Datum: 16.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
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2 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 115/4 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von-Zerzog-Straße, Pettendorf)
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3 |
Bauvoranfrage auf Anbau einer Physiotherapie-Praxis an eine bestehende Scheune auf Fl.Nr. 142, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
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4 |
Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in einen Praxisraum auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
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5 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 376/7, Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)
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6 |
Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung von Speicher 1 und 2, einer zusätzlichen Trafostation und Aufständerung von Wechselrichtern auf Fl.Nr. 294/2, Gemarkung Kneiting, Teilflächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" (an der R 39, Aichahof)
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1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2011-1707 vom 09.11.2011; Anbau einer Fertigungshalle (BA II) auf Fl.Nr. 434, Gemarkung Pettendorf (Hardtweg, Adlersberg)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.08.2023 beantragte die Fa. Frästechnik Krieger die erneute Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.11.2011 um weitere zwei Jahre.
Der BA I wurde bereits abgeschlossen, mit dem BA II wurde noch nicht begonnen. Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der Baugenehmigung und der letzten Verlängerung (Bescheid vom 25.10.2021) nicht verändert.
Löschwasserversorgung:
Mit Beschluss vom 15.09.2011 wurde das Landratsamt Regensburg gebeten zu prüfen, ob eine ausreichende Sicherstellung der Löschwasserversorgung gegeben ist. Mit Mail vom 25.10.2011 teilte das Landratsamt Regensburg mit, dass nur die Gemeinde bzw. die örtliche Feuerwehr als fachlich zuständige Stelle die Frage der Löschwasserversorgung beantworten kann.
Ein vom WZV durchgeführter Belastungstest des Wassernetzes ergab, dass max. 220 l/min Löschwasser zur Verfügung stehen. Lt. örtlicher Feuerwehr wäre der tatsächliche Löschwasserbedarf durch ein Brandgutachten von einem Sachverständigen zu ermitteln. In jedem Fall wäre es sinnvoll, einen Löschweiher bzw. eine ausreichend dimensionierte Zisterne vorzuhalten. Dies sollte im Zuge des noch zu erstellenden Brandgutachtens ermittelt werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Hardtweg“, Fl.Nr. 439, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt erneut sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen zur Löschwasserversorgung wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 115/4 Tfl., Gemarkung Pettendorf, Parzelle 7 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von-Zerzog-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 10,99 x 9,99 m mit einem Carport in den Ausmaßen von 9,99 x 7,76 m zu errichten.
Das Vorhaben weicht in zwei Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab, wodurch das Baugenehmigungsverfahren erforderlich wurde. Dies wären im Einzelnen:
- Wohnhaus, Garage und Terrassenüberdachung nicht im festgesetzten Baufenster und
Höhenfestlegung ROK höher als im Bebauungsplan festgesetzt.
Den Unterlagen liegt ein entsprechender Antrag auf Befreiung bei, die Begründungen zu den Befreiungen lauten:
zu 1.: Durch die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der östlichen Seite des Wohnhauses muss das Wohnhaus nach Westen verschoben werden, um den erforderlichen Grenzabstand im Osten halten zu können. Dies verursacht aber die Baufensterüberschreitung im Westen.
zu 2.: Durch das steile Gelände wird die Garage (zulässig 3,25 m) geringfügig höher in das Grundstück gesetzt, dadurch ist auch das Wohnhaus (zulässig 6,30 m) höhentechnisch besser im Grundstück positioniert.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Julie-von-Zerzog-Straße erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, der Nachbar der Fl.Nr. 118, Gemarkung Pettendorf, hat seine Zustimmung nicht erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (Überschreitung Baugrenzen, Höhenfestlegung Garage) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Bauvoranfrage auf Anbau einer Physiotherapie-Praxis an eine bestehende Scheune auf Fl.Nr. 142, Gemarkung Kneiting (Zur Alten Mühle, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es ist geplant, an einer bestehenden Scheune einen Anbau für eine Physiotherapie-Praxis zu errichten. Der eingeschossige Anbau in Holzbauweise (10,00 x max. 7,00 m) soll mit einem begrünten Flachdach versehen werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist ggfs. eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 119, Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung ist im Genehmigungsverfahren vorzulegen.
Stellungnahme Verwaltung:
Es wird festgestellt, dass die im WEB-GIS dargestellten HW-Koten auf diesem Grundstück aufgrund der topographischen Lage nicht richtig sein können. Es wird um Überprüfung durch die zuständigen Stellen am Landratsamt gebeten.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Muehlenberg stellt fest, dass sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet und daher einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf. Bürgermeister Obermeier teilt hierzu mit, dass die Untere Naturschutzbehörde zu diesem Antrag bereits beteiligt wurde.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
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4. Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in einen Praxisraum auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, die bestehende Einliegerwohnung (34,52 m²) in Praxisräume ohne bauliche Veränderung umzunutzen. Als Betriebs- und Öffnungszeiten werden Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr benannt, Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Für die Patienten stehen auf dem Grundstück 2 Parkplätze zur Verfügung, ein Parkplatz im Hof und ein weiterer gepflasterter Parkplatz auf dem eigenen Grundstück vor dem Haus. Mit einem höheren Patientenaufkommen ist aufgrund der notwendigen vorherigen Terminvereinbarung nicht zu rechnen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt, die Zustimmungen liegen jeweils vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 376/7, Gemarkung Pettendorf (Am Riedfeld, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Es ist geplant, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 10,86 x 8,50 m mit einem Satteldach (DN 22°) sowie einen Carport mit einem begrünten Flachdach in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 6,00 m zu errichten.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Riedfeld, Eibrunn“ und ist hier als Parzelle 3 dargestellt.
