Datum: 15.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 62/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 42 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf)
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Carport auf Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting (Heidegasse, Kneiting)
3 Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in einen Praxisraum auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting); Erneute Beratung und Beschlussfassung
4 Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting); Erneute Beratung und Beschlussfassung
5 Antrag auf isolierte Befreiung: Garagenerweiterung und Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

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1. Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 62/2, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 42 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt Umbaumaßnahmen am bestehenden Einfamilienhaus vorzunehmen. An mehreren Stellen der Außenfassade des Einfamilienhauses sollen Holzschalungen angebracht werden. Außerdem ist im Bereich der Westseite ein Vordach im Bereich der Garage geplant. Der bestehende Balkon im Norden soll als Wohnraum ausgebaut werden.

Die Baumaßnahmen (Vordach und Balkon) befinden sich außerhalb der Baugrenzen, hierfür ist eine Befreiung erforderlich.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bgm.-Eichhammer-Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Die Umbaumaßnahmen lösen keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt den geplanten Umbaumaßnahmen sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Carport auf Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting (Heidegasse, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.12.2021 mit einem Bauantrag für das Grundstück und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Damals wurde geplant, ein Wohnhaus in E+I-Bauweise mit den Ausmaßen von 11,99 x 9,99 m und einer Garage/Carport (7,75 x 6,99 m), jeweils mit einem grauen Satteldach (DN 22°) zu errichten.

Der aktuelle Bauantrag sieht nun ein Wohnhaus in E+I Bauweise mit den Ausmaßen von 11,74 x 9,61 m und einer Garage/Carport (7,75 x 7,50 m) vor. Das Satteldach (DN 22°) wird mit grauen Tondachziegeln eingedeckt.

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Heidegasse“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind derzeit noch nicht gesichert, da die jeweiligen Grundstücksanschlüsse noch zu erstellen sind. Der Anschluss an die gemeindliche Abwasserentsorgung ist frühzeitig unter Vorlage eines Entwässerungsplans zu beantragen. Die erforderlichen Arbeiten sind anschließend mit den anfallenden Arbeiten für den Wasseranschluss zu koordinieren.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Anmerkung Verwaltung:
Durch das Grundstück verläuft die „Alte Wasserleitung Kneiting“, ein Nutzungsrecht für das Grundstück Fl.Nr. 56/24, Gemarkung Kneiting, besteht nicht.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt erneut sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in einen Praxisraum auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting); Erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.11.2023 mit o.g. Vorhaben. Damals wurde geplant die bestehende Einliegerwohnung (34,52 m²) in Praxisräume ohne bauliche Veränderung umzunutzen. Die Öffnungszeiten wurden von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 benannt. Außerdem waren 3 Patientenparkplätze geplant.

Die aktuellen Planungen sehen nur noch 1 Patientenparkplatz vor. Dies wird durch die Pflicht zur Terminvereinbarung und der zeitlichen Verzögerung zwischen den Terminen von mindestens 30 Minuten begründet.

Zur erneuten Behandlung:
Der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Regensburg, wurde eine ergänzende Betriebsbeschreibung mit einem Abweichungsantrag zu den Stellplätzen vorgelegt und daher ist die Gemeinde hierzu erneut anzuhören.

Die einschlägige gemeindliche Stellplatz- und Garagensatzung regelt hier inhaltlich nichts, sondern verweist auf die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern (GaStellV). In dieser wären für die Praxisräume insgesamt 3 Stellplätze zu schaffen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und Vorlage der ergänzenden Betriebsbeschreibung wird ein Stellplatz für ausreichend erachtet.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Abweichung von der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung bzw. der Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats Bayern (GaStellV) einverstanden. Die organisatorischen Terminvereinbarungen sind entsprechend der Betriebsbeschreibung vom 01.02.2024 einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 265/3, Gemarkung Kneiting, Parzelle 8 im Baugebiet "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting); Erneute Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss beschäftigte sich bereits in seiner Sitzung vom 18.01.2024 mit o.g. Bauvorhaben. Es wurde geplant eine Garage an der südlichen Grenze des Grundstücks in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 5,75 m zu errichten. Die Garage sollte mit einem Flachdach und extensiver Begrünung errichtet werden.

