Datum: 01.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 21:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 11.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift. Die Niederschrift zur Sitzung von 11.01.2024 wurde mit der Ladung übermittelt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.01.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Vollzug GO; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anträge und Ergebnisse der Bürgerversammlungen Pettendorf u. Kneiting 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Am 28.11.2023 fand die Bürgerversammlung in Pettendorf, am 30.11.2023 die Bürgerversammlung in Kneiting statt.
Beide Veranstaltungen waren gut besucht. Anfragen aus allgemeinen Themen konnten überwiegend sofort beantwortet werden.
Soweit erforderlich werden die angesprochenen Punkte nach Entscheidung des Gemeinderates weiter behandelt.
Empfehlungen der Bürgerversammlung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, Art. 18 Abs. 4 GO.
Bürgerversammlung Pettendorf:
Die Bürgerversammlung Pettendorf fand am 28.11.2023 im Saal des „Mayerwirts“ statt. Es waren ca. 50 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Nach Vortrag des Ersten Bürgermeisters und des Umweltforums, vertreten durch Herrn Dennerlohr, konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen.
Anfrage von Herrn Rainer Brunner zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan
Herr Brunner frägt an, welche der Punkte aus dem Energienutzungsplan des Landkreises Regensburg in Pettendorf umgesetzt wurden. Für Pettendorf seien 14 Punkte vorgesehen, die Umsetzung sei für ihn nicht zweifelsfrei erkennbar. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass ein Teil der Maßnahmen bereits umgesetzt wurde. Hierzu gehört die energetische Sanierung des Anwesens Friedrichstraße 1, betreffend Fenster, Dämmung und Heizung sowie der Inanspruchnahme von Fördermitteln. Des Weiteren wurden die Kanalpumpen technisch saniert, so dass auch hier deutliche Stromeinsparungen erreicht werden konnten. Im nächsten Schritt soll ein Teil der PV-Anlagen für den Eigenstromverbrauch genutzt werden. Hiervon betroffen sind zunächst die Anlagen auf dem Rathaus und Bauhof.
Anfrage von Frau Czinczoll zum Glasfaserausbau in Aichahof
Frau Czinczoll wies darauf hin, dass die Internetanbindung des Ortsteils Aichahof extrem schlecht sei. Funktionen, wie z. B. das Onlinebanking können teilweise nur sehr schlecht genutzt werden, da die Netzleistung fatal schlecht ist. Sie bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft, wann mit einem Glasfaseranschluss zu rechnen sei. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass ein präziser Termin noch nicht genannt werden kann. Die Gemeinde ist als Mitgliedsgemeinde der LNI, die derzeit den genehmigten Ausbau in 48 Gebietskörperschaften koordiniert. Bis dato liegen für Pettendorf, insoweit auch für Aichahof, noch keine Bauzeitenpläne vor.
Anfrage von Herrn Graml zum Thema Straßenbeleuchtung
Herr Graml nahm Bezug auf die aktuell diskutierte Abschaltung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet. Er machte darauf aufmerksam, dass durch das An- und Abschalten der Beleuchtung unter Umständen der Stromverbrauch sogar erhöht werde. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass sich diese Annahme vermutlich nicht bestätigen würde, jedoch sehe auch er den Antrag der Fraktionen der UWB, Grünen und SPD kritisch. Dies sei unter anderem auch auf die Erfahrungen zur Abschaltung in den Jahren 2003 und 2004 zurückzuführen. Entscheider sei jedoch der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung.
Anfrage von Herrn Graml zum Erwerb eines Urnenngrabs
Auf Rückfrage von Herrn Graml wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der Erwerb eines Grabplatzes – auch in den Urnenstelen - auf den gemeindlichen Friedhöfen in Pettendorf und Kneiting nicht „ante mortem“ möglich ist.
Anmerkung von Herrn Hien zum Thema LED-Straßenbeleuchtung
Herrn Hien merkt an, dass insbesondere die neuen LED-Leuchten in den Straßenlaternen sehr hell sind. Dies sei aus seiner Sicht nicht immer sinnvoll und erforderlich. Daher sollte auf die Reduzierung der Leuchtleistung geachtet werden, was zu einer zusätzlichen Stromersparnis führen könnte.
