Datum: 21.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus als Wintergarten auf Fl.Nr. 228/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Auf der Setz" (Setzstraße, Pettendorf)
2 Bauvoranfrage über Neubau eines Bungalows mit Garagengebäude auf Fl.Nr. 1467 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
3 Bauvoranfrage über Umbau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1101, Gemarkung Pettendorf (Aichahof)
4 Neubau von 2 Doppelhaushälften mit 3 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung, 2 Doppelgaragen und 7 Stellplätzen auf Fl.Nr. 932/7, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)

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1. Anbau an ein bestehendes Zweifamilienhaus als Wintergarten auf Fl.Nr. 228/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 im Baugebiet "Auf der Setz" (Setzstraße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, an das bestehende Zweifamilienhaus einen Wintergarten in den Ausmaßen von 5,99 x 4,00 m mit Flachdach anzubauen.

Es werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes festgestellt:
  1. Der geplante Wintergarten befindet sich außerhalb der vorgegebenen Baugrenzen,
  2. Anbauten sind der Gesamtform des Hauptgebäudes unterzuordnen (Länge / Breite höchstens ¼ des Hauptgebäudes), 
  3. Anbauten haben sich sowohl in Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude anzupassen.

Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

Die Größe des beantragten Anbaus ist erforderlich, um an einer anderen Stelle (vormals Küche) ein zweites Kinderzimmer zu realisieren.

Die Gestaltung der Dachform wurde bewusst als Flachdach gewählt um die bestehende Dachform der eigenen, nördlich des Bestandsgebäudes liegenden Garagen aufzugreifen und ebenfalls sich der südlich vorhandenen Nachbargarage anzupassen. So würde sich der Anbau in das vorhandene Gebäudeumfeld einpassen. Des Weiteren hat die Dachform keine Auswirkungen auf das Gesamtbild des Gebäudes.

Zuletzt ist aufzuführen, dass durch die hinzugewonnene Größe durch den Anbau, eine erhöhte Lebensqualität ermöglicht werden würde.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Setzstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage über Neubau eines Bungalows mit Garagengebäude auf Fl.Nr. 1467 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es ist geplant, einen Bungalow in den Ausmaßen von 23,80 x 16,80 m und ein Garagengebäude mit den Maßen 10,80 x 7,80 m zu errichten. Als Dachform wurde ein Walmdach gewählt.

Von der Bauherrin werden folgende Fragen zur Bauvoranfrage gestellt.

Baurechtliche Fragen:
Ist ein Walmdach an diesem Standort erlaubt?
Ist der Bau eines Bungalows in der betreffenden Zone erlaubt?
Ist eine Gebäudehöhe von max. 6,50 m erlaubt?

Energieeffizienz Fragen:
Ist die Anbringung eines Solar- und Photovoltaikanlage auf der Süd-, Ost- und Westseite erlaubt?
Sind als verwendete Energie eine Wärmepumpe und ein Grundofen erlaubt?

Folgende Begründungen werden von der Bauherrin angeführt:

Bezugnehmend auf „Angaben zum Gebäude“ würde ich gerne erläutern, wieso ich mich für einen Bungalow mit Walmdach entschieden habe. Diese Bauart ermöglicht ein barrierefreies Wohnen und bietet somit auch im Alter die Möglichkeit sein Eigenheim optimal und in vollen Zügen zu nutzen.

Der Bau einer separaten Einliegerwohnung hat einen vorausschauenden Gedanken, dies möchte ich aufgrund altersbedingter Unterstützung/ Pflege mit einplanen. Diese Einliegerwohnung ist eingeplant, um sowohl im Alter oder auch bei Krankheit die Möglichkeit zu haben eine Pflegekraft in separaten Räumen unterzubringen.

Das Walmdach für dieses Haus habe ich aufgrund der geringen Dachneigung gewählt. Dies passt auch gut zum Baustil der umliegenden Häuser.

Ebenso ist ein Energiesparhaus geplant, das die Möglichkeit bietet, sich selbst mit Strom und Warmwasser zum Großteil zu versorgen. Hierfür ist es notwendig eine Solar- und Photovoltaik Anlage auf die Dachfläche aufzubringen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bergweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt. Für die geplante Einliegerwohnung sind ggfs. weitere Stellplätze erforderlich.

Nachbarunterschriften:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler kann dem Vorhaben sein Einvernehmen nicht erteilen, da der geplante Baukörper viel zu groß ist und zudem seiner Ansicht nach, nicht in die Umgebungsbebauung passt.

BA-Mitglied Amann widerspricht dem. Aus seiner Sicht findet durch die Bebauung eine Ortsabrundung statt, der niedrige Baukörper fügt sich sogar besser ein, als ein zweigeschossiger.

BA-Mitglied Meyer findet das Vorhaben optisch sehr ansprechend und sieht auch das Walmdach als nicht störend an. Die Bauweise ist auch nachvollziehbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Vorhaben in Bungalowbauweise grundsätzlich sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, d.h. es ist mit einem Satteldach auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3. Bauvoranfrage über Umbau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1101, Gemarkung Pettendorf (Aichahof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es ist geplant, das bestehende Wohnhaus (18,50 x 13,00 m) zeitgemäß umzubauen. Den Antragsunterlagen/Plänen ist zu entnehmen, dass eine Vergrößerung des Gebäudes (ca. 21,00 x 16,00 m), die Errichtung eines versetzten Satteldaches und diverser weiterer Umbauten vorgesehen sind.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Zum Aichahof“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. 

Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung war nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Neubau von 2 Doppelhaushälften mit 3 Wohneinheiten, einer Einliegerwohnung, 2 Doppelgaragen und 7 Stellplätzen auf Fl.Nr. 932/7, Gemarkung Pettendorf (Marienstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 21.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die vorgelegte Planung beinhaltet 2 Doppelhaushälften in den Ausmaßen von 15,65 x 10,11 m, sowie 2 Doppelgaragen in den Ausmaßen von 6,00 x 5,50 m. Zusätzlich werden noch 3 weitere Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen.

Das geplante Vorhaben weist eine GRZ 0,6 bzw. eine GFZ von 0,6 auf, zulässig sind gemäß § 17 BauNVO in Dorfgebieten (MD) eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2.

Von der vorliegenden Ortstabrundungssatzung „Adlersberg“ wird in folgendem Punkt abgewichen:
Bauliche Gestaltung: Die Dachneigung sollte sich in einem Bereich von 38 - 52° bewegen, es ist jedoch eine Dachneigung von 22° vorgesehen.

Die erforderliche Befreiung wurde schriftlich beantragt, eine Begründung liegt nicht bei.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten. Die erforderlichen Grundstücksanschlüsse sind noch zu erstellen.

Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen der Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit über 40 m² und ein Bedarf 1 Stellplatzes je Wohneinheit unter 40 m² zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies mit insgesamt 7 Stellplätzen nachgewiesen.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmungen wurden erteilt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2024 19:24 Uhr