Datum: 04.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024
2 Maßnahmen der Gesundheitspflege; Verlängerung der Kostenbeteiligung für gemeindliche Nutzer der Tagespflege Wolfsegg
3 Satzungsrecht; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungssatzung Bergwerksee
4 Kindergarten St. Margareta; Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023
5 Kindergarten St. Margareta; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 mit Stellenplan
6 Datenschutz; 3. Änderung der Zweckvereinbarung und 2. Änderung der Kostenvereinbarung für die "Gemeinsame Datenschutzbeauftragte"
7 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des nicht ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweges "Der Dannerweg" (Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting)
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Dotzler, Manz, Sikkes und Vetter-Löffert sind entschuldigt abwesend. Gemeinderätin Muehlenberg ist beim TOP 1 noch nicht anwesend.

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2. Maßnahmen der Gesundheitspflege; Verlängerung der Kostenbeteiligung für gemeindliche Nutzer der Tagespflege Wolfsegg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung vom 06.10.2016 wurde eine Kostenbeteiligung für die Nutzung der Tagespflege Wolfsegg durch Gemeindebürger beschlossen. Die Tagespflege Wolfsegg wurde damals vom BRK als Träger errichtet und seither betrieben. Im Vorfeld bestand Übereinkunft, dass die Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen, Kallmünz, Duggendorf und Holzheim den Standort Wolfsegg stützen, da der Bedarf von nur einer Gemeinde nicht ausreichend für den Betrieb einer solchen Einrichtung gewesen wäre. An diesem Sachverhalt hat sich bisher nichts verändert, gerade während der Corona-Krise hat dies zu wirtschaftlichen Engpässen geführt. 

Seit Februar 2024 übernimmt der Träger BRK auch die Ambulante Krankenpflege von der Ambulanten Krankenpflege Pielenhofen.

Die beteiligten Gemeinden haben damals zugesagt, auch finanziell einen geringfügigen Beitrag als Betriebsmittelzuschuss zu leisten, der dem damaligen Beschluss zu entnehmen ist.

Im HH-Jahr 2023 nutzten fünf Gemeindebürger dieses Angebot, im aktuellen Jahr sind es bisher vier Gemeindebürger.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

  1. Die Gemeinde beteiligt sich weiterhin an der gemeindeübergreifenden Tagespflegestätte in Wolfsegg und stellt einen Betriebsmittelzuschuss von maximal 1.040 €/Betreuten jährlich zur Verfügung.
  2. Der Betriebsmittelzuschuss wird nur für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Pettendorf geleistet.
  3. Der Beschluss vom 06.10.2016 wird unbefristet verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Satzungsrecht; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungssatzung Bergwerksee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund bestimmter Ereignisse und Entwicklungen im Freizeitbereich ist die Satzung anzupassen. Auch soll sie zukünftig vollständig lesbar im Bereich des Badesees angebracht werden, um im Bezugsfall Uneinsichtigen einen konkreten Hinweis darlegen zu können. Die Satzung vom 07.08.2003 wird aufgehoben durch nachfolgende Satzung ersetzt. 

Die wesentlichen Änderungen sind in der Vorlage in roter Schrift dargestellt.

Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 23 u. 24 der Gemeindeordnung –GO- folgende

Satzung zur Regelung der Benutzung des Erholungsgeländes „Bergwerksee“ zu Erholungszwecken



§ 1

Geltungsbereich

  1. Die Satzung gilt für das von der Gemeinde Pettendorf betreute Erholungsgelände „Bergwerksee“.

Die Begrenzung des Geländes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Plan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

  1. Das Erholungsgelände ist eine öffentliche, dem Gemeingebrauch dienende Einrichtung der Gemeinde Pettendorf. Es wird der Öffentlichkeit zur allgemeinen, unentgeltlichen Benutzung nach Maßgabe dieser Satzung zur Verfügung gestellt.


§ 2


Beschränkung des Gemeingebrauchs

  1.        Das Erholungsgelände darf in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht benutzt werden. Ausgenommen sind die Mitglieder des Anglervereins sowie die Bediensteten des Kioskes.