Bürgerversammlung Kneiting:
Die Bürgerversammlung Kneiting fand am 30.11.2023 im Dorfhaus Kneiting statt. Bei der gut besuchten Veranstaltung lag der Schwerpunkt der Diskussion nach den Vorträgen zum Thema Kreuzungsbereich Kneiting/R39.
Diskussion zur Kreuzungssituation am Ortseingang Kneiting
Die vom Landkreis favorisierte Ampelregelung wird in der Bürgerversammlung in Kneiting kritisch betrachtet (Herr Teufel und Herr Häberl).
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die von der Gemeinde angestrebte Lösung durch den Bau eines Kreisverkehrs durch die Regierung der Oberpfalz abgelehnt wurde. Dies liegt insbesondere an den hohen Kosten, die eine Förderung ausschließen.
Parkscheibenpflicht am Kinderhaus Kneiting
Seitens eines Elternteils aus dem Ortsteil Günzenried wurde darauf hingewiesen, dass die Parkscheibenpflicht am Kinderhaus Kneiting für großen Unmut sorgte, da Eltern z. Teil vergessen hatten eine Parkscheibe einzulegen und daher verwarnt wurden. Die Frau (N.N.) regt daher an, die Parkscheibenpflicht erst ab 9 Uhr beginnen zu lassen, weil die Anlieferung bis dann abgeschlossen sei. Bürgermeister Obermeier sieht hierzu keinen Handlungsbedarf, zum einen hat sich die Regelung in Pettendorf seit Jahren bewährt, das Einlegen einer Parkscheibe sei zudem auch für Kneiting zumutbar.
Anfrage von Herrn Häberl zur Erhöhung der Grundsteuer
Unter Bezugnahme auf die Grundsteuerreform frägt Herr Häberl an, ob es bereits Überlegungen zur Anpassung des Hebesatzes gibt. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass noch nicht abschließend alle Grundlagendaten vorliegen, die eine belastbare Aussage zur Anpassung des Hebesatzes zulassen. An sich sollen die Sätze so taxiert werden, dass die Einnahmensituation grundsätzlich gleichbleibt. Jedoch ist es systemimmanent, dass die Belastungen bei den jeweiligen Grundstückseigentümern deutlich unterschiedlich sein werden, da sich die Bewertungsgrundlagen verändert haben.
Hinweis von Herrn Biersack R. und Herrn Meierhofer A. zur Parksituation in der Alten Straße
Herr Biersack R. kritisiert, dass es durch größere parkende Fahrzeuge in der Alten Straße regelmäßig zu Behinderungen, insbesondere für den landwirtschaftlichen Verkehr, kommt. Herr Meierhofer weist in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin, dass die Alte Straße aufgrund der Situation de facto nicht mehr für landwirtschaftliche Fahrzeuge befahrbar ist. Bürgermeister Obermeier entgegnet, dass nur durch ein Parkverbot auf dem gesamten Straßenverlauf für Abhilfe gesorgt werden könne.
