Datum: 04.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Gemeindeordnung; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift.
Diskussionsverlauf
Kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.04.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Heribert Fleischmann und Norbert Meyer sind entschuldigt. Die Gemeinderätinnen und -räte Walfried Achhammer, Alexa Muehlenberg, Lars Sikkes und Dr. Christan Schweiger sind beim TOP 1 noch nicht anwesend.
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2. Klimaschutzmanagement; Vorstellung Energienutzungsplan, Teilbereich Gemeinde Pettendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2023
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Mit dem digitalen Energienutzungsplan für den Landkreis Regensburg wird ein kommunenscharfes Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur erarbeitet. Der Fokus liegt dabei auf der Identifizierung und dem Aufzeigen von konkreten Handlungsmöglichkeiten vor Ort, um die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren. Der digitale Energienutzungsplan umfasst eine umfassende Bestandsaufnahme der derzeitigen Energieinfrastruktur mit einer detaillierten Energie- und CO2-Bilanz in den Bereichen Strom und Wärme, ein digitales Energiemodell mit gebäudescharfem Wärmekataster in den Verbrauchergruppen private Haushalte, kommunale Liegenschaften und Wirtschaft sowie eine gebäudespezifische Analyse des Sanierungspotenzials, eine Potenzialanalyse zur energetischen Klärschlammverwertung, eine standortspezifische Potenzialanalyse zum Ausbau erneuerbarer Energieträger, einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Projekten zur weiteren Umsetzung und vertiefte Ausarbeitung eines Leitprojektes für jede Kommune.
Die Erstellung des Energienutzungsplans erfolgte im Auftrag des Landkreises und in Kooperation mit allen Städten, Märkten und Gemeinden. Das Projekt wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert.
Hinweis: Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Regensburg zusammen. Die kommunenspezifischen Ergebnisse für die Gemeinde Pettendorf sind in Kapitel 6 dargestellt.
Für jedermann zugänglich unter
Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich in seiner Sitzung vorberatend mit dem Energienutzungsplan.
Der Straßen- und Umweltausschuss war sich einig, die im Plan vorgeschlagenen Bereiche als Grundlage aufzugreifen, zu priorisieren und entsprechend der Haushaltsmittel umzusetzen.
Zum Maßnahmenkatalog wurden nachfolgende Feststellungen getroffen:
Ad 1: Die Erweiterung des bestehenden Netzes (Hackschnitzel) in der Ortsmitte von Pettendorf ist bereits angedacht, die Leitungsführung hatte auch einen möglichen Anschluss von Rathaus, Kinderkrippe und Bücherei im Auge. Da aber grundsätzlich offenbar Bestrebungen auf EU- und Bundesebene laufen, den Rohstoff Holz aus der Verwertung zu nehmen, ist dies zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Ad 2 und Ad 10: Die Heizung im Bauhof ist seit 2002 mit dem Energieträger Erdgas betrieben. Das Alter lässt somit noch Zeit. Allerdings läuft die PV-Anlage auf der Maschinenhalle 2025 aus, das Ende der EEG-Vergütung lässt die Eigennutzung mit Speicher möglich erscheinen, dies in Verbindung mit einer Luft-Wärmepumpe.
Zusätzlich ist die vermietete PV-Anlage auf der Streuguthalle bis 2032 gebunden. Diese könnte nach Ablauf ebenso in die Gesamtplanung mit einbezogen werden, zumal diese eine Ost-West-Ausrichtung aufweist.
Ein weiterer Ausbau der Dachflächen scheint somit nicht erforderlich. Für die Planung sollte rechtzeitig ein Ing.-Büro eingeschaltet werden, sodass 2025 die Entscheidungsgrundlagen vorhanden sind. Somit sollte 2024 mit der Planung begonnen werden.
Ad 3: Die Ölheizung besteht seit 1997. Im Rahmen der Dorferneuerung Kneiting wurde ein Gasanschluss mit vorgesehen. Die PV – Anlage besteht seit dem FF-Anbau. Zusätzlich besteht eine Solarthermieanlage für Warmwasser. Die Umstellung auf Luft-Wärme-Pumpe sollte mittelfristig geplant werden (2026 ff).