Dieser Bebauungsplan wurde im Verfahren nach § 13 b BauGB erstellt und wäre im Juli 2023 durch Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden. Aufgrund des Urteils des BGH vom 18.07.2023 war dies jedoch aufgrund der nicht EU-Konformität des § 13 b BauGB mit dem EU-Recht nicht möglich. Eine endgültige Vorgabe, wie mit diesen Bebauungsplänen nun umzugehen ist, fehlt nach wie vor.
Um dem Bauherrn dennoch bald die Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, wurde in Absprache mit der Bauabteilung am Landratsamt Regensburg, die Einleitung des regulären Baugenehmigungsverfahrens angeregt. Dabei ist von der Gemeinde der Maßstab des (nicht rechtsverbindlichen) Bebauungsplans anzulegen und zu prüfen, ob er diesem entsprechen würde.
Bei der Vorabprüfung durch die Gemeinde wurde festgestellt, dass das Vorhaben in zwei Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweichen würde:
- Höhe baulicher Anlagen, max. Wandhöhe bergseitig 6,00 m und
Flächen (Baugrenze) für Carports/Garagen.
zu 1.: Die Wandhöhe des geplanten Wohnhauses beträgt 6,195 m. Begründung: Die Wandhöhe wird um 19,5 cm überschritten. Diese Abweichung kann als geringfügig betrachtet werden und beeinträchtigt die Nachbarbebauung nicht. Alle Abstandsflächen liegen auf dem Baugrundstück.
zu 2.: Die Carportüberdachung überschreitet die vorgegebene Fläche für Carports im Nordwesten um 2,00 m. Begründung: Das Vordach beim Carport hat keinerlei Auswirkung auf den Straßenverkehr, es grenzt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ erschlossen, die Abwasserentsorgung ist als gesichert zu betrachten. Zur Trinkwasserversorgung teilte der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 14.11.2023 folgendes mit: „Die Sondervereinbarung über die Erschließung für das Baugebiet „Am Riedfeld“ wurde bisher nicht vorgelegt. In unserer Stellungnahme zum BG „Am Riedfeld“ (E-Mail vom 27.04.2023) haben wir folgendes mitgeteilt: „Die privaten Erschließungsträger haben mit dem Zweckverband eine Sondervereinbarung oder einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Die Prüfung und ggf. Herstellung des für die Baugebiete notwendigen Brandschutzes ist von den privaten Erschließungsträgern vorzunehmen. Weiterhin kann aufgrund der Höhenlage des Baugebietes nur ein Druck von ca. 2 bis 2,5 bar zur Verfügung gestellt werden; ähnlich wie in der Marienstraße in Adlersberg. Wir raten dazu, die Druckverhältnisse im Rahmen der Erstellung eines Brandschutzgutachtens zu überprüfen.“
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, alle Zustimmungen wurden erteilt.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Muehlenberg verweist zu diesem Vorhaben auf die Hangwasserproblematik. Bürgermeister Obermeier teilt mit, dass dies im Bebauungsplanverfahren ausreichend gewürdigt wurde, der Bauherr hat Kenntnis hiervon.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Die ggfs. erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen hinsichtlich der abweichenden Wandhöhe und der Überschreitung der Baugrenzen werden erteilt.
Des Weiteren wird auf die Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen vom 14.11.2023 hingewiesen.
Auf die Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes „Am Riedfeld“ wird zusätzlich aufgrund der Hangwasserproblematik hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung von Speicher 1 und 2, einer zusätzlichen Trafostation und Aufständerung von Wechselrichtern auf Fl.Nr. 294/2, Gemarkung Kneiting, Teilflächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Solarfeld Kneiting" (an der R 39, Aichahof)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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7. Bauausschuss
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16.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarfeld Kneiting“ wird Bezug genommen. Im Zuge dieses Verfahrens wurde gegen Ende/Abschluss der Verfahrensschritte die Errichtung der nun beantragten Speicher in Erwägung gezogen. Da jedoch dann das Verfahren noch einmal teilweise wiederholt hätte werden müssen, wurde in Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern für die Bauleitplanung und die Baugenehmigung am Landratsamt Regensburg die vorliegende Beantragung (Isolierte Befreiung) gewählt.
Diese beinhalten erforderliche Befreiungen von Pkt. 3.2 „Module und Trafostationen“ des Bebauungsplans. Die Befreiungen werden wie folgt beantragt: „Es ist geplant auf einer Fläche, die ursprünglich mit Modultischen vorgesehen war, zwei Speichereinheiten mit einer zusätzlichen Trafostation zu bebauen. Außerdem ist die Aufständerung der erforderlichen Wechselrichter im Norden des Grundstücks vorgesehen. Alle diese geänderten Vorhaben befinden sich innerhalb der Baugrenzen.“
Begründung: „Die Speicher werden zur Verbesserung der Netzintegration der PV-Anlage und anderer erneuerbarer Energien errichtet und tragen damit zur nationalen Versorgungssicherheit und Stromnetzstabilität bei. Zudem stabilisieren sie die Strompreise und vermeiden die Abregelung von Solarstrom in der Region und erhöhen dadurch die regionale Wertschöpfung in Bayern“.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Kreisstraße R 39 erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung werden nicht benötigt.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 294, Gemarkung Kneiting) wurde nicht erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2024 20:06 Uhr