Datum: 06.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.06.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Fleischmann und Vetter-Löffert fehlen entschuldigt. Gemeinderätin Muehlenberg sowie GL Antretter sind zu Beginn der Sitzung wegen Verkehrsbehinderungen noch nicht anwesend.
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2. Baugebiet "Solner Breite III" in Reifenthal;
Vorstellung der Erschließungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Erschließungsplanung ist abgeschlossen. Nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, soll möglichst zeitnah die Ausschreibung erfolgen. Nach Feststehen der konkreten Erschließungskosten kann der Gesamtpreis zur Veräußerung ermittelt werden und die Vermarktung beginnen.
Zur Sitzung ist der Erschließungsplaner der Fa. Kehrer Planung – Herr Frey anwesend.
Diskussionsverlauf
Herr Frey erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die vorgelegte Erschließungsplanung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GL Antretter ist anwesend.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Am Riedfeld" in Eibrunn;
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Bekanntmachung vom 30.03.2023 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für o.g. Verfahren bekannt gemacht und in der Zeit vom 12.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 durchgeführt. Einwände oder Anregungen wurden keine vorgebracht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "Am Riedfeld" in Eibrunn;
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und
b) Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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06.07.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 05.04.2023 wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Fachstellen bis zum 12.05.2023 am Verfahren beteiligt. Dem Landratsamt Regensburg wurde eine Fristverlängerung gewährt.
Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken oder erklärten ihr Einverständnis mit der Planung:
Lfd.Nr.
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Behörde, Fachstelle
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Schreiben vom
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1.
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Markt Lappersdorf
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12.04.2023
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2.
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Landratsamt, S 51/S 52 – Gesundheitsamt
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14.04.2023
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3.
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Landratsamt, L 18 – Fachreferent für Denkmalschutz
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18.04.2023
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4.
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Regierung der Oberpfalz, Höhere Landesplanungsbehörde
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27.04.2023
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5.
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Gemeinde Sinzing
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27.04.2023
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6.
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Landratsamt, S 31 – Wasserrecht und Gewässerschutz
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04.05.2023
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7.
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Landratsamt, Kreisbrandrat
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05.05.2023
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8.
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Markt Nittendorf
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11.05.2023
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9.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg
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12.05.2023
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Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen lfd. 1 bis 9 zur Kenntnis.
14 : 0 Stimmen
10. Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen, Pettendorf, Mail vom 27.04.2023:
Die privaten Erschließungsträger haben mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung oder einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Prüfung und ggf. Herstellung des für die Baugebiete notwendigen Brandschutzes ist von den privaten Erschließungsträgern vorzunehmen.
Weiterhin kann aufgrund der Höhenlage des Baugebietes nur ein Druck von ca. 2 bis 2,5 bar zur Verfügung gestellt werden; ähnlich wie in der Marienstraße in Adlersberg. Wir raten dazu, die Druckverhältnisse im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzgutachtens zu überprüfen. Der Erschließungsträger ist über den Inhalt der Stellungnahme zu informieren.
Beschlussempfehlung Planer:
Die Stellungnahme des Zweckverbandes wird zur Kenntnis genommen und wird im Einzelnen im Zuge der Erschließungsplanung konkretisiert.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass keine Änderung an der Planung veranlasst ist. Das mit der Bauleitplanung beauftragte Büro führt auch die Erschließungsplanung durch und hat die Stellungnahme des Zweckverbandes zu berücksichtigen.
14 : 0 Stimmen
11. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayer, Schreiben vom 27.04.2023:
Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden durch o.g. Vorhaben keine derzeit von der Regierung von Oberfranken -Bergamt Nordbayern- wahrzunehmenden Aufgaben berührt. Sollten bei den Baumaßnahmen altbergbauliche Relikte angetroffen werden, sind diese zu berücksichtigen und das Bergamt Nordbayern zu verständigen.
Beschlussvorschlag:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Planung sind keine veranlasst.
14 : 0 Stimmen
12. REWAG & Co. KG, Regensburg, Schreiben vom 02.05.2023:
Wir danken für Ihr Schreiben zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Riedfeld" in Eibrunn und
nehmen wie folgt Stellung:
Sparten Erdgas
Die REWAG plant eigenwirtschaftlich, keine Gaserschließung.
Sparte Strom
Der aufgezeigte Planungsbereich liegt außerhalb des Versorgungsgebietes der Regensburg Netz GmbH.
Sparte Telekommunikation
Die REWAG plant eigenwirtschaftlich keine Erweiterung des bestehenden Glasfasernetzes in den Gemeinden des Landkreis Regensburg. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und ggfs. eine örtliche Einweisung anzufordern.
Sparte Wärme
Keine Aussage.
Das Versorgungsnetz der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH verändert sich stetig. Somit verändern sich auch die Netzparameter, wie z. B. Leistung, Spannung, Druck und Fließgeschwindigkeit. Diese Gegebenheit erfordert immer wieder neue Strategien in der Netzplanung und Netzberechnung. Folglich ist diese Stellungnahme nur zeitlich begrenzt gültig! Wir bitten Sie deshalb, uns weiterhin zeitnah an Ihren Planungen zu beteiligen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Beschlussempfehlung Planer:
Lediglich die Sparte Telekommunikation ist bei der Erschließungsplanung relevant und wird dann auch konkretisiert.
Beschlussvorschlag:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Planung sind keine veranlasst. Die Sparte Telekommunikation ist bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
13. Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Schreiben vom 10.05.2023:
Zu o.g. Vorhaben nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung. Die Berücksichtigung unserer vorausgegangenen Stellungnahme vom 07.09.2022 wird begrüßt.
