Datum: 21.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 115/4 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von Zerzog-Straße, Pettendorf)
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2 |
Teilsanierung des Kindergartens St. Margareta sowie Umnutzung des EG-Altbaus - Tektur: Änderung des Brandschutznachweises auf Fl.Nr. 41, Gemarkung Pettendorf (Martin-Klob-Straße, Pettendorf)
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3 |
Informelle Anfrage auf Bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
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4 |
Antrag auf Isolierte Befreiungen hinsichtlich östliche Fassadenöffnungen und Standort der Satellitenschüssel auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" - GEmE (Schloßstraße, Pettendorf)
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1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 115/4 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von Zerzog-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus (11,99 x 8,86 m) mit einer Doppelgarage und Geräteraum (8,99 x 6,00 m) zu errichten. Für das Vorhaben war das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich, da es im Bereich der Garage von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Nr. 9) bezüglich der Höhenlage der Rohfußbodenoberkante (OKRF) abweicht. Die Festsetzung im Bebauungsplan sieht vor, dass die OKRF maximal 30 cm = 0,30 m über der anstehenden Straßenoberkante in der Mitte der Zufahrt liegen darf.
Beim Antrag auf Baugenehmigung vom 12.08.2023 lässt sich aus dem Eingabeplan entnehmen, dass die OKRF 0,52 m über der anstehenden Straßenoberkante in der Mitte der Zufahrt liegt (=∆ zw. -0,15 m und -0,67 m). Die Überschreitung liegt bei 0,22 m.
Die erforderliche Befreiung wurde schriftlich beantragt und wie folgt begründet:
Durch das steile Gelände wird das Wohnhaus und Garage höher in das Grundstück gesetzt, um so wenig wie möglich Böschung im Osten und Süden zu erhalten, durch diese Höhenfestlegung kann die Festlegung der Garage nicht eingehalten werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Ausschussmitgliedern den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Höhenlage der OKRF von 0,30 m um 0,22 m einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Teilsanierung des Kindergartens St. Margareta sowie Umnutzung des EG-Altbaus - Tektur: Änderung des Brandschutznachweises auf Fl.Nr. 41, Gemarkung Pettendorf (Martin-Klob-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Diese Revision 222007-BSK1.1 zum „Ur“-Brandschutznachweis (BSN) 222007-BSK1.0 vom 10.01.2023 von IB Kowalli wird erforderlich, da man im Zuge der Bauausführung feststellen musste, dass aufgrund des Installationsgrads oberhalb der abgehängten Flurdecke, den vorhandenen Flur nicht als notwendigen Flur deklarieren kann -> entsprechend wird innerhalb dieses/r Brandschutznachweises/Revision eine Abweichung 1 formuliert und kompensiert. Dieser BSN ersetzt den „Ur“-BSN vollständig und wird nochmals in Gänze (inkl. Brandschutzvisualisierung des Anhangs) zur Genehmigung eingereicht (siehe Anlage RIS).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. Gemeinderätin Muehlenberg hinterfragt, warum der Speiseraum über einen Bypass „entfluchtet“ werden muss. Hierzu wird von Bürgermeister Bink auf die Inhalte der Tektur verwiesen.
Anmerkung: Bei einer anschließenden Ortseinsicht durch Bürgermeister Bink wird festgestellt, dass sich die Fenster im Speiseraum nicht im unteren Bereich öffnen lassen. Aus diesem Grund ist die Flucht nur über die Fenster der Nachbarräume (über „Bypass“) möglich.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Informelle Anfrage auf Bau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit einer Bebauung auf o.g. Grundstück, zuletzt in seiner Sitzung vom 20.04.2023 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienhauses und 2 Doppelhäusern mit Garagen. Auf die Ausführungen hierzu wird Bezug genommen. Der beantragte Vorbescheid wurde zwischenzeitlich am 24.08.2023 erteilt (siehe Auszüge – Anlage RIS).
Zur informellen Anfrage vom 21.08.2023:
Die Antragsteller stehen derzeit in Verhandlungen mit der Eigentümerin über den Kauf des nördlichen Teils des Grundstücks Naabstr. 12 in Mariaort (Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting).
Es ist geplant, darauf den Bau eines Einfamilienhauses zu realisieren. Im Gegensatz zu früheren Bauvoranfragen (bis zu 3 Doppelhäusern) würden dann auf dem gesamten Flurstück lediglich 2 Einfamilienhäuser stehen. Die Eigentümerin (südliche Hälfte) würde von der Naabstraße aus auf ihr Grundstück zufahren.
Es wird angefragt, ob eine Zufahrt auf den nördlichen Teil des Grundstücks über das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Mariaort (Eigentümer Gemeinde Pettendorf) möglich wäre.
Dieses hätte folgende Vorteile:
- Weniger Versiegelung (kurze Zufahrt vs. Zufahrt über die gesamte Grundstückslänge).
Möglichkeit das Grundstück zu verlassen im Falle eines Hochwassers,
Verbesserung des Erscheinungsbilds des Ortes an der Ortsstraße Naabstraße.
Im Gegensatz zu den abgelehnten, diesbezüglichen Anfragen der Eigentümerin wäre durch eine lockere Bebauung mit lediglich einem Einfamilienhaus im hinteren Teil des Grundstücks (im Gegensatz zu 3 Doppelhäusern) kaum Verkehr über den Grund der Feuerwehr zu erwarten.
Wir besitzen 2 Autos, diese stehen im Wesentlichen. Zu unseren Arbeitsplätzen im Westen Regensburgs werden wir mit dem Fahrrad pendeln.
