Datum: 21.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Gemeindeordnung; Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil vom 07.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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21.12.2023
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ö
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beratend
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1 |
Sachverhalt
Niederschrift vom 07.12.2023.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass seine Anfrage bezüglich der kürzlichen Besetzung des Winterdienstfahrzeuges mit zwei Personen nicht niedergeschrieben wurde. Dabei ging es inhaltlich darum, wieso das Fahrzeug mit zwei Beschäftigten besetzt war. Zwischenzeitlich wurde geklärt, dass eine Einweisungsfahrt stattfand, da der Kollege die Tour noch nicht gefahren ist.
Des Weiteren weist Gemeinderat Manz darauf hin, dass er nicht in der Funktion als Erster Vorsitzender der Feuerwehr Pettendorf tätig ist. Eine Korrektur der Niederschrift erfolgt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Sonst. Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege;
Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung der ARGE Ambulante Krankenpflegestations Duggendorf, Pettendorf, Pielenhofen, Wolfsegg; Zustimmung zum Betriebsübergang
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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21.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bereits seit längerer Zeit wird die kritische Situation der Ambulanten Krankenpflegestation Pielenhofen in den Gremien diskutiert, die eingeleiteten Maßnahmen wurden von den Mitgliedsgemeinden unterstützt und mit einem erhöhten finanziellen Beitrag gefördert. So konnte die finanzielle Situation über die letzten Jahre hinweg nur mit den freiwilligen Zuschussleistungen der Gemeinden und der Kirche sowie dem Spendenaufkommen vom Bruder-Konrad-Förderverein kompensiert werden. Die letzten beiden Jahre haben die Gemeinden einen erhöhten Beitrag von 5 €/Bürger (vorher 1,50 €) geleistet.
Diese Unterstützung war auf zwei Jahre festgelegt, um die Neustrukturierung und die Umstellung auf eine EDV-basierte Leistungserfassung zu ermöglichen. Trotz der konsequenten Umsetzung zur Behebung der in der Organisationsberatung 2021 festgestellten Verbesserungsbereiche, konnte keine wirtschaftliche Situation erreicht werden. Die neu eingestellte Pflegedienstleitung hat sich in Zusammenarbeit mit dem neuen Geschäftsführer mit einer hohen Arbeitsintensität der Aufgabe angenommen und vieles erreicht. Hierzu zählen die Einführung der Software Euregon, die Quotenanpassung Fachkräfte/Hilfskräfte auf 61/39 %, die Entlastung der Pflege durch Verwaltungshilfskräfte, die Digitalisierung und Einführung der Pflegedokumentation sowie die Senkung der Überstundenquote. Auch die Tourenauslastung wurde sichtbar verbessert.
Im Ergebnis kann aber das Ziel einer kostendeckenden Einheit mit der bestehenden Größe und den bestehenden Rahmenbedingungen dauerhaft nicht erreicht werden.
Zudem beenden neben der Pflegedienstleitung (PDL) auch der Geschäftsführer sowie der Buchhalter ihre Tätigkeit zum Jahresende. Eine neue Pflegedienstleitung wurde gesucht, konnte aber nicht gefunden werden. Diese ist aber zwingend zum Betrieb der Einheit erforderlich.
Insoweit bestand die Notwendigkeit, nach Alternativen Ausschau zu halten. In Gesprächen mit mehreren benachbarten Ambulanten Krankenpflegestationen ergibt sich nunmehr eine neue Zusammenarbeit mit dem BRK ab 1.2.2024. Dies erfolgt mittels Betriebsübergang nach § 613 a BGB.
Der Standort Pielenhofen soll als Filiale der BRK Sozialstation Nittendorf erhalten bleiben, das Personal wir in den Tarifvertrag des BRK übernommen.
Nach Meinung der Geschäftsführung bietet ein Betriebsübergang der Krankenpflegestation auf das BRK große Vorteile: bestehende Strukturen bleiben bestehen, die Patientinnen und Patienten haben weiterhin ihre gewohnten Pflegekräfte und auch das Personal hat mit dem BRK einen guten Arbeitgeber.
Unsere älteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger werden weiterhin gut versorgt. Mit der Tagespflege in Wolfsegg ergeben sich dabei gute Synergieeffekte. Die Patienten erhalten eine Versorgung aus einer Hand. Das BRK ist dabei ein starker und verlässlicher Partner. Das BRK kann auf Grund seiner Größe kurzfristige Personalausfälle ausgleichen, bei der Krankenpflegestation kam es hier in der Vergangenheit immer wieder zu massiven Engpässen. Die ambulante Krankenpflege in unserem Versorgungsgebiet wird mit dem neuen Partner auf eine solide Basis gestellt.
