Datum: 05.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:12 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Förderung Vereinswesen; Antrag BN - Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg, Förderung Kauf Motorbalkenmäher
2 Gemeindewappen; Verwendung durch Dritte; Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage Kinderhauses Kneiting auf Verwendung im Logo
3 Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB); Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr Kareth", Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Förderung Vereinswesen; Antrag BN - Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg, Förderung Kauf Motorbalkenmäher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 05.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 16. August bitte die Ortsgruppe des BN um Unterstützung zum Kauf eines Balkenmähers. Begründet wird dies, weil mit dem Wegfall eines Unimog, der von einem Mitglied bis zu dessen Tod zur Verfügung gestellt wurde, nur unzureichend entsprechend einsetzbarer Ersatz organisiert werden konnte.  Der BN übernimmt für bestimmte Bereiche seit Jahrzehnten Pflegearbeiten in Verpflichtung gegenüber dem Landratsamt und dem Landschaftspflegeverband und mäht auch Flächen in der Gemeinde.

Die teilweise von Landwirten zur Verfügung gestellten Geräte sind nur bedingt geeignet, da das doch oft fasrige Mähgut, welches bei einer einjährigen Mahd anfällt, zu bewältigen ist. Deswegen hat die Vorstandschaft beschlossen, bis zur nächsten Mähaktion einen an Holmen geführten Motor-Balkenmäher zu kaufen. Nach Vorliegen von sechs Angeboten wäre erkennbar, dass die vorhanden finanziellen Mittel nicht ausreichen könnten. Deswegen wurde die Gemeinde um Unterstützung angefragt.

Auf Rückfrage der Verwaltung wird mitgeteilt:

  • Der bevorzugte elektrische Balkenmäher hätte Anschaffungskosten von ca. 9.000 €.
  • Es werden aktuell zwei Flächen in der Gemeinde gemäht (keine gemeindlichen Flächen).
  • Eine private Nutzung des Mähers wird vom BN im Grundsatz ausgeschlossen, im Ausnahmefall unter geregelten Bedingungen.
  • Nach Anregung wird auch die Gemeinde Pielenhofen angefragt (ebenfalls 2 Mähflächen), in Wolfsegg wird keine Fläche gemäht. 
  • Denkbar wäre eine Aufteilung der Förderung entsprechend dem Einwohnerschlüssel.
  • Auch wäre eine geregelte Nutzung des Mähers durch den Bauhof für den BN denkbar.

Ein gleichlautender Antrag ist in der Gemeinde Pielenhofen mittlerweile eingegangen, eine Förderzusage wurde bisher nicht gegeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und nimmt Bezug auf den Antrag des Bund Naturschutzes Ortsgruppe Pettendorf-Pielenhofen-Wolfsegg. 

Bürgermeister Obermeier geht nochmals auf die wesentlichen Punkte des Antrags ein und macht deutlich, dass das Eigenkapital der Ortsgruppe nach den bekannten Informationen nicht ausreicht, um die Anschaffung zu realisieren. Jedoch lägen noch keine Informationen vor, wie hoch das Eigenkapital ist. 
Der präferierte elektrische Balkenmäher kostet ca. 9.000 € bis 11.000 €. Bürgermeister Obermeier informiert nochmals, dass von der Gemeinde Pielenhofen wurde bis dato keine Förderzusage erteilt wurde. Grundsätzlich ist der Gemeinderat nun gefordert, eine Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit eine solche Anschaffung im Rahmen der Vereinsförderung geleistet werden kann. Aufgrund des thematischen Bezugs könnten auch Mittel, die für die Fortsetzung des Projektes „Pettendorf blüht“ veranschlagt wurden für die Maßnahme verwendet werden. Der Ansatz beträgt hier 1.000 €. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert signalisiert, dass sie es sehr gut findet, dass es einen Verein gibt, der sich für die umweltbewusste Pflege von Blühflächen einsetzt. In diesem Zusammenhang schlägt sie vor, dass dem Vorstand des BN die Möglichkeit eingeräumt wird zu berichten, warum das vergleichsweise teure Akkugerät beschafft werden sollte. Im Gemeinderat wird diesem Vorschlag ohne weitere Abstimmung konkludent Zustimmung erteilt.  