  1.        Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der durch Verkehrszeichen für die entsprechende Benutzung freigegebenen Flächen ist verboten; generell verboten ist das Aufstellen von Wohnwägen.

  1.        Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Eigentum und Besitz zum Schutze der Erholungssuchenden ist verboten:

    1. Das Entzünden offener Feuer sowie das Grillen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

    1. Die Benutzung gefährlicher, unhygienischer und Ekel erregender Stoffe und Gegenstände.

    1.        Das Zelten und Nächtigen, das Errichten von Spiel- und Sportanlagen sowie anderer fester Einrichtungen ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde.

    1.        Die Belästigung anderer Besucher durch Lärmentwicklung, insbesondere durch den Betrieb von Radiogeräten und sonstigen Ton und Bildempfangs- und Wiedergabegeräten, Musik und Lauterzeugungsinstrumenten

    1.        Das Spielen mit harten Bällen und sonstigen harten Wurfgegenständen, soweit andere Erholungssuchende dadurch beeinträchtigt werden.

    1.        Die Verunreinigung, Beschädigung oder sonstige Veränderung der Grünanlagen und sonstigen Einrichtungen. Insbesondere verboten ist das Verrichten der Notdurft außerhalb der WC-Anlagen sowie Verunreinigungen durch weggeworfenen oder liegen gelassenen Abfall.

    1. Der Aufenthalt auf dem Gelände und das Schwimmen ohne Badebekleidung (Nacktbaden). 

    1. Das Befahren der Wasserfläche mit Booten und anderen Fahrzeugen, insbesondere Surfbrettern, Pump-Foiling-Boards und Wakeboards. Ausgenommen ist die Benutzung von kleinen, nicht motorisierten Kunststoff- oder Gummibooten sowie das Befahren mit Stand-Up-Paddle-Boards

    1. Die Körperreinigung mit Reinigungsmittel sowie das Reinigen oder Waschen von Gegenständen mit und ohne Reinigungsmittel.

    1. Das Benutzen von Stegen als Liegefläche. 

    1. Der Konsum von Cannabis auf dem gesamten Gelände einschließlich des Kiosks. 

  1. Auf Sauberkeit auf dem gesamten Erholungsgelände ist zu achten. Vorgefundene Verunreinigungen des Bades und der Einrichtungen, insbesondere der Kabinen, Umkleideräume und Toiletten, sind umgehend dem/der Kioskpächter/in oder der Gemeinde anzuzeigen.


§ 3


Ausschluss von Benutzungsberechtigung

  1. Von der Benutzung des Erholungsgeländes sind ausgeschlossen:

    1. Personen, durch die eine Gefährdung der Allgemeinheit zu befürchten ist.

    1. Kindern unter 6 Jahren ohne Begleitung von aufsichtsführenden Personen über 16 Jahren.

    1. Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die hilflos sind oder beim Besuch eines Bades einer Aufsicht bedürfen, ohne geeignete Begleitperson.

    1. Personen, die Hunde oder andere Tiere mitführen, mit Ausnahme von Blindenführhunden.

    1. Personen die an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes leiden

    1. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen

  1. Ohne Erlaubnis der Gemeinde ist es nicht gestattet, innerhalb des Erholungsgeländes Druckschriften zu verteilen, Waren feilzubieten oder gewerbliche Leistungen anzubieten oder auszuführen.

§ 4


Vorzeitige Beendigung der Benutzungsberechtigung

Bei sittenwidrigem Verhalten oder bei wiederholter Nichtbeachtung der Gebote und Verbote dieser Satzung kann der Badegast von den weisungsberechtigten Personen aus dem Erholungsgelände verwiesen werden.

Weisungsberechtigt sind Beamte und Tarifbeschäftigte der Gemeinde sowie der/die Pächter/in und deren Personal sowie von der Gemeinde eingesetztes sonstiges Personal, z. B. Sicherheitsdienste. 

§ 5


Ausnahmen und Befreiungen



  1.        § 2 Abs. 1, 2, 3c, 3d und 3h gilt nicht für Angehörige der Polizei und sonstiger Rettungsdienste, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. § 2 Abs.2 gilt ferner nicht für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, für Einrichtungen und zulässige Betriebe im Erholungsgebiet.