Starkregenabfluss:
Geländemodellierung:
Die Geländemodellierung und Anpflanzung nordöstlich von Parzelle 3 und 4 zum Schutz vor Starkregenabfluss wird begrüßt, jedoch ist auch § 37 WHG zu berücksichtigen. D.h. das natürliche Abflussverhalten darf nicht so verändert werden, dass belästigende Nachteile für Grundstücke Dritter entstehen.
Gebäudeöffnungen:
Der unter Punkt 21 aufgenommene textliche Hinweis, dass Gebäude bis mind. 25 cm über Geländeoberkante vor Wassereintritt zu schützen sind, wird begrüßt. Jedoch ist anzuraten, nicht nur darauf hinzuweisen, sondern dies textlich festzusetzen.
Raumnutzung:
Im Rahmen der hohen Starkregenabflussgefahr im Plangebiet wird darauf hingewiesen, die Räume im Keller- und Erdgeschoss nicht als Schlafräume zu nutzen. Fluchtmöglichkeiten in höhere Stockwerke bzw. Bereiche sollten vorhanden sein.
Bei Beachtung dieser Punkte besteht mit dem Vorhaben Einverständnis.
Beschlussempfehlung Planer:
Die Verweise auf den § 37 WHG und dass Gebäude bis mind. 25 cm über Geländeoberkante vor Wassereintritt zu schützen sind, wurden unter Nr. 7.4 der textlichen Festsetzungen mit aufgenommen.
Zum Punkt Raumnutzung – Keine Schlafräume im KG und EG aufgrund Extremwetterereignisse, wird festgestellt, dass dies nur im KG berücksichtigt wird. Im Erdgeschoss besteht bei einem Einfamilienhaus jederzeit die Möglichkeit von allen Räumen aus ins Freie zu fliehen, sodass eine Festsetzung hierfür überzogen erscheint.
Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Planers wird vollumfänglich zugestimmt, die Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten.
14 : 0 Stimmen
14. Bayernwerk Netz GmbH, Parsberg, Schreiben vom 11.05.2023:
Unsere Stellungnahme vom 19.08.2022 behält weiterhin ihre Gültigkeit. Vorsorglich wird auf ein bestehendes Hausanschlusskabel im überplanten Gebiet hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Planung sind keine veranlasst. Das bestehende Hausanschlusskabel ist in der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
14 : 0 Stimmen
15. Landratsamt Regensburg, S 44 – Tiefbau, Kreisbauhof, Schreiben vom 17.04.2023:
Zu vorgenanntem Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung genommen:
Die Belange des Sachgebietes S 44 sind grundsätzlich von der Planung nicht berührt.
Die innere Erschließung und die Anbindung an das vorhandene Straßennetz von Baugebieten ist gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen RASt 06 und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 12 auszubilden. Wir verweisen dabei auf die Ausbildung von Eckausrundungen, insbesondere bei Wendestellen (Schleppkurve 3-achsiges Müllfahrzeug, Feuerwehr etc.). Die Sichtdreiecke an Kreuzungsbereichen und Zufahrten sind dauerhaft von jeglichen Hindernissen freizuhalten.
Beschlussvorschlag:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Planung sind keine veranlasst. Die Ausführungen zur Anlage von Straßen etc. werden bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.
14 : 0 Stimmen
16. Landratsamt Regensburg, S 33-1, Fachreferent für Immissionsschutz, Schreiben vom 26.04.2023:
Zu vorgenanntem Bauleitplanverfahren wird wie folgt Stellung genommen:
In der Begründung ist ein eigener Punkt in Bezug auf „Immissionen" zu definieren.
Im direkten Umgebungsbereich des Baugebietes befinden sich Flächen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Es ist daher mit nutzungstypischen Staub-, Lärm- und Geruchsbelästigungen zu rechnen.
Soweit eine Regelung zu Luft-Wärmepumpen gewünscht wird, könnte folgende Festsetzung (oder ein Hinweis) mit aufgenommen werden:
Es dürfen nur lärmarme Geräte nach dem Stand der Technik aufgestellt und betrieben werden (LW< 53 dB(A); der Aufstellort ist dabei so zu wählen, dass sich im Einwirkungsbereich der Anlagen keine Immissionsorte befinden (nach Regelung unter Nr. 2.2 der TA Lärm) oder zumindest die Zusatzbelastung als irrelevant gilt; entsprechende Nachweise sind auf Verlagen der Gemeinde Pettendorf oder dem LRA Regensburg vorzulegen (z.B. mittels einer Abstandsrechnung Bundesverband Wärmepumpen BWP).
Beschlussempfehlung Planer:
Die Thematik Immissionen werden bereits unter Punkt II.20 - Hinweise und nachrichtliche Übernahmen definiert. Eine erneute Aufnahme in der Begründung erscheint nicht sinnvoll.
Der Passus zu den Luft-Wärmepumpen wurde unter II.24 – Hinweise und nachrichtliche Übernahmen unter „Einsatz regenerativer Energien“ mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Planers wird vollumfänglich zugestimmt, die Änderungen sind in die Planung einzuarbeiten.