Im Anschluss berichtet der Vorsitzende der Ortsgruppe des BN, Herr Rainer Brunner. Herr Brunner informiert eingangs, dass der BN Eigenmittel in Höhe von ca. 5.000 € zur Verfügung hat. Die Absicht zur Anschaffung eines elektrisch betriebenen Balkenmähers basiert im Wesentlichen auf der umweltfreundlicheren Technologie. Da ein Balkenmäher bis zu 40 Jahre eingesetzt werden kann, ist die gewählte Antriebstechnologie aus Sicht des BN langfristig zukunftsfähig. In 40 Jahren gibt es vermutlich keinen fossilen Brennstoff mehr, so Brunner. Die Kosten des präferierten Gerätes liegen bei ca. 11.000 €. Ein konventioneller Balkenmäher kostet ca. 5.500 €. Das akkubetriebene Gerät soll mit zwei Akkus ausgestattet werden. Diese Ausstattung ist sinnvoll, da man dann am Stück die doppelte Zeit (ca. 2 Stunden) mähen könnte. Laut Vorsitzendem Brunner wäre auch eine Lösung denkbar, dass die Gemeinde einen entsprechenden Mäher beschafft und dieser dann zur Verfügung gestellt wird. Hiervon zeigte sich BGM Obermeier aus mehreren Gründen wenig begeistert, zumal der Bauhof bedarfsgerecht ausgerüstet sei und bisher keine Notwendigkeit für ein solches Gerät besteht. 

Gemeinderat Manz frägt an, an wie vielen Tagen das Gerät in Betrieb wäre. Darauf erläutert Herr Brunner, dass das Gerät grundsätzlich nur einmal im Jahr auf der jeweils betreuten Fläche im Einsatz wäre. Dies entspricht vier Einsatztagen. Herr Horst Bogner vom BN ergänzt hierzu, dass es bei den Mähflächen durchaus Erweiterungsmöglichkeiten gäbe. Zum Beispiel ist die Naabinsel eine große Fläche, die derzeit noch mit der Sense gemäht wird. Auch eine gemeinsame Nutzung des Balkenmähers durch die Gemeinde und dem BN wäre denkbar. Gemeinderat Pengler schlägt vor, dass es wohl am besten wäre, dass Gerät angesichts der geringen Auslastung auszuleihen. Ungeklärt ist, ob man die Geräte auch ausleihen kann. 

Gemeinderat Achhammer merkt an, dass die Auslastung sehr gering erscheint. Daher sei es tatsächlich zielführender, wenn das Gerät ggf. vom Kreisverband des BN beschafft wird. Dadurch wäre eine sinnvolle Auslastung des Gerätes eher gewährleistet.  Es stellt sich zudem die Frage, ob es auch Zuschüssen von der Kreisgruppe gibt. 

Gemeinderat Bink vertritt die Auffassung, dass für die bekannten Einsatzzeiten ein solcher Mäher völlig überdimensioniert ist, zumal normale, fossilbetriebene Balkenmäher nur die Hälfte kosten. Gemeinderat Amann ergänzt hierzu, dass die geringe Einsatzfrequenz bei einem Akkugerät zusätzliche Probleme nach sich ziehen kann, da die Akkus eine deutlich geringere Lebenserwartung haben, wenn sie sich nicht regelmäßig im Betriebs- und - damit logisch verbunden - Ladezustand befinden. Gemeinderätin Muehlenberg merkt an, dass es prinzipiell mehr Sinn macht, ein Gerät mit der Gemeinde zusammen anzuschaffen. Sinnhaft wäre, dass ein elektrischer Balkenmäher mit einem Akkusystem ausgestattet wäre, welches in weiteren Geräten, 
z. B. Akkurasenmähern, Heckenscheren, etc. verwendbar wäre. 

Grundsätzlich zeigt sich in der Diskussion, dass der monetäre Aufwand bei einem Einsatz von ca. vier Tagen im Jahr unverhältnismäßig ist. Kritisch gesehen wird des Weiteren der lange Zeitraum, in dem das Gerät nicht eingesetzt wird. Gerade bei Akkugeräten sind hier technische Probleme am Akku vorprogrammiert.  

Gemeinderat Dr. Bosl merkt an, dass eine grundsätzliche Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit des BN sinnvoll und wichtig ist. Er plädiert daher unabhängig von der Anschaffungsentscheidung der Ortsgruppe entweder für einen pauschalen Betrag von 1.000 € oder für eine Klärung mit dem Kreisverband, ob nicht eine überregionale Lösung eine höhere Auslastung und eine bessere Verteilung der Kosten erbringen könnte, zu beschließen. Wie vom BN erläutert, käme zukünftig auch die Mahd der Naabinsel-Flächen in Betracht. Aus diesem Grund schlägt er vor, im Rahmen eines Geschäftsordnungsantrags eine Vertagung des Beschlusses zu erwirken. Der Vorschlag von Dr. Bosl findet einstimmig Zustimmung. Die Verwaltung soll auf die Kreisgruppe zugehen und hier mögliche Synergieeffekte klären.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Zulässigkeit des Geschäftsordnungsantrags von GR Dr. Bosl zu, der die Vertagung des Tagesordnungspunktes beinhaltet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Beschluss wird vertagt. Die Verwaltung soll auf die Kreisgruppe des BN zugehen und hier mögliche Synergieeffekte klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Gemeindewappen; Verwendung durch Dritte; Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage Kinderhauses Kneiting auf Verwendung im Logo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 05.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 25.9.2023 frägt Leitung des Kinderhauses Kneiting an, für das neu entwickelte Logo das Wappen der Gemeinde Pettendorf nutzen zu dürfen und bittet um die Freigabe.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und präsentiert das Logo. Auf Rückfragen von Gemeinderat Grundei wird erläutert, dass das Wappen von den Johannitern lediglich im eigens für das Kinderhaus Kneiting entwickelten Logo dargestellt werden soll. Eine weitergehende Nutzung durch die Johanniter sei nicht vorgesehen. Nachdem im Gemeinderat kein weiterer Diskussionsbedarf besteht, lässt Bürgermeister Obermeier über die Nutzung abstimmen. 

