Datum: 16.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 05.12.2024
2 Bebauungsplan "Schwetzendorf II", 1. Änderung; Vorstellung des Planentwurfs
3 Vollzug der GO; Bürgerantrag nach Art. 18b GO, Wiederaufnahme der Bauleitplanung Reifenthal Nord II
4 Vollzug GO; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anträge und Ergebnisse der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting
5 Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der KiTa-Beiträge (Kindergärten und Krippen)
6 Modernisierungsgesetz Bayern; Vorberatung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Pettendorf
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 05.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 05.12.2024. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder sowie die Zuhörerinnen und Zuhörer. Zum TOP 1 besteht kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.12.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Manz und Pengler sind entschuldigt abwesend.

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2. Bebauungsplan "Schwetzendorf II", 1. Änderung; Vorstellung des Planentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 10.10.2024 die Änderung des o.g. Bebauungsplanes zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben des Erschließungs-/Bauträgers.

Bevor die geänderte Planung in das erforderliche Verfahren gemäß BauGB geht, war vorgesehen, diese dem Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung noch einmal vorzustellen. Leider konnte diesen Termin weder das Planungsbüro noch ein Vertreter des Bauträgers wahrnehmen.

Die Planunterlagen wurden entsprechend aufbereitet, die Änderungen farbig hervorgehoben. Die Unterlagen können im RIS eingesehen werden, zusätzlich wurden sie vorab per Mail dem Gemeinderat zugeleitet.

Zusammenfassend stellen sich die Änderungen wie folgt dar:

1. Planerischer Teil:


Rechtsverbindliche Fassung 13.12.2018:
1. Änderung, Fassung vom 15.01.2025:
Anzahl Parzellen:
5
9
Bauweise (1):
Doppelhaus P. 1+2 (je 1 WE), 
Einzelhaus P.3 (2 WE)
Kettenhäuser P. 1-4 (je 1 WE)
Bauweise (2):
Mehrfamilienhaus mit 5 WE auf P.4
Reihenhaus (1 WE) auf P.5, Reihenhaus (1 WE) auf P.6 u. Mehrfamilienhaus (3 WE) auf P.7
Bauweise (3):
Einzelhaus mit 2 WE auf P. 5
Doppelhaus mit je 1 WE auf P. 8+9
Erschließungsstraße:
---
Verlängerung um ca. 1,50 m in beiden Stichen
Stellplätze:
---
Änderung der Zuordnung zu P.7 neu

---
Doppelhaus P.8 - Stellplätze/CP??

2. Textlicher Teil:


Rechtsverbindliche Fassung 13.12.2018:
1. Änderung, Fassung vom 15.01.2025:
1.3 Anzahl der Wohneinheiten (WE)
Einzelhaus, max. 2 WE
Einzelhaus, max. 1 WE (P.1-4)

Mehrfamilienhaus, max. 5 WE (P.4)
Reihenhaus (1 WE) auf P.5, Reihenhaus (1 WE) auf P.6 u. Mehrfamilienhaus (3 WE) auf P.7
1.5 Flächen für Garagen/Carports u. Stellplätze:
Stauraum von mindestens 5,0 m
Stauraum von mind. 3,0 m
4.1 Dachform, -neigung:
Satteldach 22 – 30°
Satteldach 22 – 35°
4.1 Wandhöhen:
E+1: max. 6,00 m
E+1: max. 6,50 m
4.2 Garagen/Carport (Dachform):
Satteldach, Flachdach
Satteldach (DN 22-35°), 
Pultdach (DN 5-10°) u. Flachdach
4.2 Garagen/Carport (Wandhöhe):
max. 3,00 m
max. 3,00 m;
Flachdach mit Attika, max. 3,30 m
5. Aufschüttungen / Abgrabungen
…… sind bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig
…… sind bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig

Abgrabungen zum Freilegen von Kellergeschossen sind nicht zulässig.
Abgrabungen zum Freilegen von Kellergeschossen sind bis zu einer Fläche von 5,0 m² zulässig.
6. Öffentliche Verkehrsanlagen:
----
Dieser Punkt ist komplett neu, wurde früher über Kaufvertrag geregelt.
7. Einfriedungen (vorher 6.):
Zulässig sind sockellose Einfriedungen bis zu einer von max. 1,20 m.
Bei Einfriedungen (Zäune) sind nur Punktfundamente, sockellose Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig. Zwischen Zaununterkante und Boden ist ein Abstand von 10 cm ab hergestelltem Gelände einzuhalten.
8. Stützwände:
----
Stützwände bis zu einer max. Höhe von 1,50 m sind zulässig.
10. Luft-Wärmepumpen:
----
Dieser Punkt ist komplett neu, aus bisherigen Erfahrungen durchaus sinnvoll.
12. Niederschlags-wasser (vorher 9.):
2. Absatz: … Kombizisternen mit mind. 4 m³ Retentionsraum; auf P.4 mit mind. 7 m³ Retentionsraum
2. Absatz: … Kombizisternen mit mind. 4 m³ Retentionsraum
13.1 Grünordnung – Private Grünflächen (vorher 10.1):
Je angefangene 300 m² Garten-/ Freifläche ist mindestens 1 Baum als Hochstamm zu pflanzen.
Je angefangene 300 m² Garten-/ Freifläche ist mindestens 1 Baum als Hochstamm zu pflanzen, mit Ausnahme der Parzelle 6. 
> Reihenmittelhaus!