Anfrage von Herrn Teufl zur Kommunalen Wärmeplanung
Herr Teufl frägt an, ob es bereits eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Pettendorf gibt. Bürgermeister Obermeier erläutert hierzu, dass die Kriterien für die Kommunale Wärmeplanung noch nicht klar sind. Die tatsächlich notwendige Vorgehensweise wird sich eventuell in 2024 ergeben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Zum Punkt „Kommunale Wärmeplanung“ wird von Bürgermeister Obermeier ergänzend darauf hingewiesen, dass auch bei Kommunen, die bereits Anträge gestellt hatten, wegen der aktuellen Haushaltslage des Bundes derzeit keine Fördermaßnahme genehmigt wurde. Insoweit bleibt es dabei, die weitere Entwicklung abzuwarten. Gemeinderätin Vetter-Löffert vertritt bezüglich der Parkscheibenpflicht am Kinderhaus Kneiting die Auffassung, den Geltungszeitraum erst ab 9 Uhr festzulegen. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wird weitgehend konsensual festgestellt, dass es hierzu keinen Grund gäbe. Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Regelung vor dem Rathaus seit mehreren Jahren gilt und hier keine Probleme auftreten. Es ist zumutbar eine Parkscheibe einzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Anfragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aus den Bürgerversammlungen Pettendorf und Kneiting zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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3. Nutzung erneuerbarer Energien; Antrag der CSU-Fraktion zur Einführung eines kommunalen Förderprogramms für Balkonkraftwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom legte Die CSU-Fraktion nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:
Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung:
Zur Beantragung wird ein Formular auf der Homepage bereitgestellt. Die Beantragung erfolgt ausschließlich mit dem Formular, formlose Antrag werden nicht akzeptiert. Die Beantragung muss vor der Beschaffung erfolgen, da ansonsten ein förderschädlicher, vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen würde. Für die Statuten muss noch eine Förderrichtlinie erarbeitet werden, die auf die Ergebnisse der GR-Diskussion fußen sollte. Ein Vorschlag des Zuschussantrages und der Förderrichtlinien als Diskussionsgrundlage wie folgt:
Gemeinde Pettendorf 
Stand April 2024
Entwurf Zuschussantrag
Name, Vorname Telefon tagsüber
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Anschrift (Straße, Hausnummer., PLZ, Ort)
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E-Mail-Adresse
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□ Eigentümer/in □ Mieter/in □ Pächter/in
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II. Angaben zum geplanten Objekt
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Lage (Straße, Hausnummer)
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Gebäude/Wohnungen Baujahr
- Einfamilienhaus □ Zweifamilienhaus □ Doppelhaushälfte
- Reihenhaus □ Mehrfamilienhaus
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Fördergegenstand „Photovoltaikanlagen“
□ Photovoltaik-Kleinstanlage
(„Balkonmodule“) bis max. 800 Watt
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150 Euro/pauschal pro Gebäude
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Bankverbindung
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IBAN BIC
Kreditinstitut
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Kontoinhaber
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V. Verbindliche Erklärung des Antragsstellers
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Ich/wir versichern, dass ich/wir
- Eigentümer bzw. Mieter/Pächter bin/sind und das Objekt selbst nutze/n
- die Maßnahme vor Antragsstellung noch nicht begonnen habe/n bzw. in Auftrag gegeben habe/n.
Ich/wir erkenne/n an, dass
- die Maßnahmen erst nach erfolgter Antragsstellung und Bewilligung in Auftrag gegeben bzw. begonnen werden dürfen.
- Fördermittel nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden können; daraus leitet sich ab, dass kein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung besteht.
- eine nachträgliche Erhöhung der Zuschüsse nicht erfolgt.
- bei zweckwidriger Verwendung die Zuschüsse zurückzuzahlen sind, und zwar vom Tage der Auszahlung bis zur Rückzahlung in Höhe von 6 v.H. verzinst.
Ort, Datum Unterschrift(en)
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Notwendige Unterlagen
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt/unterschrieben)
- Eigentumsnachweis bzw. Einwilligungsbestätigung Vermieter/Verpächter bei der Installation von PV-Kleinstanlagen („Balkonmodulen“)
Im Bedarfsfall:
- Nachweis Einverständniserklärung Vermieter/Verpächter bei PV-Kleinstanlagen
- Maßnahmenbeschreibung Photovoltaikanlage (inkl. Leistung)
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an die antragstellende CSU-Fraktion. Gemeinderat Manz erläutert ausführlich den Antrag. Die vorgeschlagene Begrenzung auf 800 Watt verhindert unnötigen Bürokratismus, da diese Anlagen nach aktueller Rechtslage ohne Eintragung ins Markstammdatenregister betrieben werden dürfen. Durch das Programm soll der Anreiz zum Kauf erhöht werden, dies würde auch dem gemeindlichen Interesse an regionalen Klimaschutzmaßnahmen Rechnung tragen. Gemeinderat Manz führt weiter aus, dass nach aktuell vorliegenden Informationen Solarmodule aus europäischer Produktion bei der Herstellung ca. 40 % weniger CO2-Austoß produzieren. Aus diesem Grund sollte in den Förderrichtlinien der Gemeinde ggf. ein entsprechender Passus aufgenommen werden.