Beschluss

Die Gemeinde gestattet die Nutzung des Wappens für das Logo des Kinderhauses Kneiting
solange die Trägerschaft besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB); Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr Kareth", Markt Lappersdorf; hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 05.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der ursprüngliche Bebauungsplan-Entwurf musste wegen Änderungen des Gebäudes nochmals überarbeitet werden. Damit verbunden ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB. In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 04.09.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr Kareth“ vom Planungsbüro Dipl. Ing. (FH) Bernhard Bartsch in der Fassung vom 4. September 2023 gebilligt und der Beschluss zur erneuten Offenlegung gefasst. 

Der Gemeinderat befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 03.09.2020, 03.12.2020 und 03.03.2022 und stellte jeweils fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf nicht betroffen sind.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun die Gemeinde Pettendorf erneut um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 13.11.2023 keine Rückäußerungen erfolgt, wird davon ausgegangen, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende öffentliche Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. 

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach §4a Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 01.10.2023 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange durch die vorgelegte Bauleitplanung nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 10. Gemeinderat 05.10.2023 ö 4

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Renaturierung des Seitenarms im Bereich der Wegeverbindung Gut Tremmelhausen 
Laut Information des Landschaftspflegverbandes, Herrn Sedlmeier, erfolgt eine Vorplanung der Maßnahme durch die Landschaftsplaner der Fa. Landimpuls aus Regenstauf. 

Untersuchungsergebnis „Wassereintritt“ Anwesen Hummelbergstraße 
Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Ursachen für den erheblichen Wassereintritt an einem Anwesen in der Hummelbergstraße liegt nun der Untersuchungsbericht des beauftragten Sachverständigen vor. Daraus ergibt sich, dass weder der Sickerschacht noch die Straße für den Wassereintritt verantwortlich waren. Maßgeblich ursächlich sei eine Durchsetzung des Untergrunds mit Kriechgängen von Wühltieren, die verbunden mit dem hohen Wasserspiegel nach einem Starkregenereignis die Überflutung verursachten. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung ausführlich erläutert und auch etwaige Maßnahmen diskutiert. 

Adventsmarkt in Pettendorf 
Der Adventsmarkt in Kneiting erbrachte einen erfreulichen Überschuss. Es ist daher grundsätzlich möglich, dass das von den Vereinen lange erwünschte Geschirrmobil beschafft wird. 

Umbaumaßnahmen Kindergarten St. Margaretha  
Der Umbau verläuft grundsätzlich planmäßig, so dass der Betriebserlaubnis nichts mehr entgegensteht. Insbesondere konnten Bedenken des Brandschutzes bezüglich der Fluchtsituation im Leitungsbüros ausgeräumt werden. Die Arbeiten für das Gewerk HLS sind noch in einzelnen Punkten rückständig, jedoch ist auch hier eine baldige Erledigung absehbar. Die Kosten bleiben im veranschlagten Rahmen. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Wegebaumaßnahmen durch die Jagdgenossenschaft Pettendorf
Gemeinderat Amann bedankt sich stellvertretend für die Jagdgenossenschaft Pettendorf für die Zurverfügungstellung des Auffüllmaterials durch die Gemeinde Pettendorf. 

Verwendung Erdaushub 
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg bezüglich des gelagerten Erdaushubs im Kreuzungsbereich zum Gut Tremmelhausen wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der noch verbliebene Erdaushub für die Auffüllung von Flächen im Bereich Solner Breite III verwendet wird. 

Rückschnitt von Brombeersträuchern im Baugebiet auf der Höhe
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass das Grundstück einer Anliegerin durch den ausufernden Wuchs von Brombeeren auf öffentlichem Grund stark betroffen ist. Der Bauhof wird gebeten, durch Schneidemaßnahmen die Beeinträchtigung zu reduzieren.  
Sturzflutrisikomanagement 
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird von Bürgermeister Obemeier erläutert, dass die Ausschreibung zum Sturzflutrisikomanagement eingeleitet wurde und in der Novembersitzung zur Vergabe vorgelegt wird. 

Datenstand vom 09.11.2023 15:21 Uhr