Datum: 02.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Vollzug der GO; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Niederschrift vom 05.10.2023, die mit Ladung übermittelt wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Neuer Friedhof Pettendorf;
Vorstellung der Planung zur Anlage von zusätzlichen Erdurnengräbern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Es wird Bezug genommen zum Sachverhalt aus der öffentlichen Sitzung vom 2.03.2023. Hierzu beschloss der Gemeinderat, ein Planungsbüro mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Idee zu beauftragen. Den Auftrag hierzu erhielt das Planungsbüro „Lichtgrün“.
Nachdem bereits in der Sitzung vom März darauf hingewiesen wurde, dass im zunächst ausschließlich angedachten nordwestlichen Bereich ein schwieriger Untergrund vorhanden ist und die räumliche Anbindung an den Friedhof fehlt, sowie die Nähe zum eher technischen Arbeitsbereich vielleicht weniger pietätvoll erscheint, wurden auch andere Bereiche zur Umsetzung in Betracht gezogen. Die ursprüngliche Aufgabenstellung war, alternative und naturnahe Bestattungsformen anzubieten und das bestehende Angebot hierdurch zu ergänzen.
Die Entwicklung bei der Aufrechterhaltung von Grabstellen zeigt eine deutliche Tendenz, Grabstellen nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit wieder aufzugeben. Hiervon zeugen die zunehmend leeren Grabstellen im kirchlichen Friedhof. Dieser Trend wird sich fortschreiben, sodass die Notwendigkeit aus früheren Zeiten, ständig die Friedhöfe zu erweitern, nicht mehr erforderlich scheint.
Grundsätzlich bestehen nach § 5 unserer Friedhofssatzung im neuen Friedhof Pettendorf folgende Möglichkeiten:
- Grabfelder für die Sargbestattung
- Erdurnenbestattung in diesen Grabfeldern (bis zu 4 Urnen)
- Urnenstelen
- Erdurnenfelder (zurzeit keine frei).
Urnen haben eine Ruhezeit von 12 Jahren.
Weiter ist in der Satzung in § 29 geregelt, dass an Urnennischen und Urnenstelen keinerlei Gegenstände angebracht oder davor abgestellt werden dürfen. Tatsächlich hat sich die Gemeinde an der Praxis orientiert und kleine Auflagemöglichkeiten bei den Stelen angebracht.
Für Erdurnengräber ist in der Satzung bisher keine Regelung getroffen. Hierzu sollte aus Sicht der Verwaltung geregelt werden, von welcher Art die Urnengefäße bei Erdurnengräber beschaffen sein müssen (biologisch abbaubar).
Das Büro hat nunmehr 3 mögliche Bereiche dargestellt. Diese werde in der Sitzung vorgestellt und im Nachgang auch dem Umweltforum zugeleitet.
In der Sitzung sollte die grundsätzliche Situierung nach Sicht des Gemeinderates favorisiert werden und nach Rückkoppelung mit dem Umweltforum festgelegt werden. Weiter ist von Belang, wie die Erdurnengräber vorbereitet werden. Hierfür stehen Rohrsysteme zur Verfügung, die – abhängig von der gewünschten Anzahl zur Aufnahme von Urnen entsprechend tief sein müssen (1 Urne, zwei Urnen, vier Urnen pro Grabstelle, siehe Planung).
Weiter ist festzulegen, welche Gestaltung an der Oberfläche entstehen soll. Hierbei sind die bestehenden Zuwegungen zu vorhandenen Grabstellen zu berücksichtigen wie auch ggf. bereits vorhandene Fundamente
Ursprünglich waren einfache Gedenksteine oder Grabplatten angedacht, die ebenen gleich im Gelände liegen sollen. Die Größe erstreckt sich von ca. 12 x 12 cm (Gedenksteine, Muster Dreifaltigkeitsberg) zu Grabplatten (ca. 30 x 30 cm). Die Pflege sollte nicht durch kleinteilige Bepflanzung aufwändig sein, auch sollten im Grundsatz keine Gegenstände abgelegt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier begrüßt Frau Dipl. Ing. (FH) Fehrmann vom Planungsbüro Lichtgrün aus Regensburg. Frau Fehrmann stellt die Überlegungen zur Gestaltung der Erdurnengräber auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung vor. Die Entwurfsplanung sieht drei mögliche Bereiche zur Situierung der Erdurnengräber vor:
Der Bereich 1 liegt sehr sonnig an der zur Rückseite der Aussegnungshalle. Aufgrund des felsigen Untergrunds lässt sich dort ein Erdurnengrab nur mit erhöhtem Aufwand herstellen. Zudem müsste die hier verlaufende Stromleitung verlegt werden. Die Abwasserleitung liegt ebenfalls benachbart. Der Bereich 2 befindet sich weitgehend zentral im Friedhof unter Bäumen und umfasst vorhandene nummerierte Grabfelder. Im Bereich 2 ist der Boden voraussichtlich tiefgründig, Erdurnengräber sind beliebig erweiterbar und relativ einfach herzustellen. Der Bereich 3 liegt bei den neuen den Urnenstelen. Hier wäre die Ergänzung der Belagsfläche und die Rodung der bestehenden Hecke und die Neupflanzung dieser erforderlich. Für nur acht Gräber stellt dies einen verhältnismäßig großen Aufwand dar. Zudem ist der Bereich nicht erweiterbar.
Frau Fehrmann empfiehlt, dass sich aufgrund der ungünstigen, eher felsigen Bodenbeschaffenheit im Bereich 1 und aufgrund der ungünstigen Heckensituierung im Bereich 3 eine Realisierung der Maßnahme im Bereich 2 präferiert werden sollte. Ebenso leistet der der bereits vorhanden Findling im Bereich 2 einen guten optischen Ausgangspunkt für die Neugestaltung. Zur Diskussion gestellt wird die Ausführung der Grünfläche, insbesondere im Kontext mit der nachgelagerten Pflege durch die Gemeinde. Vorgesehen ist die Ausführung mit bodenbündigen, kleinen Grabplatten, die es ermöglichen, dass im Bereich problemlos gemäht werden kann. Dies hätte aber zur Folge, dass das Anbringen von Grabschmuck und anderen Gegenständen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Auch die Gestaltung des Umfelds in Form einer Blühwiese sei denkbar, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass keine Mäharbeiten während der Blütezeit vorgesehen sind. Dadurch würde sich in der Wachstums- und Blütezeit der Wiese der Zugang zu den Grabstellen erheblich erschweren, da diese dann weitgehend von den Blühpflanzen „eingewachsen“ wären. Nach der Herbstmahd würde die Fläche zudem nicht so attraktiv wirken, wie eine normale Rasenfläche. Insoweit ist aus gestalterischer und aus dem Blickwinkel der Pflege eine „klassische“ Rasenfläche grundsätzlich praktischer. Im Zusammenhang mit den Erdurnengräbern wird erläutert, dass die nach Möglichkeit kompostierbaren Urnen in vorbereiteten, rohrartigen Grabstellen, die bezüglich ihrer Lage und Anzahl weitgehend fest definiert sind, bestattet werden. Dabei sollte zur Verbesserung des Zersetzungsprozesses der Urnen auf aufwendige Schalungsarbeiten, z. B. durch Beton- oder Metallrohre verzichtet werden. Bürgermeister Obermeier deutet in diesem Zusammenhang an, dass grundsätzlich nur eine Erdbohrung vorgesehen werde. Vorgebohrte Bereiche würden bis zur Nutzung mit Kies oder vergleichbaren Material gefüllt um ein Einbrechen der Grabbohrungen zu vermeiden. Bezüglich Grabplatten führt Frau Fehrmann weiter aus, dass zur Stabilisierung der Grabplatten eine ausreichend verdichtete Oberfläche, ggf. ein Ring- bzw. Rahmenfundament aus Beton oder Metall, vorzusehen sei. Grundsätzlich wird ein Achsabstand von 1,2 Metern eingeplant.
Gemeinderat Dotzler frägt an, inwieweit im Bereich auch Urnenbestattungen in kleineren Gräbern möglich wären. Gemeinderätin Muehlenberg ergänzt hierzu, dass die lineare Anordnung der Grabstätten mit den Bodenplatten sehr stark an einen Soldatenfriedhof erinnern würden.
