Datum: 18.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau und Erweiterung eines bestehenden Garagengebäudes auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
2 Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
3 Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)

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1. Umbau und Erweiterung eines bestehenden Garagengebäudes auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 18.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, die bestehende Garage umzubauen bzw. zu erweitern. Dazu soll im Untergeschoss ein Zugang mit Rampe zum Treppenhaus und ein Weinkeller geschaffen werden. Im Erdgeschoss soll das bestehende Satteldach durch ein Flachdach bzw. ein Walmdach (Richtung Süden) ersetzt werden. Die Fläche soll künftig als Dachterrasse bzw. für einen Geräteraum (2,745 x 2,565 m) genutzt werden.

Durch die Planung werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

1. Überschreitung der Baugrenzen im Nordosten des Grundstücks,
2. Abweichende Dachform (Walm- bzw. Flachdach),
3. Abweichung von den festgesetzten Abstandsflächen (4,00 m) auf 3,00 m.

Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass sich das Vorhaben fälschlicherweise nicht in einem Bebauungsplan befindet. Daher liegt auch kein konkreter Antrag auf Befreiung vor. Dies wurde bereits vom Landratsamt festgestellt.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.

Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens sind Abstandsflächenübernahmen auf den Fl.Nrn. 265 und 266, jeweils Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen über jeweils eine Tiefe von max. 3,00 m liegen den Antragsunterlagen bei. Gemäß den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Pkt. 9 haben die Abstandsflächen jedoch mindestens 4,00 m zu betragen, soweit sich aus den Festsetzungen der Baugrenzen nichts anderes ergibt. 

Bürgermeister Obermeier gibt zu bedenken, dass bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes nach Norden sich die geplante Terrasse unmittelbar an der Grenze befinden würde.

Inwieweit die Schaffung der Dachterrasse (zum Aufenthalt von Personen) abstandsflächenrelevant bzw. genehmigungsfähig ist, sowie die abweichende Tiefe der Abstandsflächen muss von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (siehe Sachverhalt) unter folgendem Hinweis einverstanden:

Inwieweit die Schaffung der Dachterrasse (zum Aufenthalt von Personen) abstandsflächenrelevant bzw. genehmigungsfähig ist, sowie die abweichende Tiefe der Abstandsflächen muss von der Genehmigungsbehörde beurteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 18.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu dem unter TOP 1 behandelten Umbau und Erweiterung einer Garage wird nun geplant, eine zusätzliche Garage an der südlichen Grenze des Grundstücks in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 5,75 m zu errichten. Die Garage soll mit einem Flachdach mit extensiver Begrünung errichtet werden.

Hierzu werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Stellplatz- und Garagensatzung erforderlich:

1. Bebauung außerhalb der Baugrenzen im Süden,
2. abweichende Dachform/-neigung (Flachdach), 
3. Stauraum vor der Garage (nur 1,25 m – erforderlich 5,00 m),
4. Abweichung von den festgesetzten Abstandsflächen (4,00 m) auf 3,00 m.

Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass sich das Vorhaben fälschlicherweise nicht in einem Bebauungsplan befindet. Daher liegt auch kein konkreter Antrag auf Befreiung vor. Dies wurde bereits vom Landratsamt festgestellt.


Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.

Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 265/4, Gemarkung Kneiting, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen nicht bei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (siehe Sachverhalt) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgendem Hinweis einverstanden:

Die erforderlichen Abstandsflächen zu Fl.Nr. 265/4, Gemarkung Kneiting, zur Realisierung des Vorhabens sind von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

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3. Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Stützmauer mit Geländeauffüllung auf Fl.Nr. 406, Gemarkung Pettendorf (Am Stadtweg, Eibrunn)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 1. Bauausschuss 18.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderat Walfried Achhammer wurde gemäß Art. 49 Gemeindeordnung (GO) wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

5 : 0 Stimmen

Sachverhalt:
Der Bauausschuss befasste sich zunächst mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in seiner Sitzung vom 18.07.2019 auf diesem Grundstück. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Maßgabe, die Oberflächenwassersituation ausreichend zu berücksichtigen. Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2019-1268 vom 10.12.2019 die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen.

Mit dem nun vorliegenden Antrag befasste sich der Bauausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 16.03.2023 mit dem o.g. Antrag und beschloss, diesem sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Als Begründung wurden u.a. der Umfang und die geplanten Höhen der Auffüllungen sowie die künftige Entwässerungssituation genannt.

Mit Benachrichtigung des Landratsamtes Regensburg vom 04.01.2024 wird nun die Gemeinde erneut beteiligt, weil das Vorhaben umgeplant wurde. Lt. Aussage Landratsamt wurden die Pläne aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) und des LRA angepasst, das Gelände hinter der Lagerhalle wird dem Ursprungsgelände wieder angeglichen, ebenso die umliegenden Seiten. Es wird daher um erneute Beratung und Beschlussfassung gebeten.

In einem persönlichen Gespräch mit den Antragstellern am 17.01.2024 wurden die konkreten Änderungen der Planung wie folgt aufgezeigt:

1. Zur Reduzierung der Auffüllmenge wurde im Süden der Abstandsstreifen zum Nachbargrundstück von 12,00 m auf 18,00 m in Absprache mit dem LRA verbreitert,

2. zur Erfüllung einer Auflage des WWA wurde im Westen der Abstandsstreifen zum Nachgrundstück auf 5,00 m (vorher 3,00 m) verbreitert,

3. die geplante Mauer entlang der östlichen Grundstücksgrenze wurde von 2,90 m auf 2,00 m reduziert (1,10 m Mauer und 0,90 m Geländer). Dies geschah in Absprache mit dem LRA, somit sind keine Abstandsflächen notwendig. Zusätzlich wurde die Mauer aufgrund einer Auflage des WWA bis zum Feldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, verlängert, damit kein Wasser auf das Nachbargrundstück läuft. Dies muss durch die zusätzliche Regenabflussmulde (siehe Schnitt) gewährleistet werden. Dadurch ergibt sich auch eine geringere Auffüllmenge in diesem Bereich,

4. Schaffung der Ausgleichsflächen aus dem genehmigten Plan für die Errichtung der Halle wurden in Absprache mit dem LRA bereits im Herbst 2022 geklärt. Umsetzung folgt nach Abschluss der Auffüllungen,

5. Reduzierung der Auffüllmengen in Absprache mit dem LRA,

6. die geplanten Auffüllungen unmittelbar an der Halle wurden reduziert (siehe Skizze).

Grundsätzlich ist der nun vorliegende Plan komplett mit dem LRA besprochen und ist wohl so genehmigungsfähig. Die Stellungnahme/Gutachten des WWA liegt vor, gegen diesen Plan gibt es keine weiteren Einwände, wenn die Auflagen, wie beschrieben, eingehalten werden.

Erschließung:
Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.

Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Walfried Achhammer war von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

Datenstand vom 15.02.2024 19:47 Uhr