Verwaltung und Pflegedienstleitung agieren von Nittendorf aus, eine stellvertretende Pflegedienstleitung bleibt in Pielenhofen.
Als Voraussetzung der zeitnahen Übernahme ist die Auflösung der ARGE Krankenpflege Pielenhofen zu beschließen. Weiter soll der Bürgermeister bzw. der Vertreter im Amt ermächtigt werden, in der Sitzung vom 29.12.2023 dem Betriebsübergang zuzustimmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Auflösung der ARGE Ambulante Krankenpflegestation Duggendorf, Pettendorf, Pielenhofen, Wolfsegg zu. Der Bürgermeister im Amt wird ermächtigt, dem Betriebsübergang zur BRK Sozialstation Nittendorf seine Zustimmung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Gemeindliches Satzungsrecht;
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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21.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Berechnung der Beitrags- und Gebührensätze
1. Herstellungsbeiträge
1.1. Bezugsflächen
Der aktuelle Stand und künftige Stand der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen wurde für das Gemeindegebiet festgestellt. Dabei wurden Zuwächse berücksichtigt, die im Rahmen von aktuellen Bauleitplanverfahren in der Kalkulation berücksichtigt werden können. Hinzu kommen Flächenzunahmen unter Berücksichtigung der kalk. Nachverdichtung, vgl. auch 1.2.
1.2. Zuwachs der Grundstücks- und Geschossflächen
Da gemäß § 5 Abs. 5 der BGS/EWS Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerungen einen Nacherhebungstatbestand auslösen, müssen mögliche Nacherhebungen bei der Ermittlung der Beitragssätze berücksichtigt werden.
Für die Berechnung des Zuwachses kann auf einen Zeitraum abgestellt werden, der gemäß Art. 70 Abs. 1 GO auch für die mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt wird und sich über fünf Jahre erstreckt.
Abweichend davon wird bei Gemeinden ohne besondere Entwicklungen mit einer Nachverdichtung von 1 bis 2 % der betragspflichtigen Grundstücksflächen kalkuliert. Bei den Geschossflächen liegt die Nachverdichtung bei ca. 1 bis 3 % der beitragspflichtigen Geschossflächen.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayVGH v. 27.01.2000 Nr. 23 N 99.1741, GK 2001/54 wird für die Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerung eine Steigerung von jeweils 1 % angenommen.
1.3 Herstellungs- und Investitionsaufwand
Der Herstellungsaufwand resultiert aus den Anlagenachweisen sowie den Haushalts- und Finanzplänen der Gemeinde Pettendorf. Der Herstellungsaufwand beinhaltet Grundstücke (auch grundstücksgleiche Rechte), Kanäle (Misch-, Regenwasser- und Schmutzkanäle), investive Anteile an der Regensburger Kläranlage, Sonderbauwerke (z. B. Pumpwerke, Regenüberlaufbecken), Hausanschlüsse (öffentlicher Teil) sowie bewegliches Anlagevermögen der Entwässerungseinrichtung.
Verlauf Herstellungsaufwand in € (Betrachtungszeitraum 1992 bis 2023):
Stand - 31.12.1992
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Stand - 31.12.2011
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Stand - 31.12.2015
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Stand –
31.12.2019
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Stand –
31.12.2023
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9.476.029,61
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13.491.214,07
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13.968.158,60
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16.101.961,80
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17.389.372,90
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Der Ausgangswert bezieht sich auf die Kalkulation der Kommunalberatung Hurzlmeier, Straubing, die nach Änderung des KAG 1992 mit der Kalkulation der Gebühren und Herstellungsbeiträge beauftragt wurde.
1992 bis 2011
Im Zeitraum zwischen 1992 bis 2011 haben sich deutliche Mehrungen beim Anlagevermögen ergeben, die die sich auf alle Bereiche der Entwässerungseinrichtung beziehen. Größere Investitionen erfolgten u. a. für die Misch- und Regenwasserkanäle in den Baugebieten „Solner Breite I und II“, „Auf der Wiese“, „Auf der Höhe“ und das Gewerbegebiet Pettendorf, die sich auf ca. 1.000.000 € beziffern. Für Sonderbauwerke (Pumpwerke) wurden insbesondere in den Jahren 2007 bis 2009 Investitionen von ca. 140.000 € getätigt. Bei den Schmutzwasserkanälen waren über die investiven Aufwendungen zusätzlich ca. 922.000 € zu verzeichnen.
2012 bis 2015
Im Zeitraum zwischen 2011 bis 2015 fallen die investiven Maßnahmen am Kanalnetz sowohl relativ als auch absolut weniger ins Gewicht. Signifikante Aufwendungen wurden z. B. für den Mischwasserkanal „Hinter´m Wastl“ in Höhe von ca. 41.000 € und die Schmutzwasserkanäle in Höhe von ca. 195.000 €.