Ad 4: Die Abwasserpumpen haben unterschiedliche Verbräuche, der höchste Energieeinsatz ist am Pumpwerk Kneiting. Mit der Optimierung der Becken Aichahof und Kneiting sollte der Verbrauch bereits reduziert sein, ebenso werden energieeffiziente Pumpen verwendet. Ob eine PV-Anlage (Wertstoffhof neu oder ggf. auch die vom Kinderhaus in Kneiting, hierzu sinnvoll verwendet werden kann, soll geprüft werden. Erforderlich ist hierzu die langstreckige Aufzeichnung der notwendigen Lastgänge. Die anderen Pumpanlagen sind auf den ersten Blick nicht sonnenabhängig steuerbar, auch stehen keine Flächen zur Verfügung.
Ad 5: Straßenbeleuchtung: Der Antrag auf Halbnachtschaltung ist noch nicht abschließend prüfbar, die Informationen von der Rewag werden erst geliefert. Eine Umstellung der Restlampen auf LED ist jedoch im HH 2023 bereits geplant und soll abhängig von der Entscheidung im Gemeinderat heuer noch umgesetzt werden.
Ad 6: Immobilie Friedrichstraße 1: Die Umsetzung läuft bereits, die Vergaben für die energetischen Sanierungsmaßnahmen erfolgen in der heutigen Sitzung.
Ad 7, 8, 9 und 12: Rathaus: hier ist der Umbau bereits geplant, Speicher der auslaufenden EEG-Anlage am Rathausdach sollen für den Eigenverbrauch verwendet werden, auch die PV-Anlage auf der Bücherei ist bereits für die Versorgung des Rathauses mit geplant worden. Die Umstellung von Pellets auf Hackschnitzel oder Luft-Wärmepumpe ist zu untersuchen. Wegen der komplexen Gesamtlage ist dies zum Leitprojekt geworden. Die vorliegenden Aussagen müssen aber aus Sicht der Verwaltung noch vertieft und präzisiert werden (Priorität 1).
Ad 13: Mit Ausnahme der Immobilie Friedrichstraße sind alle kommunalen Dächer seit langem mit PV und Solarthermie ausgestattet. Der Bereich Friedrichstraße lässt einen Eigenverbrauch nur im Bereich des gemeindlichen Zählers zu, eine Wirtschaftlichkeit ist somit nicht darzustellen. Im Rahmen der WDV-Arbeiten wird aber ein Leerrohr für eine spätere Installation vorgesehen. (Mittelfristig): Die Immobilie Schloßstraße wird mittelfristig abgerissen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und informiert detailliert über den vom Straßen- und Umweltausschuss besprochenen Maßnahmenkatalog.
Gemeinderat Manz konstatiert im Kontext zu aktuellen Maßnahmen an gemeindlichen Objekten, dass im Feuerwehrhaus Pettendorf Fenster und Tore ausgetauscht werden. Jedoch sei ihm nicht klar, warum bisher keine Photovoltaik auf FW-Haus Pettendorf installiert wurde. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass ein Zubau für den Eigenverbrauch bis dato nicht erforderlich war, da die Wirtschaftlichkeit nicht dargestellt werden konnte. Mögliche Maßnahmen in dieser Richtung müssten von einem Fachbüro beurteilt werden.
Gemeinderätin Vetter-Löffert spricht sich lobend über das vorliegende Ergebnis aus, aus ihrer Sicht sei der Energienutzungsplan ein guter Fahrplan für die energetische Zukunft der Gemeinde. Auf Rückfrage der Gemeinderätin, inwieweit eine Untersuchung der privaten Häuser stattgefunden hat, verweist Bürgermeister Obermeier auf das Wärmekataster. Da für die Gemeinden kein unmittelbarer Einfluss auf das Verhalten Privater besteht, sind die Bürgerinnen und Bürger selbst gefordert, Maßnahmen eigeninitiativ zu ergreifen. Aufgrund der Vielzahl von intendierten Maßnahmen auf Bundesebene bleibt abzuwarten, inwieweit hier noch speziellere Regelungen folgen, möglicherweise auch solche, die eine konkretere Steuerungsmöglichkeit für die Kommunen vorsieht. Jedoch ist es derzeit nicht absehbar, welche Programme, vor allem auch neue Fördermaßnahmen, kommen. Der Plan zeigt, dass der Wärmeverbrauch ein besonders wichtiger Bestandteil ist und bleibt.
Gemeinderat Weigl fügt hinzu, dass jeder für sich wissen muss, was zu tun ist. Der Rest ist Aufgabe der „großen Politik“. Gleichwohl, so Gemeinderat Weigl, könne jeder der sich informieren will, auf die Ergebnisse des Energienutzungsplans zugreifen. Die Gemeinde bietet u. a. die Möglichkeit an, sich Energiemessgeräte auszuleihen und über Energieberatungsgutscheine eine fachliche und neutrale Beratung durch die Energieagentur Regensburg zu nutzen.
