Datum: 01.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:08 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Solner Breite III" in Reifenthal; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Baugebiet "Solner Breite III" in Reifenthal; Beratung und Beschlussfassung über a) die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und b) Satzungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Am Sportplatz"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Dorferneuerung Pettendorf; Anhörung der Behörden und Organisationen nach § 5 Abs. 2 und 3 des FlurbG
5 Gemeindegebietsänderungen; Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Anregung auf Änderung Gemeindegebiet / Gemeindegrenzen von den Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen
6 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung zu den Jahresrechnungen 2021 und 2022 und Defizitausgleich
7 Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit Stellenplan
8 Heimatpflege; Investitionskostenzuschuss zur Sanierung Schießstand Schützengesellschaft Birkengrün Kneiting e.V.
9 Landtags- u. Bezirkstagswahl 2023; Festlegung der Urnenwahlbezirke in der Gemeinde Pettendorf
10 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Solner Breite III" in Reifenthal; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solner Breite III“ in Reifenthal gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 12.04.2023 bis 15.05.2023 statt. Hierauf wurde durch amtliche Bekanntmachung vom 30.03.2023 bzw. durch Aushang ab 31.03.2023 hingewiesen.

Folgende private Stellungnahme wurde im Verfahren vorgebracht:

1. Eigentümer der Fl.Nr. 971, Gemarkung Pettendorf:
Mit Mail vom 01.05.2023 wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen Bestandsplan zum geplanten Baugebiet der auf dem Grundstück Fl.Nr. 971 befindliche Baum nicht vermerkt ist. Es wird darum gebeten, dies zu beachten und den zu bebauenden Bereich von Parzelle 16 ein Stück weiter vom Baum weg zu versetzen.

Stellungnahme Bauverwaltung:
a) Im Planentwurf des Bebauungsplanes ist der Baum sehr wohl dargestellt. Nicht dargestellt ist er im „Bestandsplan – Nutzungen und Vegetation“, welcher der nachrichtlichen Darstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange und der sonstigen Umweltbelange als Anlage beiliegt. Es wird vorgeschlagen, den Baum auch in diesem Plan zeichnerisch darzustellen. 

b) Der zur Bebauung vorgesehene Bereich (Baugrenze) der Parzelle 16 ist 6,00 m von der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 971 entfernt. Inwieweit hier noch nachjustiert werden soll/muss ist durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Beschluss a):
Der Gemeinderat beschließt, den Baum auf der Fl.Nr. 971 auch im „Bestandsplan – Nutzungen und Vegetation“ zeichnerisch darzustellen.

12 : 0 Stimmen

Beschluss b):
Der zur Bebauung vorgesehene Bereich (Baugrenze) der Parzelle 16 ist 6,00 m von der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 971 entfernt. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit, den zu bebauenden Bereich weiter zu versetzen.

12 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat werden die Abwägungsvorschläge diskutiert. Es besteht Konsens mit der Beschlussempfehlung.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die beschlossene Änderung in die Planunterlagen einarbeiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Lars Sikkes, Dr. Christian Schweiger, Alexa Muehlenberg, Norbert Meyer und Tobias Manz fehlen entschuldigt. Gemeinderat Dr. Richard Bosl ist zum Beginn der Sitzung entschuldigt noch nicht anwesend.

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Baugebiet "Solner Breite III" in Reifenthal; Beratung und Beschlussfassung über a) die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und b) Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 05.04.2023 wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Fachstellen bis zum 12.05.2023 am Verfahren beteiligt. 22 Stellungnahmen sind fristgerecht eingegangen. Dem Landratsamt Regensburg wurde eine Fristverlängerung gewährt.

Folgende 13 Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken oder erklärten ihr Einverständnis mit der Planung:

Lfd.Nr.
Behörde, Fachstelle
Schreiben vom
1.
Markt Lappersdorf
12.04.2023
2.
Gemeinde Sinzing
27.04.2023
3.
Regierung von Oberfranken
27.04.2023
4.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
08.05.2023
5.
Bayernwerk Netz GmbH
11.05.2023
6.
Markt Nittendorf
11.05.2023
7.
LRA, Kreisbrandrat
05.05.2023
8.
LRA, Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht, Bodenschutz
02.05.2023
9.
LRA, Immissionsschutz
26.04.2023
10.
LRA, Denkmalschutz
18.04.2023
11.
LRA, Gesundheitsamt
14.04.2023
12.
LRA, Kreisjugendamt
23.05.2023
13.
LRA, Natur- und Landschaftsschutz
23.05.2023

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen lfd. Nr. 1 bis 13 zur Kenntnis.

11 : 0        Stimmen

Weitere 5 Fachstellen gaben keine Stellungnahme zum Verfahren ab. Die Anregungen und Hinweise von 9 Behörden bzw. sonstigem Träger öffentlicher Belange werden wie im Folgenden dargestellt gewürdigt:

14. REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG
Stellungnahme vom 02.05.2023: Wir danken für Ihr Schreiben zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Solner Breite III" in Reifenthal und nehmen wie folgt Stellung:

Sparten Erdgas
Die REWAG plant eigenwirtschaftlich, keine Gaserschließung.

Sparte Strom
Die Erschließung des aufgezeigten Planungsbereiches mit elektrischer Energie ist durch die Erweiterung des bestehenden Netzes sichergestellt. Sollten Anpassungen oder Umlegungen an bestehenden Versorgungsleitungen notwendig sein, so ist dies frühzeitig abzustimmen. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und eine örtliche Einweisung anzufordern.

Sparte Telekommunikation
Die REWAG plant eigenwirtschaftlich keine Erweiterung des bestehenden Glasfasernetzes in den Gemeinden des Landkreis Regensburg. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.

Allgemein
Das Versorgungsnetz der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH verändert sich stetig. Somit verändern sich auch die Netzparameter, wie z. B. Leistung, Spannung, Druck und Fließgeschwindigkeit. Diese Gegebenheit erfordert immer wieder neue Strategien in der Netzplanung und Netzberechnung. Folglich ist diese Stellungnahme nur zeitlich begrenzt gültig! Wir bitten Sie deshalb, uns weiterhin zeitnah an Ihren Planungen zu beteiligen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Beschlussempfehlung Planer:
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 02.02.2023 mit der ersten Stellungnahme der REWAG (Schreiben vom 29.08.2022) befasst. Das Ergebnis wurde der REWAG mitgeteilt und die Planung entsprechend ergänzt. Mit der erneuten Stellungnahme (Schreiben vom 02.05.2023) werden keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt. Insofern ist nichts veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Die Aussagen zur Breitbandversorgung in der Begründung werden aktualisiert.

11 : 0    Stimmen


15. Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Naab-Donau-Regen
Stellungnahme vom 28.04.2023: Der Zweckverband gibt zu dem Bebauungsplan „Solner Breite III“ folgende Stellungnahme ab: Die Erschießung ist gesichert. Die Prüfung und ggf. Herstellung des für das Baugebiet notwendigen Brandschutzes ist vom Erschließungsträger selbst vorzunehmen.

