Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 20:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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04.07.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier fragt nach ob Einwände bestehen. Aus dem Gemeinderat werden keine Einwände vorgetragen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Kommunales Haushaltsrecht; Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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04.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Baugebiet "Zur Alten Mühle I" in Kneiting; Anordnung des Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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04.07.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Zur Alten Mühle I“ in Kneiting wurde in der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 als Satzung beschlossen. Um die Parzellierung gemäß dem Bebauungsplan zu realisieren, soll ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Da die Gemeinde nicht die personellen und fachlichen Ressourcen für dieses Verfahren hat, soll die Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg übertragen (ADBV) werden. Nach Übertragung und Festlegung der Umfanggrenze wird dies den betroffenen Grundstückseigentümern mitgeteilt.
Ausgangslage
Für das Baugebiet „Zur Alten Mühle I“ in Kneiting war spätestens seit Ende 2012 die Anwendung der Baulandumlegung vorgesehen, da der Zuschnitt der vorhandenen Grundstücke der künftigen Nutzung entgegenstehen, eine gütliche Einigung der Eigentümer schwierig ist und zudem der Ankauf der Gesamtfläche durch die Gemeinde Pettendorf oder einen Bauträger nicht möglich ist. Dies wurde den betroffenen Grundstückseigentümern erstmals im Jahr 2013 mitgeteilt.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg bzw. das damalige Vermessungsamt waren seit dieser Zeit eng in den Prozess eingebunden.
Auf den Sachverhalt der Sitzung vom 08.11.2012 zum Umlegungsverfahren wird verwiesen. Zur Parzellierung des Baugebietes „Zur Alten Mühle I" in Kneiting sollte daher das Umlegungsverfahren angeordnet werden, konkret in der Sitzung am 06.02.2020. Damals fand am 5.2.2020 ein Besprechungstermin mit dem stellvertretenden Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Herrn Dr. Scheugenpflug, statt. Beim Arbeitsgespräch wurde insbesondere das Umlegungsgebiet erörtert. Herrn Dr. Scheugenpflug ist bekannt, dass die Eigentümer der im Bebauungsplan liegenden Fl. Nr. 123 und Teilfläche der Fl. Nr. 85, jeweils Gem. Kneiting, nicht an der Umlegung teilnehmen wollen. Um den Eigentümern die Vorteile des Umlegungsverfahrens nochmals zu erläutern, war damals vorgesehen worden, nochmals Gespräche mit den Eigentümern zu führen und dadurch deren Teilnahmebereitschaft zu erreichen. Hierzu ist festzustellen, dass nach Abwägung durch die Eigentümer klargestellt wurde, dass keine Zustimmung zum Umlegungsverfahren erfolgt.
Da gemäß § 52 Abs. 2 BauGB einzelne Grundstücke, die die Durchführung der Umlegung erschweren aus der Umlegung ganz oder teilweise herausgenommen werden können, ist die Anordnung des Umlegungsverfahrens dennoch zulässig.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und Gemeinderat Weigl weist darauf hin, dass er persönlich beteiligt ist. Nach Feststellung der persönlichen Beteiligung durch Beschluss erörtert Bürgermeister Obermeier den Sachverhalt. Er weist nochmals darauf hin, dass zwei Grundstückseigentümer nicht am Umlegungsverfahren teilnehmen, dies jedoch kein Ausschlussgrund für das Verfahren an sich darstellt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Ausschlussbeschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Gemeinderat Weigl wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von der weiteren Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.
11 : 0 Stimmen
1. Der Gemeinderat ordnet für das Gebiet des Bebauungsplanes „Zur Alten Mühle I“ die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) an.
2. Der Gemeinderat überträgt die Befugnis zur Durchführung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, Franziskanerplatz 10, 93059 Regensburg.
3. Der Erste Bürgermeister Eduard Obermeier wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg eine Vereinbarung über die Einzelheiten der Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung, der Mitwirkungsrechte der Gemeinde sowie der Verfahrens- und Sachkosten der Umlegung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Weigl ist wegen persönlicher Beteiligung von der weiteren Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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4. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf)
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7. Gemeinderat
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04.07.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters:
Kinderhaus Kneiting – Förderung Schlußrate
Für das Kinderhaus Kneiting wurde eine Restförderung in Höhe von 165.000 € von der Regierung der Oberpfalz geleistet.