Frau Fehrmann beantwortet die Anfrage und stellt klar, dass es natürlich auch die Möglichkeit gäbe, kleine Gräber darzustellen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass es bereits jetzt möglich sei, Urnen in „normalen“ Gräber zu bestatten. Der Ansatz der Neugestaltung sollte es jedoch sein, eine neue, alternative Bestattungsmöglichkeit für Urnen zu finden, die nun in Form der Erdurnengräber mit den kleinen, bündigen Steinplatten als Möglichkeit aufgezeigt wurde. Da auch das Umweltforum zur Frage der Gestaltung näher einbezogen wird, sollte der primäre Ansatz in der heutigen Sitzung darin liegen, eine Einigung für den Standort zu finden. Der Bereich 1 scheitert bereits am felsigen Untergrund, der Bereich 3 eignet sich eher für die Erweiterung mit Stelen, so dass ein naturnahes Feld wie im Bereich 2 als gute Alternative verbleibt.
Gemeinderat Bink stimmt dem zu und macht deutlich, dass für ihn nur Alternative 2 in Betracht kommt, da die Bereiche 1 und 3 aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll für die Erdurnengräber verwendet werden können.
Gemeinderätin Muehlenberg merkt kritisch an, dass es zum Beginn der Arbeiten des Umweltforums angedacht war, den Bereich 1 in die engere Wahl zu nehmen. Der Bereich 2 wurde ursprünglich gar nicht in Betracht gezogen. Nochmals wiederholt sie, dass die Anordnung der Urnengräber zu streng bzw. zu linear erscheint. Sie betont zudem, dass der Charakter des Grabfeldes und auch die Kapazität auf die Bedürfnisse der Gemeinde Pettendorf abzustellen sind. Ziel sei es, den Friedhof gestalterisch aufzuwerten, auch von der Struktur her.
Bürgermeister Obermeier erwidert, dass dies eindeutig in der Entwurfsplanung aufgezeigt wurde und weist nochmals darauf hin, dass im ersten Schritt über den Bereich und nach Möglichkeit über die grundsätzliche Art der Ausführung entschieden werden sollte.
Gemeinderat Weigl ergänzt hierzu, dass es zum Bereich 2 keine echte Alternative gibt, zumal auch bei kritischer Sichtweise trotzdem alle anderen Bestattungsformen zusätzlich vorhanden wären. Auch spricht vieles dafür, die Grabplatten „ebenengleich“ auszuführen, insbesondere um die Pflege der Fläche und des Friedhofes zu erleichtern.
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen:
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis. Für die zusätzlichen Erdurnengräber ist der Bereich 2 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Für die Umsetzung soll eine „ebenengleiche“ Ausführung der Erdurnengräber erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "PV-Freiflächenanlage Aichahof" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB),
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Mit Bekanntmachung vom 16.08.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für o.g. Verfahren bekannt gemacht und in der Zeit vom 23.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 durchgeführt. Einwände oder Anregungen wurden keine vorgebracht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Sondergebiet "PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB),
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungs- bzw. Feststellungbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Zu a): Mit Beschluss des Gemeinderates Pettendorf vom 12.01.2023 wurde die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und hatten vom 23.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 Zeit, sich zum Bebauungsplanverfahren zu äußern und Anregungen, Einwendungen und Bedenken vorzutragen.
Der Bebauungsplan und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in der Zeit vom 23.08.2023 bis einschließlich 25.09.2023 öffentlich ausgelegt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen im Internet auf der Website der Gemeinde Pettendorf veröffentlicht. Die oben genannten Beteiligungsverfahren haben zu folgendem Ergebnis geführt:
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden
Ihre Zustimmung zur Planung haben folgende Fachstellen gegeben:
Lfd. Nr.
|
Behörde / Fachstelle
|
Schreiben vom
|
1.
|
Landratsamt Regensburg – Untere Naturschutzbehörde
|
06.09.2023
|
2.
|
Markt Nittendorf
|
07.09.2023
|
3.
|
Landratsamt Regensburg - S 52 Gesundheitsamt
|
08.09.2023
|
4.
|
Bayernwerk Netz
|
12.09.2023
|
5.
|
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
|
14.09.2023
|
6.
|
Wasserwirtschaftsamt Regensburg
|
15.09.2023
|
7.
|
Landratsamt Regensburg – SG L 18, Denkmalschutz
|
18.09.2023
|
8.
|
Landratsamt Regensburg – SG S 31, Wasserrecht und Gewässerschutz, Staatliches Abfallrecht, Bodenschutz
|
20.09.2023
|
9.
|
Vodafone Kabel Deutschland
|
22.09.2023
|
10.
|
Gemeinde Sinzing
|
22.09.2023
|
11.
|
Landratsamt Regensburg – SG S 41, Bauleitplanung
|
29.09.2023
|
12.
|
Markt Lappersdorf
|
17.10.2023
|
|
LRA: keine Äußerung abgegeben: es kann davon ausgegangen werden, dass Einverständnis besteht:
- S 33-1 Immissionsschutz;
- L 31 Verkehrsentwicklung,
- L 41 Kreisjugendamt,
- Kreisbrandrat
|
|
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Schreiben Nrn. 1 bis 12 zur Kenntnis, Änderungen sind keine veranlasst.
16 : 0 Stimmen
- REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung (20.09.2023):
wir danken für ihr Schreiben zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord“ und Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 4 im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) und nehmen wie folgt Stellung:
Sparte Erdgas
Ohne Einwände.
Sparte Strom
Eine Einspeisung der „PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord“ in das Versorgungsnetz der Regensburg Netz GmbH ist möglich. Hierzu wurde bereits der technisch wie auch wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt zugewiesen. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und eine örtliche Einweisung anzufordern.
Sparte Telekommunikation
Die REWAG plant eigenwirtschaftlich keine Erweiterung des bestehenden Glasfasernetzes in den Gemeinden des Landkreises Regensburg. Vor Beginn der Maßnahme sind aktuelle Planunterlagen einzuholen und gegebenenfalls eine örtliche Einweisung anzufordern. Gerne stehen wir ihnen für eine Angebotslegung zur Planung und Verlegung von Mikrorohrinfrastruktur in ihrem Auftrag im Rahmen der genannten Maßnahme zur Verfügung.
Das Versorgungsnetz der REWAG KG und der Regensburg Netz GmbH verändert sich stetig. Somit verändern sich auch die Netzparameter, wie z. B. Leistung, Spannung, Druck und Fließgeschwindigkeit. Diese Gegebenheit erfordert immer wieder neue Strategien in der Netzplanung und Netzberechnung. Folglich ist diese Stellungnahme nur zeitlich begrenzt gültig!
Beschlussempfehlung des Planungsbüros:
Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme zum Vorentwurf.
Kenntnisnahme und Weitergabe der Informationen an den Vorhabenträger ist bereits erfolgt.
Ein Anschluss an das Erdgas oder Telekommunikationsnetz ist nicht vorgesehen.
Sparte Strom: Der Vorhabenträger steht mit Herrn Pfeifer und seinen Mitarbeitern wegen der regelmäßigen Verlängerung der Einspeisemöglichkeit bereits in Verbindung.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planungsbüros, Änderungen sind keine veranlasst.
16 : 0 Stimmen
- Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, Mail vom 20.09.2023
Vorbemerkung durch das Planungsbüro:
Es gingen bereits zur frühzeitigen Beteiligung seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2 wortgleiche Stellungnahmen ein, jedoch mit unterschiedlichem Aktenzeichen. Gemäß Betreff waren diese beiden Stellungnahmen sowohl für die Flächennutzungsplanänderung als auch für die Bebauungsplanaufstellung gültig, sie unterschieden sich nur durch das Aktenzeichen!
Die beiden wortgleichen Stellungnahmen jeweils v. 22.06.2023 tragen die AZ „AELF-RS-L2.2-4612-46-12“ bzw. „AELF-RS-L2.2-4611-46-5“
Für die vorliegende förmliche Behördenbeteiligung gingen seitens des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ebenfalls wieder 2 wortgleiche Stellungnahmen ein, erneut mit gleichem Betreff gültig sowohl für die Flächennutzungsplanänderung als auch für die Bebauungsplanaufstellung, jedoch wieder mit unterschiedlichem Aktenzeichen. Die beiden wortgleichen Stellungnahmen jeweils v. 20.09.2023 tragen die AZ „AELF-RS-L2.2-4612-46-13“ bzw. „AELF-RS-L2.2-4611-46-6“ und unterscheiden sich inhaltlich nur durch Verweis auf das jeweilig andere Aktenzeichen zur Vorentwurfsstellungnahme.
Die beiden aktuell vom AELF abgegebenen Stellungnahmen werden daher nachfolgend gemeinsam behandelt, der Bezug auf das jeweils andere Aktenzeichen wird durch das Planungsbüro in kursiver Schrift ergänzt.)