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert die Änderung des Planentwurfs vom 15.01.2025. 
Er weist darauf hin, dass sich auch der Bauausschuss vereinzelt mit Änderungen befasst hat. 
Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters ist dem Entwurf vorerst nichts hinzuzufügen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Fachstellen folgt im Rahmen des weiteren Verfahrens, insoweit könnten mögliche weitere formelle und weiter materielle Einwendungen im laufenden Verfahren sachgerecht abgewogen werden.  

Gemeinderätin Muehlenberg beantragt nachfolgende Änderungen in den textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Hierzu besteht zu Nr. 4.2, Garagen/Carport, nachfolgender Ergänzungsvorschlag: 
Aufnahme einer verpflichtenden Dachbegrünung bei Flachdächern. Bei der Nr. 7, Einfriedungen, sollten wie in anderen, neueren Bebauungsplänen keine Einfriedungen mit einem Kunststoffsichtschutz zugelassen werden. Bei Ziffer Nr. 13.5 wurde irrtümlich der Begriff Höhenbäume statt Höhlenbäume verwendet. Dies ist redaktionell anzupassen. Ebenso sollte bei der Festsetzung Nr. 13.5, dritter Spiegelstrich ergänzt werden, dass das insektenfreundliche Licht ausschließlich nach unten leuchtet. Im Gemeinderat besteht konkludent Einverständnis über die Ergänzungen abzustimmen. 

Auf Rückfragen von Gemeinderat Bink wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Müllentsorgung des Planungsgebietes durch den Entsorger durch eine „normale“ Befahrung mit Müllfahrzeugen erfolgen kann. Es müssen nach derzeitigem Sachstand kein extra Ab- bzw. Aufstellflächen, z. B. Müllsammelplätze, festgesetzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die geplanten Änderungen zur Kenntnis. Nachfolgende Änderungen sind in der Planung aufzunehmen: 

Die textlichen Festsetzungen unter Nr. 4.2, Garagen/Carport sind dahingehend zu ergänzen, dass bei Flachdächern eine Dachbegrünung auszuführen ist. 

Die textlichen Festsetzungen unter Nr. 7, Einfriedungen, ist um den Zusatz zu ergänzen, dass keine Sichtschutzzäune aus Kunststoff zulässig sind. 

Die textlichen Festsetzungen unter Nr. 13.5 sind bezüglich des fehlerhaften Begriffs Höhenbäume (richtig: Höhlenbäume) redaktionell anzupassen. Des Weiteren ist Nr. 13.5, Spiegelstrich 3, mit dem Halbsatz „deren Lichtkegel nur nach unten leuchtet“ zu ergänzen. 

Hinsichtlich der Stellplätze zu der Parzelle 8 ist noch eine nachvollziehbare Lösung zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vollzug der GO; Bürgerantrag nach Art. 18b GO, Wiederaufnahme der Bauleitplanung Reifenthal Nord II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Ausgangslage
Mit Schreiben vom 19.09.2024 (Eingang 27.09.2024) wurde ein Bürgerantrag bei der Gemeinde Pettendorf eingereicht, der die „Beschlussfassung über die Fortführung des Bauleitplanverfahrens Reifenthal Nord II auf Basis der angepassten Planungen des Architekturbüros Gebauer und Wittmann-Architekten, Regensburg“ zum Inhalt hat. Zu Grunde gelegt wurde dem ein neuer Planentwurf (siehe Anlage).

Der Bürgerantrag wurde im Oktober von der Verwaltung hinsichtlich seiner formellen und materiellen Zulässigkeit geprüft. Der Antrag ist auf Grundlage des Art. 18b Abs. 1 bis 3 GO geprüft worden: 

Die Verwaltung hat am 18.10.2024 die abschließende Feststellung über die Zulässigkeit getroffen, da alle Kriterien erfüllt sind. 