14 : 0 Stimmen
17. Landratsamt Regensburg, L 16 – Abfallwirtschaft, Schreiben vom (ohne Datum):
Zum vorgenannten Bauleitplanverfahren bzw. zur Befahrbarkeit der im o. g. Bebauungsplan vorgesehenen Straßenzüge durch Entsorgungsfahrzeuge (Restmüll, Altpapier, Sperrmüll usw.) wird nach Rücksprache mit dem derzeit zuständigen Entsorgungsunternehmen wie folgt Stellung genommen:
Aufgrund berufsgenossenschaftlicher Vorschriften dürfen Entsorgungsfahrzeuge (außer zu Wendezwecken) nur vorwärtsfahren. Entsprechend dieser Regelungen müssen Sackgassen bzw. Stichstraßen, wenn sie befahren werden sollen, eine ausreichend große Wendemöglichkeit aufweisen. Der Mindestdurchmesser, den ein heute üblicherweise eingesetztes Müllfahrzeug (mit drei- oder vier Achsen und einer Länge von rd. 11 m) für ein Wendemanöver benötigt, beträgt mindestens 18 m. Dabei muss der Mittelpunkt überfahrbar sein.
Beim Befahren von Straßen muss außerdem sichergestellt sein, dass für die am Fahrzeug befindlichen Personen keine Quetschgefahr besteht. Zu diesem Zweck muss beiderseits des Entsorgungsfahrzeuges ein Freiraum von mindestens 0,5 m Breite vorhanden sein.
Die Bereitstellung der im Rahmen des Holsystems zu entsorgenden Abfall- und Wertstoff-Fraktionen muss gemäß § 15 ff. Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg (AWS) an anfahrbaren Stellen erfolgen. Privatgrundstücke oder Straßen, die keine öffentlich gewidmeten Straßen im Sinne des Straßen- und Wegerechts (Art. 31, 53 Bayer. Straßen- und Wegegesetz) sind, werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung mit umfassender Haftungsfreistellung für den Landkreis Regensburg und die Entsorgungsunternehmen durch den/die Eigentümer befahren (§ 15 Abs. 7 AWS).
Die Betrachtung des vorliegenden Bebauungsplanes unter den vorgenannten Gesichtspunkten führt deshalb zu folgendem Ergebnis:
Mit der Planung besteht Einverständnis. Der geplante Wendebereich ist ausreichend dimensioniert und das Plangebiet ist mit Entsorgungsfahrzeugen anfahrbar. Der Wendebereich muss jedoch zu jeder Zeit frei von Hindernissen (parkenden PKW, Schneelager, etc.) gehalten werden.
Beschlussempfehlung Planer:
Es wird festgestellt, dass grundsätzlich mit der Planung Einverständnis besteht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass der Wendebereich freizuhalten ist. Der Satz: „Der Wendebereich muss jedoch zu jeder Zeit frei von Hindernissen (parkenden PKW, Schneelager, etc.) gehalten werden.“ wird unter II.26 - Hinweise und nachrichtliche Übernahmen unter „Innere Erschließung“ mit aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Planers wird vollumfänglich zugestimmt, die Änderung ist in die Planung einzuarbeiten.
14 : 0 Stimmen
18. Landratsamt Regensburg, S 41 – Bauleitplanung, Schreiben vom 07.06.2023:
Mit Mail vom 11.05.2023 wurde folgendes mitgeteilt:
Aufgrund der aktuellen Umstände ist es uns derzeit leider nicht möglich alle Stellungnahmen und sonstige Anfragen fristgerecht zu versenden bzw. zu beantworten. Wir werden die Bauleitpläne entsprechend der ursprünglichen Fristen abarbeiten und werden die Stellungnahmen nach Bearbeitung umgehend an Sie versenden.
Schreiben vom 07.06.2023:
Damit wir Ihnen möglichst schnell unsere Einwendungen/ Anregungen zukommen lassen können, haben wir uns entschieden vom bisherigen Prüfprogramm abzuweichen und mit dieser Stellungnahme keine vollständige Prüfung der Planunterlagen vorzunehmen. Wir fokussieren uns in unseren Handskizzen (Anmerkungen in rot) ausschließlich auf die Planzeichnung, Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplanes sowie die Abstandsflächen. Es erfolgte somit auch keine Prüfung der Begründung. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der weiteren Bearbeitung und sichten Ihre Bauleitplanung selbst auf etwaige Unstimmigkeiten oder redaktionelle Fehler.
Die Fachstellen L 31, Verkehrsentwicklung, L 41, Kreisjugendamt, und S 33-2, Natur- und Landschaftsschutz,
brachten keine Äußerung vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Die seitens des Sachgebietes S 41, Bauleitplanung, in der Stellungnahme vom 08.09.2022 vorgebrachten Einwendungen wurden bedingt in den Entwurf eingearbeitet. An den nicht bzw. unzureichend in der Planung Eingang gefundenen Anregungen halten wir vollumfänglich fest. Ergänzend hierzu gelten die in der Anlage beigefügten Anmerkungen in rot.
Anmerkungen auf Planteil:
18.1 LRA - Hinweis Höhenkoten:
Planer: Bezeichnung wurde in bestehenden Schachtdeckel geändert und die Schachtdeckel nummeriert.
18.2 LRA - Positionierung Wendehammer:
Planer: Die Position hat eigentumsrechtliche Gründe und war von Beginn an dieser Stelle vorgesehen. Eine Zufahrt für Parzelle 4 in einer Breite des Wendehammers (8 m) wäre außerdem vollkommen überdimensioniert für ein Einfamilienhaus.
18.3 LRA - Baulinie:
Planer: Der Zusatz „für Garagen, Nebengebäude und Carports“ wurde entsprechend ergänzt.
18.4 LRA - Parzelle 2:
Planer: Die Baulinie haben wir entfernt. Außerdem wurde die Fläche für die Garage vergrößert, sodass eine (teilweise) grenzständige Garage möglich wäre. Die gesonderte Behandlung von Parzelle 2 bzgl. der Garage ist dem unregelmäßigen Zuschnitt der Parzelle geschuldet. Eine Positionierung der Garage im Südwesten (geradeläufige Grenze) wäre aufgrund der Gartenplanung nicht erstrebenswert.
Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Planers wird vollumfänglich zugestimmt, die Änderungen Nrn. 18.1 bis 18.4 sind in die Planung einzuarbeiten.
14 : 0 Stimmen
Anmerkungen im Textteil:
18.5 LRA: - Fehlende Anlage „Anpassung Flächennutzungsplan“ im Wege der Berichtigung
Planer: Der FNP wird nicht geändert, die Flächeneinordnung war immer „MD“ und bleibt „MD“, deshalb ist keine derartige Anlage notwendig.
18.6 LRA - Höhen Parzelle 4
Planer: Die Höhe wurde wie vorgeschlagen auf mind. 2,30 m (446,27 üNN) unterhalb des bestehenden Schachtdeckels festgesetzt, außerdem wurden die Höhen in der Planzeichnung entsprechend des Vorschlags übernommen.
18.7 LRA – Grenzhöhe
Planer: Vor dem Hintergrund einer Gestaltungsfreiheit der Bauherren soll auf eine solch detaillierte Festsetzung verzichtet werden. Der zuerst Bauende legt die Grundstücksgrenze fest, der darauffolgende muss diese dulden.
18.8 LRA - Verhältnis Auffüllungen / Abgrabungen
Planer: Das Verhältnis wurde auf 1:3 vereinheitlicht.
18.9 LRA – Böschungen
Die Festsetzung wurde konkretisiert.
18.10 LRA - Abstandsflächen Garagen / Wandhöhe Garagen
Die Garagen lösen unter der Einhaltung von Art. 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BayBO (mittlere Wandhöhe von 3 m, Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m) keine Abstandsflächen aus, sodass eine solche Festsetzung hinfällig ist.
Beschlussvorschlag:
Den Ausführungen des Planers wird vollumfänglich zugestimmt, die Änderungen Nrn. 18.5 bis 18.10 sind, soweit erforderlich, in die Planung einzuarbeiten.
14 : 0 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert die jeweiligen Einwendungen und diskutiert mit den Gemeinderatsmitgliedern die Abwägungsvorschläge nach den Grundlagen des BauGB.
Beschluss
b) Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Am Riedfeld“ in Eibrunn mit den heute beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 06.07.2023 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Recht auf Ganztagsbetreuung; Bedarfsfeststellung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
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06.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung bis 2026 entsteht für die Kommunen oder Schulverbände ein erheblicher Handlungsdruck. Insgesamt kann man im Bereich unseres Schulverbandes bei aktuell 200 Schülern und einem prognostizierten durchschnittlichen Bedarf von bis zu 80% von mindestens 160 benötigten Plätzen ausgehen.
Aktuell haben wir 50 Hortplätze, mit Ausnahmegenehmigung können auch nächstes Jahr wieder 55 Plätze belegt werden.
Zusätzlich sind für die Mittagsbetreuung das nächste Schuljahr 47 Kinder in 3 Gruppen bis 14:00 Uhr und 16 Kinder in 1 Gruppe bis 16:00 Uhr gemeldet, also 63 Kinder.
Ob die personelle Besetzung, sprich der Arbeitsmarkt die notwendige Personalstruktur zukünftig zur Verfügung stellen kann, ist nicht vorhersehbar.
In jedem Fall stünde nach heutigem Stand für unseren Schulverband die Trägerschaft durch die Johanniter zur Seite, sowohl für den Hort sowie auch für die Mittagsbetreuung.
Der Gesetzgeber lässt die Form der Betreuung offen und unterscheidet zwischen:
- Hort (Angebote der Kinder – und Jugendhilfe) StMAS
- Offene (oGTS) und gebundene Ganztagsschule (gGTS) StMUK
- Verlängerte Mittagsbetreuung StMUK
- Kooperativer Ganztag koGA StMUK und StMAS
Hierzu ist beschlussmäßig der Bedarf der zukünftig benötigten Betreuungsplätze festzulegen (Termin 15. Juli 2023):
Bedarfsplanung:
Anzahl der Betreuungsplätze:
Grundsätzlich sieht das Gesetz einen Betreuungsanspruch für alle Grundschulkinder vor.
Bei der vom LRA 2022 bereitgestellten Statistik geht man bei einer ausklingenden Wanderung
in der Spitze von bis zu 270 Grundschülern aus. Im Durchschnitt der kommenden 8 Jahre wären dies 253 Schüler. Nimmt man diese Zahl und legt die allgemein empfohlene Betreuungsquote von 60 bis 80% zu Grunde, wäre dies ein Bedarf von 152 bei 60 %, 202 bei 80 %. Bei der prognostizierten Zahl von 270 wäre der Platzbedarf bei 80% bei 216 Plätzen.
Bereits im kommenden Schuljahr ist der tatsächliche Bedarf deutlich größer geworden:
Zu den 55 genehmigten Hortplätzen kommen 16 in der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16:00 Uhr und 47 in der Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr. Somit nehmen bereits 118 Kinder eine Betreuung in Anspruch. Die deutliche Ausweitung im Vergleich zum Vorjahr kann erfolgen, weil mehr Räume von der Schulleitung zur Verfügung gestellt werden.
Zur Bedarfsplanung sind die aktuellen Geburtenzahlen und die Prognosen der Bevölkerungsentwicklung heranzuziehen. Ebenso Einfluss haben die Baugebiete, die von beiden Gemeinden entwickelt werden.