Gemeinderat Dr. Bosl ergänzt, dass die von der Gemeinde Pettendorf ergriffenen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der kommunalen Liegenschaften, vorausschauend waren und auch aktuelle noch sind. Es wurde auf das „richtige Gleis gesetzt“. Aus den nun vorliegenden Ergebnissen zeigt sich aber auch, dass der Spielraum für weitere kommunale Maßnahmen marginal ist und nun verstärkt das private Engagement gefordert wird.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die digitalen Energienutzungsplan für den Landkreis Regensburg, insbesondere für den Teilbereich Gemeinde Pettendorf zur Kenntnis. Maßnahmen werden entsprechend der Empfehlung des Straßen- und Umweltausschusses vom 03.05.2023 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Haushalt 2023; Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2023
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushalt 2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vom Gemeinderat am 02.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde rechtsaufsichtlich geprüft.
Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.845.412,00 €
und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.346.992,00 € ab.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist hinsichtlich der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 425,000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen ge nehmigungspflichtig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt Regensburg bereits vor Erlass der Haushaltssatzung nach Art. 69 Abs. 4 GO mit Schreiben vom 15.02.2023 erteilt.
Weitere genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 und 71 GO sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabemittel des Vermögenshaushalts nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden (§ 27 KommHV).
Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 33 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).
Bemerkungen:
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist hinsichtlich der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 425,000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen ge nehmigungspflichtig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt Regensburg bereits vor Erlass der Haushaltssatzung nach Art. 69 Abs. 4 GO mit Schreiben vom 15.02.2023 erteilt.
Weitere genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 und 71 GO sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.
Es wird von einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 935.292,00 € ausgegangen. Bei ordentlichen Tilgungen von 552.383,00 € verbleibt eine freie Finanzspanne in Höhe von 382.909,00 €, die für vermögenswirksame Investitionen zur Verfügung steht.
Die Verschuldung der Gemeinde Pettendorf beträgt zu Jahresbeginn 4.762.389,50 € und soll sich bis zum Jahresende auf 4.635.011,50 € reduzieren. Dies entspricht per 31.12.2023 einer Pro-Kopf Verschuldung von 1.310,44 € (Bezugsgröße Einwohnerzahl zum 30.06.2022). Der Landesdurchschnitt der Gemeinden vergleichbarer Größenklasse (vorhandener Vergleichswert zum 31.12.2021 ohne Schulden der Eigenbe triebe) beträgt 639,00 € pro Einwohner.
Im Finanzplanungszeitraum sind keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen. Für 2024 ist eine sub stantielle Tilgungsleistung in Höhe von 1.153.000,00 € eingeplant, die zu einer erheblichen Reduzierung der Pro-Kopf-Verschuldung führen wird.
Die allgemeine Rücklage weist zu Beginn des Jahres einen Bestand in Höhe der Mindestrücklage von 65.346,00 € aus. Es ist eine Zuführung in Höhe von 15.247,00 € geplant. Im Finanzplanungszeitraum sind weder Entnahmen, noch Zuführungen zur allgemeinen Rücklage vorgesehen.
Aufgrund des Schuldenstands und der geringen Rücklagen ist weiter auf eine angemessene Haushalts disziplin zu achten. Eine Nettoneuverschuldung sollte, wie im Finanzplan vorgesehen, vermieden werden.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pettendorf ist gesichert.
Die Haushaltssatzung ist nunmehr amtlich bekannt zu machen (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO). Gleich zeitig ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen; darauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen (Art. 65 Abs. 3 GO).
Wir bitten diese rechtsaufsichtliche Stellungnahme den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Tanja Schweiger
Landrätin
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier verliest die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2023. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2023 der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Informations- und Kommunikationstechnik; Genehmigung zur neuen KomBN-Vereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Zwischen dem Landkreis Regensburg und der Gemeinde Pettendorf besteht bereits eine Vereinbarung zum Kommunalen Behördennetz Landkreis Regensburg. Aufgrund der Erweiterung des Aufgabenspektrums beim LSC und der Erhöhung der Beiträge für die Zweckverbände ist eine neue KomBN-Vereinbarung erforderlich.