Da über die Zulässigkeit des Antrages nicht fristkonform innerhalb des regulären Sitzungsturnus des Gemeinderats der Gemeinde Pettendorf vom Gemeinderat entschieden werden konnte, erfolgte die Feststellung des Ergebnisses und die Mitteilung an den Vertretungsberechtigten auf Grund von Art. 37 Abs 3 GO durch den Ersten Bürgermeister. Eine Sondersitzung konnte aus organisatorischen Gründen nicht einberufen werden. Die Antragssteller wurden über die Zulässigkeit am 18.10.2024 formlos in Kenntnis gesetzt. 

Der Gemeinderat wurde nach Art. 37 Abs. 3, Satz 2 GO über das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung unter „Anfragen und Bekanntgaben“ in der Sitzung am 07.11.2024 informiert. Diese Vorgehensweise wurde den Antragstellern zusätzlich schriftlich mitgeteilt. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf hatte mit der ursprünglichen Planung zum Projekt „Reifenthal Nord II“ die Realisierung von Flächen für einen Nahversorger (Lebensmitteleinzelhandel), die Errichtung von seniorengerechten Wohnangeboten, die Errichtung eines Teilstückes der geplanten Umgehungsstraße und der Schaffung von Bauland für Einfamilien- und Doppelhäusern vorgesehen. Auf Grundlage der kontroversen Diskussionen im Vorfeld wurde vom Gemeinderat entschieden, die weitere Umsetzung der Planvorstellungen vom Ergebnis eines Bürgerentscheides abhängig zu machen. Das Ratsbegehren wurde am 22.05.2022 durchgeführt, eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hat sich gegen die Bauleitplanung entschieden. 
Dies hat aber nur eine zeitlich begrenzte Bindungswirkung.

Ein Antrag vom 29.06.2022 der Fraktionen UwB Pettendorf, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zur 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.02.2022 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1266, 1266/2, 1266/3 (T.), 1266/5, 1266/8, 1270 (T.) zur Planung Reifenthal Nord II fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Ein weiterer Antrag der UwB vom 24.1.2023 auf Zurückstellung von weiteren Planungskonzepten für das Planungsgebiet Reifenthal Nord II wurde in der öffentlichen Sitzung vom 2.3.2023 ausführlich diskutiert, der Antrag 1:13 Stimmen abgelehnt.

Bereits hier wurde die Einschätzung des Gemeinderates deutlich: 
Auch besteht innerhalb des Gemeinderates einstimmiger Konsens über die weitere Vorgehensweise, die auch klar die Aussage hat, dass der Entscheidungsprozess zum Seniorenforum erst zu einem Ergebnis geführt wird und erst dann weitere Entscheidungen getroffen werden. Dies wurde wiederholt vom Bürgermeister im Seniorenforum, in den Bürgerversammlungen, im Umweltforum und zuletzt im Workshop der Akteure kommuniziert.
Im Gemeinderat wurde nach mehrfacher Diskussion und der aufwendigen Erarbeitung von möglichen Lösungsansätzen entschieden, für das Seniorenwohnen am Hauptort Pettendorf Möglichkeiten zu realisieren. Gleichzeitig wurden die Überlegungen zur Ansiedlung eines Supermarktes in Reifenthal vorerst zurückgestellt, insbesondere um den Erfolg und den dauerhaften Bestand des PettenDorfladens längerfristig „erproben“ zu können. 

An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich aus Sicht des Bürgermeisters nichts geändert. Die Fläche insgesamt eignet sich auch zukünftig für eine städtebauliche Entwicklung. Dies wurde auch im Rahmen des ursprünglichen Verfahrens mit den Fachbehörden abgeklärt. Sie entspricht auch den Aussagen im Leitbild, städtebauliche Entwicklungen vornehmlich entlang der Achse Pettendorf Reifenthal- Kneiting anzusiedeln.

Grundsätzlich ist also die Entwicklung der Fläche zukünftig weiterhin vorstellbar. 

Eine aktuell notwendige Entwicklung wird derzeit aus folgenden Gründen nicht gesehen:

  • Seniorenwohnen:
Derzeit befindet sich die Gemeinde Pettendorf in Gesprächen mit Grundstückseigentümern in Pettendorf, die ihre Grundstücke u. U. an die Gemeinde Pettendorf veräußern würden und die sich voraussichtlich auch für das „Seniorenwohnen“ nutzen lassen. Dieser Prozess befindet sich in Abklärung mit den Fachstellen und wird jedoch noch längere Zeit beanspruchen, so dass man noch nicht von einer tragfähigen Sicherstellung des Seniorenwohnens in Pettendorf sprechen kann. 
Insbesondere sind nach den vorbereitenden Abklärungen

    •        Finanzierbare Erwerbsoptionen zu sichern
    • Konkrete Interessenten für Entwicklung (Investoren) und Betrieb (Träger)

zu finden.