Gemeinderätin Vetter-Löffert lobt den Vorschlag der CSU-Fraktion. Gemeinderat Pengler merkt an, dass er die Einschränkung bezüglich der EU-Herstellung nicht aufnehmen würde, da es gerade bei diesen Produkten häufig schwierig sei, einen entsprechenden Nachweis zu führen. Ebenso sei die Kontrolle durch die Gemeinde zu aufwendig. Bürgermeister Obermeier weist ausdrücklich darauf hin, dass über die Ausführung- und Förderkriterien heute nicht diskutiert werden soll. Es geht um die grundsätzliche Rahmenbedingung, vor allem um die Mittelbereitstellung. Die Ausführungsmodalitäten werden von der Verwaltung erarbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem kommunalen Förderprogramm für Photovoltaikkleinstanlagen (Balkonmodule) für den Zeitraum ab 01.02.2024 bis 31.12.2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt für das Programm im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 6.000 € bereitzustellen. Eine Verlängerung des Programms bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. Verwaltung wird beauftragt die Ausführungsmodalitäten zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Beförderungsentgelte für den Kindergartenbus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die letzte Erhöhung des Beförderungsentgeltes fand 2004 statt. 2017 und 2022 wurde die Thematik erneut beraten, eine Erhöhung erfolgte nicht:
Aus der Sitzung vom 2.02.2017:
Die Gebühren für den Kindergartenbus wurden zuletzt im April 2004 angepasst und betragen zum derzeitigen Zeitpunkt für die einfache Fahrt 15 €/ Monat, für die Fahrt Hin- und zurück 30 €/ Monat.
Aktuell wird das freiwillige Angebot der Gemeinde von 29 verschiedenen Kindern genutzt, 24 Kinder nutzen das Angebot morgens und 25 Kinder das Angebot mittags.
Für die insgesamt 7 verschiedenen Touren werden täglich 87 km zurückgelegt. Die Jahresfahrleistung beträgt ca. 20.000 km.
Die hierfür benötigte Fahrtzeit hat sich inzwischen signifikant erhöht, sodass eine Stundenerhöhung der Busfahrerinnen erforderlich wird. Die notwendige Arbeitszeiterhöhung hat eine Erhöhung der Personalkosten zur Folge.
Die Einnahmen durch die Beförderungsgebühren tragen die Kosten bei weitem nicht. Das derzeitige Jahresdefizit beträgt ca. 16.000 €.
Hierbei ist der administrative Aufwand der Verwaltung noch nicht enthalten, ebenso wenig wie zusätzliche Stunden des Bauhofs bei kurzfristigen Ausfällen des Fahrpersonals.
Um insgesamt eine Kostendeckung der entstehenden Kosten von 26.000 € jährlich zu erreichen, müsste der Fahrpreis / Monat für Hin- und Rückfahrt auf ca. 95 €/ Kind angehoben werden.
Beschluss:
Die Gemeinde belässt die Benutzungsbeiträge für die Beförderung der Kindergartenkinder mit dem gemeindlichen Kindergartenbus zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 in der bisherigen Höhe.