Sachverhalt Stellungnahme AELF:
Bereich Landwirtschaft
Im Zuge der weiteren öffentlichen Beteiligung verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 22.06.2022, Az. AELF-RS-L2.2-4612-46-12 (Anmerkung Planungsbüro: bzw. Az. AELF-RS-L2.2-4611-46-5) und die darin enthaltenen Hinweise in Ihre Unterlagen mit aufzunehmen.
Des Weiteren ist bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ist mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht in ihrer Ertragsfähigkeit negativ beeinträchtigt werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt der Hecken im Grenzbereich sollte verpflichtend durchgeführt werden.
Bereich Forst
Es verbleibt seitens des Bereichs Forsten bei der Stellungnahme vom 22.06.2023, Az. AELF-RS-L2.2-4612-46-12 (Anmerkung Planungsbüro: bzw. Az. AELF-RS-L2.2-4611-46-5).
Beschlussempfehlung des Planungsbüros:
Bereich Landwirtschaft:
Bzgl. Verweis auf die Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung wird auf die ausführliche Abwägung der land- und forstwirtschaftlichen Belange in der Gemeinderatssitzung v. 03.08.2023 verwiesen.
Die in den Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung enthaltenen Hinweise wurden bereits in die zu beurteilende Entwurfsfassung eingearbeitet. Die Einarbeitung weiterer Hinweise ist nicht mehr erforderlich.
Bzgl. der Einhaltung der Grenzabstände wird erneut angemerkt, dass sich die Eingrünung an keiner Grundstücksgrenze befindet. Insofern können auch keine Mindestabstände zu landwirtschaftlichen Flächen eingehalten werden.
Eine Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen ist durch die den Hecken vorgelagerten Saumflächen ohne Einschränkung möglich.
Ein verpflichtender regelmäßiger Rückschnitt der Hecken widerspricht naturschutzfachlichen Entwicklungszielen. Die festgesetzten Maßnahmen zu zulässigen Rückschnitten sorgen für eine ausreichende naturschutzfachliche Entwicklung, ohne zu einer Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen zu führen.
Bereich Forst:
Aus forstlicher Sicht bestehen gemäß Stellungnahme zum Vorentwurf gegen das Vorhaben keine Einwände.
Insofern wird auf die Abwägung vom 03.08.2023 verwiesen. Änderungen sind nicht zu veranlassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planungsbüros.
Die Belange der Land- und Forstwirtschaft wurden im laufenden Verfahren bereits ausreichend gewürdigt. Weitere Ergänzungen sind nicht erforderlich.
16 : 0 Stimmen
- Regierung der Oberpfalz-Höhere Landesplanungsbehörde Mail v. 21.09.2023:
☒ Keine Bedenken
In der Begründung zur Änderung des FNP wurde unter Kapitel 6 (Alternativenprüfung) eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Standort ergänzt. Die angestrebte Mehrfachnutzung (Beweidung durch Schafe) wird begrüßt.
☒ Grundsätze der Raumordnung als zu berücksichtigende Vorhaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayLplG:
Gemäß der LEP-Grundsätze 7.1.1 und 7.1.3. sollen Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden und freie Landschaftsbereiche möglichst erhalten werden. Das Plangebiet hat aufgrund der exponierten Lage eine gewisse Fernwirkung und liegt im Landschaftsschutzgebiet „Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen“. Laut Begründung der Planung (S. 7), wurde von der Unteren Naturschutzbehörde unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung in Aussicht gestellt. Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Abwägung eine besondere Bedeutung beizumessen.
☒ Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage:
Wir bitten darum, uns zur Aktualisierung des hiesigen Rauminformationssystems (RIS) zeitnah nach Abschluss des Verfahrens eine Endausfertigung des Bebauungsplanes mit Verfahrensvermerken und Begründung auf bevorzugt digitalem Wege an folgende E-Mail-Adresse zukommen zu lassen (Art.30yLpLG): rauminformation@reg-opf.bayern.de
Beschlussempfehlung des Planungsbüros:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Untere Naturschutzbehörde teilt in ihrer Stellungnahme mit: „Die Planung war im Vorfeld mit uns abgestimmt. Insofern besteht Einverständnis ohne weitere Wünsche unsererseits.“
Der Befreiungsantrag wurde bereits ausgearbeitet und bereits bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen sind keine veranlasst.
Nach Abschluss des Verfahrens wird der Bebauungsplan wie angefordert digital an die Regierung versandt.
16 : 0 Stimmen
- Landratsamt Regensburg, S 44, Tiefbau (18.09.2023):
Die Belange des Sachgebietes S 44 sind von der Planung nicht berührt.
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf durch die Blendwirkung der PV-Anlage nicht beeinträchtigt werden. Wird die Anbindung der PV-Anlage an das örtliche Stromnetz über Grundstücke des Landkreises verlegt, so ist hierfür die Ausstellung eines Gestattungsvertrages erforderlich.
Beschlussempfehlung des Planungsbüros:
Die Stellungnahme ist wortgleich mit der Stellungnahme zum Vorentwurf.
Von Blendwirkungen auf die Kreisstraße ist aufgrund des Abstands und der Positionierung der Anlage nicht auszugehen. Sollte es dennoch zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen, so werden diese durch geeignete Maßnahmen (Blendschutz) beseitigt.
Die Anbindung der PV-Anlage an das örtliche Stromnetz ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
Der Vorhabenträger wird über die Erfordernis der Ausstellung eines Gestattungsvertrags bei Nutzung von landkreiseigenen Grundstücken informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planers, Änderungen sind keine veranlasst.
16 : 0 Stimmen
- Regionaler Planungsverband Regensburg, (18.09.2023 mit Mail v. 06.10.2023):
Grundsätze der Raumordnung als zu berücksichtigende Vorhaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen nach Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayLplG:
Dem Grunde nach entspricht das Vorhaben dem Kapitel X – Energieversorgung des Regionalplans der Region Regensburg, wonach der weitere Ausbau der Energieversorgung in allen Teilräumen der Region ein ausreichendes, möglichst vielfältiges, preisgünstiges und umweltverträgliches Energieangebot sicherstellen soll.
Die überplanten Flächen sind derzeit ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Nach der landwirtschaftlichen Standortkartierung (LSK) besitzen diese Flächen durchschnittliche Erzeugungsbedingungen. Gemäß Regionalplan B III 1.1 sollen für die Landwirtschaft geeignete Flächen nur im unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. Böden, welche für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet sind, bedürfen zur Erhaltung der Ernährungsgrundlage der Schonung.
Vor diesem Hintergrund kommt den Stellungnahmen der Fachstellen der Landwirtschaft eine hohe Relevanz zu. Diese sind im Zuge der Abwägung durch die Gemeinde entsprechend angemessen zu würdigen.
Der gesamte Bereich des Planungsareals liegt gemäß Regionalplan Regensburg Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“ im Bereich des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes „Naab-, Vils- und Nebentäler“. In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt nach dem Regionalplan der Region Regensburg (B I 2 i.V.m. Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“) den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Bei landschaftsverändernden Maßnahmen oder neuen Nutzungen ist daher sorgfältig zu prüfen, ob Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der natürlichen Grundlagen zu erwarten sind.
Die Stellungnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind daher ebenfalls besonders zu berücksichtigen.
Beschlussempfehlung des Planungsbüros:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Standort wurde bei der Sitzung zum Aufstellungsbeschluss bereits ausführlich diskutiert.
Neben dem Schutzgut Landschaftsbild ist auch das Schutzgut Boden zu berücksichtigen. Die gewählte Lage beinhaltet diejenigen Böden, die den schlechtesten Ertrag haben. Die Böden mit höherem Ertrag bleiben der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelproduktion überlassen.
Bzgl. Bonität des Bodens mit Verweis auf die besondere Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachstellen der Landwirtschaft wird ebenfalls auf die Abwägung zur Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten zum Vorentwurf und Entwurf verwiesen.
Dort lautete der übernommene Abwägungsvorschlag zur Bonität des Bodens folgendermaßen:
„Der Vorhabenträger bzw. seine Familie – gleichzeitig Landwirt, Eigentümer und Bewirtschafter der angrenzenden Flächen, hat sich bewusst für die gewählte Abgrenzung entschieden, da hier die schlechtesten Böden vorliegen. Eine Verschiebung der Anlage zugunsten des Landschaftsbildes wurde verworfen, um nicht hochwertige, ertragreiche Böden in Anspruch zu nehmen.
In der Abwägung sind die Belange des Bodenschutzes und die Belange der Landwirtschaft den Belangen der Erzeugung erneuerbarer Energien gegenüberzustellen.
