner Sitzung vom 19.11.2020. Aktuell existiert ein Vorbescheid über den Neubau von 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen vom 20.01.2021 mit entsprechenden Nebenbestimmungen, dessen Gültigkeit sich noch bis 19.01.2024 erstreckt.
Zur Voranfrage vom 21.03.2023:
Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid ist identisch mit dem genehmigten Vorbescheid vom 20.01.2021, lediglich die drei Reihenhäuser werden durch ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus ersetzt.
Zur Bebauung:
Die Planung beinhaltet ein Einfamilienhaus und zwei Doppelhäuser mit Satteldach, einer Dachneigung bis maximal 45 Grad, in der Ausführung als E+D oder E+1. Alle Wohngebäude haben eine Süd-Ausrichtung mit Orientierung zur Donau. Die Gartenflächen und Terrassen liegen im Süden vor den Wohngebäuden und sind dadurch zusätzlich von der Staatsstraße 2660 abgeschirmt. Bei dieser Planung liegt nur ein Gebäude in der Hochwasserrichtlinie HQ100, dies entspricht dem ehemaligen Bestandsgebäude.
Garagenanlage:
Die Garagenanlage im Norden erstreckt sich fast über die gesamte Breite des Grundstücks um die Ausbreitung und Abschirmung der Schallemissionen von der Staatsstraße 2660 gleich am Entstehungsort effektiv abzufangen. Der geforderte Mindestabstand von 20,00 m zur Staatsstraße wird eingehalten. Die Einfahrt in die Garagen von Norden her ist durch eine Ausnahmegenehmigung seitens des Staatlichen Bauamts vom 23.09.2020 gesichert. Für die Garagenanlage ist ein Pultdach mit Süd-Ausrichtung vorgesehen, um eine Photovoltaik-Anlage zur Öko-Strom-Erzeugung installieren zu können. Am nördlichen Rand des Grundstücks sind nach Bedarf Pkw-Stellplätze für Besucher geplant.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Naabstraße“ und eine Privatstraße entlang der östlichen Grundstücksgrenze gesichert.
Zur Wasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen mit Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass der bestehende Anschluss voraussichtlich nicht ausreichend dimensioniert und an der falschen Stelle ist. Der Eigentümer/Bauherr hat sich mit dem Zweckverband in Verbindung zu setzen und die Sachlage abzuklären und ggf. eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Zur Abwasserbeseitigung wird festgestellt, dass diese derzeit durch den bestehenden Grundstücksanschluss als gesichert zu betrachten ist. Ob die Lage und die Dimensionierung als ausreichend zu betrachten ist, muss bis zur Bauantragstellung geprüft werden. Ein ggfs. zusätzlich erforderlicher Anschluss sowie eine Vergrößerung der Dimensionierung ist auf Kosten der Antragstellerin zu erstellen.
Entsprechende Geh- und Fahrtrechte, sowie Leitungsrechte zu Gunsten der hinter liegenden Grundstücken sind zu berücksichtigen und grundbuchamtlich zu sichern.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der erneuten Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Auf die Hinweise zur Erschließung Wasser/Abwasser, sowie der grundbuchamtlichen Sicherung entsprechender Rechte wird verwiesen. Die erforderlichen Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind im anschließenden Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses und Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit im Kellergeschoss auf Fl.Nr. 228, Gemarkung Pettendorf (Friedrichstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Bauausschuss
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Baugenehmigung beinhaltet die energetische Sanierung des Gebäudes durch Anbringung eines Vollwärmeschutzes (WDVS), Austausch der Fenster und Türen im Erd- bzw. Obergeschoss, sowie der Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit im Kellergeschoss. Hierfür wird u.a. im Süden ein zusätzlicher Eingang geschaffen, der aus brandschutzrechtlicher Sicht (Fluchtweg) erforderlich wurde.