2015 bis 2018
Der Investitionsaufwand für die Kanalisation der Gemeinde Pettendorf bis einschließlich 31.12.2018 wird insbesondere unter Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für Pettendorf Südwest und die Dorferneuerung Kneiting ca. um weitere 1.138.000 € ansteigen, davon allein für Pettendorf Südwest ca. 873.000 € für das Kanaltrennsystem.
2019 bis 2022
Der für die Kalkulation der Herstellungsbeiträge relevante Aufwand beträgt unter Berücksichtigung der bis 2023 tatsächlich durchgeführten und bis 2023 geplanten Investitionen 623.774,01 €.
2023 bis 2026
Hier werden die Investitionen für künftige Baugebiete – soweit beitrags- und gebührenrelevant – berücksichtigt. Ebenso werden weiterhin insbesondere Investitionen für Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt, die stetig steigenden Anforderungen unterliegt.
1.4 Beitragsberechnung (alt)
1.4. b) Betragsberechnung neu
Globalkalkulation
Für die Berechnung der Herstellungsbeiträge wurde die Globalberechnung durchgeführt, die alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller (Teil-)Anlagen, einschließlich der Kosten für bestehende Planabsichten (in absehbarer Zeit), abzüglich des anderweitig gedeckten Investitionsaufwandes, unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen – hier die Grundstücks- und Geschossflächen – im gesamten Gemeindegebiet umlegt, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind oder für sie nach den Planungen in absehbarer Zeit eine Beitragspflicht entstehen kann. Dabei sind nach herrschender Meinung auch Bebauungspläne einzubeziehen, für die verdichtete Planungsabsichten vorliegen.
Nach dem Schema zur Beitragskalkulation – Globalrechnung - Herstellungsbeiträge aus „Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Nitsche, Baumann, Schwammberger, Carl Link Verlag, Köln“ ergeben sich die Herstellungsbeiträge wie folgt:
a) pro m² Grundstücksfläche 1,89 €
b) pro m² Geschossfläche 13,08 €
2. Gebührenbedarfsrechnung
Einleitungsmengen und befestigte Flächen:
Bisherige Gebühren:
Gebühr für Einleiter SW je m³: 1,18 €
Gebühr für Einleiter NSW je m³: 0,40 €
Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Die sich aus Nachkalkulationszeitraum 2019 bis 2022 ergebenden Überdeckungen in Höhe von 21.356,82 € für Niederschlagswasser und Unterdeckungen 136.210,62 € für Schmutzwasser wurden in den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 verrechnet, Art. 8 Abs. 6, Satz 2 KAG.
Die Einleitungsmengen wurden in der Vorauskalkulation auf die arithmetischen Mittelwerte festgeschrieben, da bis 2026 nicht mehr mit einem signifikanten Zuwachs zu rechnen ist.
Auswirkungen auf die Beitrags- und Gebührensatzung
Die Ergebnisse der Gebühren- und Beitragskalkulation werden als Änderung in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 17.08.1994 in der Fassung vom 05.12.2019 berücksichtigt.
Daraus ergibt sich nachfolgender Beschlussvorschlag:
Gebühr für Einleiter SW je m³: 1,75 €
Gebühr für Einleiter NSW je m²: 0,31 €
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf beschließt am 21.12.2023 nachfolgende Änderungssatzung zur BGS-EWS in der Fassung vom 05.12.2019 mit Wirkung ab 01.01.2024:
Auf Grund von Art. 5,8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Pettendorf folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 17.08.1994, geändert am 14.12.2010, 10.12.2015 in der der Fassung vom 05.12.2019
§ 1
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,89 €
b) pro m² Geschossfläche 13,08 €
§ 2
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,75 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“
§ 3
§ 10 a Abs. 7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,31 € pro m² pro Jahr“
§ 4
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Pettendorf, den 21.12.2023
gez.
Ludwig Bink
Zweiter Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 "Seefeldstraße", Gemeinde Sinzing;
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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21.12.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 Allgemeines Wohngebiet „Seefeldstraße" in Eilsbrunn beschlossen. Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Pettendorf von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Zusendung der Stellungnahme bis spätestens 11.01.2024 gerne per Mail an: bauleitplanung@sinzing.de gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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13. Gemeinderat
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21.12.2023
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Neue Rahmenkostenvereinbarung
Bürgermeister Bink informiert, dass mit der Rechtsvertretung der Gemeinde Pettendorf, Ederer und Partner, Regensburg, eine neue Rahmenkostenvereinbarung getroffen wurde.
Datenstand vom 19.01.2024 10:35 Uhr