Aktuell befinden sich in er Gemeinde Pielenhofen zwei Baugebiete in der Umsetzung (An den Klöstergründen und Klosterfelder) zudem befindet sich der Flächennutzungsplan in der Neuaufstellung. Hier sind Erweiterungen der Wohngebiete vorgesehen. In der Gemeinde Pettendorf befinden sich aktuell 7 Baugebiete in der Umsetzung: An der Hauptstraße, Solner Breite III, Am Riedfeld, Zur Alten Mühle I + II, Schwetzendorf II, Am Auberg. Der Nahraum von Regensburg erfährt auch zukünftig eine hohe Zuwanderung, so dass auch hier der Bedarf über die Prognosen von 2033 hinaus weiter wachsen wird. Zudem ist der Anspruch einer qualifizierten Betreuung in der Vergangenheit sprunghaft gewachsen und wird mit dem „Recht“ und der steigenden Anspruchshaltung der Eltern steigen. Es wird deswegen aufgrund des vorhandenen Bevölkerungsklientel aus Sicht des Schulverbandes eine prozentual überdurchschnittliche Nachfrage erwartet.
Die vom LRA angeführt erwartete Schülerzahl von 270 wird zwar nicht als plausibel betrachtet. Die Zahlen aus den Demografie-Spiegeln für die Entwicklung der 6-10-jährigen beider Gemeinden zeigen allerdings, dass bis 2033 für:
Pettendorf mit einem Zuwachs von 13,4 % auf 150-160 Schülern gerechnet wird, ziemlich konstant
Pielenhofen mit einem Zuwachs von 29% auf in der Spitze bis 90 Schülern gerechnet wird.
In der eigenen statistischen Auswertung kann dargestellt werden, dass die durch die jährlich aktualisierten Geburtenzahlen erwarteten Schüler tatsächlich nie vollständig eingeschult worden sind. Sie blieben regelmäßig um 5-10 % darunter. Dies liegt u.a. an der Möglichkeit der Korridorkinder und Rückstellungen, den Anteil an Privatschulen und anderweitigen Sprengeln.
Unklar ist und bleibt neben den eigenen Geburten- und Zuzugszahlen der beiden Mitgliedsgemeinden die Entwicklung bei der Asyl- und Migrationsthematik, sowie die aktuelle Situation in der Ukraine, die jederzeit nicht vorhersehbare Bedarfe zusätzlich auslösen kann.
Insgesamt ist also eher mit einem überdurchschnittlichen Bedarf im Schulverbandsgebiet zurechnen.
Art der Betreuungsplätze:
Es ist ebenso festzulegen, welche Art der Ganztagsbetreuung angestrebt wird. Die bisherige einvernehmliche Zielrichtung im Schulverband war der Kinderhort. Dieser hat die unbestreitbaren Vorteile der hohen Betreuungsqualität, die Abdeckung des Freitags und der Schulferien (ist aber zukünftig auch bei den anderen Betreuungsformen erforderlich).
Nach Rückfrage wäre der bisherige Träger „Die Johanniter“ auch zukünftig bereit, die Trägerschaft für ein erweitertes Angebot zu übernehmen.
Da der Arbeitsmarkt auch bis 2026 keine Entspannung erwarten lässt, ist nicht zu erwarten, dass die neuen entstehenden Plätze mit ausreichend qualifiziertem Personal zu betreuen sind.
Es wird daher eine Übergangslösung mit Mittagsbetreuung und Hort favorisiert, die dann sukzessive in eine überwiegende Hortbetreuung übergehen kann.
Ein zusätzlicher Hortplatzbedarf von weit mehr als 100 Plätzen ist deswegen durchaus realistisch.
Zu den bisher bestehenden (Schuljahr 2022/23) Mittagsbetreuungsplätzen von
34 Kindern bis 14: 00 Uhr (2 Gruppen) und 15 (bis 16:00 Uhr), also insgesamt 49 Kindern kommen im neuen Schuljahr bereits 14 hinzu.
Somit wären bei weiteren 25 Plätzen dann
155 Hortplätze und 75 Mittagsbetreuungsplätze vorhanden, insgesamt 230 Plätze.
Raumprogramm:
Zudem ist hieraus dann das Raumprogramm zu entwickeln und im Ergebnis die Entscheidung zu treffen, ob und wenn ja, in welchem Umfang für die Erfüllung dieser Aufgabe zusätzlicher Raumbedarf entstehen muss.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass die momentane Verfügbarkeit der Klassenzimmer dann nicht mehr ausreicht, wenn mehr als zwei 3-zügige Jahrgänge die Schule besuchen. Hierzu können die statistischen Zahlen herangezogen werden und in etwa einen Orientierungsrahmen geben.
Es sollte also bei den Investitionsplanungen auch die Erweiterung der Schulräume mitberücksichtigt werden.
Der Gesamtbedarf an zusätzlichen Flächen ist dann zu situieren und zu planen. Als Standort ist gerade bei einem Hortmodell die Nähe zur Schule von Belang. Aus Sicht des Vorsitzenden ist der nördliche Bereich als Anbaufläche am geeignetsten. Hierzu besteht aus Zeiten der Teilhauptschule eine alte Erweiterungsplanung, die den räumlichen Bezug darstellt.
Ein Teil der Fläche müsste dann vom Schulverband erworben werden. Zur Klärung der Machbarkeit und zur Abschätzung der Kosten ist ein Planer für die Leitungsphase 1 und 2 zu beauftragen
Lage:
Räumlichkeiten der offenen Ganztagsschule und der Mittagsbetreuung können auch außerhalb des Schulgebäudes geschaffen werden:
- Kurzer Fußweg (bis ca. 5 Minuten bei Grundschulen)
- Bestand besteht bereits
- Leerstehendes Schulgebäude vorhanden
Denkbare Erweiterungsfläche Fl.Nr.66 Gem. Pettendorf:
Diese Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Pettendorf und wurde bei der Entwicklung des angrenzenden Baugebietes bereits als Erweiterungsfläche Schule vorgesehen.
