Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.12.2023
2 Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Kindergartengebühren ab 01. September 2024
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred" vom 30.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 des Markt Nittendorf; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs.1 BauGB
4 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Genehmigung der Niederschrift vom 21.12.2023. Dokument wurde mit Ladung zugestellt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es besteht zum TOP 1 kein weiterer Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.12.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über die Anhebung der Kindergartengebühren ab 01. September 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 07.10.2021 eine Beitragserhöhung sowohl für die Kindergärten wie auc h für die Kinderkrippe beschlossen. Auf die damaligen Ausführungen wird verwiesen. Insbesondere auf die Aussage der damaligen Ministerin, die Deckungslücke nach den pauschalierten Sätzen aus dem BayKiBiG aus kommunalen Mitteln in Verbindung mit Erhebungen von Elternbeiträgen zu schließen.

In der Kindergartenausschusssitzung vom 16.12.2021 wurden die Beiträge auf Vorschlag der Gemeinde zuletzt angepasst. Im damaligen Beschluss wurde angeregt, die Gebühren dynamisch anzupassen. Ebenfalls wurde beschlossen, dass der damals ebenfalls neu beschlossene Beitrag für Krippenkinder analog bei unter 3-jährigen Kindern anzuwenden ist.

Der Anteil der Gemeinde beträgt in den Defizitvereinbarungen 90 % bzw. 80 %.

Die Defizite beliefen sich:
  • bei den Johannitern 2022 für Krippe und KiGa (ohne Waldkindergarten) auf 39.000 €.
  • beim katholischen Träger 2022 auf 30.189,49 €. Für 2023 werden hier im Ansatz 82.000 € erwartet.

Mit Mail vom 04.12.2023 wurden beide Träger um Stellungnahme zum gemeindlichen Vorschlag gebeten.

Bisherige Beiträge:
Beiträge ab 01.09.2024:

Für die Diskussion muss klargestellt werden, dass in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig keinerlei Miete (Container) oder rechnerische Abschreibung für die Gebäude erfolgt. Somit verbleibt ohnehin ein permanentes nicht sichtbares, aber erhebliches Defizit bei den Eigentümern der Gebäude. Die Umlegung wäre auch nicht gewollt und für eine familienfreundliche Gesellschaft nicht vertretbar, sollte aber in der Argumentation zumindest bedacht werden. Vor allem vor dem Hintergrund der umgesetzten baulichen Investitionen der Gemeinde und der weiter zu erwartenden Sanierung wegen festgestellter Unterhaltsrückstände im Bereich der Kirche ist zukünftig mit höheren Defiziten zu rechnen.

In der Diskussion über bessere Bezahlung des Personals, ausreichende Personalakquise und Verbesserung des Personalschlüssels wurde von den Eltern im Rahmen der Besetzungsthematik durchaus der Eindruck vermittelt, dass eine finanzielle Beteiligung keine besondere Belastung wäre, viel wichtiger erschien ein ausreichendes Platzangebot und die Qualität des Personals.

Zudem werden sowohl die Eltern der Krippenkinder wie auch die der Kindergartenkinder vom Freistaat mit 100,00 €/Monat entlastet.

Deswegen ist der vergleichsweise höhere Anstieg bei den Kindergartenkindern geplant, da die Regelbuchungszeit bisher bei der normalen Regelbuchung den Eltern nichts gekostet hat. 

Weiter ist zu beachten, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar sind.

Die Erhöhung der Gebühren ist mit den jeweiligen Trägern abzustimmen. 

Von den Johannitern wurde bereits Einverständnis signalisiert.

Von der Kirchenstiftung erfolgte folgende Rückmeldung:

  • Eine Erhöhung der Beiträge wird grundsätzlich begrüßt und als dringend notwendig erachtet. Die Kostensteigerungen in allen Bereichen lassen nichts anderes zu, um die Defizite zu reduzieren.
  • Allerdings gibt es Bedenken bei der Erhebung der Beiträge der U3-Kinder in unserer neu formierten altersgemischten Gruppe. Nach Rücksprache mit der Einrichtungs-Leitung und Fachberatung sehen wir die Höhe der Beiträge und hier speziell die Differenz zu den Kindergartenbeiträgen als nicht angemessen an.
  • In der altersgemischten Gruppe wird für die Familien nicht dieselbe „Leistung“ erbracht, wie das in einer Krippe möglich ist. Wir haben nicht den geschützten Rahmen von lediglich 12 Kindern in einer Gruppe. Auch sind die Rahmenbedingungen im Kindergarten Margaretha nicht vollständig vergleichbar mit dem Neubau in Kneiting. Beispielsweise haben wir im Außenspielbereich keine zusätzlichen Spielgeräte für Krippenkinder, wie das dort der Fall ist. Einen dreimal so hohen Beitrag für U3 Kinder zu erheben halten wir für schwer vermittelbar. 
  • Weiterhin stellt sich die Frage, wo genau die Altersgrenze gezogen wird? Wie wird das im Kindergarten Kneiting gehandhabt? Tatsächlich beim dritten Geburtstag des Kindes oder gilt der neue Betrag ab 2 Jahren und 9 Monaten, also das Alter, in dem Kinder auch bisher als Regelkinder in den Kindergarten aufgenommen wurden und ggf. bereits zuschussberechtigt sind für den Zuschuss der staatlichen Förderung? 

Als alternativen Vorschlag würden wir die Beiträge im Kindergarten deutlicher anheben und dafür eine Kategorie „U3-Kinder im Kindergarten“ zwischenschieben. 

Ab 01.09.2024:

St. Margareta
Beiträge
U 3 im Kiga
Ü 3
3 – 4 Stunden
200,00 €

4 – 5 Stunden
220,00 €
110,00 €
5 – 6 Stunden
250,00 €
125,00 €
6 – 7 Stunden
280,00 €
140,00 €
7 – 8 Stunden
310,00 €
155,00 €
8 – 9 Stunden
340,00 €
170,00 €
9 – 10 Stunden



Die Sicht der Verwaltung kann diese Argumentation nicht teilen:

Die Zielsetzung der Gemeinde ist und sollte auch bleiben, die Gebührengleichheit der beiden Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Hierdurch soll eine Konkurrenzdiskussion der Eltern aus Gebührengründen vermieden werden. Das gilt gleichermaßen für die U 3-Kinder wie den Kindergarten. Hier eine neue Gebührenstaffelung einzuführen für marginal unterschiedliche Beträge macht keinen Sinn.

Die U-3 Kinder erhalten aus Sicht der Gemeinde einen anderen Stellenschlüssel. Zudem blieb dieser auch nach Erreichen des 3. Geburtstages bis zum Ende des Buchungsjahres bestehen. Diese Regelung wurde aber seit Januar 2022 nicht mehr angewandt, weil hier aus Sicht der Verwaltung wegen dem höheren Stellenschlüssel lieber Kinder U 3 zu Lasten der Ü 3 aufgenommen wurden. 

Die baulichen Rahmenbedingungen sind grundsätzlich nie vergleichbar. Der Innenbereich der neuen altersgemischten Gruppe wurde aufwändig durch die Gemeinde ohne Kosten für die Kirchenstiftung saniert und entspricht den gleichen Rahmenbedingungen wie in Kneiting. Der Außenbereich ist mit wenig Aufwand, wenn nötig, vom Träger nachrüstbar. Hier beteiligt sich die Gemeinde wie vor am Defizit.

Zusätzlich wird auf die Beschlusslage der Kindergartenausschusssitzung vom 16.12.2021 verwiesen, hier erfolgte ein einstimmiger Beschluss zu dieser Thematik.

Nach Rücksprache mit den Johannitern zu den vorgetragenen Einwänden der Kirchenstiftung kam hier die Aussage, dass die Argumentation zur Höhe der Gebühren der altersgemischten Gruppe nachvollzogen werden kann. Insoweit wurde hier vorgeschlagen die Altersgemischte Gruppe mit dem Satz für den Kindergarten + 50 % der Differenz zwischen Krippe und KiGa anzusetzen. Dies hätte dann folgende Gebühren zur Folge:

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die staatliche Entlastung in Höhe von 100 €/Monat weiterhin einschlägig ist. Ebenso können die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Insoweit wird auf den Vortrag verwiesen. Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann zu den Vergleichsbeiträgen von Kinderkrippen und Kindergärten der Region wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass wir im Quervergleich auch nach der Erhöhung im Durchschnitt liegen. Aufgrund der zunehmenden Kostensteigerungen ist zu erwarten, dass auch andere Kommunen bezüglich der Beiträge nachziehen. Die Anpassung der Beiträge ist ohne Berücksichtigung der dynamischen Kostensteigerungen kaum noch darstellbar. 
Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Gebühren ab 01. September 2024 entsprechend folgender Tabelle:


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred" vom 30.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 des Markt Nittendorf; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs.1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktrat Nittendorf hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Dachgred“ vom 30.01.1974 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 im Ortsteil Undorf aufzuheben. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wurde gebilligt.

Die Festsetzungen des damaligen Bebauungsplanes sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind nahezu alle Parzellen bebaut, weshalb eine städtebauliche Notwendigkeit zur bauleitplanerischen Regelung nicht mehr erforderlich ist. Zukünftige Bauvorhaben sollen nach § 34 BauGB beurteilt werden. Zusätzlich ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes über einen Teilbereich des bisherigen Geltungsbereiches geplant.

Eine Stellungnahme zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes kann bis zum 19.01.2024 an den Markt Nittendorf übersandt werden. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Pettendorf zu den Planungen keine Einwände vorbringen will. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Nittendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 11.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Bürgerbefragung Seniorenwohnen
Die beauftragte Koordinationsstelle "Wohnen im Alter" wird die Auswertung der Bürgerbefragung voraussichtlich bis Ende Januar 2024 abgeschlossen haben. Die Ergebnispräsentation soll dann zeitnah erfolgen. 

Glasfaserausbau; Bauplanungen Laber-Naab-Infrastruktur (LNI) 2024 
Die Netzbetreiber und die Planungsbüros der jeweiligen Cluster (=Ausbaugebiete) für den Zuständigkeitsbereich der LNI stehen fest, die notwendigen Tiefbauausschreibungen werden zeitnah eingeleitet. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, kann die LNI auch mehr Details zum Zeitplan der Umsetzung in der Gemeinde Pettendorf mitteilen. 

Segnung Waldkindergarten Pettendorf 
Für 3. Mai 2024 ist im Zeitraum von 15 bis 17 Uhr die offizielle Segnung des Waldkindergartens vorgesehen. Der Termin ist noch nicht endgültig, da noch die Zusage der Geistlichen fehlt. 

Feuerwehr Pettendorf 
Anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der FW Pettendorf wird im Jahr 2026 ein großes Fest stattfinden. Die Planungen haben bereits begonnen. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Feuerwehreinsatz am 01.01.2024
Gemeinderat Manz informiert, dass die Feuerwehr Pettendorf am 01.01.2024 um 2:11 Uhr als benachbarte Wehr, insbesondere auch zur Verstärkung der Atemschutzgeräteträger, zu einem Wohnausbrand in Lappersdorf/Oppersdorf zugezogen wurde. Die eingesetzten Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Pettendorf leisteten hier hervorragende Dienste. Auch der Kreisbrandmeister lobte die Einsatzkräfte der Feuerwehr Pettendorf im besonderen Maß, ebenso die Feuerwehrkommandantur, die nach seinen Worten mit Martin Stiegler einen sehr guten Nachfolger gefunden hat.  

Verlegung Bushaltestelle 
Gemeinderätin Vetter-Löffert informiert, dass sie bereits mehrmals von älteren Bürgerinnen und Bürgern gebeten wurde, eine Bushaltestelle der Linie 12 dauerhaft zur Schule zu verlegen und somit eine Nutzung auch außerhalb Schulbuszeiten zu ermöglichen. Bürgermeister Obermeier sichert zu, die Thematik beim RVV vorzutragen. Er macht jedoch auch deutlich, dass es nicht zu erwarten ist, dass es hier kurzfristig zu Änderungen kommt. Der RVV möchte im Zuge der Attraktivität – insbesondere einer schnellen Verbindung nach Regensburg - grundsätzlich keine unnötigen Stiche anfahren. Würde die Haltestelle an der Schule in die Linie 12 eingebunden, müssten voraussichtlich andere Haltestellen im Gemeindegebiet entfallen. 

Datenstand vom 06.03.2024 13:17 Uhr