Der neue § 2 des EEG regelt, dass die nachhaltige Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien einem überragenden öffentlichen Interesse dient.
Staatliche Behörden haben dieses überragende öffentliche Interesse bei der Abwägung mit anderen Rechtsgütern zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Pettendorf sollte daher bei der Abwägung den Ausbau der erneuerbaren Energien über die Belange des Bodenschutzes und der Landwirtschaft stellen, zumal die Bonität des Bodens im Planungsbereich in weiten Teilen unter dem Landkreisdurchschnitt liegt durch die Nutzung nicht verlorengeht. Vielmehr befindet sich der Boden in einer Ruhephase, die der Regeneration dient.
Es sind keine Böden mit überdurchschnittlicher Bonität betroffen.
Die Belange der Landwirtschaft werden im vorliegenden Bauleitplanverfahren bereits gleichwertig mit den anderen Schutzgütern berücksichtigt. Ergänzungen sind nicht erforderlich.“
Die Untere Naturschutzbehörde teilt in ihrer Stellungnahme mit: „Die Planung war im Vorfeld mit uns abgestimmt. Insofern besteht Einverständnis ohne weitere Wünsche unsererseits.“
Beschluss:
Der Gemeinderat teilt die Empfehlung des Planers, Änderungen sind keine veranlasst.
15 : 1 Stimmen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und die jeweiligen Abwägungsvorschläge. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
b) Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden
Satzungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord“ in Pettendorf in der Fassung vom 02.11.2023 als Satzung.
16 : 0 Stimmen
sowie folgenden
Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat stellt die 4. Änderung der Fassung vom 24.06.2011 des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Pettendorf im Bereich des „PV-Freiflächenanlage Aichahof-Nord“ in der Fassung vom 02.11.2023 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Straßenbaumaßnahme Hummelbergstraße, Adlersberg;
Vorstellung der geotechnischen Stellungnahme zum Schadensfall Hummelbergstraße 13, Adlersberg und Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt ist aus diversen Berichterstattungen, Protokollen aus dem Straßen -& Umweltausschuss, sowie der Bürgerversammlung Pettendorf 2022 bekannt. Nachdem die Thematik jedoch öffentlich, unter anderem auch in der Bürgerversammlung Pettendorf aufgegriffen wurde, erfolgt hierzu eine detaillierte Darstellung des Sachverhaltes:
Erläutert werden muss, dass an dieser Stelle historisch öfter Überschwemmungen ins Anwesen erfolgten, allerdings bislang keinen Wohnraum betrafen. Deswegen war es das grundsätzliche Ziel, die Situation zum Schutz des benachbarten Schuppens im Rahmen des Straßenbaus mit baulichen Mitteln zu verbessern. Hierfür wurden auch Vorschläge vom Planungsbüro erbeten.
Bei einem aufgetretenen Starkregenereignis am Pfingstsonntag 2022 wurde durch Fontänen-haft austretendes Wasser aus dem Rasenbereich eine Kellerwohnung überflutet. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 12.000 €.
Die Gemeinde meldete mit nachfolgendem Email den Schaden an die Versicherung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
an Pfingsten gab es ein Regenereignis in Adlersberg – Gemeinde Pettendorf mit ca. 50 ltr/m².
In diesem Starkregenereignis lief - wie üblich – der Sickerschacht an der nordwestlichen Ecke vor dem Anwesen Fl. Nr. 682/3 Gem. Pettendorf zunächst voll und dann über, das Wasser entsprechend der westlichen Grundstücksgrenze entlang abhängig ins Feld. Dieser Schacht dient bereits historisch der Versickerung des Niederschlagswassers aus dem Einzugsgebiet. Bei Starkregen reicht die Kapazität allerdings nicht.Aus ungeklärter Ursache (bisher noch nicht aufgetreten) drückte das Wasser im Bereich des Kreuzes (Bild) fontänenartig aus der Erde und überflutete die westliche Kellerwohnung – Einliegerwohnung.
Abgesehen von der Haftungsfrage ist die Frage nach der Ursache von Relevanz. Ein Zusammenhang zum Schacht (Schichtenwasser …) ist aus Sicht der Gemeinde nicht auszuschließen.
Die Schadenshöhe dürfte aus meiner laienhaften Einschätzung < 5000 € sein.
Die betroffene Geschädigte bittet um Mitteilung, wie das weitere Vorgehen abläuft:
- Schadensnummer
- Sachverständiger
- Beauftragung einer Trocknungsfirma
Am 13. Juni teilte uns die Versicherung mit, dass der Schadensfall geprüft wird und die Eigentümerin angeschrieben wurde.
Mit Schreiben vom 24.6.2022 beantwortete die Gemeinde einen Fragenkatalog der Versicherung:
Erst am 2. August informierte die Versicherung die Geschädigte über die Beauftragung einer Besichtigung.
Die von der Gemeinde eingeschaltete Versicherung lehnte die Haftung ab und begründete dies mit den Aussagen des Sachverständigenbüros awl, das der Geschädigten zeitgleich übermittelt wurde. Hier wurde nach Besichtigung die Bruttoschadenshöhe auf 9.500 € festgelegt:
Weiter wird von der Versicherung festgestellt, dass im Schadensfall grundsätzlich der Anspruchsteller den Nachweis erbringen muss.
Die Gemeinde beauftragte zur zusätzlichen Klärung des Sachverhaltes und zur Vorbereitung weiterer Schritte
das Ing.-Büro Kehrer, eine Befassung mit dem Ereignis wurde nach den Pfingstferien in Aussicht gestellt.
Zusätzlich wurde wiederholt das bereits während der Baumaßnahme Hummelbergstraße angedachte Objekt zur Verbesserung der Einleitungssituation beim Ing-Büro angefragt: hier war zunächst ein Schachtbauwerk angedacht. Hierfür war allerdings noch Grunderwerb erforderlich.
Der Entwurf für diesen Absetzschacht wurde am 31. Oktober zugesandt, die Kosten hierfür auf 42.840 € brutto geschätzt.
Mit Email vom 7. November wurde dem Büro mitgeteilt, dass die vorgelegte Lösung aus Sicht der Gemeinde nicht zielführend ist, da hierdurch die zulaufende Menge zum Schacht noch erhöht würde und um einen zeitnahen Ortstermin gebeten. Sowohl am 3. Januar wie auch am 2. Februar wurde diesbezüglich nachgefragt. Am 2. Februar nachmittags erhielt die Gemeinde eine geänderte Planung, die aber im Grundsatz an dem vorherigen Entwurf festhielt.
Zusätzlich wurden Überlegungen geprüft, Leitungstrassen des Straßenbaus Hummelbergstraße könnten zu einer anderweitigen Wasserzuleitung zum Anwesen Hummelbergstraße 11 geführt haben. Hierfür wurde Bildmaterial vom Straßenbau angefordert.
Nachfolgend auf einen Ortstermin am 9.3.2023 mit dem Bauleiter der Straßenbaufirma, dem Planungsbüro Kehrer und der Gemeinde wurde festgelegt, mit Baugrunduntersuchungen weitere Erkenntnisse der Ursache, vor allem aber für eine zielführende Lösung zu erhalten. Es ist aus Sicht der Gemeinde nicht darstellbar, mit Aktionismus Maßnahmen und Kosten zu verursachen, deren Wirkung nicht gesichert erscheint.
Am 5. Januar stellt die Geschädigte einen Antrag bei der Gemeinde auf Übernahme des Schadens in Höhe von 9472,12 € und Beseitigung der weiterhin bestehenden Gefahr der Überflutung. Der Antrag wurde in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Hierbei wurde unterstellt, die Gemeinde hätte nicht wahrheitsgemäß Angaben zum Sachstand gemacht. Diese Unterstellung wird deutlich zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom 17.3.3023 teilt die Gemeinde der Geschädigten mit, dass einer Kostenübernahme nicht zugestimmt wurde, da keine begründete Rechtsgrundlage vorliegt.
Allerdings wurde in selbigen Schreiben ebenfalls mitgeteilt, dass ein Bodengutachter beauftragt wurde, um die besonderen Verhältnisse und damit eine mögliche Erklärung des Fontänen-Phänomens zu ergründen und hierdurch geeignete Maßnahmen zum zukünftigen Schutz festlegen zu können. Gesprächsnotiz (Telefonat 20.3.2023) teilte die Geschädigte mit, dass Sie mit weiteren Untersuchungen auch in Ihrem Grundstück einverstanden ist.