  1. Die Gemeinde Pettendorf kann in begründeten Ausnahmefällen von den Verboten der §§ 2 und 3 Befreiungen und Erlaubnisse widerruflich und unter Bedingungen und Auflagen erteilen. Die Befreiung bzw. Erlaubnis wird nur schriftlich gegeben und ist auf Verlangen den weisungsberechtigten Personen (§ 4 Satz 2) vorzuzeigen.

§ 6


Aufsichtsregelung

Anordnungen des von der Gemeinde eingesetzten Aufsichtspersonals zur Einhaltung der in §§ 2 und 3 festgelegten Regelungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Personen, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften dieser Verordnung verstoßen, können durch das Aufsichtspersonal vom Erholungsgelände verwiesen werden.

§ 7


Haftungsausschluss

Die Benutzung des Erholungsgeländes erfolgt zu jeder Jahreszeit auf eigene Gefahr. Für Schäden aller Art haftet die Gemeinde Pettendorf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

§ 8


Erfüllungspflicht

  1. Wer durch Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

  1. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann die Gemeinde Pettendorf diesen Zustand nach einer Androhung und dem fruchtlosen Ablauf der dadurch gesetzten Frist an seiner Stelle und auf seine Kosten beseitigen. Einer vorherigen Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht sofort erreichbar ist oder wenn Gefahr im Verzug besteht oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im dringenden Interesse der Öffentlichkeit geboten ist.

§ 9


Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen die Gebote und Verbote des § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Bst. a bis k und § 3 Abs. 1 Bst. a bis f dieser Satzung werden gem. Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der GO als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße bis 500.- € geahndet.

§ 10


Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.08.2003 außer Kraft.

Pettendorf, den 04.04.2024 


Eduard Obermeier
Erster Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg merkt kritisch an, dass die aus ihrer Sicht vorliegende Überregulierung einzelner Sachverhalte über das Ziel hinausgeht. So sei es nicht notwendig eine ausdrückliche Regelung zum Nacktbadeverbot auszusprechen, da hier bereits Vorschriften des Strafgesetzbuches vorhanden sind, die eine Ahndung ermöglichen. Ebenso sei die Regelung zum Cannabisverbot möglicherweise einer restriktiven, konservativen politischen Sichtweise geschuldet. 

Bürgermeister Obermeier erwidert, dass das Untersagen des Konsums von Cannabis auf dem Gelände primär dem Kinder- und Jugendschutz gelte. Auch der Bundesgesetzgeber sieht für Sportstätten, hierzu zählen grundsätzlich auch Freibäder und ähnliche Einrichtungen, ausdrücklich ein Cannabisverbot vor. Des Weiteren erlaube es die Bayerische Gemeindeordnung, das Kommunen Regelungen zum Gemeingebrauch ihrer öffentlichen Einrichtungen treffen, soweit diese nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen. 
Im Zusammenhang mit dem Nacktbaden gebe es u. a. regelmäßig Beschwerden bei der Gemeinde. Unabhängig davon sei auch ein Verbot des Nacktbadens möglich, da es hier um eine gemeindliche öffentliche Einrichtung ginge. Gemeinderat Bink merkt an, dass es bei der restriktiven Regelung zum Cannabiskonsum nicht um großpolitische Sichtweisen geht, sondern um eine sinnvolle Regelung, die verhindern soll, dass am Schwetzendorfer Weiher im unmittelbaren Umfeld von Kindern und Jugendlichen Cannabis konsumiert werde. Ebenso sei das Verbot von Nacktbaden notwendig, da sich eine nicht unerhebliche Zahl von Gästen an diesem Verhalten stört. Einigkeit besteht im Gremium das Hereinspringen von Stegen und Ponton nicht zu verbieten. Auf Anregung von Gemeinderat Amann wird noch kurz über die Möglichkeit diskutiert, das Eisbaden zu regulieren bzw. zu verbieten. Bürgermeister Obermeier erläutert zum allgemeinen Verständnis, dass es dabei primär um die Problematik gehe, dass Eisflächen zur Badenutzung „geöffnet“ werden und dadurch eine Gefahr für Schlittschuhfahrer entstehen könnte. Hierzu ist jedoch keine Regelung in der Nutzungssatzung vorzusehen, da der Schwetzendorfer Weiher im Winter nicht offiziell in Betrieb ist und sowohl das Schlittschuhlaufen als auch das Eisbaden auf eigene Gefahr stattfindet. Es sei nicht vertretbar ein zusätzliches Haftungsrisiko für die Gemeinde über die Nutzungssatzung herzustellen, da die Gemeinde ansonsten weitergehende Verpflichtungen einginge, u. a. die Prüfung der Eisdichte etc. 
Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier über die Satzung abstimmen. 