Die BayernGrund hat mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung bzw. einen städtebaulichen Erschließungsvertrag abzuschließen. Wir bitten Sie deshalb, den Zweckverband in die laufenden Vertragsverhandlungen mit einzubeziehen bzw. auf dem Laufenden zu halten.

Beschlussempfehlung Planer:
Dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn) - Arbeitsblatt W 405:2008-02 sind die Richtwerte für den Löschwasserbedarf zu entnehmen. Danach ist in einem allgemeinen Wohngebiet ein Bedarf von 48 m³/h für einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden notwendig. Dieser Bedarf ist über das öffentliche Trinkwassernetz des Zweckverbandes gesichert ist. Insofern ist nichts veranlasst.

Der Bebauungsplan sollte erst der Rechtskraft zugeführt werden, wenn der Erschließungsträger mit dem Zweckverband die notwendigen Verträge abgeschlossen hat. Damit ist vorab auch ein Beginn der Erschließungsarbeiten nicht möglich. Dies müsste mit dem Erschließungsträger abgestimmt werden.

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Der Vertrag mit dem Zweckverband ist vom Erschließungsträger unverzüglich abzuschließen. Anschließend wird der Bebauungsplan der Rechtskraft zugeführt.

11 : 0    Stimmen


16. Wasserwirtschaftsamt Regensburg 
Stellungnahme vom 10.05.2023: Zu o.g. Vorhaben nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung.

Oberflächengewässer:
Wie in unserer Stellungnahme vom 16.09.2022 erläutert, liegt das Plangebiet unmittelbar neben dem Gewässer III. Ordnung, dem „Brückelgraben“. Entgegen des vorherigen Bestandsplans vom 20.07.2022 und gemäß Kartendaten sowie dem neuen Bestandsplan vom 29.03.2023 ist dieser Graben östlich des Planbereichs nicht verrohrt, weshalb eine zumindest teilweise Überschwemmung des östlichen Teilbereichs (v.a. die Häuserzeile, welche dem Gewässer am nächsten ist) nicht ausgeschlossen werden kann. Daher wird empfohlen, vor einer Bebauung die Hochwasserabflüsse zu ermitteln und das zugehörige Überschwemmungsgebiet zu berechnen. Die weitere Planung soll auch auf dieses mögliche Überschwemmungsgebiet abgestimmt werden.

Hinsichtlich der Lage an einem Gewässer weisen wir auf die grundsätzliche Möglichkeit hin, nach der aktuell gültigen Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) für die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten (HQhäufig, HQ100, HQextrem) Fördermittel erhalten zu können.

Regenrückhaltebecken:
Das in der Begründung erwähnte Regenrückhaltebecken ist im Plan einzutragen und bei gedrosselter Einleitung in das Gewässer, insbesondere die schadlose Ableitung des Notüberlaufs, bei Überlastung der Anlage durch Starkregen sicher zu stellen. Die Notüberlaufwassermenge kann je nach Starkregenereignis ein Vielfaches des Drosselabflusses betragen. Die Ableitung des Notüberlaufes darf dabei zu keiner Beeinträchtigung oder Gefährdung von Grundstücken Dritter führen.

Bei Beachtung der genannten Punkte besteht mit dem Vorhaben Einverständnis.

Beschlussempfehlung Planer:

Oberflächengewässer:
Das Bebauungsplanverfahren ist kurz vor dem Abschluss. Bei dem Projekt handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens für eine schnellere Abwicklung. Die Verfahrensdauer hat sich aus verschiedenen Gründen bereits verzögert.

Die Ermittlung der Hochwasserabflüsse mit Berechnung des dazugehörigen Überschwemmungsgebietes ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Der Bebauungsplan soll in Kürze der Rechtskraft zugeführt werden, damit die Erschließungsarbeiten beginnen können. Für die Bauparzellen sind Bewerber vorhanden; die Notarverträge sind im Entwurf ausgearbeitet. Die Gemeinde hat die entsprechenden Einnahmen im Haushaltsplan 2023 kalkuliert. Diese sind zum Haushaltsausgleich und zur Liquidität dringend notwendig.

Wir werden die Hochwasserabflüsse mit dem Überschwemmungsgebiet zeitnah ermitteln. Eine Abstimmung mit dem Bebauungsplan ist nicht mehr möglich. Wir werden deshalb in den textlichen Hinweisen und in den notariellen Kaufverträgen auf ein mögliches Überschwemmungsgebiet hinweisen. Gleichwohl sehen wir keine Gefährdung der östlichen Bauparzellen.

Regenrückhaltebecken:
Das Regenrückhaltebecken ist im Geltungsbereich bewusst nicht eingetragen worden, weil es das Oberflächenwasser mehrerer Baugebiete (Bebauungspläne) aufnimmt.
Das Becken ist bereits seit längerer Zeit in Betrieb. Die gedrosselte Einleitung in das Gewässer, insbesondere die schadlose Ableitung des Notüberlaufs bei Überlastung der Anlage durch Starkregen, ist sichergestellt. Die Ableitung des Notüberlaufes hat dabei noch zu keiner Beeinträchtigung oder Gefährdung von Grundstücken Dritter geführt.

Diskussionsverlauf
Im Zusammenhang mit den Hinweisen des WWA informiert Bürgermeister Obermeier zusätzlich darüber, dass der Bereich im Rahmen der Berechnungen zum Hochwasserschutz in Reifenthal berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements eine erneute Betrachtung des Bereiches stattfinden. Anzumerken ist, dass der Bereich selbst bei den außergewöhnlich intensiven Ereignissen in den Jahren 2002 und 2003 nicht betroffen war. 

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des WWA wird zur Kenntnis genommen. Es sind keine Änderungen der Planung veranlasst. 

12 : 0   Stimmen


17. Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg
Stellungnahme vom 10.05.2023: Der BN hat am 10.09.2022 bereits einmal Stellung genommen. Beim Monatstreffen des BN am 13. April und am 11. Mai 2023 haben 14 Mitglieder der BN-Ortsgruppe Pettendorf Pielenhofen-Wolfsegg den genannten Bebauungsplan noch einmal ausführlich besprochen und Folgendes vorgeschlagen.
Das geplante Bebauungsgebiet „Solner Breite“ entspricht dem aktuellen Flächennutzungsplan. Er wird vom BN als grundsätzlich und im Großen und Ganzen positiv bewertet.
Der Vorschlag von 2022 zur Eingrünung des nördlichen Randes des Baugebietes wurde aufgenommen. Aber nicht Verpflichtung (nur die Empfehlung) zum Anbringen von PV-Anlagen auf den Hausdächern. Im Bebauungsplan sollte geändert werden, dass die Firste nur in Ost-West verlaufen, um PV-Anlagen effektiver nutzten zu können. Die Bauherren sollten verpflichtet werden, Aufdach-PV-Anlagen zu errichten. Die Argumentation von 2022, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, ist aus Sicht des BN falsch. Es gibt eine ganze Reihe von Kommunen (nach unserer noch sehr ungenauen Recherche nur außerhalb Bayerns, das BauGB gilt aber in ganz Deutschland), die eine solche Anordnung in ihren Bebauungsplänen festgelegt haben. Außerdem hat die Gemeinde seit Februar 2023 einen neuen Energienutzungsplan, nach dem Pettendorf in der Lage sein muss, in zwei Jahrzehnten etwa siebenmal so viel regenerativen Strom zu erzeugen, als heute in der Gemeinde benötigt wird (ENP Seite 87). Beim privaten Bestand ist eine solche Verpflichtung nicht durchsetzbar, aber in einem neuen Bebauungsplan. In zwei Jahrzehnten brauchen wir Unmengen von Strom!