  • Supermarkt/ Nahversorgung: 
die Entwicklung im PettenDorfladen ist grundsätzlich positiv, auch wenn mittelfristige Risiken nie auszuschließen sind. Dies wird dem Gemeinderat vierteljährlich aus dem Geschäftsbericht erläutert. 

Somit ist aktuell die Nahversorgung als gesichert zu betrachten.

  • Baulandentwicklung:
Die Gemeinde Pettendorf stellt momentan mit den Baugebieten
    • Solner Breite III
    • An der Hauptstraße
    • Schwetzendorf II
    • Schwetzendorf Auberg
    • Am Riedfeld
    • Zur Alten Mühle I und II

ausreichend Wohnbauflächen zur Verfügung. Diese sollten sich zumindest in größeren Teilen in der Umsetzung befinden oder abgeschlossen sein, ehe weitere Bedarfe erforderlich werden. Zudem war die Wohnfläche im Gebiet Reifenthal Nord II v.a. auch für die Erfüllung des Anbindegebots erforderlich.

Der Bürgerantrag enthält auch einen konkreten Planungsvorschlag als Basis weiterer Entwicklungen:

Der neue Planentwurf (Konzeptstudie) der dem Bürgerantrag zugrunde liegt, sieht 
eine Gesamtfläche von 32.580 m², aufgeteilt in

  • 5.950 m² Flächen für einen Lebensmittelvollsortimenter 
  • 6.750 m² Flächen für das Seniorenwohnen 
  • ein Wohngebiet, dass mit 12.800 m² festgesetzt werden soll, beispielsweise 11 Einzelhäuser und 13 Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen.
  • eine neu zu schaffende Ringstraße mit 2.650 m²
  • Sowie eine Erweiterungsfläche von 4.400 m²

Diese Planung unterscheidet sich von der bisherigen Beschusslage durch:

  • Eine insgesamt um ca. 0,8 ha reduzierte Fläche
  • Die Situierung des Supermarktes: auch wenn nach Aussagen des Entwurfsverfassers der Marktbetreiber diese Variante für akzeptabel hält, hätte dies zur Folge, dass auch überörtlicher Verkehr ausschließlich über die Pettendorferstraße geführt würde. Dies kann zu einer erheblichen Erhöhung des innerörtlichen Verkehrs führen, was ursprünglich ausdrücklich nicht gewollt war.
  • den Wegfall des Teilbereiches der Ortsumgehungstraße mit direkter Anbindung an die R 39. Das Verkehrsaufkommen in der Pettendorferstraße liegt bei durchschnittlich 1.800 Kfz/die und würde hier deutlich reduziert werden können. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Insbesondere stellt er die bisherige Vorgehensweise des Gemeinderates und der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Findungsprozess zum Seniorenwohnen dar. 

Da der Gemeinderat eine Ansiedlung des Seniorenwohnens am Hauptort vorsieht und hierfür auch Grundstücksoptionen am Hauptort gegeben sind, ist diese Möglichkeit vorrangig zu prüfen. Erst wenn die Möglichkeiten am Hauptort ausgeschlossen werden können, ist ein Alternativstandort, z. B. in Reifenthal, anzudenken. Bis dahin ist aus seiner Sicht eine Wiederaufnahme der Planung nicht erforderlich. Zum Planungsentwurf selbst ist anzumerken, dass dieser ca. 8.000 m² weniger Fläche vorsieht, aber auch nicht die ursprünglich favorisierte Anbindung an die Umgebungsstraße dargestellt. Im Anschluss an den einleitenden Vortrag verliest Bürgermeister Obermeier nochmals den Antrag vom 19.09.2024 im vollständigen Wortlaut und bittet um Diskussion im Gemeinderat. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert bedankt sich für die ausführliche Darstellung des Bürgermeisters und beginnt die Diskussion mit dem Einwand, dass das Beschlussvorschlag 1 verwendete Adjektiv „grundsätzlich“ im juristischen Sinn die ursprüngliche Planungsüberlegung aus 2022 nicht ausschließt. Dies sei aus ihrer Sicht nicht statthaft, da damals knapp 60 % der Wählerinnen und Wähler die Planung abgelehnt haben. Änderungen sind aus ihrer Sicht nur durch ein neues Rats- oder Bürgerbegehren sinnvoll. Bürgermeister Obermeier erwidert hierzu, dass es nicht um die originäre Planung geht, sondern darum, dass das Areal Reifenthal Nord II an sich für eine gemeindliche Entwicklung in Frage kommt. Insbesondere auch dann, wenn sich keine geeigneten Flächen für das Seniorenwohnen am Hauptort realisieren lassen. Insoweit bezieht sich die Formulierung auf die allgemeine Möglichkeit, die Fläche künftig bedarfsgerecht entwickeln zu können. Dies steht auch nicht im Widerspruch zum Ratsbegehren, da sich dieses mit einem konkreten Planungsentwurf auseinandersetzte. 