Sie ist nicht Bestandteil des BP „Auf der Höhe“ und im FNP als Fläche für den Gemeindebedarf „Schule“ ausgewiesen.
Der notwendige Grunderwerb von ca. 800 m² von der Gemeinde Pettendorf muss nach der Entscheidung im Schulverband beantragt und vom Gemeinderat Pettendorf freigegeben werden.
Die bauliche Erweiterung kann sich bereits an einen bestehenden Entwurf aus den90 er Jahren orientieren, der eine Erweiterung auf insgesamt zwei Ebenen vorsieht. (siehe Anlagen).
Er kann mit einem Flachdach und ggf. auch als Holzständerbauweise ausgebildet werden. Die Nutzung der benachbarten Gemeindewiese wäre ein Gewinn für die Kinder.
Die Situierung hätte einige Vorteile:
- Anschluss an die bestehende Heizungsanlage
- Nutzung der bestehenden PV-Anlage
- Anbindung an Wasser, Kanal etc… möglich
- Anbindung an Glasfaser möglich
- Anschlussmöglichkeit an bestehendes Treppenhaus auf halber Treppenebene, dadurch Verringerung der Gesamthöhe
- Abgrenzung durch eigenes Gebäude – Brandschutz
Die Bauphase wäre etwas erschwert, da die Zuwegung über das BG erfolgen müsste. Die Abtrennung ermöglicht aber eine Bauabwicklung ohne direkte Beeinträchtigung der Schulablaufs.
Baumaßnahmen:
Für die Klärung der Umsetzbarkeit ist für die Lph 1 und 2 ein Architekturbüro zu beauftragen. Für die weiteren Leistungsphasen ist u.U. ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich (Schwellenwert 215.000 €). Der Vorsitzende schlägt vor, den bisherigen Architekten zu beauftragen, da dieser zuletzt mit dem Anbau Hort die Rahmenbedingungen sehr gut kennt. Auch stammt der bisher vorliegende Entwurf von ihm.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich den Sachverhalt. Um die höchstmögliche Förderung zu erhalten gilt weiterhin das „Windhundprinzip, das von offizieller Seite als „Geschwindigkeitsbonus“ einen neuen Namen im Programm gefunden hat. Insoweit ist die Einleitung der Planungsleistungen zur Antragstellung schnellstmöglich erforderlich.
Gemeinderat Sikkes frägt an, inwieweit Alternativkonzepte für die Hortplätze überlegt wurden. Es stelle sich z. b. die Frage, inwieweit auf den bestehenden Hortanbau aufgebaut werden könnte. Dies würde unter Umständen zu einer geringen Investitionssumme führen und man hätte die Möglichkeit später über alternative, ggf. günstigere Hortangebote, z. B. den Sporthort, nachzudenken.
Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass die alternativen Hortangebote weiterhin nicht im „System“ vorgesehen sind. Am Beispiel des Förderprogramms stellt Bürgermeister Obermeier anschaulich dar, dass ein Ausbau unter Berücksichtigung der Betreuung von 200 Schülerinnen und Schülern im Hort auch die tragfähigste Förderkulisse für die Investition bietet. Zudem können die Räume auch für die Schule genutzt werden, da mit dem Hortanbau im Prinzip 4 Klassenzimmer angebaut werden. Je nachdem, wieviel Schüler da sind, können die Räume zu den Unterrichtszeiten auch als Klassenzimmer genutzt werden.
Der intendierte Anbau in Form eines Kubus auf der Fl.-Nr. 66, Gemarkung Pettendorf, bietet zudem den Vorteil, dass er ein abgeschlossener Brandabschnitt wäre und zudem problemlos barrierefrei ausgestaltet werden kann. Eine Aufstockung des bisherigen Hortanbaus ist nicht ausreichend.
In der weiteren Diskussion kommt die Frage auf, ob die Turnhalle bei einer Ganztagsnutzung noch ausreichend dimensioniert wäre. Bürgermeister Obermeier erklärt, dass aufgrund der notwendigen sportlichen Betätigung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Ganztagsbetreuung nun auch am Nachmittag mit einer erhöhten Auslastung der Turnhalle zu rechnen ist. Dies führt voraussichtlich dazu, dass auch Vereinsnutzungen zeitlich neu organisiert werden müssen. Bürgermeister Obermeier setzt fort, dass der Neubau einer neuen Turnsporthalle für Vereinszwecke ebenfalls gefördert werden könne. Dies würde trotz der Fördermöglichkeiten bei einer voraussichtlichen Investition in zweistelliger Millionenhöhe erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Auf Rückfrage von Gemeinderat Manz wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass im Hort bisher tatsächlich „nur“ 50 offizielle Plätze vorhanden sind, jedoch mit einer Sondergenehmigung temporär auf 55 Plätze erhöht werden kann. Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wie sich die Kostenverteilung für die Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen darstellt, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass aufgrund der Schülerzahlen ca. mit einem Verhältnis von 2/3 zu Lasten der Gemeinde Pettendorf gerechnet werden muss. Da die Investitionsmaßnahme über einen Kredit finanziert werden soll, der sich in der Schulverbandsumlage abbildet, wird die jährliche Kostenbeteiligung spitz fortgeschrieben, so dass auch einem veränderten Verhältnis bezüglich der Schülerzahlen Rechnung getragen wird.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Umsetzung der Ganztagesbetreuung des Schulverbandes Pettendorf-Pielenhofen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die jeweils anteilig notwendigen Mittel für die Investitionsmaßnahme in den Haushaltsjahren 2024 ff. für den Schulverband bereitzustellen (Schulverbandsumlage).