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 23 u. 24 der Gemeindeordnung –GO- die Satzung zur Regelung der Benutzung des Erholungsgeländes „Bergwerksee in der heute vorgestellten Fassung vom 04.04.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Kindergarten St. Margareta; Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 wurde der Gemeinde zur Ansicht vorgelegt.

Sie wurden stichpunktartig vom Ersten Bürgermeister geprüft, es gab keinen Anlass für Beanstandungen.

Nachdem der ursprüngliche HH-Entwurf vom März 2023 aufgrund der Baumaßnahme und der festgelegten Absicht, im September wieder mit 3 Gruppen zu starten, nicht mehr aussagekräftig war, wird Bezug genommen auf die überarbeitete Version, die in der KiGa-Ausschusssitzung vom 16.05.2023 und in der Gemeinderatssitzung vom 1.6.2023 als Anlage beigefügt war. Der damalige Ansatz war dem geschuldet, dass frühzeitig Personal akquiriert werden musste, um den Stellenplan und das Angebot ab September zu erfüllen.

Auch war klar, dass nicht sofort mit einer vollständigen Auslastung gerechnet werden konnte. Zudem wurde gehofft, die Defizite würden sich reell verringern. 

Das Ergebnis zeigt, dass die Ansätze korrekt waren und die Hoffnungen nicht erfüllt wurden. Der Großteil des Defizits entsteht aus den Personalkosten, die im Gegenzug nicht ganzjährig mit den Kinderzahlen und den damit verbundenen Einnahmen einher gehen. Die staatlichen und kommunalen Zuschüsse zum Basiswert fielen demnach um ca. 33.000 € geringer aus als veranschlagt. Die Zinsausgaben waren hoch, was an den notwenigen Kassenkrediten lag, die 2023 auch von der Gemeinde nicht vermieden werden konnten.

Die Ausgaben insgesamt wurden aber im Vergleich zum Ansatz unterschritten. 

Im Bereich der Instandhaltung wurden die Ansätze unterschritten, es lief jedoch zeitgleich die Sanierung der altersgemischten Gruppe durch die Gemeinde als alleinigen Kostenträger.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Feststellung der Jahresrechnung 2023 zu. Der Defizitanteil wird im Verhältnis 80 zu 20 (Anteil Stiftung) von der Gemeinde Pettendorf erstattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Kindergarten St. Margareta; Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Ansatz 2024 erwartet insgesamt 90.000 € höhere Einnahmen als 2023. Dies liegt zum einen an den höheren Gebühren der Elternbeiträge, zum anderen an den höheren Einnahmen beim Basiswert aufgrund der besseren Auslastung (+83.000 €). 

Allerdings werden deutlich erhöhte Lohnkosten erwartet, die im Ansatz aber weit über die üblichen ca. 11% hinaus angesetzt wurden. Personalmehrung aufgrund des notwendigen Stellenschlüssels ist die andere Erklärung.

Weitere Kostensteigerungen sind im Bereich Instandhaltung angesetzt. Diese sind nach Kenntnis der Gemeinde auch durch die Erneuerung der Leuchten zu begründen, die bereits umgesetzt wurde. Insgesamt ist hier ein Nachholbedarf vorhanden.  

Trotzdem muss versucht werden, die Entwicklung des Defizites zukünftig wieder deutlich zu reduzieren, da die derzeitige Entwicklung der Kosten im Kita-Bereich die Leistungsfähigkeit der Kommunen auf Dauer überfordert.