Hierzu wären folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Stellplatz- und Garagensatzung erforderlich gewesen:
1. Bebauung außerhalb der Baugrenzen im Süden,
2. abweichende Dachform/-neigung (Flachdach), 
3. Stauraum vor der Garage (nur 1,25 m – erforderlich 5,00 m),
4. Abweichung von den festgesetzten Abstandsflächen (4,00 m) auf 3,00 m.

Der Bauausschuss lehnte damals den Antrag ab, u.a. wegen fehlender Abstandsflächen und Nichteinhaltung des Stauraums vor der Garage.

Die erneute Behandlung beinhaltet den Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu:

1. Überschreitung der Baugrenzen
2. Dachform/-neigung > Flachdach anstelle eines Satteldachs

Begründung:
Die Baugrenze im Bereich der Nachbargarage wird überschritten, da die Garage aufgrund der Geländesituation näher an den Wendehammer gebaut wird. Der dadurch verringerte Abstand zur Straßenkante stelle keine Beeinträchtigung dar, da es sich bei der Anbindung nur um eine reine Wohnstraße mit Wendehammer ohne Durchgangsverkehr handelt.

Das Garagentor wird mit einem Elektroantrieb ausgestattet, um für die Einfahrt in die Garage keine Verkehrsbehinderung darzustellen.

Um den Baukörper so gering wie möglich zu halten, wurde auf den Aufbau eines Satteldaches verzichtet. Das Garagendach wird extensiv begrünt um eine Versiegelung der Flächen zu minimieren.

Im gesamten Baugebiet wurden bereits Abstandsflächen überschritten und die Dachform des Flachdaches ausgeführt, somit wirkt der Baukörper nicht störend und fügt sich in die Umgebung ein.

Stellungnahme Bauverwaltung:
Bei der erstmaligen Behandlung des Baukörpers lagen zunächst zwei Irrtümer vor: Zum einen war man der Auffassung, dass sich die Garage auf dem geplanten Stellplatz für die Nutzungsänderung zu Praxisräumen befindet und zum zweiten, dass sich das Vorhaben komplett außerhalb der Baugrenzen befindet.

Tatsache ist, dass sich der Stellplatz für die Praxisräume parallel zum Hauptgebäude zwischen Gebäude und Wendehammer befindet und im geplanten Bereich sich auch Baugrenzen für den Bau einer Garage befinden. Diese entsprechen jedoch nicht 1:1 der vorlegten Planung, so fehlt unter anderem auch der Stauraum von mind. 5,0 m.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung ist gesichert. Zur Trinkwasserversorgung teilt der Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 14.02.2024 mit, dass durch das Vorhaben die Grundstücksanschlussleitung überbaut wird. Diese muss auf Kosten des Eigentümers verlegt werden.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier stellt fest, dass durch den Neubau der Garage eine zusätzliche Stellplatzfläche/Lagerraum auf dem Grundstück geschaffen wird. Dies trägt der Verbesserung bzw. Entschärfung der bekannten Stellplatzproblematik bei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Dachform bzw. -neigung (Flachdach anstelle eines Satteldachs),
  2. Situierung der Garage zum Teil außerhalb der Baugrenzen und Nichteinhaltung des Stauraums von mind. 5,0 m. Das künftige Garagentor ist mit Elektroantrieb auszustatten.
  3. Die Trinkwasserversorgung muss vor Beginn der Baumaßnahme durch die Verlegung der Grundstücksanschlussleitung sichergestellt werden. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf isolierte Befreiung: Garagenerweiterung und Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 94/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 10 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 15.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt eine Garagenerweiterung als Abstellschuppen für Gartengeräte zu errichten (2,85 x 3,19 m). Dieser ist verfahrensfrei, da er sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet und die zulässige Länge von 9,0 m nicht überschreitet.

Die mitbeantragte Errichtung eines Swimmingpools im Garten mit einem Fassungsvermögen von 32 m³ (7,5 x 3,5 x 1,5m) bedarf hingegen einer isolierten Befreiung, da sich dieser außerhalb der Baugrenzen befindet.

Stellungnahme Verwaltung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das im Bebauungsplan unter 8.1.a) Seite 14 festgesetzte Pflanzgebot zu beachten ist.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ gesichert. Der Anschluss an die Kanalisation und an die Trinkwasserversorgung ist ebenfalls gesichert. 

Nachbarbeteiligung:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung (Bebauung außerhalb der Baugrenzen) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Auf den Hinweis der Verwaltung bzgl. des Pflanzgebots auf dem Grundstück wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2024 19:48 Uhr