Die aus dem Vertrag resultierende finanzielle Beteiligung der Gemeinde Pettendorf beträgt 575 € pro Halbjahr, hinzu kommt die Verteilung der Betriebskosten nach Einwohnerschlüssel der Mitgliedsgemeinden.
Da es sich bei der Vereinbarung um einen Vertrag handelt, bei dem unbefristet eine Zahlungspflicht eingegangen wird, muss der Gemeinderat dem Vertragsschluss zustimmen, auch wenn die jährlich finanzielle Belastung grundsätzlich in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters liegen würde.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und Gl Antretter erläutern die neue Vereinbarung. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der neuen KomBN-Vereinbarung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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5. Gemeinderat
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04.05.2023
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Straßenbeleuchtung, Spätnachtabschaltungen
Im Bereich des Bayernwerks liegen mittlerweile alle relevanten Informationen vor, für den Bereich der REWAG fehlen diese noch vollständig. Auf Rückfrage in der zuständigen Abteilung bei der REWAG wurde erklärt, dass hierzu noch Informationen erarbeitet werden müssen und diese dann bald möglichst, spätestens im Juni 2023, weitergegeben werden.
Absichtserklärung Regensburg Marketing
Aufbauend auf das 2022 beschlossene Leitprojekt – Gemeinsames Marketing der Region Regensburg - wurde von der Stadtmarketing Regensburg e.V. ein Konzept zu einer zentralisierten Marketingstrategie ausgearbeitet. Schwerpunkte sind ein regionsweit koordiniertes Marketing, konzipierte Marketingaktivitäten, abgestimmte Angebote und Vernetzung relevanter Akteure. Zur Finanzierung ist ein Beitragsmodell für die Landkreiskommunen wurde in der Bürgermeisterkonferenz eine Beteiligung der Gemeinden vorgesehen, für Pettendorf wären dies 2.000 € jährlich.
Dorferneuerung Pettendorf, Anhörung der Behörden und Organisationen nach § 5 Abs. 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG –
Mit Schreiben vom 26.04.2023, eingegangen am 02.05.2023, bittet das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz um Stellungnahme zum beabsichtigten Verfahren. Die voraussichtliche Begrenzung des Verfahrensgebietes (Flurbereinigungsgebietes) ist dargestellt. Weiter wird um Mitteilung gebeten, ob und welche das voraussichtliche Verfahrensgebiet berührende Planungen beabsichtigt sind oder bereits feststehen. Liegt bis 30.05.2023 keine entsprechende Mitteilung vor, so darf angenommen werden, dass keine Bedenken gegen das Verfahren bestehen und Planungen nicht beabsichtigt sind. Unabhängig davon gibt es einen öffentlichen Termin der am 26. oder 27. Juni 2023 stattfinden wird und bei dem nochmals die Allgemeinheit über die Dorferneuerung informiert wird.
Zuschussantrag Birkengrün Kneiting e.V.
Für den beabsichtigten Umbau und die Modernisierung der bestehenden Schießanlage hat die Schützengesellschaft Birkengrün Kneiting e.V. über den Bayerischen Schützenbund (BSSB) einen Förderantrag an die Regierung gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 32.382 €.
In diesem Zusammenhang liegt nun ein Antrag vor, der eine Beteiligung der Gemeinde im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 8.095 € beinhaltet. Wenngleich noch kein Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Vereinsförderungen beschlossen wurde, bittet Bürgermeister Obermeier um formlose Zustimmung, da der Antrag bereits jetzt beim BSSB eingereicht werden müsste. Die Beteiligung bewegt sich grundsätzlich in dem Rahmen, der auch bei der letzten investiven Maßnahme für den FC Pielenhofen-Adlersberg zur Beschaffung der Tore geleistet wurde. Vorgesehen ist, den formellen Beschluss in der Junisitzung nachzuholen. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf, es wird Zustimmung signalisiert.
Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist seit 2015 von ursprünglich 11 Mitgliedskommunen auf 142 Gemeinden und Gemeindeverbände angestiegen. Auch das Jahresergebnis liegt im positiven Bereich. Erfreulich ist auch, dass die regelmäßigen Messungen eine Verbesserung bei des Fahrverhaltens nach sich ziehen. So konnten z. B. im Ortsteil Adlersberg im September 2015 noch bei
29,62 % der kontrollierten Fahrzeuge Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden, bei der letzten Messung im Februar 2023 lag der Anteil nur noch bei 9,91 %.