Abstimmung: 8:6:0
Aus der Sitzung vom1.12.2022:
Diskussionsverlauf
GL Antretter erläutert kurz den Inhalt der Satzung. Die Satzung stellt nun eine verbindliche Grundlage für die Nutzung des Kindergartenbusses dar. Bürgermeister Obermeier stellt auf Grundlage der fortgeschriebenen Zahlen zum Kindergartenbus dar, dass der Kindergartenbus ein ständiger Zuschussbetrieb ist. Bedingt durch die coronabedingten Ausfälle erhöhte sich das Defizit zum Schluss auf ca. 28.000 €. Im Gemeinderat entsteht nach kurzer Diskussion ein klarer Konsens dafür, die Nutzung des Kindergartenbusses auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu organisieren. Bezüglich der Gebührenerhöhung besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, von einer Gebührenerhöhung abzusehen. Gemeinderat Weigl schlägt dazu vor, dass – wenn überhaupt - in der Satzung ein dynamisiertes Modell integriert werden sollte, welches eine jährliche Anpassung zum Inflationsausgleich vorsieht. GL Antretter erläutert kurz, dass die Gebühren sich grundsätzlich nach den Regeln des KAG errechnen müssen, jedoch wäre die Gebührenlast dann erdrückend. Unabhängig davon ist es für den verwaltungsmäßigen Vollzug sinnvoller, die Gebühren im Bedarfsfall jährlich neu zu ermitteln und durch Änderungssatzung zu beschließen. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass der Kindergartenbus insbesondere auch dazu beiträgt, dass Verkehrschaos beim Bringen und Holen der Kinder zu reduzieren. Insoweit leistet der Bus einen wichtigen Beitrag dazu, den Individualverkehr zu reduzieren, somit auch für den Umweltschutz. Die Gebühren sollten daher so gestaltet werden, dass die Nutzung weiterhin attraktiv bleibt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses mit Wirkung ab 01.01.2023 zu. Eine Änderung der Nutzungsgebühren erfolgt nicht.
In den Inhalten der Bürgerversammlung 2022 wurde dargestellt, dass der Zuschussbetrag des Angebotes bei 1.068 € / Jahr und Fahrgast lag. Das liegt im Vergleich annähernd doppelt so hoch wie beim 49 €-Ticket.
Die Personalkosten haben sich seit der letzten Erhöhung 2004 verdoppelt, die Einnahmen dafür halbiert. Die Kilometerleistung lag 2023 bei ca. 13.000 km. Die Kosten der Verwaltung sind hierbei nicht enthalten.
Die einfache Fahrt kostet seit 2004 für ca. 300 Fahrtage 15 €, für Hin- und Rückfahrt liegt sie bei
30 €/Monat, somit kostet eine Fahrt durchschnittlich 75 Cent.
Im Vergleich kostet das Gemeindeticket im RVV für die einfache Fahrt innerhalb der Gemeinde für den Nutzer 1 €. Die Anpassung in diesem Rahmen scheint angemessen.
Dies würde die einfache Fahrt auf 20 € pro Monat, bei Hin- und Rückfahrt auf 40 € pro Monat erhöhen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg findet es schade, dass seitens der Gemeinde eine Erhöhung der Gebühren erforderlich ist. Aus ihrer Sicht sind gerade junge Familien zunehmend finanziell belastet. Sie schlägt vor, die Erhöhung vorerst zeitlich zu begrenzen. Bürgermeister Obermeier erwidert auf den Vorschlag von Gemeinderätin Muehlenberg, dass bezüglich einer zeitlichen Begrenzung dem nächsten Gemeinderat nicht vorgegriffen werden dürfte. Zudem kann man heute nicht einschätzen, wie sich die Kosten weiter entwickeln würden.
Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Reduzierung des Defizits trotz der Erhöhung nur gering ist. Dies sei jedoch kein Argument gegen die Anpassung. Gemeinderat Bink stellt klar, dass für ihn eine Erhöhung der Beförderungsentgelte unumgänglich ist. Eine Anpassung der Gebühren sei aufgrund der ständig steigenden Kosten für den Betrieb und das Personal sachgerecht.
Gemeinderat Weigl hinterfragt, wie es seit 2004 zu einer Verdoppelung der Personalkosten kommen konnte. Dies sei schwer nachvollziehbar. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass die Kostenentwicklung spitz berechnet aus dem Kassenprogramm entnommen werden kann. Neben den allgemeinen Lohnkostensteigerungen, kommen bei den Personalkosten auch Aufwendungen für betriebs- und sicherheitsrechtliche Untersuchungen, Personalnebenkosten etc. mit entsprechenden Steigerungsraten hinzu. Des Weiteren wurde auch die Personalausstattung erhöht.