Die Ergebnisse der Untersuchungen würden dem Gemeinderat dann vorgelegt, was in der heutigen Sitzung erfolgt.
Nach etwas schwierigen Koordinationsabläufen mit der beauftragten Firma Crystal Geotechnik GmbH wurde die weiteren Untersuchungen (Bohrungen und Schürfen) sowie Sickerversuche am 6. Juli durchgeführt. Hierbei waren wieder die Arbeiten auf Fremdgrund, teilweise Stilllegungsflächen von Landwirten, zu klären.
Das Gutachten zeigt folgende Ergebnisse:
Hinsichtlich der Fragestellungen, ob der Sickerschacht nachteilige Auswirkungen auf die hydrogeologischen
Verhältnisse im Umgriff des betrachteten Grundstücks hat und maßgeblich für
den Wasseraustritt im Hanggelände des Anwesens Hummelbergstraße 13 war und welche
Ursache der Wasseraustritt hatte, sind folgende Untersuchungsergebnisse maßgeblich:
1. Der vorhandene Sickerschacht endet in den Decklagen des Homogenbereiches B1, die
eine geringe Durchlässigkeit aufweisen. Der Sickerschacht ist nicht maßgeblich sickerfähig
und es tritt Wasser über die oberste Konusfuge und die gelochten Schachtringe in
der Hinterfüllung des Sickerschacht aus und tritt dann zutage.
Schlussfolgerung: Der Sickerschacht selbst ist nicht geeignet, größere Wassermengen dem
Untergrund zuzuführen und steht nicht in Verbindung mit durchlässigen
Schichten, die in Richtung des betrachteten Grundstückes führen. Der Sickerschacht
selbst ist dementsprechend nicht ursächlich.
2. Mit den, im Zuge des Straßenbaus und der Leitungsverlegung, ausgeführten Erdarbeiten
wurden nach derzeitigem Kenntnisstand weder die Decklagen des Homogenbereiches
B1, noch die Verwitterungsböden des Homogenbereiches B2 durchstoßen. Beide
Schichten weisen eine geringe Durchlässigkeit auf und verhindern den unkontrollierten
Wassertransport.
Schlussfolgerung: Über die neuen Leitungsgräben, die Frostschutzschicht und den gewachsene
Untergrund sind, für sich alleine, keine Wasserzuspeisungen zum betrachteten
Grundstück in maßgeblichen Mengen möglich. Die baulichen
Maßnahmen für sich sind dementsprechend nicht ursächlich.
3. Der vorhandene Kalksteinhorizont liegt, auch im Bereich des so bezeichneten fontänenartigen
Wasseraustritts, in einer Tiefe von ca. 3,6 m unter GOK mit bindiger Überdeckung.
Schlussfolgerung: Um einen hydraulischen Grundbruch auslösen zu können, muss im Kalksteinhorizont
auf Unterkante der Verwitterungsböden ein Wasserdruck von
mindestens 7 m Druckhöhe vorhanden sein, wobei dann auch zusätzlich
noch vertikale Wasserwegigkeiten erforderlich sind, um Wasser kurzzeitig
und schnell tatsächlich über die geringdurchlässigen Schichten zum
Gemeinde Pettendorf; Wasseraustritte Hummelbergstraße 13 Baugrunderkundung
CRYSTAL GEOTECHNIK Beratende Ingenieure und Geologen GmbH
Schustergasse 14 . 83512 Wasserburg 23
B235159-gts Pettendorf, Hangwasseraustritte Hummelbergstraße
Zeitpunkt des Regenereignisses zutage treten zu lassen. Aufgrund der erforderlichen
hydrostatischen Druckhöhen ist ein Einfluss aus dem Sickerschacht
bzw. aus den Schichten der Baumaßnahme ausgeschlossen.
4. Bei den Schurfarbeiten wurden entlang der Einfriedung des Grundstückes und im Bereich
des bestehenden Gartenhauses eine Vielzahl an Wühltiergängen (Rattenlöcher)
festgestellt, wobei auch lebende Ratten flüchteten. Zudem befindet sich auf dem Grundstück
ein ehemaliger Walnussbaum, der weit reichende Wurzeln aufweist, von denen
auszugehen ist, dass sie sich mittlerweile in einem mehr oder weniger starken Verrottungszustand
befinden und damit sowohl die Wühltiergänge als auch die Wurzelkanäle
Wasserwegigkeiten unter dem Gartenhaus und im Oberboden darstellen.
Schlussfolgerung: Bei den Wühltiergängen handelt es sich um den tatsächlichen Wasserzutrittspunkt,
über den das abfließende Oberflächenwasser in das Grundstück
und in den Oberboden eintreten konnte. Über die Wühltiergänge und
gegebenenfalls auch die Wurzelkanäle verteilte sich das Wasser und führte
aus geotechnischer Sicht zu dem beschriebenen Wasseraustritt im Gartengelände
des Anwesens Hummelbergstraße 13.
Auf Seite 24 werden konkrete Verbesserungen zur Ablaufsituation gegeben. Das vorgeschlagene Rückhaltebecken lässt allerdings offen, wohin der Überlauf geleitet werden soll. Auch steht hierfür bisher das Grundstück nicht zur Verfügung.
Aus Sicht der Gemeinde ist sowohl durch die Aussagen des Versicherers wie auch durch das Gutachten klargestellt, dass die Gemeinde kein Verschulden trifft. Die grundsätzliche Situation ist bekannt verbesserungswürdig, kann aber nicht durch bisher angedachte Bauwerke kurzfristig gelöst werden. Die Auflassung des Sickerschachtes wäre denkbar. Er trägt laut Gutachten nicht zu einer Verschlechterung des benachbarten Anwesens bei.
Der bisherige Zustand sollte aber aus Sicht der Verwaltung erst im Rahmen einer anderen Lösung geändert werden.
Nachdem jedoch die Gemeinde für das komplette Gemeindegebiet in der heutigen Sitzung das sogenannte Integrale Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement beauftragt, sollte die Ergebnisse hierzu abgewartet werden. Insbesondere sind hieraus entwickelte Maßnahmen auch förderfähig, was bei einer Maßnahme dieser Größenordnung durchaus von Belang ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Eingangs ist festzuhalten, dass der als „ursächlich verdächtigte“ Sickerschacht auch im Rahmen des Straßenbaus nicht verändert wurde. Es stellte sich daher die Frage, warum es zum fontänenartigen Austritt kam. Vorausgegangene Beurteilungen der Versicherung machten deutlich, dass keine Verantwortung seitens der Gemeinde vorlag.
Unter Berücksichtigung der nun von der Gemeinde Pettendorf zusätzlich beauftragten, umfangreich durchgeführten Untersuchung durch einen Sachverständigen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass der Schacht nicht ursächlich war, auch andere Kanäle und Leitungen sind nicht verantwortlich. Dies wurde im Gutachten ausreichend dargestellt. Als mögliche Ursachen kristallisierten sich altes Wurzelwerk, das verfault war und die Gräben von Wühltieren heraus, die das abfließende Wasser bei dem Starkregenereignis ungünstig zu dem Grundstück leiteten.
Da gemeindliche Systeme nicht ursächlich waren, sind rein rechtlich betrachtet eigene Maßnahmen der Grundstückseigentümerin zum Eigenschutz vordringlich zu verfolgen.
Um insgesamt eine Verbesserung herbeiführen, könnte die Gemeinde zusätzlich ein Rückhaltebecken ausführen und so den Wassereintrag reduzieren. Dafür fehlt neben der rechtlichen Verpflichtung der Gemeinde auch der notwendige Grund und Boden, zudem muss auch der Überlauf eines Rückhaltebeckens geregelt abgegeben werden, was entsprechende Möglichkeiten voraussetzt. Gleichzeitig möchte sich die Gemeinde einer möglichen Verbesserung der Situation durch eigene Maßnahmen nicht dauerhaft verschließen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein schuldhaftes Verhalten seitens der Gemeinde nicht vorliegt. Auch würde übertriebener Aktionismus keine sachgerechte Lösung liefern. Aus diesem Grund sollen nun die Ergebnisse des Sturzflutrisikomanagements abgewartet werden. Dies hätte den Vorteil, dass die Gesamtsituation des Bereichs hinsichtlich des Sturzflutrisikos bewertet wird und ggf. empfohlene und sinnvolle technische Maßnahmen der Gemeinde und der Grundstückseigentümer im Einzelfall durch den Freistaat Bayern gefördert werden könnten.
