Datum: 20.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)
2 Neubau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 467/1, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)
3 Neubau eines Regenrückhaltebecken auf Fl.Nrn. 1056/3 und 1059, Gemarkung Pettendorf (Solner Breite, Reifenthal)

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1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.05.2023, eingegangen am 05.05. bzw. 02.06.2023, wird die Verlängerung der Geltungsdauer der o.g. Baugenehmigung (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage) beantragt. Als Grund wird angeführt, dass zwar das Wohngebäude (Bezug 05.06.2013) und die Doppelgarage fertig gestellt sind, die noch ausstehenden Baumaßnahmen zwischen Wohnhaus und Garage sowie eines Carports noch fehlen.

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 18.05.2017, 13.06.2019 und 17.06.2021 mit der Verlängerung der Geltungsdauer und beschloss, dieser einstimmig sein Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Bienenhauses auf Fl.Nr. 467/1, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 18.02.2021 und 19.05.2022 mit dem Vorhaben. Dem Erstantrag wurde die Zustimmung verweigert, grundsätzlich wurde im Bauausschuss der Bau eines Bienenhauses befürwortet, jedoch nur in verkleinerter Form. Nach entsprechender Reduzierung wurde dann die Zustimmung erteilt, mit der Maßgabe, dass eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Zum Antrag vom 17.05.2023:
Mit o.g. Antrag wurde nun erneut der Neubau eines Bienenhauses beantragt. Unterscheidungen zum vorherigen Antrag sind im Wesentlichen:


Bauantrag 25.01.2021 (alt)
Bauantrag 26.04.2022 (alt)
Bauantrag 17.05.2023 (neu)
Antragsteller
Eigentümerin
Pächter/Betreiber
Pächter/Betreiber
Grundfläche GR1
173,52 m²
144,50 m²
90,65 m²
Grundfläche GR2
550,53 m²
521,51 m²
181,09 m²
Kubatur
511,67 m³
359,90 m³
233,92 m³
Nutzfläche
141,93 m²
115,18 m²
51,47 m²

Im Antrag aus 2021 war noch ein WC mit Waschgelegenheit eingeplant, welches in den Planungen 2022 und 2023 nicht mehr enthalten ist. Den neu vorgelegten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, ob eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung werden nicht benötigt.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt erneut sein Einvernehmen, soweit eine Privilegierung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Regenrückhaltebecken auf Fl.Nrn. 1056/3 und 1059, Gemarkung Pettendorf (Solner Breite, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Solner Breite III“ wurde in der Gemeinderatssitzung vom 06.07.2023 durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt und durch den Gemeinderat genehmigt. Das unter anderem auch hierfür erforderliche Regenrückhaltebecken (RRB) dient der Erfüllung der erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis, sowohl für das Neubaugebiet als auch für die bestehenden Gebiete „Solner Breite I+II“. Die Planung ist mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt, die geforderten Vorgaben werden eingehalten.

Das geplante RRB weist ein Beckenvolumen von ca. 536 m³ auf, die überplante Fläche beträgt ca. 1.052 m². Es wird auch eine Einzäunung mit beantragt, die jedoch nur bei Erforderlichkeit zur Ausführung kommt.


Erschließung:
Die Zufahrt zum RRB findet über die neuen Straßen im Baugebiet bzw. über eine separate Zufahrt statt. Eine Erschließung Abwasser bzw. eine Wasserversorgung ist nicht erforderlich.

Nachbarbeteiligung:
Aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Nachbarn wurde ein Antrag auf öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 1 BayBO gestellt. Diese erfolgt durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Regensburg, nach Bekanntgabe wird diese zusätzlich noch durch Aushang im Gemeindebereich bekanntgegeben. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2023 08:52 Uhr