In der Diskussion im Kindergartenausschuss wird von der Geschäftsführung erläutert, dass die Ansätze - auch aus dem Ergebnis von 2023 folgernd - eher nahe am Worst-Case-Szenario angelegt wurden. 
Es werden fürs Kindergartenjahr 2024-2025 voraussichtlich 22 Plätze frei, in der Anmeldeliste wurden 16 Kinder in der ersten Prioritätsstufe angemeldet, sodass mit einer guten Auslastung gerechnet werden kann.
Voraussetzung für die Bereitstellung der Plätze ist wie immer die ausreichende personelle Besetzung. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Defizitfeststellung zu. Das Defizit von 92.950 € wird nach Abschluss einer neuen Trägervereinbarung und deren Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden im Verhältnis 90 % Gemeinde und 10 % Pfarrei erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Datenschutz; 3. Änderung der Zweckvereinbarung und 2. Änderung der Kostenvereinbarung für die "Gemeinsame Datenschutzbeauftragte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Laufe des Unterschriftenprozesses zur 2. Änderung hat sich ein neuerlicher Anpassungsbedarf bei der Zweckvereinbarung ergeben, der nun eine 3. Änderung erfordert. 

Daher wird dem Gemeinderat der Entwurf der 3. Änderung der Zweckvereinbarung Gemeinsame Datenschutzbeauftragte, sowie die 2. Änderung der Kostenvereinbarung zur Entscheidung vorgelegt.  
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:

  • Bei der Zweckvereinbarung wird lediglich die Regelung zur Umsatzsteuerpflicht geändert. (Kein fester Termin mehr)
  • Bei der Kostenvereinbarung entfällt für die Städte, Märkte, Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaften sowie dem Landkreis die feste prozentuale Kostenaufteilung. 
Diese erfolgt ab 1.1.24 anhand der Kosten- und Leistungsrechnung des Landratsamtes. Für die Zweckverbände ändert sich nichts.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 3. Änderung der Zweckvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2023 und der 2. Änderung der Kostenvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2024 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des nicht ausgebauten, öffentlichen Feld- und Waldweges "Der Dannerweg" (Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bei einer Überprüfung der gemeindlichen Liegenschaften wurde festgestellt, dass der Feld- und Waldweg „Der Dannerweg“, Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting, in der Flur nicht mehr vorhanden ist. Dieser Weg ist als nicht ausgebauter, öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und wird im Bestandsverzeichnis der Gemeinde unter der lfd. Nr. 101 geführt. Auch Anlieger haben keine Erinnerung an der Existenz dieses Weges.

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist eine Straße (Weg) dann einzuziehen, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Die Einziehung – auch Entwidmung genannt- ist das Gegenstück zur Widmung. Mit der Einziehung entfallen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Durch sie verliert eine Straße (Weg) ihre Eigenschaft als öffentliche Straße (Weg). 

In vorliegendem Fall hat der öffentliche Feld- und Waldweg für den Gesamtbereich jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder ist über anderweitige Zufahrten gesichert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderat Fleischmann frägt an, inwieweit sichergestellt werde, dass die betroffenen Anlieger auch informiert würden. Dies erfolge u.a. über die Bekanntmachung. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass der nicht ausgebaute, öffentliche Feld- und Waldweg „Der Dannerweg“, Fl.Nr. 624, Gemarkung Kneiting, in der Flur tatsächlich nicht mehr vorhanden ist und daher jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Er ist demzufolge nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren nach dem BayStrWG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 04.04.2024 ö 8

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:

E-Ladesäule Schloßstraße
Die defekte E-Ladesäule in der Schloßstraße (Standort bei Autohaus Achhammer/Parkplatz Ärztehaus) ist seit 04.04.2024 durch eine neue Ladestation ersetzt worden. Die neue Säule wird direkt durch MER Deutschland betrieben. Das E-Carsharing der KERL bzw. GFN Regensburg ist ab sofort wieder nutzbar. 

Dorferneuerung Kneiting – BA III
Bürgermeister Obermeier informiert, dass zur Fortsetzung der Dorferneuerung Kneiting, BA III, Planung Keltenstraße, noch keine abschließenden Daten seitens des Planers vorliegen. Vorgesehen ist eine Übermittlung des Entwurfs im April. Dieser müsste dann von der Gemeinde behandelt und freigegeben werden. 