- Die Gemeinde Pettendorf stellt fest, dass auf Grundlage der Bedarfsberechnung für die Kinderbetreuung die im Schulverband gemeinsam ermittelte Anzahl
- 200 Plätze für die Hortbetreuung
- 50 Plätze für die Mittagsbetreuung
anerkannt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Muehlenberg ist ab TOP 5 anwesend.
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6. Dorfhaus Kneiting
Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung der Nutzer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
06.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die bisherigen Nutzer des Dorfhauses Kneiting sind von Beginn an die FF Kneiting, die Birkengrün-Schützen und der OGV Kneiting. Vereinzelt wird das Dorfhaus genutzt von den Jagdgenossen Kneiting, dem Zunftbaumverein und der Kirchenstiftung Kneiting.
In früherer Zeit wurde der Wirtshausbetrieb und die damit verbundene Nutzung zuverlässig und mit hoher Zufriedenheit vom ersten Pächter organisiert. Von diesem wurden auch die Nebenkosten vollständig getragen, eine Abrechnung mit den Vereinen war deshalb nicht notwendig. Nach Wegfall der Pächter ist das Dorfhaus im Bereich des Wirtshausbetriebes wieder in Obhut der Gemeinde. Hier für wurde mit den
Die hierfür genutzten Flächen sind die Gasträume, die Küche, Gang Lagerraum, Putzraum und die beiden WCs.
Für die Nutzung dieser Räume wird im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eine Aufteilung gemacht.
Die Nebenkosten betragen im Jahr 2022 anteilig insgesamt 5193,36 €.
Für die Nutzer des Dorfhauses Kneiting gibt es zum Teil vertragliche Regelungen, die aber den Schützenstand betreffen. Die FF Kneiting ist Bestandteil der Gemeinde.
Die Vereine FF, OGV und Schützen bringen sich über ihre eigenen Veranstaltungen auch ein, um den öffentlichen, also nicht vereinsspezifische Wirtshausbetrieb zu gewährleisten. Das Ziel ist hierbei, die dörflichen Gemeinschaft lebendig zu halten, was mit einem Treffpunkt im Wirtshaus erreicht werden kann.
Es gibt aber auch Nutzungen, die nur die Räumlichkeiten beanspruchen, ohne einen Beitrag zum Allgemeinbetrieb zu leisten oder auch, ohne Umsatz im Wirtshausbetrieb beizusteuern. Diese sind im Dach des TSV vereint. Für diese Nutzer, z.B. TSV oder VHS ist aber auch schon aus Gerechtigkeitsgründen eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten anzusetzen. Mietsosten für die Räume sind nicht zu erheben, da diese in der bestehenden Haus- und Benutzungsordnung nicht erhoben werden § 6.
Eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten wurde anteilig berechnet und in der Anlage dargestellt. Zu Grunde lag die bereits seit Jahren vorliegende Kostenbeteiligungsberechnung der Vereine im Schulgebäude. Die Nutzungsstunden sind anteilig angesetzt, das Ergebnis ist marginal. Bei einer Volljahresnutzungszeit von 8.760 Stunden und Gesamtkosten von 5.193,36 € entstünde ein Anteil/ Stunde von 60 Cent!
Außerhalb dieser Kosten kann ggf. die Reinigung betrachtet werden.
Deswegen wird aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vorgeschlagen eine Nebenkostenpauschale zu verlangen.
Für den TSV für die Nutzung im bisherigen Rahmen bis 200 Nutzungsstunden/a pauschal:
150 €/ Jahr.
Für die VHS und andere Nutzer, die sich nicht im Allgemeinbetrieb des Wirtshausbetriebes
mit einbringen:
5 €/ Nutzungsstunde
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderatsmitglied Weigl ergreift das Wort und weist darauf hin, dass die Nutzung des Dorfhauses außerhalb des „Wirtshausbetriebes“ mittlerweile seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Insbesondere der TSV nutzt die Räume sehr intensiv, z. B. für zwei Yogakurse, die hintereinander stattfinden. Da sich der TSV nicht am Allgemeinbetrieb beteiligen kann, sollte daher eine Kostenbeteiligung vorgesehen werden. Auch andere Vereine und Gruppierungen sollten durch Kostenbeteiligungen herangezogen werden.
Nach kurzer Diskussion über die Kostenstruktur entsteht im Gemeinderat schnell ein Konsens dazu, die Kostenbeteiligung wie folgt zu gestalten:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Kostenbeteiligung für die Nutzung des Dorfhauses Kneiting für Vereine und Gruppierungen:
- Für die VHS und andere Nutzer, die sich nicht im Allgemeinbetrieb des Wirtshausbetriebes
mit einbringen: 5 €/ Nutzungsstunde,
- für den TSV für die Nutzung im bisherigen Rahmen bis 200 Nutzungsstunden/a pauschal: 150 € pro Jahr.
