Datum: 07.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat wird über nachfolgende schriftliche Einwendung von Gemeinderätin Vetter-Löffert zum letzten Protokoll informiert:
„In das Protokoll der letzten Gemeinderatsitzung hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Diese Aussage stimmt so nicht. … die Schulbienen (sind) weder veräußert noch verschenkt worden. Alles Material, welches die Gemeinde für die Bienenhaltung angeschafft hat, ist in einer Liste aufgeführt und dokumentiert …. Sollte jemand irgendwann wieder einen Schulbienenstand betreiben wollen, kann die Person den Imkerzubehör hierfür erhalten. Die Bienenvölker selbst sind in gute Hände gekommen, u.a. stehen momentan Völker im Gelände des Waldkindergarten und beim Imkerverein.“
GL Antretter bestätigt, dass weder die Bienen noch das notwendige Equipment verschenkt wurden, sondern nur im Rahmen einer Leihgabe ausgegeben wurden. Sobald der Schulbienenstock wieder an der Schule zum Einsatz kommen kann bzw. soll, wird das Material wieder zurückgeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.08.2023. Die Einwendungen werden entsprechend vermerkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Umsetzung der Gigabit-Richtlinie 2.0 der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0;
- Ergebnisvorstellung des Markterkundungsverfahrens 2.0 und
- Beratung und Beschlussfassung über den Gigabitausbau 2.0 (dunkelgraue Flecken)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Am 03.04.2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-RL des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0). Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-RL des Bundes im Graue-Flecken- Förderprogramm, fortgeführt.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 01.10.2020 wurde der LNI auf Grundlage der „Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des Auf- und Ausbaus von Breitbandinfrastruktur“ die Aufgabe des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet im Wege einer sog. Inhouse-Vergabe gemäß § 108 GWB übertragen. Die LNI nimmt seitdem verschiedene Aufgaben für den Auf- und Ausbau der (über)örtlichen Breitbandinfrastruktur wahr.
Zur Erläuterung: die roten Adressen (Gigabitrichtlinie 1.0) sind genehmigt, ein Betreiber gefunden, für den Ausbau erfolgt bereits eine Ausschreibung.
Hier soll in der Sitzung ein möglicher Zeitplan dargestellt werden.
- Einleitung und Abschluss der Markterkundung
Die Bundesregierung will den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet notwendig ist, weiter fördern und damit konvergente Netze aufbauen, die auch den künftigen Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft gerecht werden.
Förderfähig sind Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
Im Vorfeld einer Förderung nach Nummer 3.1 oder 3.2 der Gigabit-RL 2.0 ist – beispielsweise im Rahmen des Fördergegenstandes nach Nummer 3.3 dieser Richtlinie – auf Basis der Potenzialanalyse und des Gigabit-Grundbuchs verpflichtend ein sogenannter Branchendialog vor Start eines Markterkundungsverfahrens durchzuführen, um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial maximal auszuschöpfen. Im Rahmen des Förderaufrufes für das Jahr 2023 kann hiervon abgesehen werden.
Die LNI hat in Abstimmung mit allen Gesellschafterkommunen vorausschauend Anfang 2021 mit der weiteren Stufe und der fallenden Aufgreifschwelle ab dem 1. Januar 2023 gerechnet und ist daher vorzeitig in das Verfahren eingestiegen.
- Ableitungen für den förderfähigen Ausbau im Gemeindegebiet
Das vorläufige Ergebnis des Markterkundungsverfahrens 2.0 liegt bereits vor. Auf Grundlage der bisherigen Vorarbeiten wurden damit förderfähige Ausbauadressen im Gebiet der LNI unter dem Bundesförderprogramm Gigabit 2.0 identifiziert. Daraus werden für den Ausbau und Betrieb der Telekommunikationsinfrastruktur sog. Cluster gebildet, dass eine möglichst wirtschaftliche und zügige Erschließung unter Berücksichtigung von Synergieeffekten erfolgen kann. Die Gemeinde Pettendorf liegt hierbei im Cluster Nord.
Konkret wurden für Ihre Kommune daraus die jeweils förderfähigen Adressen für das Erschließungsgebiet abgeleitet. Diese Adressen sollen nunmehr unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Gigabit-RL 2.0 ausgebaut werden, um den Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Unternehmen sowie den öffentlichen Liegenschaften ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich laut Road-Map um 823 Adressen (blau).
- Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel
- Erörterung des Sachverhalts
Die Finanzierung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt im Wesentlichen durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Hierbei werden sowohl Fördermittel auf Grundlage der Gigabit-RL 2.0 in Anspruch genommen, die durch die Fördermittel aus der Kofinanzierung in Bayern 2.0 aufgrund der Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern vom 1. August 2023 (Bayerische Kofinanzierungs- Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) ergänzt werden. Weiterhin wird geprüft, ob ein Härtefall vorliegt, der den kommunalen Eigenanteil in einem Projekt noch zusätzlich in Abhängigkeit der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre abschmelzen könnte. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands ist wie auch bei der Gigabit-RL 1.0 beabsichtigt, für die Kommunen eines jeweiligen Clusters einen gesamthaften Antrag (Sammelantrag) auf Infrastrukturförderung zu stellen. Der verbleibende Anteil, der nicht über Fördermittel finanzierbaren Kosten muss von den Kommunen in Form eines Eigenanteil selbst getragen werden.
Nach derzeitiger Kostenschätzung ist für das Ausbauvorhaben in Ihrer Gemeinde von Bau- und Materialkosten in Höhe von EUR 5.980.000 auszugehen. Hierbei sind sämtliche Kosten für die Erschließung mit Breitbandinfrastruktur inklusive der Herstellung des sog. Gebäudestichs (Anschlussleitung vom öffentlichen Grund bis zum Übergabepunkt des Gebäudes) enthalten. Die Höhe der Baukostenschätzung beruht auf der derzeitigen und vorläufigen Schätzung der von der LNI beauftragten Fachplaner, die in Anlehnung an die Kostenkalkulationen des Zuwendungsebers anhand bisheriger Erfahrungswerte aus anderweitigen Ausbauvorhaben sowie der bislang absehbaren Kostenentwicklung im Bau- und Materialbereich und einem Risikozuschlag aufgrund der derzeitigen Krisensituation infolge der Ukrainekrise und der Belastung von Lieferketten erarbeitet wurde. Die vorläufige Kostenschätzung erfolgt aus Transparenzgründen zu einem frühen Zeitpunkt im Projekt und wird im weiteren Projektverlauf mit der Ausarbeitung der Feinplanung für die Erschließungsmaßnahmen weiter bis zum Detailgrad einer Kostenberechnung fortgeschrieben. Die vorläufige Kostenschätzung soll zur Information und als Grundlage für eine belastbare Entscheidung durch die kommunalen Gremien dienen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich zu 90 % durch den Freistaat Bayern gefördert.
Konkret gliedert sich die Finanzierung in Ihrer Kommune wie folgt:
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Förderquote
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Förderumfang
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Gigabit-Richtlinie 2.0
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50 Prozent
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2.990.000 EUR
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Kofinanzierung Bayern 2.0
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Aufstockung auf ca. 40 Prozent
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2.392.000 EUR
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Eigenanteil der Gemeinde
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ca. 10 Prozent
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598.000 EUR
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Summe
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5.980.000 EUR
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Damit beträgt der seitens Ihrer Kommune zu tragende Eigenanteil nach derzeitigem Stand 598.000 EUR.
- Anstehende Vergabeverfahren
Für die Umsetzung des Auf- und Ausbaus von leistungsfähiger Telekommunikationsinfrastruktur müssen in einem nächsten Schritt verschiedene Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt werden. Diese unterteilen sich in die Ausschreibung der Bauleistungen, der Materialleistungen und der Erweiterung des Netzbetriebs.
- Bauleistungen
- Erörterung des Sachverhalts
Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, werden weitere umfangreiche Bauleistungen benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Bauleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten in verschiedene Cluster, um einen möglichst wirtschaftlichen Ausbau durch leistungsfähige Bauunternehmen sicherzustellen. Abhängig von den Fachplanungen werden die Bauleistungen in einzelnen Losen ausgeschrieben, um einerseits auch mittelständischen Unternehmen die Beteiligung am Vergabeverfahren zu ermöglichen und andererseits, um angesichts der verfügbaren Baukapazitäten möglicherweise mehrere Bauunternehmen auszuwählen.