Goldsiegel für die Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf
Die Gemeindebücherei St. Margaretha Pettendorf erfüllt 15 von 15 Mindestanforderungen und darf aus diesem Grund das Büchereisiegel 2024/2025 in Gold mit einer Gültigkeit von zwei Jahren führen.
VHS-Angebote
Die VHS Regensburger Land bietet Außenstelle Pettendorf bietet im Herbst/Wintersemester 2024/2025 eine Vielzahl von Kursen im Dorfhaus Kneiting an. Die Angebote werden zum nächst möglichen Zeitpunkt im Mitteilungsblatt und auf der Homepage bekanntgegeben.
Kindergarten St. Margaretha
Im Kindergarten St. Margareta lässt die aktuelle Personalsituation keinen dreigruppigen Betrieb zu, so dass 2024/2025 Kinder aus Umlandgemeinden nicht mehr aufgenommen werden können. Die Kinder aus der Gemeinde Pettendorf werden vollumfänglich betreut.
Externer Winterdienst
Die Durchführung des Winterdienstes durch einen externen Dienstleister wurde seitens des Auftragnehmers gekündigt. Die Gemeinde Pettendorf ist bestrebt, die Dienstleistung zeitnah von einem neuen Vertragspartner ausführen zu lassen.
Anfragen aus dem Gemeinderat:
Beschädigte Robinie
Auf Rückfrage von Gemeinderat Dotzler wird bestätigt, dass die Beschädigung der landschaftsprägenden Robinie im Bereich „Verlängerung Bürgermeister Eichhammer-Straße“ – Richtung „Hangerkapelle“ den zuständigen Behörden gemeldet wurde. Die Robinie befindet sich auf Privatgrund. Diese wurde unsensibel unsachgemäß beschädigt. Allerdings waren im Stammbereich bereits deutliche Schäden vorhanden. Sie wurde fachgerecht nachgeschnitten, laut Kreisfachberater ist der weitere Bestand gewährleistet. Der abgerissene Stamm bleibt liegen und dient als Biotop. In diesem Zusammenhang wurde von der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass die Wegebreite von über 8 m grundsätzlich auch ökologische Maßnahmen ermöglichen könnte.
Sachstand Dorferneuerung Pettendorf
Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass aufgrund des laufenden Widerspruchsverfahrens gegen die Anordnung der Dorferneuerung Pettendorf alle weiteren Verfahrensschritte, somit auch die Vorstandswahl, die für Dienstag, den 16.07.2024 vorgesehen war, zunächst nicht stattfinden können.
Amselbergweg
Auf Rückfrage von Gemeinderat Fleischmann wird von Bürgermeister Obermeier informiert, dass bezüglich der Maßnahme Amselbergweg der grundbuchamtliche Vollzug noch nicht abgeschlossen ist. Voraussichtlich bis zum 4. Quartal 2024 sind alle notwendigen Vorgänge abgeschlossen.
Unkrautbewuchs Weg zur Obstbaumwiese im BG „Auf der Höhe“
Gemeinderat Manz weist darauf hin, dass der Weg zur Obstbaumwiese im BG „Auf der Höhe“ mit Unkraut überwuchert ist. Bürgermeister Obermeier sichert die Pflege durch den Bauhof zu.
Feuerwehrübung Kinderhaus Kneiting
Gemeinderat Weigl bedankt sich bei den beteiligten Feuerwehren, die an der Übung im Kinderhaus Kneiting teilgenommen haben. Die simulierten Gefahrensituationen ermöglichten eine Optimierung der Rettungsstrategie für das Kinderhaus. Er appelliert in diesem Zusammenhang an die Gemeinde, dass das geltende Parkverbot im Bereich der Feuerzufahrt intensiver kontrolliert werden muss. Ein besonderer Dank geht auch an die REWAG, die ihre Wasserleitung („Blaue Leitung“) für die Feuerwehrübung zur Verfügung stellte. In diesem Zusammenhang weist Gemeinderat Weigl jedoch auf die fehlende Beschilderung der Hydranten hin. Diese liegt in der Zuständigkeit der REWAG.
Datenstand vom 28.08.2024 11:36 Uhr