Einladung Segnung Kinderhaus Kneiting
Bürgermeister Obermeier weist nochmals auf die Einladung der Gemeinderatsmitglieder zur Segnung des Kinderhauses Kneiting am 13.05.2023 hin.
Bauhofmitarbeiter
Die Stellenausschreibung für einen weiteren Bauhofmitarbeiter wurde zwischenzeitlich in der Pettendorf aktuell und der Mittelbayerischen Zeitung veröffentlicht. Auch auf der Homepage der Gemeinde finden sich Auskünfte zum Stellenangebot.
Wechselrichter Kinderhaus Kneiting
Die Wechselrichter für die Photovoltaikanlage im Kinderhaus Kneiting sind eingetroffen, so dass die Anlage in Betrieb genommen werden konnte.
Ergebnis Adventsmarkt
Beim Adventsmarkt Kneiting konnte ein Überschuss von 3.300 € erwirtschaftet werden.
Mitteilung der Jagdgenossen Pettendorf - Wildunfälle
Nach Mitteilung der Jagdgenossenschaft Pettendorf ereignen sich die meisten Wildunfälle im Bereich der Kreuzung R39, Auffahrt zum Adlersberg bis hin zur Bebauung am Aichahof. In den letzten drei Jahren sind dabei 47 Rehe, 12 Hasen und weitere Wildtiere zu Tode gekommen.
Gemeinderätin Muehlenberg moniert in diesem Zusammenhang, dass dort viel zu schnell gefahren werde. Sie plädiert daher weiterhin dafür, über die Kreisverwaltungsbehörde eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 60 km/h anzuordnen.
Exkursion des Sozialausschusses zum Senioren-Servicehaus Pfatter
Bürgermeister Obermeier informiert über die Exkursion des Sozialausschusses zum Senioren-Servicehaus Pfatter. Die Anlage wurde von einem Investor gebaut, es sind 14 Appartements mit ca. 45 m² vorhanden. Die Anlage ist sehr schön ausgebaut und architektonisch ordentlich gestaltet. Festgestellt werden konnte, dass die Anlage derzeit kaum von Einheimischen bewohnt wird. Die Tagespflege hat Kapazitäten frei, da nicht jeder Betroffene jeden Tag der Woche bucht.
Im Gemeinderat entsteht nach der Info des Bürgermeisters eine kontroverse Diskussion über die weitere Vorgehensweise in Sachen Bürgerbefragung.
Kinderbetreuung 2023/2024 – Belegungssituation
Das Kinderhaus Kneiting ist im Kindergartenjahr 2023/2024 bereits vollständig ausgelastet, auch für den Kindergarten St. Margareta liegen ausreichende Buchungszahlen vor, wenngleich der Start der dritten Gruppe zum Beginn des Kindergartenjahrs noch abschließend geklärt werden muss. Im Waldkindergarten sind derzeit noch 9 Kinder angemeldet. Gleichzeitig besteht für diese Einrichtung der Bedarf eine weitere pädagogische Kraft einzustellen, da ansonsten personelle Engpässe entstehen würden.
Bei der Mittagsbetreuung an der Schule kommt noch ein Klassenzimmer dazu, da ein Engpass besteht. Auch der Kinderhort ist vollständig ausgelastet.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Sachstand Wald- oder Sporthort
Auf Rückfrage zum aktuellen Sachstand eines Wald- bzw. Sporthorts wird von Bürgermeister Obermeier darauf hingewiesen, dass hier bereits die Problematik im Raum steht, dass die unmittelbare Anbindung an die Schule nicht gewährlistet werden kann.
Aichahof – Rückbau Ersatzstraße
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg informiert Bürgermeister Obermeier, dass die im Rahmen der Baumaßnahmen hergerichtete Ersatz- bzw. Ausweichstrecke weitgehend zurückgebaut wird. Nach Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde geklärt, dass Abschnitte im Waldbereich verbleiben dürfen. Nicht mehr notwendiges Material wird im Bereich des Kinderhauses Kneiting zur Gestaltung des Parkplatzbereiches verwendet.
Parkverbotsschild Weinbergstraße
Gemeinderat Dotzler weist darauf hin, dass in der Weinbergstraße ein Parkverbotsschild stark verbogen ist.
Sportfest des TSV Adlersberg
Gemeinderat Sikkes informiert, dass am Samstag, den 17.06.2023 ab 11:30 Uhr das Sportfest des TSV Adlersberg stattfindet.
Datenstand vom 05.06.2023 08:53 Uhr