Gemeinderat Dr. Bosl stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters zu und erinnert daran, dass es mehrere eindeutige Beschlusslagen zum weiteren Vorgehen gibt. Bezüglich des Seniorenwohnens liegt die Priorität in Pettendorf, insoweit gibt es hier eine klare Kursvorgabe aus dem Gemeinderat. Dr Bosl betont weiterhin, dass beim Ratsbegehen eine kontrovers diskutierte, konkrete Planung eines Investors abgelehnt wurde. Diese Betrachtung kann und darf sich nicht dauerhaft auf die städtebauliche Entwicklung des Gebietes im Allgemeinen beziehen. 

Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor, den Beschlussentwurf dennoch anders zu formulieren. Es sei klar, dass die städtebauliche Entwicklung weiterhin gegeben sein muss, dennoch sollte durch Beschluss klargestellt werden, dass die Fortführung der Bauleitplanung auf der Fläche in Reifenthal (vorerst) nicht weiterverfolgt wird. Bürgermeister Obermeier sieht hier keinen Widerspruch und erkennt keine Notwendigkeit, den vorliegenden Beschlussvorschlag zu ändern. Hierzu besteht seitens der Gemeinderätin Muehlenberg eine abweichende Sichtweise. Sie schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag Nr. 1 so abzuändern, dass die Bauleitplanung auf der Fläche in Reifenthal nicht weiterverfolgt wird. 

Gemeinderat Bink meldet sich zu Wort und weist nochmals darauf hin, dass das Thema mehrmals und ausführlich im Gemeinderat behandelt wurde. Eine deutliche Mehrheit war im Gemeinderat dafür, dass das Gebiet als Option bestehen bleibt. Insoweit sind die vorliegenden Beschlussvorschläge inhaltlich nicht zu beanstanden, da sie keine Hintertür öffnet sondern weiterhin eine sachliche Auseinandersetzung möglich macht. Dies widerspricht insoweit auch nicht dem Ergebnis des Bürgerentscheids. 

Gemeinderätin Muehlenberg bittet nochmals darum, den Beschlussvorschlag wie folgt anzupassen: „Die Fortführung der Bauleitplanung auf der Fläche in Reifenthal wird vorerst nicht weiterverfolgt“. 

Bürgermeister Obermeier schlägt vor, zuerst über den Beschlussvorschlag zu Nr. 1 der Verwaltung abstimmen zu lassen. Findet dieser keine Mehrheit, soll über den Beschlussvorschlag von Frau Muehlenberg abgestimmt werden. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat hält an der grundsätzlichen Entwicklung des Gebietes als Option weiterhin fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die aktuelle Wiederaufnahme nach dem geänderten Entwurf wird abgelehnt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Muehlenberg hat ursprünglich gegen den Beschlussvorschlag Nr. 2 gestimmt. Dies beruhte auf dem Irrtum, da sie von der Behandlung ihres Beschlussverschlags ausging. Sie bittet daher um Korrektur, da sie ebenfalls gegen die Wiederaufnahme der Planung stimmen wollte. Dem Änderungswunsch wird aus dem Gemeinderat nicht widersprochen.

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4. Vollzug GO; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anträge und Ergebnisse der Bürgerversammlungen in Pettendorf und Kneiting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 26.11.2024 und 28.11.2024 fanden die Bürgerversammlungen in Pettendorf (26.11) und Kneiting (28.11.) statt. 

In beiden Bürgerversammlungen informierte der Erster Bürgermeister im Rahmen seines Rechenschaftsberichts. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde im Anschluss die Möglichkeit gegeben eigene Belange vorzutragen. 

Für die jeweiligen Bürgerversammlungen liegen nachfolgende Niederschriften vor: 

Niederschrift zur Bürgerversammlung in Pettendorf am 26.11.2024, Saal Mayerwirt
Anwesend sind 47 Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindegebiet; es sind keine nicht stimmberechtigten Einwohner oder Personen aus anderen Kommunen anwesend. 
Bürgermeister Obermeier begrüßt um ca. 19:10 Uhr alle anwesenden Personen, namentlich werden die Gemeinderäte und die Seniorenbeauftragten benannt. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die Vorsitzenden des Umweltforums beide verhindert sind. 
Bürgermeister Obermeier stellt den Tätigkeitsbericht der Gemeinde Pettendorf vor. Der Bericht ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Der Vortrag des Bürgermeisters endet um 20:25 Uhr.  