Beschluss
Die Gebühren für die Nutzung des Kindergartenbusses betragen ab 1.9.2024
Für die einfache Fahrt: 20 €/ Monat
Für Hin- und Rückfahrt 40 €/ Monat
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
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5. Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses der Gemeinde Pettendorf - kurz: Kindergartenbussatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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beratend
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5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 01.12.2022 hat die Gemeinde Pettendorf eine Grundsatzentscheidung zum Erlass der Kindergartenbussatzung erlassen. Die Satzung wurde wegen der noch erforderlichen Umstellung der Personenkonten noch nicht bekanntgegeben, so dass die Abrechnung in 2023 und bis 31.08.2024 noch über die bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen erfolgt.
Aufgrund der heute beschlossenen Anpassung der Gebühren wird die Satzung nun mit geänderten Inhalten zur Abstimmung vorgelegt. Die Satzung wird nach Entscheidung durch den Gemeinderat öffentlich bekanntgegeben und tritt zum 01.03.2024 in Kraft. Die Gebührenanpassungen wirken sich ab 01.09.2024 aus.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Satzung. Auf Rückfrage von Gemeinderat Weigl wird bestätigt, dass die Gebühren für 12 Monate erhoben werden. Bis 31.08.2024 bleibt es bei der bisherigen Kosten- bzw. Gebührenhöhe.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Satzung für die Nutzung des Kindergartenbusses „Kindergartenbussatzung“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
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6. Vollzug des Wasser- und Schifffahrtrechts;
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Schifffahrtsgenehmigung auf der Naab für die gewerbliche Bootsvermietung/Kanuverleih durch Kanu Frieser, Weiden i.d. Opf.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.01.2024 übersandte das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Natur- und Umweltschutz (Wasserrecht) den o.g. Antrag des Bootsverleihunternehmens Kanu Frieser mit der Bitte um Stellungnahme.
Mit beigefügtem Antrag vom 31.03.2023 stellte Herr Klaus Frieser beim Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab einen Antrag auf Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung auf der Naab für die gewerbliche Bootsvermietung/Kanuverleih ab Luhe in Richtung Süden.
Gemäß Art. 28 Abs. 5 Bayer. Wassergesetz besteht für diese Art der Bereithaltung von Wasserfahrzeugen eine Genehmigungspflicht für die Schiff- und Floßfahrt an Gewässern, die nicht allgemein zur Schiff- und Floßfahrt zugelassen sind.
Bei den Entscheidungen über die Schifffahrtsgenehmigungen sind nicht nur die Auswirkungen der Schifffahrt auf das jeweilige Gewässer, sondern auch die Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die öffentliche Ruhe, den Schutz des Eigentums und der Fischerei und das Wohl der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Zum Wohl der Allgemeinheit zählen auch die naturschutzfachlichen Belange, insbesondere da die Naab Flora-Fauna-Habitat ist.
Laut Antrag des Herrn Frieser sollen auch Boote für Wochentouren bis Regensburg vermietet werden. Diese Wochentouren dauern 5 Tage und werden mit beiliegendem Flyer der Firma Kanu Frieser beworben. Ein- und Ausstiegsstellen sind die offiziellen Stellen, die auch durch die Gemeinden zugelassen sind und auf den Seiten des Tourismusverbandes zu sehen sind.
Laut der bisherigen Erfahrungen des Herrn Frieser werden für die Wochentouren meist nur zwei Boote (Einer- oder Zweierboote) angemietet. Für eine größere Gruppe würde Herr Frieser max. 5 Boote aufgrund eigener Kapazität zulassen. Laut Herrn Frieser wurde die 5-Tages-Tour letztes Jahr 4 mal gebucht. Um evtl. höhere Anfragen bedienen zu können, möchte Herr Frieser die Schifffahrtsgenehmigung für den Bereich der Naab im Landkreis Regensburg dahingehend haben, dass er einer Gruppe mit maximal 5 Booten einmal die Woche die Tour anbieten kann.