Das gleiche gilt für zukünftige Heizungen. Wenn nicht zum 1.1.2024, dann wahrscheinlich kurzfristig danach sind auch bei Neubauten nur noch klimaneutrale Heizungen erlaubt. Es könnte daher passieren, dass „schlaue Bauherrn“ noch schnell Öl- oder Gasheizungen einbauen. Öl- und Gasheizungen sollten daher im Bebauungsplan ausdrücklich verboten werden.

Es sollte außerdem empfohlen werden, dass kleine, etwa 6 bis 10 kWh große Stromspeicher für den Eigenverbrauch installiert werden. In einigen Jahren nach Fertigstellung der Häuser werden sich Bauherrn beim Gemeinderat für diese Vorschläge und Anordnungen bedanken.

Begrüßenswert ist die Anordnung Flachdächer zu begrünen. Erfreulich ist, dass Stein- und Schottergärten nicht erlaubt sind. Solche Vorgaben müssten aber später auch durch die Gemeinde geprüft und im Bedarfsfall geregelt werden. Nur auf dem Papier sind solche Einträge in Bebauungsplänen sinnlos. Das gilt z.B. auch für die Bepflanzung von Grundstücken.

Die BN-Ortsgruppe bittet, im Bebauungsplan Holzhäuser als Bauweise zu empfehlen. Holz in der Bauwirtschaft einzusetzen kann eine wesentliche Klimaschutzmaßnahme sein. Bauen mit Holz ist regenerativer und klimafreundlicher als die konventionelle Bauweise. Holz lässt sich außerdein sehr energiearm zurückbauen und recyceln und kann viel umweltfreundlicher beseitigt werden als Baustoffe wie Stahl oder Beton.

Außerdem wäre die Empfehlung ein sehr guter Betrag einer zertifizierten klimafreundlichen Gemeinde. Einen Grund, warum wenig mit Holz gebaut wird ist nach Aussage von fachkundigen Architekten eher ein kulturelles Problem: Holz habe hierzulande einen Nimbus: das ist nicht dauerhaft, das hält nicht lange, das muss man mit giftigen Stoffen anstreichen". Dies stimmt aber nicht. Wir vom BN verweisen unter anderen auf Erfahrungen aus Schweden.

Beschlussempfehlung Planer:
Das Anbringen von PV-Anlagen auf den Hausdächern wurde nur empfohlen und nicht verpflichtend festgesetzt, weil die h. M. dazu noch nicht gefestigt ist, zumal noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung besteht. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Festsetzung ist immer zu prüfen und zu bewerten. Unabhängig davon ist eine solche Festsetzung auch im Vollzug äußerst schwierig zu bewerten bzw. durchzusetzen.

Aus diesem Grund sind auch die Firstrichtungen (außer im Teilgebiet 2) nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn ein Bauherr auf seinem Dach PVA errichten will, wird er sein Gebäude entsprechend situieren.

Mit dem Energienutzungsplan wurde vom Landkreis und den Gemeinden ein Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Energieerzeugungs- und Energieversorgungsstruktur erarbeitet. Kernziel war die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, der konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Etwaige Verpflichtungen sind in diesem Plan nicht enthalten.

Das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ist in der parlamentarischen Diskussion. Es ist derzeit nicht absehbar wann und mit welchen Inhalten dieses Gesetz in Kraft tritt. Ein jetziges Verbot von Öl- und Gasheizungen mittels Bebauungsplans würde den späteren gesetzlichen Vorgaben vorgreifen. Dies ist nicht zielführend, auch weil in die Rechte der Bauherren zu massiv eingegriffen wird.

Damit sind auch Empfehlungen zur Installation von Stromspeicher für den Eigenverbrauch hinfällig. Unabhängig davon geht bei der Energie die Tendenz in der Gesellschaft deutlich in Richtung erneuerbare Energien.

Allgemein ist festzuhalten, dass kleinere Vorgaben eines Bebauungsplanes in der Praxis äußerst schwierig durchsetzbar sind. Dies betrifft auch das Verbot von Schottergärten oder Pflanzgebote. Entsprechende Festsetzungen sind jedoch trotzdem sinnvoll, damit die Themen von den Bauherren und von der Gesellschaft wahrgenommen werden. 

Eine Empfehlung für Holzhäuser sollte nicht aufgenommen werden. Die Bauherren werden sich für diese Bauweise entscheiden, wenn sie davon überzeugt sind. Unabhängig von einer Empfehlung.

Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier weist ergänzend darauf hin, dass eine Ost-West-Ausrichtung der Firste in Hanglagen nicht möglich sei. Auch die Hinweise zur Bauweise, z. B. Holz sind nicht zielführend, da Bauherren Energiestandards nach EnEV bzw. neu GEG zu beachten haben. Dabei ist es gelebte Praxis, dass bei Neubauten – unabhängig vom verwendeten Baumaterial - hohen Energiestandards erreicht werden. Ein Neubau darf nach GEG höchstens 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzwerts verbrauchen, der für jedes Gebäude individuell ausgerechnet wird. Wie der Bauherr dies umsetzt ist letztlich seine Sache. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert plädiert dafür Öl- und Gasheizungen auszuschließen. Dem entgegnet Gemeinderat Dr. Bosl, dass es nicht Ziel einer Bauleitplanung sein kann, noch nicht wirksam in Kraft getretene „Verbotsvorschriften“ der Bundesregierung in den Bebauungsplan einfließen zu lassen. Regelungen dieser Art greifen massiv in die Rechte des Bauwerbers ein. Es stellt sich daher die Frage, warum die Gemeinde Dinge zur Pflicht machen sollte, die selbst auf Bundesebene nicht abschließend und ausgegoren entschieden wurden.  

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

 11 : 1   Stimmen


18. Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde
Stellungnahme vom 27.04.2023: Die Regierung hat keine Bedenken.

Bei zukünftigen Planungen ist ein Bedarfsnachweis nach den Vorgaben der Auslegungshilfe zum Bedarfsnachweis in den Begründungstext mit aufzunehmen und eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen raumordnerischen Festlegungen notwendig (siehe unsere Stellungnahme vom 01.09.2022). 