Uns ist selbstverständlich bewusst, dass eine Feuerwehrzufahrt jederzeit frei und befahrbar sein muss. Wir bieten daher an, die Zufahrtsstraße zum Gelände der Feuerwehr von der Heerbergstraße auf unsere Kosten so zu verbreitern, dass eine gleichzeitige Durchfahrt möglich wäre.
Für die Feuerwehr ergeben sich daraus folgende Vorteile:
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Dabei wird insbesondere auf die Zufahrtssituation und den Antrag, die Feuerwehrzufahrt zu nutzen, diskutiert. Im Gremium besteht schnell Einigkeit darüber, dass die Zufahrt zum Feuerwehrhaus nicht geeignet ist, die Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, zu „erschließen“.
Bürgermeister Bink erläutert in diesem Zusammenhang, dass auch seitens der Feuerwehr keine Zustimmung zu erwarten wäre. Losgelöst davon ist bereits aus sicherheitsrechtlichen Gründen keine Nutzung als Zufahrt denkbar.
Gemeinderat Meyer hinterfragt, wie die vom Antragsteller aufgezeigte Lösung, anscheinend über die Aufweitung auf der Fl.Nr. 719, Gemarkung Kneiting, funktionieren soll. Diese sei Teil der Staatsstraße. Hierzu wird festgestellt, dass keine Informationen vorliegen. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine Aufweitung über die Fl.Nr. 719, Gemarkung Kneiting, nicht möglich ist. Dies ist jedoch im Gesamtkontext zu vernachlässigen, da die Zufahrt über die der FF Mariaort unter sicherheitsrechtlichen Aspekten nicht möglich ist.
Bezüglich der Anfrage zur Bebauung des Grundstückes mit einem Einfamilienhaus gibt es keine Einwendungen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der informellen Anfrage hinsichtlich der geplanten Bebauung (Einfamilienhaus) grundsätzlich sein Einvernehmen.
Zur geplanten Zufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 872, Gemarkung Kneiting (FF Mariaort) wird festgestellt, dass diese aufgrund ihrer Hauptfunktion als Feuerwehrzufahrt grundsätzlich nicht als Zufahrt zur Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, genutzt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Isolierte Befreiungen hinsichtlich östliche Fassadenöffnungen und Standort der Satellitenschüssel auf Fl.Nr. 82/22, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G3 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" - GEmE (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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6. Bauausschuss
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21.09.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 12.09.2023 werden für das Gewerbe mit Wohnhaus auf o.g. Grundstück folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
1. Gestaltung Baukörper – Fassadenöffnungen (Pkt. 3.1 h) der textlichen Festsetzungen:
Entlang der östlichen Baulinie sind im Obergeschoss nur undurchsichtige Fassadenöffnungen zulässig.
Erforderliche Befreiung:
Die zwei betroffenen Fenster im Obergeschoss (östliche Baulinie) wurden mit Fensterglas ausgeführt (Kinderzimmer, Bügelzimmer).
Begründung:
Aus optischen Gründen (einheitliche Gestaltung der Fenster) wurden die Fenster im OG in Fensterglas ausgeführt, dafür wurden Außenrollos angebracht. Da keine Büronutzung oder ähnliche dauerhafte Nutzung vorgesehen ist bzw. nur Schlaf- bzw. Nebenräume mit geringer zeitlicher Nutzung vorhanden sind, liegt keinerlei Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke vor. Die nahe liegendste Baugrenze (Parzelle 58) liegt ca. 12 m weit entfernt.
2. Dachgestaltung – Satellitenschüssel (Pkt. 3.2 g) der textlichen Festsetzungen:
Satellitenschüsseln dürfen den First nicht überragen.
Erforderliche Befreiung:
Die bestehende Satellitenschüssel ist auf der Nordseite in Firstnähe angebracht und ragt ca. 0,60 m über den First hinaus.
Begründung:
Die Sat-Schüssel befindet sich auf der Nordseite, da die Südseite für eine mögliche PV-Anlage freigehalten werden soll. Da die Sat-Schüssel nach Süden ausgerichtet werden muss, um den Empfang zu gewährleisten, ist eine Überschreitung des Firstes notwendig.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. GL Antretter informiert über die bauplanungsrechtlichen Grundlagen, so dass diese bei der Abwägung durch den Ausschuss zu berücksichtigen sind. Nach längerer Diskussion im Gemeinderat besteht Konsens darüber, die Befreiungen zu erteilen.
Dabei werden (kumuliert) folgende Argumente vorgetragen:
Der Abstand von ca. 12 m zur Nachbarbebauung legt nahe, dass die Festsetzung des Bebauungsplans originär keine nachbarschützende Intention hatte. Des Weiteren ist nicht zu erkennen, welche Beeinträchtigungen sich ergäben. Eine ggf. zu befürchtende „Beobachtung“ der Nachbarn sei aufgrund der faktischen Nutzung und des Abstandes zu den angrenzenden Gebäuden nicht zu erwarten.
Bezüglich der Satellitenschüssel wird argumentiert, dass durch die Positionierung eine Nutzung der Dachflächen für erneuerbare Energien optimal möglich ist. Zudem ist die Positionierung weder optisch störend noch beeinträchtigend für Dritte (Nachbarn).
Auf Vorschlag von Gemeinderat Meyer werden die beiden Punkte getrennt voneinander zur Abstimmung gestellt.
Beschluss
Der Bauausschuss stellt fest, dass die beantragten Vorhaben städtebaulich vertretbar sind, erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden:
- zur östlichen Fassaden- bzw. Fenstergestaltung (hier: Verzicht auf undurchsichtige Fassadenöffnungen)
7 : 0 Stimmen
- zur Positionierung der Satellitenschüssel (hier: Überragung des Firsts um ca. 60 cm)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2023 08:02 Uhr