- Materialleistungen
- Erörterung des Sachverhalts
Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, werden zudem umfangreiche Materialleistungen zur Einbringung für die Errichtung der Trassen etc. benötigt, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Materialleistungen soll zur Sicherstellung der höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit und Liefersicherheit als Gesamtvergabe über alle Cluster hinweg einer Rahmenvereinbarung durchgeführt werden, sodass die Materialien nach Bedarf für die Ausbauvorhaben der einzelnen Gemeinden anlassbezogen abgerufen werden können.
- Netzbetrieb
- Erörterung des Sachverhalts
Zum Betrieb der zu errichtenden Telekommunikationsinfrastruktur werden Leistungen von Netzbetreibern benötigt, die im Rahmen eines Auswahlverfahrens beschafft werden sollen. Die Vergabe der Netzbetreiberleistungen unterteilt sich zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und unter Nutzung von Synergieeffekten ebenfalls in verschiedene Cluster, um eine möglichst hochwertige Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten zu günstigen Konditionen und möglichst wirtschaftlichen Pachteinnahmen sicherzustellen. Sofern die Zuwendungsbescheide von Bund und Land für die dunkelgrauen Flecken (Gigabit-RL 2.0) bewilligt werden, kann die LNI ein einseitiges Optionsrecht ausüben, um den Netzbetrieb auf die weiteren Adressen ausweiten.
Diskussionsverlauf
Herr Prechtl von der LNI erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu C.1 folgendes:
Beschluss:
- Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
- Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet zu nutzen und die Mittelverwendung ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.
13 : 0 Stimmen
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D I.1. folgendes:
Beschluss:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
13 : 0 Stimmen
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D II.1 folgendes:
Beschluss:
- Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde im Rahmen der Gesellschafterversammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
13 : 0 Stimmen
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Pettendorf zu D III.1 folgendes:
Beschluss:
- Die LNI wird ermächtigt, das einseitige Optionsrecht zum Betrieb der passiven Breitbandinfrastruktur im jeweiligen Ausbaucluster auszuüben und den Netzbetreiber zur Leistungserbringung hinsichtlich der zusätzlichen förderfähigen Adressen zu verpflichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Kindergarten St. Margareta Sachstandsbericht zu den Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2023
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Teilsanierung der Kindergarten St. Margareta ist weit fortgeschritten. Die endgültige Fertigstellung ist für die KW 38 oder 39 geplant. Üblicherweise ist der Schlussspurt spannend, die Firmen sind eh mehr als ausgelastet und die Urlaubszeit hat ebenso zu Verschiebungen geführt. Trotzdem dürfte das ursprüngliche Ziel, im September zu öffnen, erreicht werden können.
Aktuell ist noch der Fliesenleger aktiv, in der KW 37 sind die sanitären Installationsarbeiten durchzuführen. Die Bodenlegearbeiten sind weitgehend abgeschlossen, die Türen werden in dieser Woche (KW 36) gesetzt, ebenso die Leuchten und Steckdosen. Auch die Kücheneinbauten erfolgen in der KW 36.
Die Möblierung ist jederzeit abrufbar. Nach Abschluss aller Baumaßnahmen ist eine Grundreinigung durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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9. Gemeinderat
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07.09.2023
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Zweiten Bürgermeisters
Energetische Sanierung und Ausbau Kellerwohnung Friedrichstraße 1
Die Bereitstellung von Räumen für Obdachlose ist trotz der geplanten Nachbesserungen (Belichtung, Fluchtweg) abschließend nicht genehmigungsfähig. Die absolute Deckenhöhe wird um 20 cm unterschritten, die Lage unter dem natürlichen Gelände ist im Sinne der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse nicht geeignet, auch nicht für eine temporäre Unterbringung bei Obdachlosigkeit. Der geplante Ausbau entfällt demnach, die Räume werden als Lagerräume genutzt. Der Fenstereinbau zur energetischen Sanierung hat begonnen, das notwendige Gerüst wird in der 36. Kalenderwoche aufgestellt.
Kindergarten St. Margareta
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen im KiGa St. Margareta wird nach aktuellem Stand bis Ende September erfolgen. Zur Belegung sind auch Kinder aus Kallmünz angemeldet.
Förderanfrage BUND Naturschutz Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen
Eine Förderanfrage vom BUND Naturschutz Ortsgruppe ist eingegangen. Die Ortsgruppe bittet um finanzielle Unterstützung zum Kauf eines an Holmen geführten Akku-Balkenmähers. Es wurden Angebote eingeholt. Zur Klärung des Sachverhalts wurden noch Rückfragen gestellt und auch die Nachfrage der beiden anderen Gemeinden Pielenhofen und Wolfsegg angeregt. Sind alle Fragen beantwortet, ist über eine Förderung zu entscheiden.