Die Vorgaben der Auslegungshilfe zum Bedarfsnachweis finden Sie unter https://www.flaechensparoffensive.bayern/fileadmin/user_upload/flaechensparoffensive/downloads/AuslegungshilfeBedarfsnachweis_Stand092021.pdf  

Unsere Hilfsdokumente zum Bedarfsnachweis mit Beispielen finden Sie unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/regierungsbezirk/flaechensparoffensive/index.html 

Wir bitten darum, uns zur Aktualisierung des hiesigen Rauminformationssystems (RIS) zeitnah nach Abschluss des Verfahrens eine Endausfertigung des Bebauungsplanes mit Verfahrensvermerken und Begründung auf bevorzugt digitalem Wege an folgende E -Mail-Adresse zukommen zu lassen (Art. 30 BayLplG): rauminformation@reg-opf.bayern.de  

Beschlussempfehlung Planer:
Bei zukünftigen Planungen wird ein Bedarfsnachweis nach den Vorgaben der Auslegungshilfe zum Bedarfsnachweis in den Begründungstext mit aufgenommen. Eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen raumordnerischen Festlegungen wird vorgenommen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Endausfertigung des Bebauungsplanes digital übersandt.

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

12 : 0    Stimmen


19. Landratsamt Regensburg, Abfallwirtschaft
Stellungnahme vom 03.05.2023: Zum vorgenannten Bauleitplan-Verfahren bzw. zur Befahrbarkeit der im o.g. Bebauungsplan vorgesehenen Straßenzüge durch Entsorgungsfahrzeuge (Restmüll, Altpapier, Sperrmüll usw.) wird nach Rücksprache mit dem derzeit zuständigen Entsorgungsunternehmen wie folgt Stellung genommen:

Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu Wendezwecken) nur vorwärtsfahren. Entsprechend dieser Regelungen müssen Sackgassen bzw. Stichstraßen, wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der Mindestdurchmesser, den ein heute üblicherweise eingesetztes Müllfahrzeug (mit drei- oder vier Achsen und einer Länge von rd. 11 m) für ein Wendemanöver benötigt, beträgt mindestens 18 m. Dabei muss der Mittelpunkt überfahrbar sein.

Beim Befahren von Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck muss beiderseits des Entsorgungsfahrzeuges ein Freiraum von mindestens 0,5 m Breite vorhanden sein.

Die Bereitstellung der im Rahmen des Holsystems zu entsorgenden Abfall- und Wertstoff-Fraktionen muss gem. § 15 ff. Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg (AWS) an anfahrbaren Stellen erfolgen.

Privatgrundstücke oder Straßen, die keine öffentlich gewidmeten Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts (Art. 3, 53 Bayer. Straßen- und Wegegesetz) sind, werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung mit umfassender Haftungsfreistellung für den Landkreis Regensburg und die Entsorgungsunternehmen durch den/die Eigentümer befahren (§ 15 Abs. 7 AWS).

Die Betrachtung des vorliegenden Bebauungsplanes unter den vorgenannten Gesichtspunkten führt deshalb zu folgendem Ergebnis:

Mit der Planung besteht Einverständnis. Der geplante Wendebereich ist ausreichend dimensioniert und das Plangebiet ist mit Entsorgungsfahrzeugen anfahrbar. Der Wendebereich bei Parzelle 16 muss jedoch zu jeder Zeit frei von Hindernissen (parkenden PKW, Schneeläger, etc.) gehalten werden.

Beschlussempfehlung Planer:
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 02.02.2023 mit der ersten Stellungnahme des Amtes (Schreiben vom 26.08.2022) befasst. Das Ergebnis wurde mitgeteilt und die Planung entsprechend ergänzt. Mit der erneuten Stellungnahme werden keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt. Insofern ist nichts veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

12 : 0    Stimmen
20. Landratsamt Regensburg, Wirtschaft, Regionalentwicklung und Tourismus
Stellungnahme vom 25.04.2023: Die Mobilität im Großraum Regensburg soll zunehmend nachhaltig gestaltet und der motorisierte Individualverkehr und seine Belastungen für Mensch und Umwelt reduziert werden. Einen großen Beitrag kann dabei eine enge Abstimmung der Siedlungs- mit der Verkehrsentwicklung leisten. Damit die Bürgerinnen und Bürger bereit sind, auf das eigene Auto im Alltag vermehrt zu verzichten, ist es erforderlich, dass alltägliche Wege (bspw. Einkaufen, Arztbesuche, Schule, Arbeit, Vereine) auch ohne eigenes Auto sicher und bequem zurückzulegen sind.
Gemäß dem Leitbild für die Mobilitätswende im Großraum Regensburg, dem der Kreistag des Landkreises Regensburg am 27.03.2023 zustimmte, sollen alle Räume gleichwertig, gut und in Zukunft auch ohne eigenes Verkehrsmittel komfortabel erreichbar sein. Erreichbarkeit beinhaltet grundsätzlich die Erreichbarkeit mit allen Verkehrsarten gleichermaßen. Dies soll vor allem durch eine vorrangige Umsetzung von Maßnahmen für den flächensparsameren und umweltfreundlicheren Umweltverbund mit Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr sowie dem Teilen und Verknüpfen von klassischen und innovativen Angeboten, wie bspw. Bahn, Bus, On-Demand-Verkehr, Sharing-Angeboten erreicht werden.
Weiter führt das Leitbild aus, dass Siedlungs- und Verkehrsplanung in Stadt und Landkreis stärker zusammengedacht sowie interkommunal abgestimmt werden und somit einen Beitrag zur Verkehrsvermeidung und Verkürzung von Wegestrecken leisten sollen. Die Städte und Gemeinden sollen sich zudem durch lebendige Stadträume und hohe Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe auszeichnen. Siedlungsentwicklung soll verkehrsvermeidend, kompakt und flächensparend erfolgen und dabei möglichst in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnstationen mit attraktivem Verkehrsangebot konzentriert werden. Ebenso soll der Aspekt von Arbeiten zu Hause oder in Wohnortnähe und damit im gesamten Großraum gestärkt werden.

Wir regen an, die Anbindung des Planvorhabens mittels des Umweltverbundes (min. Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV) bedarfsgerecht sicherzustellen. Die Erschließung des Planvorhabens mittels des Umweltverbundes sollte entsprechend berücksichtigt und in den Planunterlagen (ggf. in der Begründung) darauf Bezug genommen werden. Bspw. befindet sich die Bushaltestelle Reifenthal Blumenstraße in geringer geographischer Entfernung zum Planvorhaben. Darüber hinaus stehen in der Gemeinde weitere Verkehrsmittel des Umweltverbundes für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung; bspw. Car-Sharing der KERL eG.
Zudem bitten wir zu prüfen, inwiefern eine möglichst direkte Anbindung des Planvorhabens an den gemeinsamen Rad- und Fußweg an der Regensburger Straße hergestellt werden kann.

Beschlussempfehlung Planer:
Den Argumenten des Amtes wird grundsätzlich zugestimmt. Es ist aber zu bedenken, dass, sich die Gemeinde (auch nach dem LEP und dem Regionalplan) im allgemeinen ländlichen Raum befindet. Die Anbindung an den ÖPNV und an das überregionale Fahrradnetz ist relativ gut. Trotzdem sind die Bewohner auf das eigene Verkehrsmittel angewiesen. Dies bedeuten auch eine individuelle Freiheit und Lebensqualität.
Die Anbindung mittels des Umweltverbundes (Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNP) ist ebenfalls relativ gut vorhanden. Ein Hinweis in der Begründung hierzu ist nicht notwendig. Die Bewohner des Baugebietes werden ihre kurzen Wege ohne eigenes Verkehrsmittel zielsicher finden. Ebenso die weiteren genannten Möglichkeiten. 