Anfragen aus der Bürgerschaft

(Neugestaltung) Friedhof Pettendorf
Herr Adolf Graml frägt an, ob auf dem neuen Pettendorfer Friedhof weitere Urnenstelen entstehen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates und der Mitwirkung des Umweltforums auf dem Pettendorfer Friedhof Erdurnengräber angelegt werden, die als Doppelgräber mit biologisch abbaubaren Urnen belegt werden können. Diese Maßnahme ist sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Gestaltung wesentlich einfacher umzusetzen. Auf weitere Rückfrage von Herrn Graml wird bestätigt, dass es weiterhin nicht möglich ist, Grabstätten vorab zu erwerben. 

Fahrradweg R39, Bereich Kneiting
Herr Rainer Brunner kritisiert die aktuellen Ausbaupläne der Kreuzung in Kneiting. Nach seiner Überzeugung ist die geplante Maßnahme für den Radverkehr weiterhin nicht ideal. Bürgermeister Obermeier erläutert ausführlich die geplante Streckenführung. Herr Brunner zeigt sich weiterhin skeptisch, wird jedoch die Planung nochmals genauer betrachten. 

Glascontainer Mariaort
Herr Christian Listl moniert, dass das ersatzlose Streichen der Glascontainer in Mariaort für großen Unmut sorgte. Hier müsste unbedingt überdacht werden, ob die Container nicht weiterhin auf dem Standort verbleiben könnten. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass der Straßen- und Umweltausschuss die Entscheidung getroffen habe, dass die Container wegkommen. Im Gemeinderat wurde diesem Vorschlag nicht widersprochen. Ebenfalls ist vorgesehen, die Altkleidercontainer am Standort Mariaort entfernen zu lassen. Den Mariaorter Bürgerinnen und Bürgern könne ebenfalls zugemutet werde, den Wertstoffhof in Kneiting zur Entsorgung anzufahren. 

Grundsteuerhebesätze
Auf Rückfrage von Frau Ilse Dirigl wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Grundsteuersätze auf den bisherigen Hebesätzen von 310 verbleiben. Dies wurde bereits amtlich bekanntgegeben und ist insoweit rechtlich verbindlich. 
Seniorenwohnen – weiteres Vorgehen
Frau Petra Bunz frägt an, welches weitere Vorgehen in Sachen „Seniorenwohnen“ angedacht wird. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass aktuell sechs Flächen am Hauptort Pettendorf als Standort für das Seniorenwohnen in die engere Wahl genommen wurden und entsprechende Anfragen an die Eigentümer gestellt wurden. Derzeit liegen der Gemeinde zwei Rückmeldungen vor, die eine mögliche Nutzung in Aussicht stellen. Jedoch sind hierzu noch weitere Rahmenbedingungen, z. B. der Immissionsschutz, zu klären. Erst wenn eine klare Option für die Nutzung der Grundstücke besteht, kann die weitere Planung und Umsetzung vorangetrieben werden. Dies gilt insoweit auch für mögliche Investoren. 

Im gleichen Zusammenhang frägt Herr Gerhard Bunz an, inwieweit auch die Zustimmung für eine Fläche bzw. eines Eigentümers reichen würde, um das Projekt zu verwirklichen. Hierzu erläutert Bürgermeister Obermeier, dass eine Option ausreicht, um das Projekt sinnvoll umzusetzen. 

Bürgerversammlung Kneiting am 28.11.2024 im Dorfhaus Kneiting, Beginn 19:00 Uhr

Bürgermeister Obermeier begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die weiteren Bürgermeister Bink und Weigl, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder Achhammer, Amann, Grundei und Pengler sowie die beiden Seniorenbeauftragten Stiegler und Pecher. Besonders begrüßt Obermeier auch noch die Vertreter der gemeindlichen Feuerwehren Kneiting und Mariaort.

Für das Umweltforum ist leider kein Berichterstatter vor Ort, die beiden Vorsitzenden sind terminlich verhindert. 

Bürgermeister Obermeier trägt seinen ausführlichen Jahresbericht für 2023 vor. Die komplette Präsentation ist auf der gemeindlichen Homepage zu finden.

In Anschluss an seinen Vortrag bittet der Bürgermeister um die Anfragen aus den Reihen der Anwesenden.