Befragung zu Seniorenwohnformen
Die Befragung erscheint planmäßig mit der Septemberausgabe des Pettendorf Aktuell. Der Fragebogen ist mittels Barcode abrufbar. An alle über 40jährigen erfolgt die Zuleitung per Briefpost mit kostenlosem Rückkuvert. Die Fragebögen sind codiert. Ebenfalls wird ein Beiblatt mit den Erklärungen zu den Wohnformen als Einleger mitverteilt (nur für Gemeinde Pettendorf). Die Anzahl der über 40jährigen liegt in Pettendorf bei derzeit 2.151 Personen.
Waldkindergarten Pettendorf
Der Waldkindergarten startet 2023/2024 mit 9 Kindern, weitere zwei Kinder kommen im März 2024 dazu.
Nachruf für Herrn Professor Wolfram Pistohl
Herr Prof. Wolfram Pistohl ist am 10.08.2023 im Alter von 81 Jahren verstorben. Wir verlieren mit Herrn Prof. Wolfram Pistohl einen gesellschaftlich außerordentlich aktiven und emphatischen Mitbürger, der sich in vielen Belangen zum Wohl der Gemeinde Pettendorf und seiner Mitmenschen eingesetzt hat. Herr Prof. Pistohl wurde aufgrund seines umfassenden gesellschaftlichen und sozialen Engagements u. a. mit der Ehrennadel der Gemeinde Pettendorf ausgezeichnet. Insbesondere im Senioren- und Umweltforum stand er immer mit Rat und Tat, gerne auch mit seiner talentierten graphischen Unterstützung, zur Seite und hatte eine bewundernswerte Menschlichkeit inne. Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Prof. Wolfram Pistohl stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023
Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023 sind in den fünf Stimmbezirken, davon drei Briefwahlbezirke jeweils acht Wahlhelfer bestimmt. Soweit noch nicht geschehen, werden die berufenen Gemeinderätinnen und -räte gebeten sich dringend zurückzumelden, damit die Einteilung der Wahlhelfer verbindlich abgeschlossen werden kann.
Ländliche Entwicklung in Bayern – Geplante Kürzung von Bundesmitteln
Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2024 sieht beim Bundesförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erhebliche Kürzungen vor. Dies hätte zur Folge, dass die Fördermittelausstattung des ALE sich um ein Drittel reduziert. Eine Auswirkung auf die Maßnahmen der Dorferneuerung(en) in Pettendorf und Kneiting ist möglich, insbesondere ist es zu befürchten, dass es zu einer spürbaren Verschiebung von Auszahlungen kommt. Auch die Höhe der künftigen Fördersätze steht zur Disposition.
Kommunaltage in Berching
Gemeinsam mit dem ALE lädt die Bayerische Architektenkammer zu den Kommunaltagen am 11. September in Berching ein. Dabei werden „Best Practice“ Beispiele zur Baukultur im ländlichen Raum, die Förderprogramme sowie Themen der „Kommunalen Nachhaltigkeit“ vorgestellt und diskutiert. Ebenso erfolgt eine Information zum Thema Architektenwettbewerb. Die Veranstaltung kann auch von den Gemeinderätinnen und -räten besucht werden.
Anfragen aus dem Gemeinderat
Halteverbot Kinderhaus Kneiting
Auf Rückfrage wird von Bürgermeister Bink bestätigt, dass die Beschilderung am Einfahrtsbereich am Kinderhaus Kneiting noch nicht ausgeführt wurde. Die notwendigen Schilder sind noch nicht eingetroffen. Sobald diese offiziell ihrer Bestimmung übergeben wurden, wird auch die Kommunale Verkehrsüberwachung mit der Kontrolle beauftragt.
Baumpflanzungen am Geh- und Radwegbereich Gewerbegebiet Pettendorf Südwest
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird bestätigt, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen Anpflanzungen im Bereich des Gewerbegebietes Pettendorf Südwest nach Abschluss der derzeit laufenden Bauarbeiten bzw. bis zur nächsten Pflanzzeit durchgeführt werden.
Datenstand vom 09.11.2023 15:20 Uhr