Eine möglichst direkte Anbindung an den gemeinsamen Rad- und Fußweg an der Regensburger Straße wurde selbstverständlich geprüft. Leider mit negativem Ausgang.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass es sich bei dem Projekt um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB handelt. Damit gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens. Ihre Bedenken und Anregungen wären im frühzeitigen Verfahren noch hilfreicher gewesen.

Diskussionsverlauf:
Gemeinderätin Vetter-Löffert betont, dass die bessere Anbindung an den ÖPNV und das Radwegesystem sehr wichtige Aspekte sind. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass eine unmittelbare Anbindung an den Rad- und Fußweg aufgrund der fehlenden Zustimmung der Grundstückseigentümer nicht möglich war. 
Gemeinderat Dr. Bosl und Gemeinderat Bink weisen darauf hin, dass die vorliegende Stellungnahme des Fachbereichs Wirtschaft, Regionalentwicklung und Tourismus in Bezug auf die Bauleitplanung Solner Breite III weitgehend sinnfrei ist und unnötig Zeit bindet.  

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

12 : 0   Stimmen


21. Landratsamt Regensburg, Tiefbau - Kreisbauhof
Stellungnahme vom 17.04.2023: Die innere Erschließung und die Anbindung an das vorhandene Straßennetz von Baugebieten ist gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt 06 und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12 auszubilden. Wir verweisen dabei auf die Ausbildung von Eckausrundungen, insbesondere bei Wendestellen (Schleppkurve 3-achsiges Müllfahrzeug, Feuerwehr etc.). Die Sichtdreiecke an Kreuzungsbereichen und Zufahrten sind dauerhaft von jeglichen Hindernissen freizuhalten.

Beschlussempfehlung Planer:
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 02.02.2023 mit der ersten Stellungnahme des Amtes (Schreiben vom 25.08.2022) befasst. Das Ergebnis wurde mitgeteilt und die Planung entsprechend ergänzt. Mit der erneuten Stellungnahme (Schreiben vom 17.04.2023) werden keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt. Insofern ist nichts veranlasst.

Beschlussvorschlag:
Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

12 : 0    Stimmen

22. Landratsamt Regensburg, Bauleitplanung
Stellungnahme vom 23.05.2023: Das Landratsamt hat die Stellungnahme handschriftlich in den Planunterlagen angebracht. Diese wird deshalb auszugsweise wiedergegeben. Es handelt sich auch um redaktionelle Anpassungen, auf deren Wiedergabe verzichtet wird.

Insbesondere wurde folgendes mitgeteilt:

Textliche Festsetzungen:
Das Wort „Bauweise“ (z. B. E + D) soll ersetzt werden durch „örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung der Geschosse“.

Die Wandhöhe konkreter festsetzen („berg- und talseits“).

Beim unteren Bezugspunkt zur Wandhöhe (= Oberkante der neuen Erschließungsstraße) besteht eine Diskrepanz, weil Art. 6 BayBO grundsätzlich die natürliche (gewachsene und nicht durch Aufschüttungen oder Abgrabungen veränderte) Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt vorsieht. Die Gründe für die Abweichung von der BayBO sind klar in der Begründung abzuhandeln.

Die Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoß (OKRF EG) ist mit 0,30 m über der Oberkante der Erschließungsstraße festgesetzt. Diese ist durch Interpolation der bestehenden nächstliegenden zwei Höhenkoten der Straße zu ermitteln. Welche Bezugspunkte gelten demnach bei Eckgrundstücken?

Doppelhäuser zählen zur offenen Bauweise.

Die Abstandsflächen sind konkreter festzusetzen.

Die Nachbaupflicht von (Grenz)Garagen ist zu konkretisieren.

Die Wandhöhe der Garagen (= 3,25 m im Mittel) ist konkreter (berg- und talseits) festzusetzen.

Bei der Nachbaupflicht für Doppelhäuser ist das Wort grundsätzlich zu konkretisieren.


Planteil A:

Die Firstrichtung im Teilgebiet 2 muss zu den Festsetzungen.

Die Nutzungsschablone ist um die Bautypen zu ergänzen.

Die Regelquerschnitte sind redaktionell anzupassen.


Begründung:
Der Flächennutzungsplan ist für den Bereich Dorfgebiet im Wege der Berichtigung anzupassen.


Beschlussempfehlung Planer:

Textliche Festsetzungen:

Das Wort „Bauweise“ wird ergänzt um „örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung der Geschosse“.

Als Geländeoberfläche wurde die Oberkante der neuen Erschließungsstraße bestimmt. Damit ist eine konkretere Festsetzung der Wandhöhe („berg- und talseits“) nicht mehr notwendig, weil die Oberkante der neuen Erschließungsstraße maßgebend ist.

Zum unteren Bezugspunkt der Wandhöhe besteht keine Diskrepanz. Art. 6 der BayBO sieht nicht die natürliche Geländeoberfläche, sondern die Geländeoberfläche als Grundlage für die Berechnung vor. Deshalb sind nach § 18 Abs. 1 BauNVO die erforderlichen Bezugspunkte zu bestimmen. Also was unter Geländeoberfläche verstanden wird. Dies wurde hier mit der Oberkante der neuen Erschließungsstraße bestimmt und klar abgehandelt.

Bei Eckgrundstücken gelten für die Berechnung der Bezugspunkte ebenso die nächstgelegenen zwei Höhenkoten der Straße (im Kurvenbereich).

Doppelhäuser können in offener oder geschlossener Bauweise errichtet werden. Entscheidend ist, ob ein seitlicher Grenzabstand einzuhalten ist. Ist diesem Fall ist eine Grenzbebauung vorgeschrieben, weshalb eine geschlossene Bauweise vorliegt. 

Die Abstandsflächen müssen nicht konkreter festgesetzt werden, zumal auf Art. 6 BayBO als Grundlage verwiesen ist.

Bei der Nachbaupflicht (von Garagen) wird konkretisiert, dass es sich nur um Grenzgaragen handelt.

Die Höhe der Garagen darf 3,25 m nicht überschreiten. Bezugspunkt ist die Oberkante der Erschließungsstraße im Einfahrtsbereich. In den Teilgebieten 2 und 3 werden sich wegen der Hanglage an den straßenabgewandten Seiten teilweise höhere Werte ergeben. Im Teilgebiet 1 werden sich deutlich höhere Werte ergeben. Den betroffenen Nachbarn bleibt es überlassen, die sichtbare Wandhöhe durch Aufschüttungen und/ oder Terrassierungen zu vermindern. 

Grundsätzlich bedeutet in der h. M., dass Ausnahmen möglich sind. Das Wort wird im Hinblick auf § 31 Abs. 1 BauGB ersatzlos gestrichen.