- Die Verwaltung wird gebeten, die Nutzungssatzung entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Kommunales Haushaltsrecht; Jahresrechnung 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
06.07.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
|
Verwaltungshaushalt
EUR
|
Vermögenshaushalt
EUR
|
Gesamthaushalt
EUR
|
Einnahmen
|
|
|
|
Solleinnahmen ( = Anordnungssoll)
|
6.891.518,20
|
4.675.715,87
|
11.567.234,07
|
+
|
neue Haushaltseinnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Haushaltseinnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Kasseneinnahmereste
|
14.893,82
|
1.091,67
|
15.985,49
|
Summe bereinigter Solleinnahmen
|
6.876.624,38
|
4.674.624,20
|
11.551.248,58
|
Ausgaben
|
|
|
|
Sollausgaben ( = Anordnungssoll)
|
6.876.624,38
|
4.674.624,20
|
11.551.248,58
|
+
|
neue Haushaltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Haushaltsausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
./.
|
Abgang alter Kassenausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe bereinigter Sollausgaben
|
6.876.624,38
|
4.674.624,20
|
11.551.248,58
|
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben
Fehlbetrag
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Nachrichtlich:
|
|
|
|
Zuführung vom VwH zum VmH
|
|
1.186.738,27
|
|
Zuführung vom VmH zum VwH
|
|
0,00
|
|
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
|
0,00
|
|
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
|
660.819,72
|
|
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert die Jahresrechnung 2023. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
7. Gemeinderat
|
06.07.2023
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Dorferneuerung Pettendorf – Aufklärungsveranstaltung nach § 5 Flurbereinigungsgesetz
Am 27.06.2023 fand beim „Mayerwirt“ die erforderliche Aufklärungsveranstaltung zur Dorferneuerung Pettendorf. Herr Lukas, Frau Zinnbauer und Herr Neumann vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz präsentierten ca. 50 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern die erarbeiteten Ergebnisse sowie die weiteren Schritte in Sachen Dorferneuerung Pettendorf. Die Dorferneuerung Pettendorf wird voraussichtlich im Oktober 2023 mit der förmlichen Anordnung genehmigt und eingeleitet. Im November oder Dezember wird die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft gewählt. In der Veranstaltung wurde bekanntgeben, dass vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz ca. zwei Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Förderquote von voraussichtlich 48 bis 50 % entspricht dies einem Investitionsvolumen von ca. vier Millionen Euro. Die Dorferneuerung insbesondere auch die Förderung privater Vorhaben. Eigenleistungen, die z. B. beim Bau eines Bürgertreffs oder ähnlichen von den Vereinen geleistet werden, sind ebenfalls förderfähig.
PettenDorfladen – Blick hinter die Kulissen
Am Freitag, den 07. Juli 2023 findet ab 18:30 Uhr eine Information für die Gemeinderatsmitglieder im PettenDorfladen statt. Dabei werden die aktuellen Investitionsmaßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung und die neue Metzgerei vorgestellt.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 - Sicherheitsbericht Landkreis
Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt, dass das Sicherheitsniveau im Landkreis Regensburg deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt liegt und insbesondere aufgrund der niedrigen Kriminalitätsbelastung eine bayernweiten Spitzenplatz einnimmt.
Baumaßnahme
Die Baumaßnahmen im Kindergarten St. Margaretha liegen weitgehend im Soll, so dass eine zeitnahe Fertigstellung zum Beginn des Kindergartenjahres möglich ist. Derzeit werden neben den Bauarbeiten zusätzliche Beschaffungsmaßnahmen zur Möblierung der dritten Gruppe eingeleitet.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Baugebiet „Solner Breite III“
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass weiterhin viele Interessenanfrage für Baugebiete eingehen. Dies bezieht sich insoweit auf Anfragen für Baugrundstücke im neuen Planbereich.
Befragung zum Thema Seniorenwohnen
Auf Rückfrage von Gemeinderat Völkl zum Sachstand „Seniorenwohnen“ wird von Bürgermeister Obermeier darauf hingewiesen, dass eine Bürgerbefragung zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept im Zusammenhang mit den Wohnformen erarbeitet wird. Hierzu findet am 24.07.2023 eine Vorstellung des Fragebogens durch das Institut für Sozialforschung, Frau Herkert, statt. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten ohne Voranmeldung zugänglich. Aktuelle Informationen finden sich auf der Homepage der Gemeinde.
Sachstand Mäharbeiten im Gemeindegebiet
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass in einige Bürgerinnen und Bürger zu den Mäharbeiten des Bauhofes befragt haben, da diese offensichtlich im Rückstand sind. Bürgermeister Obermeier informiert, dass zwei größere Schäden an den Fahrzeugen Unimog und Iseki Verzögerungen bei den Mäharbeiten verursachten. Die Mäharbeiten laufen mittlerweile wieder im normalen Umfang weiter, sobald alle Ersatzteile geliefert werden.
Fahrbahnmarkierung 30-er Zone
Gemeinderat Weigl frägt an, wann die seit längerem geplanten Fahrbahnmarkierungsarbeiten bzw. Piktogramme mit dem Hinweis auf Tempo 30 erfolgen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass aufgrund der Auslastung der (wenigen) Fachfirmen bisher keine Markierungsarbeiten durchgeführt werden konnten.
Dorfhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass im Dorfhaus Kneiting einige Stühle dringend servicebedürftig sind. Einige der Stühle müssten ggf. sogar ausgetauscht werden. Bürgermeister Obermeier informiert, dass der Baufhof die Stühle im jährlichen Turnus prüft und notwendige Reparatur- oder Austauschmaßnahmen durchführt. Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand klären.
Wegweiser -bzw. Leitsystem
Auf Rückfrage von Gemeinderat Sikkes wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass ein Wegweiser zum Sportgelände des TSV beauftragt werden soll und im Leitsystem integriert wird.
Datenstand vom 04.08.2023 11:07 Uhr