Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung (Tektur - Dachterrasse statt begrüntes Flachdach) auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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12.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Mit Baugenehmigung S-43-2021-1853 vom 04.01.2022 wurde der Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf genehmigt. Am 24.11.2022 wurde eine Tektur zu o.g. Neubau genehmigt. Aus dem dieser Tektur beiliegenden Freiflächenplan ist ersichtlich, dass die südöstliche Dachfläche mit einer Dachbegrünung ausgeführt werden soll. Diese Dachfläche wurde jedoch nicht begrünt, sondern mit einer Dachterrasse bebaut. Hierfür bestand keine Genehmigung. Diese fehlende Genehmigung wird jetzt nachträglich durch eine Tektur beantragt.
Hinweis: Die vom Landratsamt Regensburg angeforderten Antragsunterlagen sind zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht eingegangen. Der TOP wird trotzdem behandelt, da bei unterbliebener Behandlung die Frist (2 Monate) zur gemeindlichen Stellungnahme abläuft (§ 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Zur Tektur vom 12.11.2024:
Es wird beabsichtigt die südöstliche Dachfläche in eine Dachterrasse zu ändern. Die Dachterrasse soll dem Grundriss des darunterliegenden Gebäudeteils (ca. 6,00 m x 11,00 m) entsprechen. Es wird festgestellt, dass die im beiliegenden Freiflächenplan dargestellte Mauer (Schallschutz) noch nicht realisiert wurde. Zudem wurde die ebenfalls dargestellte Böschung noch nicht realisiert, stattdessen wurde an der Grundstücksgrenze (Böschungsfuß) eine Einzäunung vorgenommen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der beantragten Änderung (statt begrünten Flachdachs eine Dachterrasse) sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 5
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2. Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung eines Doppelcarports auf Fl.Nr. 78/1 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 3b Tfl. im Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettendorf" (Auf der Höhe, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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12.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, einen Doppelcarport in den Ausmaßen von 6,50 x 5,40 m mit einer Höhe von 2,70 m zu errichten. Das Vorhaben soll mit einem Gestell aus Aluminium sowie WPC und Aluminiumprofil zur Seitenverkleidung ausgeführt werden. Das Dach wird mit einem Trapezblech isoliert.
Festsetzungen, von denen abgewichen werden soll:
Das Vorhaben überschreitet die festgesetzten Baugrenzen im o.g. Bebauungsplan in geringem Maße. Außerdem wird die gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde vorgegebene Stauraumtiefe von 5,00 m unterschritten. In bisherigen Entscheidungen zu Carports bei einer Stauraumtiefe von 2,00 m wurden Befreiungen erteilt.
Begründung:
Ursprünglich war geplant, an dieser Stelle einen Erweiterungsbau mit Carport umzusetzen, da dieser jedoch nicht ausgeführt wird, erfolgt nun alternativ die Umplanung auf den Doppel-Carport ohne den Anbau. Dieser dient zunächst als überdachter Stellplatz für den Eigentümer als auch für Kunden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Auf der Höhe“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude auf Fl.Nr. 745/1, Gemarkung Kneiting, (Naabstraße, Mariaort)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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10. Bauausschuss
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12.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 21.09.2023 mit einer informellen Anfrage über den Bau eines Einfamilienhauses. Auf die Ausführungen hierzu wird Bezug genommen (siehe Anlage RIS). Das Ausgangsgrundstück Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, wurde zwischenzeitlich geteilt, auf der nördlichen Hälfte (mittlerweile Fl.Nr. 745/1, Gemarkung Kneiting) wird nun eine Bebauung angestrebt.
Zum Bauantrag vom 26.11.2024:
Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus (17,50 x 8,50 m) in E+1 Bauweise mit einem Satteldach (DN 25°) zu errichten. Des Weiteren soll ein Nebengebäude (17,50 x 6,00 m) mit einem Satteldach (DN 25°) als Doppelgarage, Technik- bzw. Lager- und Abstellraum realisiert werden. Das Nebengebäude fungiert zudem als aktiver Schallschutz. Der beantragte Schuppen (9,00 x 3,61 m) am südlichen Ende des Grundstücks wird als Abstellraum für Mülltonnen und Fahrräder genutzt.
Erschließung:
Das Grundstück wäre straßenmäßig über die Ortsstraße „Naabstraße" und über einen Privatweg entlang der östlichen Grundstücksgrenze erschlossen. Den Antragsunterlagen liegt jedoch kein Nachweis über die notarielle Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts auf der Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, bei. Nachdem der Bauausschuss in seiner o.g. Entscheidung vom 21.09.2023 die künftige Zufahrt über die Fl.Nr. 872, Gemarkung Kneiting, abgelehnt hat, ist die straßenmäßige Erschließung als derzeit nicht gesichert zu betrachten.
Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind derzeit auch nicht gesichert. Nach Vorlage der Entwässerungsplanung wird die Gemeinde Pettendorf den erforderlichen Grundstücksanschluss Kanal erstellen. Mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen ist für die Trinkwasserversorgung eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze in der Doppelgarage nachgewiesen, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Zustimmungen liegen vor, eine Beteiligung (Fl.Nr. 746, Kneiting) wurde nicht vollständig durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Für die Sicherung der Zufahrt ist die notarielle Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts sowie der erforderlichen Leitungsrechte auf der Fl.Nr. 745, Gemarkung Kneiting, nachzuweisen.
Für die Erstellung des noch erforderlichen Grundstücksanschlusses Kanal ist ein Entwässerungsplan für das Bauvorhaben der Gemeinde Pettendorf vorzulegen. Der erforderliche Anschluss ist auf Kosten der Antragssteller zu erstellen.
Mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Naab-Donau-Regen ist für die Trinkwasserversorgung eine Sondervereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2025 08:39 Uhr