Glascontainer Mariaort
Von den zahlreich anwesenden Bürgerinnen und Bürgern aus Mariaort kommt die Forderung, den vom Parkplatz in der Naabstraße (beim Gasthof Krieger) abgezogenen Glascontainer wieder aufzustellen. 
Der Bürgermeister bemerkt, dass der bisherige Standort aus den bekannten Gründen (u. a. ständige Vermüllung, Glasscherben) nicht mehr in Frage kommt und er wegen der Nähe zum Wertstoffhof Kneiting keine Notwendigkeit sieht. Er ersucht um Vorschläge, wo der Container aufgestellt werden könnte. Es müsste aber ein befestigter Platz sein. Vorgeschlagen wird von Justine Bauer der Platz beim ehemaligen Bushäuschen. Hier könnte es aber Konflikte wegen Belästigungen der benachbarten Anwohner geben, so Bürgermeister Obermeier.

Müllablagerungen durch Camper in Mariaort
Andreas Zollner spricht die zunehmenden Müllablagerungen durch Camper mit Wohnmobilen an, welche z. T. bis zu zwei Wochen in Mariaort (Parkplatz im Anschluss an die Naabstraße, Richtung Donauinsel) stehen. Er ist der Auffassung, dass die aufgestellten, kleinen Müllbehälter der Gemeinde nicht ausreichen, mehr Kapazität wäre sinnvoll. Bürgermeister Obermeier sieht die Gemeinde nicht in der Zuständigkeit, den Müll von Campern einzusammeln, für dessen ordnungsgemäße Entsorgung wären diese selbst verantwortlich, daher lehnt er auch das Aufstellen größerer Müllbehälter ab, diese würden nur „missbraucht“. Zollner schlägt vor, entsprechende Aufrufschilder zur ordentlichen Müllentsorgung anzubringen.

Camping auf dem Kirchenparkplatz 
Auch wird der Kirchenparkplatz am gegenüberliegenden Naabufer (Zuständigkeit Gemeinde Sinzing) zunehmend für längere Standzeiten von Wohnmobilen genutzt wird. Bei größeren kirchlichen Veranstaltungen sind dann nicht mehr ausreichend Parkplätze vorhanden. Fließend Wasser und WC werden vom Friedhof Mariaort in Anspruch genommen.

Vielleicht würden Parktickets hier grundsätzlich Abhilfe schaffen, so der Vorschlag von Helga Ortmann.

Behinderungen im Bereich Gasthof Krieger
Vorgebracht werden weiter Behinderungen durch die vom Erlebnisgasthof Krieger aufgestellte Kinder-Hüpfburg. Die Zufahrt zum Parkplatz und zum FF-Haus werden dadurch erschwert. Das Zuparken der Heerbergstraße verursacht auch Probleme beim Abbiegen von der Staatsstraße nach Mariaort. Evtl. wäre ein Parkverbot auf Höhe Hotel Krieger hilfreich, hier muss das Staatliche Bauamt beteiligt werden. 

Halteverbot im Bereich Naabstraße
Das eingeschränkte Haltverbot an der Naabstraße - Richtung Donauinsel - wäre auch mal zu überprüfen.

Spielplatz Mariaort 
Robert Ortmann erkundigt sich, ob die abgebaute Hängebrücke am Spielplatz Mariaort wieder aufgebaut wird. Bürgermeister Obermeier sagt den Wiederaufbau zu.

Hausboote auf der Donau
Zu den inzwischen dauerhaft vorhandenen Hausbooten auf der Donau bei der Mariaorter Insel kann Obermeier berichten, dass diese dort ankern dürfen, es gibt hierfür keine Verbotszonen im Bereich Mariaort. Die Boote dürfen lediglich nicht anlegen, d. h. sie dürfen keinen Steg zur Insel haben.

Freizeitgelände Kneiting
Wilhelm Kroneder bemängelt die Situierung der aufgestellten Spielgeräte beim Freizeitgelände in Kneiting bei den Stockbahnen. Während ein Kleinkind die Rutsche nutzt, kann das zweite nicht auf dem Klettergerüst beaufsichtigt werden. Die Planung ist für ihn nicht nachvollziehbar. Bürgermeister Obermeier verweist darauf, dass dieses Klettergerüst nicht für Kleinkinder geeignet ist, wird sich die Situation aber vor Ort ansehen und, falls möglich, Verbesserungen veranlassen.

Parksituation Gasthof Krieger
Andreas Zollner betrachtet die Parksituation in Mariaort bei Veranstaltungen des Erlebnisgasthofes Krieger, zuletzt am 16.11. mit den Perchten, als kritisch. Die Verantwortlichen müssen hier noch „sensibilisiert“ werden und mehr Rücksicht auf die Dorfbewohner und geordnetes Parken nehmen.
Auch muss ein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein. Die Ortschaft ist z. T. massiv zugeparkt, vor allem wenn für Veranstaltungen zusätzlich der Parkplatz benötigt wird und dieser als solcher dann nicht mehr zur Verfügung steht. Nach Ansicht der Mariaorter Bürgerinnen und Bürger ist vom Betreiber des Gasthofes dringend noch eine weitere Parkfläche vorzuhalten. 