Planteil A:

Die Firstrichtung im Teilgebiet 2 wird den Festsetzungen zugeordnet.

Die Nutzungsschablone wird um die Bautypen ergänzt.

Die Regelquerschnitte werden redaktionell angepasst.

Begründung:
Der Flächennutzungsplan wird für den Bereich „Dorfgebiet“ im Wege der Berichtigung angepasst.

Beschlussvorschlag:
Die Planung wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Planers ergänzt. Zudem wird festgelegt, dass die Umgrenzung der Flächen für die Garagen und Stellplätze ca. bis zur Hauskante festgesetzt wird. Dies gilt nicht für die Parzelle 15. 

12 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und die jeweiligen Abwägungsvorschläge.  Für Rückfragen steht während der Sitzung Herr Hernitschek vom Ingenieurbüro Seuss GmbH zur Verfügung. 

Weitergehende Diskussionsbedarfe sind bei den jeweiligen Textziffern ausgeführt. 

Beschluss

b) Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden

Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solner Breite III“ in Reifenthal mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 01.06.2023 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Am Sportplatz"; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 06.10.2022 die Aufstellung des Qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Am Sportplatz" beschlossen. Die vom Planungsbüro EDER INGENIEURE, Gabelsberger Straße 5, 93047 Regensburg, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 08.05.2023 wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 08.05.2023 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Markt Lappersdorf möchte mit der Bauleitplanung die Voraussetzungen für ein weiteres Gewerbegebiet im Gemeindebereich von Lappersdorf schaffen. Entsprechend der Begründung zum aktuellen Flächennutzungsplan soll aufgrund der Lage des geplanten Gebietes am Ortseingang in vergleichsweiser geringer Entfernung zu Wohngebieten ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit dem Augenmerk auf Dienstleistungsbetriebe angestrebt werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 30.06.2023 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 01.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 30.05.2023 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Dorferneuerung Pettendorf; Anhörung der Behörden und Organisationen nach § 5 Abs. 2 und 3 des FlurbG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.04.2023, eingegangen am 02.05.2023, übersandte das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, Tirschenreuth, die Übersichtskarte M 1 : 5.000 (siehe RIS) mit der voraussichtlichen Begrenzung des Verfahrensgebietes (Flurbereinigungsgebietes). Es wird um Stellungnahme gebeten, ob und welche das voraussichtliche Verfahrensgebiet berührende Planungen beabsichtigt sind oder bereits feststehen.

Entsprechend der bereits in den Vorverhandlungen zur Dorferneuerung geführten Abstimmungen wird vorgeschlagen, nochmals hochpriorisierte Maßnahmen, die seitens der Gemeinde Pettendorf im Rahmen der Dorferneuerung umgesetzt werden sollen, zu benennen:

  • Sanierung Rathausumfeld

  • Vorhaben Hauptstraße 1, Mayerwirt – Bürgerzentrum

  • Herstellung bzw. Ertüchtigung „Schulgangl“ 

Alle Maßnahmen sind dem ALE bereits bekannt und bedürfen insoweit keiner weitergehenden bzw. detaillierten Erläuterung. 

Städtebauliche Planungen, z. B. die Aufstellung qualifizierter Bebauungspläne innerhalb des Dorferneuerungsgebietes, sind nicht vorgesehen. Ebenso sind im Sanierungsgebiet keine weitergehenden Tiefbaumaßnahmen geplant bzw. in Ausführung befindlich. Ausgenommen sind kleine Maßnahmen des Straßenunterhalts.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Umgriff des Verfahrensgebietes zu. Die priorisierten Maßnahmen der Gemeinde im Verfahrensgebiet sind dem ALE Oberpfalz nochmals mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Gemeindegebietsänderungen; Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Anregung auf Änderung Gemeindegebiet / Gemeindegrenzen von den Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung vom 06.04.2023 mit der o.g. Anregung einer Gebietsänderung und beschloss, lediglich dem vorgeschlagenen Flächentausch mit dem Markt Lappersdorf eine Zustimmung zu erteilen. Auf den Sachverhalt hierzu wird Bezug genommen.

Im Nachgang fand zum vorgeschlagenen Flächentausch mit der Gemeinde Pielenhofen am 04.05.2023 zusammen mit Vertretern der Gemeinde Pielenhofen noch ein Termin am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg (ADBV) statt. Nach Erläuterung der Tauschflächen durch Herrn Braun und Herrn Gabler vom ADBV kam man überein, die im Beschreibungsvorschlag genannten Teilflächen lfd. Nrn. 1 bis 5 noch einmal den jeweiligen Gremien in der jeweils nächsten Sitzung zur Entscheidung vorzulegen. Die Teilflächen lfd. Nrn. 6 bis 12 fanden auch hier keine Zustimmung und werden nicht erneut behandelt.

Beschreibungsvorschlag


Hinweis Bauamt:
Im Gespräch mit dem ADBV wurde erläutert, dass die Fl.Nr. 1397/28 (Nr. 1) dem Einmündungsbereich der Neudorfer Straße (Pielenhofen) neu zugeordnet wird, die Fl.Nrn. 1397/29 (Nr. 2) und 1506/12 (Nr. 3) dem Einmündungsbereich der Straße „Schwaighauser Weg“ nach Baiern neu zugeordnet werden. Die Fl.Nr. 913/8 (Nr. 4) wird dem Radweg entlang der Kreisstraße R39 von Rohrdorf/Seebreiten nach Schwetzendorf neu zugeordnet. Diese Neuordnungen haben in erster Linie einen widmungstechnischen Hintergrund gemäß BayStrWG.

Bei der neuen Zuordnung der Fl.Nr. 913/9 (Nr. 5) kann über den Änderungsgrund nur spekuliert werden, auf Grund der Aussagen des ADBV, dass Gemeindegrenzen im Bereich von Straßen gerade verlaufen sollen, wird dies hier so als wahrscheinlich angenommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem vorgeschlagenen Flächentausch mit der Gemeinde Pielenhofen für den Bereich der lfd. Nrn. 1 bis 5 seine Zustimmung zu erteilen. 

Keine Zustimmung wird dem vorgeschlagenen Flächentausch lfd. Nrn. 6 bis 12 (Fl.Nrn. 966 ff, Gemarkung Pielenhofen) erteilt. Hierzu wird auf die Ausführungen im Beschluss vom 06.04.2023 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung zu den Jahresrechnungen 2021 und 2022 und Defizitausgleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Jahresrechnung 2021: 
Die Jahresrechnung wurde von der Kirchenverwaltung am 09.02.2022 ohne Beanstandungen geprüft. 

Der Gemeinde wurden alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Belege wurden stichpunktartig geprüft. Die Tankgutscheine als Mitarbeiterboni in Höhe von 5.206,73 € werden von der Gemeinde ausdrücklich mitgetragen. Auch die Kosten für Stellenanzeigen und Mitarbeiterakquise in Höhe von 5.424,92 € waren den Engpässen entsprechend angemessen.

Im Bereich Anschaffung und Unterhalt sind mehrere Positionen nach Dafürhalten des Bürgermeisters ins Sachkonto Spiele/Arbeitsmaterial umzubuchen. Beide Ansätze sind jedoch unterschritten, sodass es keine Rolle spielt.