Weitere Kanu-Anbieter sind weder im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab noch im Landkreis Schwandorf entlang der Naab bekannt.
Es wird daher um Stellungnahme bis zum 20.02.2024 gebeten, ob und ggf. unter welchen Auflagen aus Sicht der Gemeinde Pettendorf das Einvernehmen zum Antrag des Herrn Frieser gegeben werden kann. Die Schifffahrtsgenehmigung für Herrn Frieser würde für den ganzen Bereich der Naab - gemäß den Vorgaben der Regierung der Oberpfalz-durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab erteilt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Achhammer äußert Bedenken dahingehend, dass es immer mehr Firmen gibt, die die Kanufahrten anbieten. Die Sache nehme langsam überhand. Ebenso weist er darauf hin, dass immer mehr Kanuten an privaten Stegen anlanden, was grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte. Gemeinderätin Muehlenberg moniert die gesamte Vorgehensweise des Beteiligungsprozesses. Insbesondere sei es wichtig, die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu kennen. Nur so könne die Gemeinde die in diesem Fall besonders entscheidungsrelevanten Auswirkungen auf Flora, Fauna und Habitat besser einschätzen und eine eigene Haltung zu den möglichen Problemfeldern äußern. Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass die Vorgehensweise den üblichen Verfahrensabläufen im Beteiligungsprozess entspricht. Insoweit kann die Gemeinde bei Bedarf unabhängig von der Stellungnahme anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Im vorliegenden Fall ist aus Sicht der Verwaltung kein Einwand erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass gegen die Erteilung der beantragten Schifffahrtsgenehmigung von Seiten der Gemeinde Pettendorf keine Einwände erhoben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5
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7. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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2. Gemeinderat
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01.02.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Infoveranstaltung zur Neuausrichtung der Kerl eG
Am 23.01.2024 fand in Lappersdorf eine Information zur Neuausrichtung der Kerl eG statt, zur der auch die Gemeinderäte informiert und geladen waren. Der Einladung sind lediglich Erster Bürgermeister Obermeier und Dritter Bürgermeister Weigl gefolgt. Kernthematiken waren die Förderung der Energiesouveränität der Kommunen sowie die kommunale Betätigung im energiewirtschaftlichen Bereich. Hierzu gehörten auch Themen wie Bürgerenergie und zugehörige Kooperationsmodelle. Der Vortrag wird den Gemeinderätinnen und -räten übermittelt.
Gesellschafterversammlung der LNI in Parsberg
Am 06.02.2024 findet die 1. Gesellschafterversammlung der LNI in Parsberg statt. Dabei wird u. a. der aktuelle Planungsstand des GIGAPLANs vorgestellt.
Dorferneuerungsverfahren Kneiting und Pettendorf
Aufgrund der weiterhin bestehenden Haushaltssperre für Maßnahmen der Dorferneuerung „ruhen“ die beiden Dorferneuerungsverfahren Kneiting und Pettendorf.
Streitsache Pumpwerk Mariaort
In der Streitsache Pumpwerk Mariaort hat das Landgericht Regensburg die Klage der BRD Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes) gegen die Gemeinde Pettendorf als unbegründet abgewiesen. Dabei wurde festgestellt, dass der Gemeinde weder ein Verstoß gegen die Sorgfalts- und Unterhaltspflichten noch schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Des Weiteren wurde festgestellt, dass selbst bei einer Anwendung des Haftpflichtgesetzes keine Schadensersatzpflicht vorliegt, da nach Auffassung des Gerichts höhere Gewalt einschlägig war. Es wird erwartet, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt in Revision geht und das OLG Nürnberg befasst wird.
Auswertung der Bürgerbefragung
Die Bürgerbefragung zum „Seniorenpolitischen Konzept“ wurde von der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung ausgewertet. Der Ergebnisbericht wird ab 02.02.2024 auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellt. Darüber hinaus wird am 18.03.2024 eine Infoveranstaltung beim „Mayerwirt“ stattfinden, bei der Frau Herkert die Ergebnisse der Öffentlichkeit erläutert werden.