Beschluss
Nach Vorliegen der Ergebnisse des Integralen Sturzfluten-Management werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung umgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Straßenbeleuchtung; Spätnachtabschaltung im Gemeindegebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Ausgangslage
Mit Schreiben vom 22.11.2022 beantragten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, UwB und SPD zu einer „Spät-Nacht-Abschaltung“ der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Pettendorf.
Begründet wurde der Antrag mit der damaligen Krisensituation und den damit verbundenen Anforderungen an Energie- und Kosteneinsparungen. Der Vorschlag umfasste die Abschaltung in einem Zeitraum zwischen 1:00 Uhr und 5:00 Uhr. Gefahrenbereiche, z. B. Treppen oder Bereich Feuerwehr sollen nicht von der Sparmaßnahme betroffen sein.
Der Antrag wurde als Anlage beigefügt.
Mit 14 : 3 Stimmen wurde in der Sitzung am 01.12.2022 nachfolgender Beschluss gefasst:
Im Rahmen der Geschäftsordnung wird beantragt den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, UwB und SPD wie folgt zu ändern:
Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenwirken mit den Netzbetreibern zu prüfen, inwieweit eine Spätnachtabschaltung technisch und zeitlich möglich ist und welche wirtschaftlichen Einsparungen erreichbar sind. Dem Gemeinderat zeitnah über das Ergebnis zu berichten.
BAYERNWERK
Im Gemeindegebiet Pettendorf sind derzeit 323 Leuchten des Bayernwerks im Einsatz. Diese sind alle mit LED-Technologie ausgestattet.
High-Tech LED mit Dimmung
241 Leuchten verfügen über hochwertige LED-Technik, davon 237 Leuchten, die bei 100%iger Leistung nur 17 Watt bis 26 Watt verbrauchen. Drei weitere High-Tech-Leuchten benötigen 38 Watt, eine Leuchte verbraucht 51 Watt. Alle diese Leuchten haben zusätzlich ein Dimmprofil, so dass zwischen 1 Uhr bis 5 Uhr morgens nur 50% Leistung abgerufen werden.
Retrofitmodule
Die restlichen 82 Leuchten des Bayernwerks sind sog. Retrofitmodule, die nachträglich mit LED-Leuchten ausgestattet wurden. Diese Leuchten sind nicht dimmfähig.
Von den 82 Leuchten sind 39 Lampen mit einer Leistung von 35 Watt und 43 Lampen mit einer Leistung von 23 Watt versehen.
Stromeinsparpotentials der Nachabschaltung im Bereich Bayernwerk (ohne Kostenbetrachtung):
Bei den High-Tech LEDs würde wegen der bereits erfolgten Dimmung für den Zeitraum zwischen 1 Uhr bis 5 Uhr morgens „nur“ ein zusätzliches Einsparpotential von ca. 3.520 KWh im Jahr erreicht.
Bei den Retrofitmodulen ergäbe sich ein Einsparpotential von ca. 3.440 kWh jährlich.
Insgesamt beträgt das Stromeinsparpotential 6.960 kWh.
Einsparpotential monetär (ohne Umrüstkosten):
Bei einer Nachtabschaltung im Zeitraum zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens würde im Bereich des Bayernwerks eine Stromkostenersparnis für 6.960 kWh erreicht. Legt man den aktuellen Strompreis von 0,40 €/kWh zugrunde, ergibt sich ein Einsparpotential von 2.784 € jährlich.
Umrüstkosten
Um die 323 Leuchten des Bayernwerks für die Nachtabschaltung technisch vorzubereiten, müssen an den 12 Schaltstellen für die Beleuchtung Umrüstarbeiten ausgeführt werden. Diese werden mit ca. 150 € pro Schaltstelle veranschlagt. Diese entspricht 1.800 € einmalig.
Hinzu kommen Kosten für die Markierung der Brennstellen, da diese bei einer Nachtabschaltung mit einem sog. Laternenring zu versehen sind = Verkehrszeichen (394 "Laternenring") in der Straßenverkehrsordnung (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO). Hierfür fallen Kosten in Höhe von 20 € pro Brennstelle an, entsprechend 6.460 € für 323 Leuchten.
Einsparpotential der Nachtabschaltung BAYERNWERK monetär bei Vollkostenbetrachtung
Bereich REWAG
Für den Bereich der REWAG liegt eine andere Ausgangslage vor, da hier zuerst eine umfassende Umstellung von 176 Leuchten auf LED-Technologie erfolgen muss.
Die REWAG kalkuliert hierfür mit Kosten in Höhe von 157.920,03 € netto (187.924,84 € brutto) für die LED mit Reduzierung der Lichtleistung von 22 Uhr bis 6 Uhr um 50 % bis zu 169.466,46 € netto (=201.665,09 € brutto) mit Reduzierung von 22 Uhr bis 6 Uhr und Halbnachtschaltung (=Spätnachtabschaltung) von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Um die Entscheidung über die Spätnachtabschaltung losgelöst von der Entscheidung zur Umstellung auf LED-Technologie treffen zu können, wird nachfolgend davon ausgegangen, dass in 2024 alle REWAG-Leuchten auf LED-Technologie umgestellt werden, d. h. es sind im Vermögenshaushalt 2024 losgelöst von der Thematik Spätnachtabschaltung ca. 188.000 € bereitzustellen. Bereits durch diese Umstellung würden für den Bereich der REWAG jährlich 25.569 kWh eingespart!
„Hypothese“ der Spätnachtabschaltung künftiger LED-Leuchten REWAG
Der Stromverbrauch bei LED-Technik liegt im „Standardbetrieb“ im Bereich REWAG bei 11.632 kWh. Bei einer zusätzlichen Halbnachtabschaltung wird dieser Verbrauch auf 6.287 kWh reduziert. Dies entspricht für den Bereich der REWAG ein Einsparpotential (max.) in Höhe von 5.345 kWh. Legt man zu Vergleichszwecken 0,40 €/kWh zugrunde, entspricht dies einem jährlichen Einsparpotential von 2.138 €.
Um die Halbnachtschaltung bzw. Spätabschaltung zu realisieren sind gegenüber der „einfachen“ LED-Umstellung Kosten in Höhe von 13.740,29 € brutto zusätzlich erforderlich. Für die Markierung wurden von der REWAG keine Kosten benannt. Jedoch fallen diese laut Auskunft der REWAG an, müssten jedoch kalkuliert werden. Zur Vereinfachung werden analog die Kosten des BAYERNWERKS angesetzt.
Einsparpotential der Nachtabschaltung REWAG monetär bei Vollkostenbetrachtung (ohne Umstellkosten)
Gesamtbetrachtung
Betrachtet man den Gewinn- und Verlustvortrag der Nachtabschaltung im Gesamtgebiet (REWAG u. BAYERNWERK), ist ab dem 7. Jahr ein Einspareffekt betriebswirtschaftlich zu erwarten.
Nichtmonetäre Aspekte der Nachabschaltung
Nichtmonetäre Nachteile
Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht und die sicherheitsrechtliche Beleuchtungspflicht aus Art. 51 Abs. 1 BayStrWG belassen es weitgehend dem Ermessen der Gemeinden, wie und wie lange Straßen beleuchtet werden; auch das stundenweise Abschalten der Straßenbeleuchtung in der Nacht hängt vom Ermessen der Gemeinde ab.
Zunächst spricht das Bayerische Straßen- und Wegegesetz in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 zwar von einer Beleuchtungsverpflichtung, relativiert wird dies jedoch durch die Einschränkung, dass es von der Leistungsfähigkeit der Kommune sowie den örtlichen Gegebenheiten (insb. die Bedeutung der Straße für den Verkehr) abhängt, ob eine dauerhafte Beleuchtung notwendig ist.
Durch die Nachtabschaltung im Zeitraum zwischen 1 Uhr und 5 Uhr wird objektiv eine deutliche Verdunkelung des öffentlichen Verkehrsraums erfolgen, dass – vor allem auch bei den im Herbst und Winter häufig vorhandenen Nebellagen - mit folgenden Nachteilen einhergehen kann:
- Subjektives Unsicherheitsempfinden
- Erhöhung von Unfallgefahren für den nächtlichen Verkehr, insbesondere für Fußgänger, z. B. Hundeführer, Spätheimkehrer, Berufstätige im Schichtdienst, Zeitungszusteller
- Gefahr der Desorientierung vor allem bei älteren Personen, da eine erhebliche Dunkelheit im ländlichen Siedlungsbereich zu erwarten ist
- Schlechtere Orientierung im Straßenverkehr, insbesondere auch für ortsfremde Rettungs- und Sicherheitskräfte, z. B. Notärzte, Krankenwagen, etc.