Deutlich unterschritten ist der Ansatz für Heizung, Strom, Wasser, hier erfolgte 2021 keine Endabrechnung.


Jahresrechnung 2022:

Die Prüfung der Jahresrechnung durch die Kirchenverwaltung hat keine Beanstandungen ergeben. 
Die Unterlagen wurden der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die überschlägigen Kontrollen ergaben keine Auffälligkeiten. Frau Seremet von der Caritas erläutert dazu, dass aufgrund von notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen der Haushaltsansatz wesentlich überschritten wurde. Die Einnahmen der Personalkostenzuschüsse verringerten sich, da ab September 2022 nur noch 2 Gruppen mit 50 Kindern betreut wurden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

  1. Jahresrechnung 2021:  
Der Gemeinderat nimmt das Jahresergebnis von + 21.634,47 € für das Haushaltsjahr 2021 fest. Der Überschuss wird auf das Rechnungsjahr 2022 übertragen.


  1. Jahresrechnung 2022: 
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Sie schließt mit einem Defizit von 30.189,49 €. Es wird anteilig 80:20 von der Gemeinde mit 24.151,59 €, von der Pfarrei mit 6.037,90 € getragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Kindergarten St. Margaretha; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der vorgelegte Haushaltsplan ist bereits überholt, da nur eine Förderung für 2 Gruppen eingeplant wurde. Nach einem Gesprächstermin mit Erstem Bürgermeister Obermeier, Geschäftsstellenleiter Antretter und Kindergartenleitung Fr. Böhmer wurde festgelegt, dass die dritte Gruppe ab September 2023 starten und das erforderliche Personal akquiriert werden soll. 

Es sind zwei qualifizierte Bewerberinnen vorhanden, die dringend auf eine Zusage warten und gerne an den Kindergarten St. Margareta wechseln möchten.

Die Hochrechnung der Personalkosten muss daher neu berechnet werden. Die Arbeitszeitverträge lassen es aber zu, die wöchentliche Arbeitszeit der Auslastung anzupassen.

Ebenso sind die tariflich vereinbarten Einmalzahlungen für 2023 in Höhe von 2.650 € pro Vollzeitkraft zu berücksichtigen. Das berechnete Defizit von 37.915,20 € wird sich daher noch deutlich erhöhen. Die Kosten für die Arbeiten der Hangsicherung sind bereits im Haushalt eingerechnet. 

Frau Böhmer erläutert, dass die drei Gruppen ab September 23 nicht voll ausgelastet sein werden. Zwei Gruppen starten mit jeweils 20 Kindern und die neue dritte Gruppe mit 9 Kindern. Im nächsten Pettendorf aktuell wird auch eine Werbung wegen noch freier Kindergartenplätze gestartet. 

Aufgrund der Tariferhöhung ist noch mit einer Erhöhung des Basiswertes bei der Endabrechnung 2023 zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Er stellt die neu vorgelegte HH-Planung vor, die mit einem erheblichen Defizit von -82.354,20 € schließt. Der Anteil der Gemeinde Pettendorf beläuft sich auf 65.883,36 €. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsplan 2023 zur Kenntnis. Es besteht Einvernehmen mit den Empfehlungen des Kindergartenausschusses und den aktualisierten Auswirkungen auf das Defizit. Das Defizit ist entsprechend im Haushalt der Gemeinde 2024 als Ausgabe des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 65.883,36 € (HH-Ansatz 2024: 65.900 €) anzusetzen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Heimatpflege; Investitionskostenzuschuss zur Sanierung Schießstand Schützengesellschaft Birkengrün Kneiting e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Ausgangslage Sitzung 04.05.2023: 

Für den beabsichtigten Umbau und die Modernisierung der bestehenden Schießanlage hat die Schützengesellschaft Birkengrün Kneiting e.V. über den Bayerischen Schützenbund (BSSB) einen Förderantrag an die Regierung gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 32.382,00 €. 

In diesem Zusammenhang liegt nun ein Antrag vor, der eine Beteiligung der Gemeinde im Rahmen eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 8.095,00 € beinhaltet. 

Wenngleich noch kein Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Vereinsförderungen beschlossen wurde, bittet Bürgermeister Obermeier um formlose Zustimmung, da der Antrag bereits jetzt beim BSSB eingereicht werden müsste. Die Beteiligung bewegt sich grundsätzlich in dem Rahmen, der auch bei der letzten investiven Maßnahme für den FC Pielenhofen-Adlersberg zur Beschaffung der Tore geleistet wurde. Vorgesehen ist, den formellen Beschluss in der Junisitzung nachzuholen. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf, es wird Zustimmung signalisiert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Modernisierung des Schießstandes Kneiting einen einmaligen Zuschuss in Höhe der beantragten Summe von 8.095,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Landtags- u. Bezirkstagswahl 2023; Festlegung der Urnenwahlbezirke in der Gemeinde Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Pettendorf ist derzeit in drei Urnenwahlbezirke, nämlich die Wahlbezirke I und II, Pettendorf (jeweils Mayerwirt) und den Wahlbezirk II, Kneiting (Dorfhaus) eingeteilt. Hinzu kommen drei Briefwahlbezirke, verortet im Rathaus und der Bücherei St. Margaretha. 

Den Wahlbezirken sind unterschiedliche Ortsteile zugeordnet, die bisherige Aufteilung ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Aktuell gibt es 2.720 Wahlberechtigte in der Gemeinde. 


Wahlbezirk I, II Pettendorf
Wahlberechtigte
Wahlbezirk III, Kneiting
Wahlberechtigte
Pettendorf
773 
Kneiting
431
Eibrunn
63
Aichahof
55
Eichenbrunn
18
Hinterberg
28
Neudorf
206
Mariaort
84
Ried
20
Ebenwies
29
Schwetzendorf 
250
Deckelstein
4
Reifenthal
404
Günzenried 
73
Adlersberg
241
Tremmelhausen
20
Haselhof
3
Urtlhof
1
Hummelberg
17







1.995 Wähler 

725 Wähler 

Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Urnenwahlbezirke zu gewährleisten, sieht das Wahlamt der Gemeinde Pettendorf eine Neuzuteilung nachfolgender Ortsteile zum Wahlbezirk Kneiting vor: 

Vorgesehen ist, die Ortsteile Reifenthal und Adlersberg in den Wahlbezirk III, Kneiting (Dorfhaus) zu verlegen. Somit ist rechnerisch eine nahezu vergleichbare Anzahl von Wählerinnen und Wählern den jeweiligen Wahlbezirken zugeordnet. Entsprechend kann die Ausstattung der beiden Wahlbezirke mit freiwilligen Helferinnen und Helfern besser organisiert und gewährleistet werden. 