Interkommunale Freiflächenanlage
Derzeit gibt es Überlegungen im Bereich Rohrdorf, westlich des Aignhofs, nördlich von Schwetzendorf und im Bereich Gut Tremmelhausen Freiflächenanlagen zu ermöglichen. Der erzeugte Strom soll mit einer gemeinsamen Leitung nach Regensburg geleitet werden. Ziel ist es, mit diesen Flächen einen größeren Industriebetrieb in Regensburg mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Dieses interkommunale Projekt befindet sich noch im Anfangsstadium. Bevor Entscheidungen getroffen werden können sind umfangreiche Gespräche mit den Beteiligten, d. h. den Gemeinden, Grundstückseigentümer und mögliche Investoren erforderlich. In einem ersten Schritt wurden die Grundstückseigentümer bei einer Veranstaltung am 31.01.2024 im Landratsamt informiert. Wenn die hierfür möglichen Flächen grundsätzlich zur Verfügung stehen, wird das Vorhaben weitergeplant und auf seine wirtschaftliche Umsetzbarkeit geprüft. Erst wenn das Projekt wirtschaftlich darstellbar ist, macht es Sinn, dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die Details vorzustellen.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Sachstand Vereins- und Heimat-App
Auf Rückfrage von Gemeinderatsmitglied Pengler zum Sachstand der Heimat-App informiert Bürgermeister Obermeier, dass die notwendigen administrativen Maßnahmen eingeleitet wurden. Sobald die Datengrundstruktur abschließend vorbereitet wurde, werden die Vereine und weitere potentiellen Nutzer informiert.
Ärztehaus Pettendorf
Gemeinderat Völkl informiert, dass er bereits mehrmals auf die Schwergängigkeit der Eingangstüre am Ärztehaus hingewiesen wurde. Zum Öffnen sei ein großer Kraftaufwand erforderlich. Er regt daher an, den nachträglichen Einbau eines elektrischen Türantriebs anzudenken. Des Weiteren sei auch die Parkplatzsituation nach Auffassung einiger Patienten kritikwürdig, da sich das Einparken für unsichere oder ältere Fahrer sehr beschwerlich gestaltet. Zudem sei der Parkplatz regelmäßig sehr voll. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zur Erweiterung der Parkfläche die Schotterung des angrenzenden Bereichs zwischen Ärztehaus und der GVS nach Eibrunn in Erwägung gezogen werden könnte.
Bauhof – Einsatz externes Großfahrzeug
Gemeinderat Amann frägt an, warum der Bauhof ein externes Großfahrzeug zum Bäume schneiden einsetzt. Aus seiner Sicht steht dem Bauhof ein eigenes, technisch gleichermaßen geeignetes Fahrzeug zur Verfügung. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der Einsatz des externen Fahrzeugs ein schonenderes Schnittbild gewährleistete und daher aus sachlichen Gründen erfolgte.
Hydrant in der Bürgermeister-Eichhammer-Straße
Gemeinderat Amann weist darauf hin, dass der Hydrant in der Bürgermeister-Eichhammer-Straße stark eingewachsen ist. Dieser sollte bis Ende Februar freigeschnitten werden.
Tempo 30-Schild (Aichahof)
Gemeinderätin Muehlenberg informiert, dass das bisher montierte Tempo 30-Schild in Aichahof auch nach Abschluss der Bauarbeiten fehlt. Bürgermeister Obermeier sichert den Ersatz zu.
E-Scooter im Gemeindegebiet
Gemeinderat Manz moniert die zunehmende Anzahl von abgestellten bzw. „abgelegten“ E-Scootern im Gemeindegebiet. Diese liegen oder stehen häufig längere Zeit ungenutzt in unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde herum und sind regelmäßig nicht mehr einsatzbereit. Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Fahrzeuge vom Bauhof nach Möglichkeit eingesammelt werden.
Grüngutsammelplätze
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird bestätigt, dass die Grüngutsammelplätze ab 23.02.2024 bis 16.03.2024 an den bekannten Stellen eingerichtet werden.
Datenstand vom 28.08.2024 11:46 Uhr