- (stat. unwahrscheinlich) Verschlechterung der objektiven Sicherheit für Eigentum und körperliche Unversehrtheit durch Einbruch, Diebstahl, sexuelle Übergriffe, etc.
Alles unter dem Vorzeichen einer grundsätzlichen Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde auf Grundlage des Art. 51 BayStrWG.
Kritische Erfahrungen aus der Periode 2003 bis 2004
Im Übrigen wird auf die bereits in den Jahren 2003-2004 geführten emotional und sehr kontrovers geführten Diskussionen innerhalb der Bürgerschaft zu dieser Thematik verwiesen. In Neudorf und Mariaort wurden seinerzeit 700 Unterschriften gegen die Halbnachtabschaltung gesammelt. Seit 01.10.2005 wurde wieder auf Ganznachtschaltung umgestellt.
Nichtmonetäre Vorteile
Mögliche Reduzierung der Lichtverschmutzung
Licht, welches auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkt, ist eine Immission nach § 3 Abs. 2 BImSchG. Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind Immissionen, also auch Licht, schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Straßenbeleuchtung de jure keine unzulässige (Licht)Immission im Sinne des BImSchG darstellt, soweit sie nach dem Stand der Technik (=Zustand in Pettendorf) aufgeführt wurde.
Die Stadt Wien, die derzeit eines der größten Projekte Europas zum Thema „Reduzierung der Lichtverschmutzung“ durchführt, informiert im Rahmen ihres Projektes zur Lichtverschmutzung wie folgt:
Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliches Licht. Das kann negative Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie die Gesundheit von Menschen haben.
Die Ursachen der Lichtverschmutzung reichen von der Straßenbeleuchtung, der Anstrahlung von Denkmälern und Gebäuden, der Geschäftsbeleuchtung bis hin zu den Lichtquellen aus privaten Gebäuden.
Die Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf die Menschen sind vielfältig. Der Hell-Dunkel-Rhythmus ist wichtig für den Schlaf des Menschen. Kommt es hier zu Störungen, kann der Hormonhaushalt beeinträchtigt werden. Schlafstörungen können Mitauslöser für Bluthochdruck, Diabetes und Übergewicht sein.
Konsequenterweise lässt sich die Situation einer 1,8 Millionen-Einwohner-Metropole nicht mit Pettendorf vergleichen, jedoch geht auch von der Straßenbeleuchtung in Pettendorf unstrittig eine „Lichtbelastung“ aus, die sich auf die Umwelt auswirken kann.
Einsparung von CO2
Die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom verursachte 2022 durchschnittlich 363 Gramm CO2 (Quelle REWAG).
Dies entspricht für den Bereich der Straßenbeleuchtung Bayernwerk einem Einsparpotential von 2.526.480 Gramm CO2, entsprechend 2,526 Tonnen CO2 im Falle der Nachtabschaltung. Vergleichbar ist dieses Einsparpotential mit dem CO2-Ausstoß von zwei Kleinwagen (PKW) im Jahr.
Für den Bereich der REWAG liegt das Einsparpotential bei Umsetzung der Halbnachtschaltung (Variante 4) bei 11 Tonnen jährlich.
Insgesamt werden ca. 13,5 Tonnen CO2 eingespart. Zum Vergleich - ein Vier-Personen-Haushalt stößt bei einem Heizölverbrauch von 3.000 Liter im Jahr ca. 8,5 Tonnen CO2 aus.
Fazit
Die Spätnachtabschaltung ist sowohl für den Bereich des BAYERNWERKS als auch der REWAG technisch möglich. Einsparpotentiale sind nachweisbar.
Die Umstellung auf die Spätnachtabschaltung ist nur dann sinnvoll und möglich, wenn dies für das gesamte Gemeindegebiet erfolgt. Eine selektive Umstellung wie im ursprünglichen Antrag angedacht (Ausnahme von z.B. Treppenanlagen, Feuerwehrbereichen etc.) wurde aufgrund der Komplexität nicht betrachtet. Daher müssen zuerst alle Straßenlampen auf LED umgestellt werden. Im ersten Schritt sind daher investive Ausgaben in Höhe von ca. 201.000 € für den Bereich der REWAG erforderlich.
Im Haushaltsplan 2023 sind für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung 50.000 € bereitgestellt worden. Diese Mittel reichen nicht aus, die notwendige technische Umstellung zu finanzieren. Auch stehen der Gemeinde keine Restmittel zur Verfügung, eine überplanmäßige Ausgabe von 150.000 € zu finanzieren.
Es wäre daher auch erforderlich eine Entscheidung zur Umsetzung der Straßenbeleuchtung für den Bereich REWAG auf LED herbeizuführen und diese Mittel im Haushalt 2024 einzuplanen. Hierfür ist die Einholung eines aktualisierten Angebotes erforderlich und ist für die Behandlung im Dezember 2023 vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt entsprechende des vorliegenden Beschlussvortrages. Bürgermeister Obermeier weist im Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus der Periode 2003 bis 2004 darauf hin, dass damals ausschließlich finanzielle Aspekte zur Stromeinsparung verfolgt wurden. Die Beleuchtung war damals durchgängig mit Leuchtsystemen ausgestattet, die einen deutlich höheren Stromverbrauch hatten.
Für Gemeinderat Manz ergeben sich aus dem Vortrag rechnerische Unstimmigkeiten, da zum einen von unterschiedlichen Abschaltzeiten ausgegangen wird und zudem keine Einsparungen bezüglich der Reduzierung der Leuchtleistung zu Vergleichszwecken berücksichtigt wurde. Auch erfolgte keine Einbeziehung von noch zu beleuchtenden Bereichen, wie Treppen etc. GL Antretter bestätigt, dass tatsächlich keine zeitlich deckungsgleiche Berechnung für die beiden Bereiche (REWAG/Bayernwerk) durchgeführt werden konnte, da die notwendigen Daten nicht vorlagen. Eine Interpolation der Werte erschien nicht zielführend, so dass zum Zweck der allgemeinen Darstellung zuerst mit den nachgewiesenen Zahlen – insoweit mit unterschiedlicher täglicher Leuchtdauer - gerechnet wurde. Unstrittig bleibt, dass nach ca. siebenjährigem Betrieb mit Spätnachtabschaltung ein positiver monetärer Effekt erreicht wird. Dies setzt natürlich voraus, dass die Strompreise nicht zu stark einbrechen und auch die Technik bis zum Erreichen des Break Even Points durchhält. Bezüglich der punktuellen Beleuchtung einzelner, ggf. sicherheitsrechtlich relevanter Bereiche lässt sich feststellen, dass dies per se nur mit großem technischem Aufwand möglich ist.
GL Antretter sichert zu, bis zur Dezember-Sitzung eine präzise Berechnung des tatsächlichen Einsparpotentials zu liefern. Hierzu müssen nochmals aktuelle Zahlen zur LED-Umstellung für den Bereich REWAG eingeholt werden. Gemeinderat Manz bittet auch darum, die Kosten für die mögliche Umstellung der Retrofitlampen im Bereich des Bayernwerks auf dimmbare Systeme zu erfragen. Dies wird von GL Antretter ebenfalls zugesagt.
Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass sich bezüglich der Betrachtung der nichtmonetären Aspekte gegenüber 2003 neue Blickwinkel ergeben haben. Die Zielsetzung muss daher sein, Themen wie Klimakrise, CO2-Einsparung und Energiekrise ausreichend zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und entscheidet über die Möglichkeit einer Spätnachtabschaltung und zusätzlich über die Vergabe der LED-Umstellung der REWAG Leuchten im Dezember 2023. Auch die haftungsrechtliche Seite wird entsprechend dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kareth - Hauptstraße mit Teiländerung Bebauungsplan Berzlfelsen I" des Markt Lappersdorf;
hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der ursprüngliche Bebauungs- und Grünordnungsplan-Entwurf musste aufgrund der Stellungnahmen, die durch die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, geändert bzw. ergänzt werden. Damit ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 04.09.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Kareth – Hauptstraße mit Teiländerung des Bebauungsplan Berzlfelsen I“ gebilligt und der Beschluss zur erneuten Offenlegung gefasst.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur obengenannten Bauleitplanung gebeten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Soweit bis spätestens 13.11.2023 keine Rückäußerung durch die Gemeinde Pettendorf erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 01.10.2023 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch das o.g. Bauleitplanverfahren nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
|
11. Gemeinderat
|
02.11.2023
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Kindergarten St. Margaretha
Der Umbau des Kindergartens St. Margaretha ist abgeschlossen. Dem Kindergarten wurde eine Betriebserlaubnis für einen dreigruppigen Betrieb erteilt, derzeit befinden sich 60 Kinder in der Einrichtung, bereits im Frühjahr kommen weitere Kinder hinzu. Bezüglich des Brandschutzes im Leiterinnenbüro wurden alle brandschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt, notwendige Maßnahmen wurden umgesetzt.