Dorferneuerung Pettendorf
Die Dorferneuerung Pettendorf vom Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz noch nicht genehmigt worden, da die hausinterne Beteiligung noch nicht abgeschlossen wurde. 

Heimat-Info-App
Bürgermeister Obermeier erinnert alle anwesenden Gemeinderäte nachmals an die Schulungsveranstaltung zur Heimat-Info-App am Donnerstag, den 11.04.2024 um 19 Uhr beim Mayerwirt. 

Büchereikuratoriumssitzung am 11.04.2024
Im Rahmen des Büchereikuratoriums wurde der Jahresbericht 2023 vorgestellt. Die Bücherei erfreute sich auch im Jahr 2023 weder einer zunehmenden Nachfrage. Für 2024 werden für Medienneuanschaffungen 9.150 € aufgewendet. Die Bücherei feiert im am 12.07.2024 ihr 35-jähriges Jubiläum. Der langjährige Büchereileiter Reinhold Demleitner wird mit Wirkung ab 01.08.2024 auf eigenen Wunsch von dem neu gewählten, dreiköpfigen Leitungsteam (Sabine Heider, Doris Herold und Alexandra Frauenholz) abgelöst. Gemeinderat Achhammer bedankt im Anschluss an die Bekanntgabe im Namen des Büchereikuratoriums für die geleistete Unterstützung durch die Gemeinde Pettendorf. 

Rama-Dama 2024
Das Rama-Dama findet am Samstag, den 13.04.2024 statt. 

Anfrage des Bund Naturschutzes
Bürgermeister Obermeier informiert zur Anfrage des Bund Naturschutzes im Bereich des Abfangbeckens in Reifenthal für Gelbbauchunken mittels Holzstapel Rückzugsplätze zu schaffen. Die Zulässigkeit wird derzeit von den zuständigen Fachbörden geprüft, da die Errichtung der Rückzugszone in diesem Bereich wasserrechtliche Belange betrifft. 

Dorfhaus Kneiting - Abflussstörungen im Kanalbereich 
Bürgermeister Obermeier informiert, dass die Abflussstörungen im Kanalbereich des Dorfhauses Kneiting auf einen Durchschuss der Kanalleitung beim Verlegen von Gas- und Glasfaserleitungen zurückzuführen ist. Da sich die Schadstelle an einer schlecht erreichbaren Stelle befindet, wird eine Reparatur im Inlinerverfahren geprüft. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Nutzung der Parkplätze in Mariaort
Gemeinderat Amann moniert, dass am Ostersonntag auf dem öffentlichen Parkplatz im Bereich Mariaort (Insel) drei Wohnmobile aufgebaut wurden, die sich augenscheinlich im Campingbetrieb befanden. Da der Parkplatz kein Campingplatz ist, sollte ggf. durch eine geeignete Beschilderung dafür gesorgt werden, dass ein solches Verhalten unterbunden wird. Der Parkplatz soll dem Parken, nicht dem Campen dienen. 

Neue Kletterseile in der Schulturnhalle
Gemeinderat Grundei informiert, dass in der Schulturnhalle zwei neu Kletterseile 
beschafft wurden, an deren Enden der sonst übliche Abschluss mit Lederkappen fehlt. Wenngleich die Anfrage dem Schulverband Pettendorf-Pielenhofen gilt, bittet Gemeinderat Grundei dies vorsorglich durch die Verwaltung oder den Hausmeister zu prüfen. 

Erneuerung der Beleuchtung im Dorfhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl ruft in Erinnerung, dass für das Dorfhaus Kneiting knapp 10.000 € für die Erneuerung der Beleuchtung (Umstellung auf LED) bereitgestellt wurden. Es wäre zielführend, wenn diese Maßnahme noch vor der Europawahl umgesetzt wird. 

Lichtpunktübung Dorfhaus Kneiting 
Gemeinderat Weigl informiert, dass am Montag, den 08.04.2024 eine Lichtpunktübung im Dorfhaus Kneiting stattfindet. Dabei erfolgt ein Einsatztest der Stromgeneratoren. Es sind ca. 60 Feuerleute im Einsatz. 

Datenstand vom 12.04.2024 16:25 Uhr