Datum: 30.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindebereich
Gremium: Straßen- und Umweltausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Weinbergstraße, Pettendorf;
Schäden an der Pflasterrinne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Straßen- und Umweltausschuss
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30.07.2024
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ö
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beratend
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1 |
Sachverhalt
Die Pflasterrinne im östlichen Teil der Weinbergstraße wurde anteilig bereits in früheren Jahren mittels Granitzweizeiler erneuert. Auch der weitere Verlauf zeigt deutliche Schäden. Einzelne Rinnensteine sind gebrochen und führen durch den Versatz ggf. zur Unfallgefahr. Beraten werden soll über die längerstreckige Reparatur über eine Länge von circa 68 m. Dies würde im bereits bestehenden Ausbaustandard Kosten von ca. 25.000 € verursachen. Dieses ist 2024 aufgrund der schon ausgeschöpften HH-Stelle nicht mehr möglich und würde zu Überschreitungen führen.
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2. Ärztehaus Pettendorf;
Parkplatzsituation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Straßen- und Umweltausschuss
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30.07.2024
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ö
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beratend
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2 |
Sachverhalt
Von den beiden Arztpraxen wurden Unterschriftenlisten überreicht (77 von der Zahnarztpraxis, 264 von der Hausarztpraxis), verbunden mit einem Antragsschreiben, in welchem die Gemeinde gebeten wird, zusätzliche Parkplätze für die Kunden der Arztpraxen zur Verfügung zu stellen.
Für das Gebäude sind laut genehmigten Bauantrag 21 Stellplätze erforderlich. Diese hat die Gemeinde geschaffen. Vier Stellplätze sind neben der E-Tankstelle situiert, die restlichen auf dem Areal des Ärztehauses. Vertraglich sind beiden Praxen genaue Stellplätze zugewiesen, der Rest ist für den Besucherverkehr vorgesehen.
Vor einer Entscheidungsfindung soll geprüft werden, wie viele Parkplätze ganztägig vom Personal belegt werden. Klargestellt wird vom Ausschuss, dass die vorhandenen Parkplätze im Vergleich anderer Arztpraxen großzügig erscheinen. Auch sei es den Mitarbeitern zuzumuten, Parkplätze an anderer Stelle zu nutzen. Weiter wird festgestellt, dass im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet (Fl.Nr. 78/10) öffentliche Parkplätze bestehen, diese jedoch zum Teil dauerhaft anderweitig belegt sind. Hier wie auch im Bereich des Ärztehauses wäre eine beschränkte zweistündige Höchstparkdauer (wie im Bereich Rathaus und Dorfhaus geregelt) denkbar.
Die Fläche beim Buswartehäuschen wäre die Einzige, die zur Verfügung stünde. Sie müsste mit einigen Kosten ertüchtigt werden. Zusätzlich wird die Fläche regelmäßig für die Grüngutanlieferung benötigt.
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3. Bürgermeister-Eichhammer-Straße, Pettendorf;
Besichtigung Weg zur Hangerkapelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Straßen- und Umweltausschuss
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30.07.2024
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ö
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beratend
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3 |
Sachverhalt
Besichtigt wird hier der in Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft Pettendorf verbesserte Feldweg, der in Fortführung der Bürgermeister-Eichhammer-Straße zur Hangerkapelle führt.
Am Ortseinfahrtsbereich muss die Neigung Richtung Norden nachgebessert werden, da das Wasser hier nicht abfließen kann. Seit der Verbesserung des Weges wird ferner von den Anliegern beobachtet, dass die Nutzung des Weges nunmehr über den landwirtschaftlichen Verkehr hinausgeht. So würden zum Beispiel Lieferdienste die neue Strecke nutzen. Der Verkehr hätte dadurch erheblich zugenommen.
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4. Am Ehrenhof, Eichenbrunn;
Erneute Ausspülungen nach Starkregen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Straßen- und Umweltausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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3. Straßen- und Umweltausschuss
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30.07.2024
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ö
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beratend
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4 |
Sachverhalt
Es handelt sich hier um eine Gemeindeverbindungsstraße, d. h. die Baulast liegt bei der Gemeinde.
Die Ausführung als Schotterstraße führt aufgrund der Hanglage regelmäßig zu Instandhaltungsmaßnahmen. Eine Asphaltierung ist bislang regelmäßig an der Kostenbeteiligung der Anlieger gescheitert. Im Vorfeld wurden im südlichen Bereich kleine Regenrückhaltebecken angelegt, um den Wasserfluss frühzeitig zu vermindern. Durch Aufwuchs oder auch Winterdienstarbeiten, wird die Abflussrichtung immer wieder aufgehoben. Das letzte Starkregenereignis hat zwischen den anliegenden Grundstücken zu erheblichen Ausschwemmungen geführt, auch Richtung Norden wurden starke Schotterausschwemmungen festgestellt.
Der finanzielle und personelle Aufwand für diese wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten summiert sich über die Jahre erheblich, aufgrund von Gleichbehandlungsgrundsätzen ist aber bei einer Asphaltierung eine
50-prozentige Kostenbeteiligung der Anlieger erforderlich.
Datenstand vom 03.09.2024 10:05 Uhr