Dorferneuerung Pettendorf – Einleitung der Maßnahme durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Die Einleitung der Dorferneuerung Pettendorf wird seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz für November 2023 terminiert. Die Wahl des Vorstandes wird im Frühjahr 2024 erfolgen.
Dorferneuerung Kneiting – Vorstandssitzung am 04.12.2023
Am 04.12.2023 findet die Vorstandssitzung der Dorferneuerung Kneiting statt. Dabei wird die neue Entwurfsplanung nach Ablehnung des Kreisverkehrs diskutiert.
Gespräch mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe des Bund Naturschutzes Regensburg (BN)
Bezüglich des Förderantrages der Ortsgruppe des BN wurde mit dem Vorsitzenden der Kreisgruppe des BN Regensburg, Herrn Schoberer, ein Gespräch geführt, in dem der Antrag der Ortsgruppe auf Förderung eines Balkenmähers thematisiert wurde. Inhalt war u. a. die Nutzung möglicher Synergien und die finanzielle Beteiligung der Kreisgruppe. Herr Schoberer signalisierte, dass der BN Regensburg noch keine abschließende Meinung zum Sachverhalt hat, jedoch auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten der Beschaffung im Kontext mit der Nutzungsfrequenz kritisch betrachtet.
Gewässer-Nachbarschaftstag
Am 26.10.2023 fand im Bürgersaal im Hemau zum Thema „Kleine Gewässer und Klimawandel“ in Symposium mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landratsamt Regensburg, dem Amt für Ländliche Entwicklung, dem LPV und Fachreferenten aus der Hochwasserplanung statt. Neben Themen zum Klimawandel und der Gewässerökologie kleiner Gewässer wurden auch die Hochwasserplanungen der Stadt Hemau präsentiert. Vom WWA Regensburg wurde unter anderem über Gewässerrandstreifen und Gewässerentwicklungskonzepte referiert. So werden z. B. alle Gewässer 3. Ordnung kartiert und erst wenn diese Maßnahme vollständig abgeschlossen wurde, kann eine Umsetzung von Maßnahmen zu den Gewässerrandstreifen eingefordert werden.
Rattenplage in bayerischen Kommunen
Die zunehmende Rattenplage in bayerischen Kommunen wurde zuletzt auch in der Mittelbayerischen Zeitung für die Stadt Regensburg und in der Bayerischen Staatszeitung thematisiert.
Da es auch im Gemeindegebiet zu einer augenscheinlichen Zunahme der Population gekommen ist, wurden in den betroffenen Ortsteilen im Kanalbereich Rattenköder zur Bekämpfung ausgelegt. Auch in der Pettendorf aktuell und auf der Homepage wurde bereits auf die Problematik hingewiesen. Ebenso wie in anderen bayerischen Kommunen ist eine der Hauptursache für die zunehmende Rattenpopulation die Entsorgung von Essensresten in der Kanalisation sowie das Lagern von Futtermitteln im Gartenbereich. Auch das Wegwerfen von Speiseresten in den Komposthaufen ist mit ursächlich.
Herr Karl Kroneder verstorben
Der ehemalige Gemeinderat und Pächter des Dorfhauses Kneiting, Herr Karl Kroneder, ist am 20. Oktober 2023 im Alter von 73 Jahren verstorben. Herr Kroneder gehörte von 1984 bis 1990 dem Pettendorfer Gemeinderat an und sorgte sich als Pächter und Wirt des Dorfhauses Kneiting 22 Jahre, nämlich von 1997 bis 2019, um das Wohl seiner Gäste. Herr Kroneder wurde für seine Verdienste um das Wohl der Gemeinde Pettendorf die gemeindliche Ehrennadel verliehen. Die Gemeinde Pettendorf wird Herrn Karl Kroneder stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Einstellung der Pettendorf aktuell
Mit Schreiben vom 25.10.2023 hat die Fraktion der Umweltbewussten Bürger (UWB Pettendorf) darum gebeten, in der öffentlichen Gemeinderatssitzung über die weitere Vorgehensweise bezüglich einer möglichen Nachfolge der Pettendorf aktuell zu berichten. Wenngleich der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil nochmals mit den Überlegungen zur möglichen Vergabe der Dienstleistung informiert wird sind nachfolgende Information für die Öffentlichkeit bestimmt: Die Kündigung zum 31.12.2023 erfolgte seitens der Herausgeberin, die das Druckwerk komplett einstellen wird. Die Verwaltung der Gemeinde Pettendorf und der Bürgermeister haben in der Zwischenzeit mehrere mögliche Dienstleister kontaktiert, davon sind zwei ernsthaft interessiert, das Mitteilungsblatt fortzusetzen. Hierzu laufen derzeit Angebotsabfragen, zum Sachstand wird in der nichtöffentlichen Sitzung informiert. Da das bisherige Erscheinungsbild der Pettendorf aktuell von allen Seiten als sehr gut empfunden wurde, soll auch beim neuen Mitteilungsblatt die Grundstruktur mit Gesellschafts- und Vereinsteil und amtlichen Teil fortgelebt werden, auch bleibt es bei der auferlegten Verpflichtung zur politischen Neutralität der Inhalte.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Rückschnitt von Hecken im Bereich Schloßstraße
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass im Gehwegbereich der Schloßstraße Hecken soweit in den Gehsteig ragen, dass Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Diese Situation ist ein Augenschein zu nehmen. Soweit die Pflanzen in der Zuständigkeit der Gemeinde Pettendorf liegen, sollte der Bauhof zeitnah tätig werden. Sollten private Grundstückseigentümer für die Situation verantwortlich sein, sind diese zum Rückschnitt aufzufordern.
Anbringen eines Verkehrsspiegels
Im Ortsteil Adlersberg wird im Bereich Marienstraße - Kreuzung Herzog-Ludwigstraße ein Verkehrsspiegel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angemahnt. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, die Thematik im nächsten Straßen- und Umweltausschuss zu behandeln.
Baugebiet „Auf der Höhe“ – Ästhetik der Blühflächen
Gemeinderat Dr. Bosl weist darauf hin, dass im Baugebiet „Auf der Höhe“ die Ästhetik der gemeindlichen Blühflächen nach der Blütezeit sehr zu wünschen übriglässt. Es wird daher gebeten, dass Mähen bzw. Nichtmähen der Flächen zu überdenken, da hier ein sehr ungepflegter Eindruck vorliegt.
Schadhafte Wegeverbindung von Adlersberg (Prößl) in Richtung Hinterberg
Gemeinderat Völkl weist darauf hin, dass die (Schotter-)Wegeverbindung vom Adlersberg, konkret von der Dominikanerstraße in Richtung Hinterberg, große Löcher aufweist. Diese sind ggf. durch Abschwemmungen nach Regenfällen entstanden und stellen gerade für Radfahrer eine Gefahr dar. Gemeinderat Völkl bittet darum zu prüfen, ob hier das Setzen von Rinnen für Abhilfe sorgen kann. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass der Weg mit einem Dachprofil ausgeführt wird, das im Rahmen des Unterhalts bei Bedarf ertüchtigt wird. Das Setzen von Rinnen würde keine Abhilfe schaffen.
Bolzplatz Kneiting
Gemeinderat Weigl frägt an, wann an eine offizielle „Inbetriebnahme“ des Bolzplatzes in Kneiting nach den Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung gedacht wird. Auch stellt sich die Frage, welche Maßnahmen ggf. noch abzuschließen sind und wann diese fertig werden. Ebenso wird die fehlende Einweisung der Vereine angemahnt. Hier geht es im Wesentlichen um die Winternutzung der Stockbahn, etc. Bürgermeister Obermeier informiert, dass die förderfähigen Baumaßnahmen abgeschlossen sind, kleine Restarbeiten sind u. U. noch nötig. Eine offizielle Eröffnung ist noch nicht terminiert, dies lässt sich angesichts der Termindichte kurzfristig auch nicht zusichern.
Einweisung Notstromaggregate
Gemeinderat Weigl moniert, dass noch keine Einweisung der Feuerwehren zur Nutzung der Notstromaggregate erfolgte. Es wird daher darum gebeten eine Einweisung über Herrn Peter Glas zu organisieren.
Datenstand vom 04.01.2024 16:17 Uhr