Datum: 24.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Aufstellen von 19 Stahlcontainern (Lagercontainer) mit befestigtem Vorplatz auf Fl.Nr. 865, Gemarkung Kneiting (Greifenbergstraße, Mariaort)
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2 |
Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 261/16, Gemarkung Kneiting, Parzelle in der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
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3 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2020 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohneinheiten, Garage und Stellplätze auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
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4 |
Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1051/2, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)
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1. Aufstellen von 19 Stahlcontainern (Lagercontainer) mit befestigtem Vorplatz auf Fl.Nr. 865, Gemarkung Kneiting (Greifenbergstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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24.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Es wird geplant, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze – mit einem Grenzabstand von ca. 3,00 m – 19 Stahlcontainer (Einzelmaß 2,438 x 6,058 m aufzustellen. Die in Anspruch genommene Gesamtfläche, die zu Aufstellungs- und Zufahrtszwecken genutzt werden soll, beträgt 1.164 m², bei einer Länge von 55,0 m. Die Container dienen der gewerblichen Unterbringung von Sachen und Geräten.
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.02.2023 mit einem Antrag zur Aufstellung von 12 Stahlcontainern und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Der Antrag wurde jedoch nach Verhandlungen mit dem Landratsamt wieder zurückgenommen. Nach erneuten Besprechungen mit den zuständigen Stellen am Landratsamt ging nun der erneute Antrag vom 10.09.2024 ein.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Greifenbergstraße“ und den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 866, Gemarkung Kneiting, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 261/16, Gemarkung Kneiting, Parzelle in der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kneiting-Nord" (Alte Straße, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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24.10.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Bereits auf formlose Anfrage vom 14.02.2019 eines beauftragten Planers wurde von Seiten des Bauamtes festgestellt, dass durch die geplante Wohnraumerweiterung durch Anbau eine Genehmigungspflicht entsteht. Dies wurde dem Bauherrn mit Schreiben vom 19.02.2019 mitgeteilt, weitere Anträge gingen nicht ein.
Beim Verkauf des Anwesens im Jahr 2024 wurde nun festgestellt, dass für den tatsächlich ausgeführten Anbau keine Baugenehmigung vorliegt, dies wird nun nachgeholt. Es wurde ein Anbau eines Wintergartens in den Ausmaßen von 8,69 x 5,03 m mit Unterkellerung errichtet. In der ursprünglichen Genehmigung war hier ein nicht unterkellerter Carport vorgesehen.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Baugrenzen des o.g. Bebauungsplans, die GRZ/GFZ werden durch das Vorhaben nicht überschritten. Im Erstantrag wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Gebäudegröße, Dachneigung und Dachform erteilt. Diese Befreiungen wären auch hier analog zu erteilen.
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Alte Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus. Der Carport befindet sich jetzt auf der Westseite des Gebäudes.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer erneuten Befreiung (Gebäudegröße, Dachform und Dachneigung) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S43-2017-2020 vom 15.03.2018 zum Neubau von 4 Wohneinheiten, Garage und Stellplätze auf Fl.Nr. 51, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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24.10.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich erstmalig in seiner Sitzung vom 14.12.2017 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser einstimmig sein Einvernehmen, auf den Sachverhalt, insbesondere zur Fortsetzung des Gehweges an der Schloßstraße, wird Bezug genommen. Das Landratsamt Regensburg erteilte den im Betreff genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Die Vorhaben sind nach den beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen Lageplan zu situieren.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
Die Gebäude sind gemäß den Roteintragungen im Plan zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Ferner wurden folgende Hinweise gegeben:
- Die endgültige Planung ist vor Einreichung des Bauantrages mit dem Landratsamt Regensburg abzustimmen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften im abschließenden Baugenehmigungsverfahren erneut eingeholt werden sollen.
- Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 235, Gemarkung Pettendorf, Hühner in mobilen Ställen gehalten werden. Emissionen (z.B. Lärm, insbesondere Hahnenschrei, Geruch oder Staub), die von den Ställen ausgehen, sind bei einem ordnungsgemäßen Betrieb der Ställe von den zukünftigen Bewohnern der beantragten Wohnhäuser zu dulden.
In seiner Sitzung vom 20.10.2022 befasste sich der Bauausschuss zuletzt mit der Verlängerung des o.g. Vorbescheids und erteilte dieser sein Einvernehmen. Mit Schreiben vom 01.10.2024, eingegangen am Landratsamt am 09.10.2024, wird nun form- und fristgerecht erneut die Verlängerung des bis 15.03.2025 datierten Vorbescheids beantragt. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 15.10.2024 wurde die Gemeinde am Verfahren beteiligt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind beide über das bestehende Netz als gesichert zu betrachten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung erneut sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Nebenbestimmungen und Hinweise des Vorbescheides sowie auf die geplante Fortsetzung des Bürgersteigs an der Schloßstraße wird hingewiesen und soll in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1051/2, Gemarkung Pettendorf (Blumenstraße, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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8. Bauausschuss
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24.10.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es ist geplant, auf dem Grundstück ein zusätzliches Einfamilienhaus (ca. 14,00*9,00 m) und einer Doppelgarage (ca. 6,00*6,00 m) zu errichten.
Das Gesamtgrundstück hat eine Fläche von 1.527 m², die überplante Fläche weist eine Grundfläche von rd. 689 m² auf. Die anzuwendende GRZ (WA) beträgt 0,4. Dies entspricht einer max. zu bebauenden Fläche von rd. 276 m², geplant sind derzeit ca. 126 m².
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Blumenstraße“ und eine ausreichend breite Privatzufahrt von ca. 25,00 m Länge erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert. In der Genehmigungsplanung sind ggfs. erforderliche Grunddienstbarkeiten, wie Geh- und Fahrtrecht bzw. Leitungsrechte für Wasser, Abwasser zu berücksichtigen und mit einzureichen.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1051/9, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht erteilt.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme von ca. 13,5 m² auf dem Ausgangsgrundstück, der Fl.Nr. 1051/2, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung ist spätestens im Baugenehmigungsverfahren mit vorzulegen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. Auf die im Sachverhalt genannten und erforderlichen Grunddienstbarkeiten wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 20:10 Uhr