Für die erforderlichen zwei zusätzlichen Stellplätze (siehe Stellplatzbedarf) ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen erforderlich. Der entsprechende Antrag mit Begründung liegt bei, die Stellplätze wurden jedoch in den Planunterlagen noch nicht eingezeichnet.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Friedrichstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Für die geplante Wohneinheit im Kellergeschoss mit 40,33 m² Wohnfläche sind gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich, diese sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmung des Eigentümers der Fl.Nr. 228/1, Gemarkung Pettendorf, liegt nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung (Errichtung von Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Die Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit der zusätzlichen Wohneinheit nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 928 u. 935/3, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Bauausschuss
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20.04.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in E+1-Bauweise mit Satteldach (DN 20°) in den Ausmaßen von 15,50 x 10,00 m zu errichten. Die geplante Garage soll mit einem Flachdach in den Ausmaßen von 6,90 x 5,00 m ausgeführt werden.
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs der „Ortsabrundungssatzung Adlersberg“. In dieser ist unter dem Absatz „Bauliche Gestaltung“ eine Dachneigung von 38 bis 52° vorgegeben. Da die Dachneigung mit 20° geplant ist, wird eine Abweichung von dieser Festsetzung beantragt, die wie folgt begründet wird:
Das Haus befindet sich bereits 2,00 m über dem Straßenniveau, da das Gelände auf dem Grundstück stark ansteigt. Um die Höhe des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück nicht zu überschreiten soll die Dachneigung auf 20° reduziert werden.
Dadurch ergibt sich trotz des ansteigenden Geländeverlaufs ein stimmiges Gesamtbild mit den Bestandsgebäuden und der Nachbarschaftsbebauung. Außerdem wird die vorgegebene Traufhöhe von max. 6,20 m weiterhin eingehalten.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung ist über den bestehenden Grundstücksanschluss gesichert. Ist die Entsorgung über diesen Anschluss nicht möglich, so ist ein Zweit-Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu errichten.
Zur Trinkwasserversorgung teilt der WZV Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.04.2023 mit, dass für die Erschließung ggfs. ein Zweitanschluss benötigt (Sondervereinbarung mit Zweckverband) wird.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Abweichung von den Festsetzungen (Dachneigung) der Ortsabrundungssatzung unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
- Die Entsorgung des Abwassers ist über den bestehenden Anschluss vorzunehmen. Ist dies nicht möglich, so ist ein Zweit-Anschluss auf Kosten der Antragsteller zu errichten.
- Auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Erschließung Wasser vom 20.04.2023 wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Bauausschuss
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20.04.2023
|
ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Der Sitzungsleiter gab folgendes bekannt:
1. Errichtung einer Werbeanlage auf Fl.Nr. 979, Gemarkung Pettendorf (Pettendorfer Straße, Reifenthal):
Mit Mail vom 28.03.2023 teilt das Staatliche Landratsamt Regensburg, Bauabteilung, mit, dass die Antragsteller nach Vorlage der ablehnenden Stellungnahme des Sachgebiets Tiefbau eine Umplanung vorgenommen haben:
Es wird nunmehr nur eine Werbeanlage errichtet werden, siehe Anlage. Als Auflage wäre hier noch zu ergänzen, dass keine Beleuchtung installiert werden soll.
Da kein gemeindliches Einvernehmen vorliegt, bitte ich Sie in laufender Angelegenheit oder erneut in der nächsten Sitzung zu entscheiden, ob nunmehr für eine Werbeanlage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Das Landratsamt Regensburg hält die Werbeanlage für genehmigungsfähig. Im Dorfgebiet ist eine Werbeanlage als sonstige Gewerbebetrieb allgemein zulässig, § 5 Abs. 2 Nr. Nr. 6 BauNVO. Hierzu gibt es Rechtsprechungen. Dies habe ich in einem anderen Fall bereits mitgeteilt. Die nochmalige Aufforderung ist als Anhörung zu sehen, bei einer erneuten Ablehnung wird das Einvernehmen ersetzt werden.
Diskussionsverlauf:
Es wird hierzu erneut auf das bereits erwähnte Urteil des VG Ansbach in dieser Sache verwiesen. Auf die Frage hin, ob eine neue Willensbildung gewünscht wird, wurde dies verneint. Dem Landratsamt soll dies entsprechend mitgeteilt werden.
2. Baugebiet „An der Hauptstraße“ in Pettendorf („Klostergarten“), Fl.Nr. 115/4 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf:
Im o.g. Baugebiet wurden die ersten zwei Anträge auf Genehmigungsfreistellung gestellt.
Datenstand vom 25.05.2023 19:36 Uhr