Die Zuordnung zu den neu organisierten Wahlbezirken I, Pettendorf und II, Kneiting stellt sich wie folgt dar: 

 
Wahlbezirk I, Pettendorf
Wahlberechtigte
Wahlbezirk II, Kneiting
Wahlberechtigte
Pettendorf
773
Kneiting
431
Eiburnn
63
Aichahof
55
Eichenbrunn
18
Adlersberg
241
Neudorf
206
Mariaort
84
Ried
20
Deckelstein
4
Schwetzendorf 
250
Günzenried
73
Hummelberg
17
Reifenthal
404


Hinterberg
28


Tremmelhausen
20


Haselhof
3


Urtlhof 
1


Ebenwies
29

1.347 Wähler 

1.373 Wähler 



Die Anzahl der Briefwählerinnen und Briefwähler in den drei Briefwahlbezirken hat sich auf ca. 1.600 Wählerinnen und Wähler verstetigt (Zahl bei ca. 80 % Wahlbeteiligung).  

Es verbleiben für die beiden Urnenwahlbezirke somit noch 1.120 Wahlberechtigte, so dass die Einteilung in drei Urnenwahlbezirke dauerhaft nicht verfahrensökonomisch erscheint.  

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl von 1.120 Wahlberechtigten auf eine nicht zu erwartende Wahlbeteiligung von 100 % der „Nichtbriefwähler“ bezogen wäre.  Geht man für die Urnengänger von der Wahlbeteiligung von ca. 80 % aus, verbleiben pro Urnenwahlbezirk ca. 450 Wählerinnen und Wähler. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Neueinteilung in die Wahlbezirke I - Pettendorf und II - Kneiting zu. Die Neueinteilung wird vorbehaltlich abweichender rechtlicher Anforderungen aus den jeweils einschlägigen Wahlordnungen auch für andere Wahlen (Kommunalwahl, Bundestags- und Europawahlen) sowie für Bürgerentscheide und vergleichbare Wahlen angewendet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö 10

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Ehemaliger Gemeinderat Fritz Faltermeier verstorben
Der ehemalige Gemeinderat Fritz Faltermeier aus Pettendorf ist am 27.05.2023 verstorben. Fritz Faltermeier war vom 01.07.1972 bis 30.04.1990 Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Pettendorf. Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Faltermeier für seine Verdienste stets ein ehrendes Andenken bewahren.  

Info aus dem Kindergartenausschuss
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2024 werden Kindergartenanmeldungen nur noch über ein Bürgerportal möglich sein. Dieses datenschutzkonforme Instrument ermöglicht eine priorisierte Anmeldung und vermeidet unnötige Doppelbuchungen.  

Infoveranstaltung zur Dorferneuerung Pettendorf
Am 27. Juni 2023 findet um 19 Uhr in der Gaststätte „Zum Mayerwirt“, Hauptstraße 4, Pettendorf eine Informationsveranstaltung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz über die Durchführung des Dorferneuerungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz in Pettendorf (=Dorferneuerung Pettendorf) statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Grundeigentümer von Pettendorf eingeladen. 

Anfragen Windfläche
Bei der Gemeinde Pettendorf sind mittlerweile die ersten Anfragen zur Errichtung einer Windenergieanlage eingegangen. Diese wurden an die regionale Planungsstelle weitergeleitet. 

Sommerfest TSV am 17.06.2023
Am 17.06.2023 findet das Sommerfest des TSV am Sportgelände in Pettendorf statt. 

Entwurf zur Bürgerbefragung Seniorenwohnen
Der Entwurf des Fragebogens zum Seniorenwohnen liegt mittlerweile vor. Der Entwurf wird in der nächsten Sozialausschusssitzung im Juni 2023 vorberatend behandelt.  

Wertstoffcontainer
Seitens des PettenDorfladen wurde beantragt, die Wertstoffcontainer im Bereich des Parkplatzes am PettenDorfladen zu entfernen. Die asphaltierte Fläche steht im Eigentum der Gemeinde. Ein Alternativstandort ist aus Sicht der Gemeinde nicht vorhanden. Um die Situation im Bereich verbessern, besteht unter Umständen die Möglichkeit den Stellplatz einzuhausen. Weitergehender Handlungsbedarf wird nicht gesehen.

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Jägerheimschützen 16.07.2023 
Gemeinderat Achhammer informiert, dass am 16.07.2023 die Weihe der restaurierten Fahne der Jägerheimschützen stattfindet.  

Geschirrmobil
Gemeinderat Achhammer frägt an, inwieweit die Beschaffung eines Geschirrmobils für die gemeindlichen Vereine möglich sei. Diese Überlegung wurde bereits für die Verwendung der Erlöse aus dem Adventsmarkt angestellt. Bürgermeister Obermeier begrüßt diese Überlegungen grundsätzlich. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten prüfen. 

Liegewiese am Schwetzendorfer Weiher
Gemeinderat Bink weist darauf hin, dass er bezüglich des Mähzustandes der Liegewiese am Schwetzendorfer Weiher angesprochen wurde. Diese ist derzeit noch nicht gemäht, das Gras ist mittlerweile zu hoch. Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Mahd auf dem Plan steht. 

Schwetzendorfer Weiher
Gemeinderat Weigl macht darauf aufmerksam, dass sich im Bereich der Einstiegsstege regelmäßig Nacktbader aufhalten. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass das Baden und der Aufenthalt am Schwetzendorfer Weiher ohne angemessene Badekleidung unzulässig ist. Darüber hinaus sind die Einstiegsbereiche nicht zum Aufenthalt vorgesehen. Fehlverhalten können über die Satzung mit Bußgeldern verhängt werden. 

Freizeitgelände Kneiting 
Gemeinderat Weigl macht darauf aufmerksam, dass noch kein Termin bekannt ist, wann das Freizeitgelände seiner Nutzung übergeben wird. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass noch Schlussarbeiten zu erledigen sind, z. B. die Modellierung des Dirtparks am Samstag, den 03.06.2023. Die offizielle Inbetriebnahme wird zeitnah bekanntgegeben.  

Abrechnung Dorfhaus
Gemeinderat Weigl moniert, dass die Vereine noch immer auf die vereinbarte Rückvergütung für ihre Dienstleistungen im Dorfhaus Kneiting warten. Die Verwaltung wird gebeten, die Rückvergütung zeitnah, wenn möglich noch vor den Sommerferien zu erstatten.   

Parkplatz Kinderhaus
Gemeinderat Weigl moniert, dass im Bereich des Parkplatzes am Kinderhaus morgens eine Feuerwehrzufahrt nicht möglich wäre. Des Weiteren wird festgestellt, dass die vom Straßen- und Umweltausschuss vorgesehene Beschilderung noch nicht umgesetzt wurde. Auf Rückfrage, wann der Parkplatz endgültig hergestellt wird, bestätigt Bürgermeister Obermeier, dass die noch im Laufe dieses Jahres erfolgen sollte.  

PettenDorfladen 
Gemeinderat Weigl informiert, dass am 07.07.2023 für den Gemeinderat eine Führung durch den PettenDorfladen stattfindet. Eine Einladung an den Gemeinderat folgt. 
Am 14.07.2023 findet die Vollversammlung für die Stillen Gesellschafter bei Gasthaus „Zum Mayerwirt“ statt. 

Datenstand vom 25.09.2023 09:01 Uhr