Veranstaltung Perchten 
Positiv bewertet wird bei der Perchtenveranstaltung, dass für die Parker an der Straße Zur Alten Mühle gut sichtbar darauf hingewiesen wurde, die Unterführung nach Mariaort zu nutzen und nicht die Staatsstraße zu Fuß zu überqueren.

In diesem Zusammenhang werden die relativ kleinen Hinweisschilder auf die Unterführung bemängelt. Horst Schmid schlägt vor, diese zu optimieren. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Staatlichen Bauamt.

Pflegemaßnahmen am Walnussbaum Höhe Anwesen Naabstraße 28
Markus Wein bittet darum, den Walnussbaum beim Anwesen Naabstr. 28 zurückzuschneiden und frägt gleichzeitig nach, ob der Baum noch standfest ist. Bürgermeister Obermeier sagt eine zeitnahe Überprüfung zu.

Fischsterben im Schwetzendorfer Weiher
Stefan Pengler erkundigt sich nach dem Fischsterben im Herbst im Schwetzendorfer Weiher. Beobachtet wurden zahlreiche Fische beim Luftschnappen an der Wasseroberfläche sowie mit untypischem Verhalten, betroffen waren vor allem die kürzlich eingesetzten Zander. Laut Bürgermeister Obermeier wurden vom Wasserwirtschaftsamt mehrere Untersuchungen durchgeführt. Ursächlich für dieses Verhalten der Fische ist der geringe Sauerstoffgehalt des derzeit noch verhältnismäßig warmen Wassers, verstärkt durch die herbstlichen Witterungsbedingungen. Sauerstoffarmes Tiefenwasser steigt nach oben, aufgrund fehlender Lichteinstrahlung wird wenig Sauerstoff produziert. Mit Hilfe der Pumpen der Freiwilligen Feuerwehr wurde das Wasser umgewälzt. Ergebnisse des Wasserwirtschaftsamtes aus der letzten Untersuchung: es liegen keine Einleitungen vor, der Sauerstoffgehalt liegt bei 3 %, Tiefe des Sees: 6 bis 10 Meter. Eine weitere Beobachtung des Weihers wird empfohlen.

Feuerwehrhaus Mariaort – Alarmauslösung durch Druckknopf-Melder 
Andreas Zollner fragt nach, ob am FF-Haus Mariaort zur Alarmauslösung noch ein Druckknopf-Melder angebracht wird. Die FF Mariaort hat bisher noch keinen Schlüssel für die umgebaute Sirene. Es kann daher manuell kein Alarm ausgelöst werden. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, dieses Thema bei der Kommandanten-Besprechung vorzubringen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Bürgermeister Obermeier bei den Besuchern für ihr Interesse an dieser Veranstaltung und beendet die Bürgerversammlung um 21:10 Uhr.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und nimmt zu einzelnen Einwendungen bzw. Vorträgen aus der Bürgerschaft ergänzend Stellung. 

Im Zusammenhang mit der Einwendung zur Streckenführung des Radwegs in Kneiting macht Bürgermeister Obermeier deutlich, dass die Planentwürfe des Landratsamts Regensburg die direkte Anbindung an den Donauradweg nicht abbilden. Vorgesehen ist eine direkte Anbindung zur Streckenführung entlang des Brücklgrabens. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass zur Planung eine weitergehende Stellungnahme aus der Bürgerschaft vorliegt, die dem Landratsamt Regensburg weitergeleitet wurde. Auch darin wurde die Streckenführung unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisch betrachtet. Sobald das Landratsamt hierzu Stellung bezieht, erfolgen hierzu weitergehende Informationen. 

Zu dem sowohl in Pettendorf als auch in Kneiting kontrovers diskutierten Glascontainer in Mariaort ist festzustellen, dass sich die Container zwar auf gemeindlichen Flächen befinden, jedoch über den Parkplatz Krieger abgeholt werden müssen. Das Areal um den Container ist leider permanent mit Glasscherben „verunratet“, was auch vom Eigentümer des Gasthofes Krieger nicht mehr toleriert wird. Des Weiteren muss der Container im Hochwasserfall entfernt werden, was für die Einsatzkräfte der Feuerwehr regelmäßig einen zusätzlichen Aufwand nach sich zieht. Beim Hochwasser anwesende Feuerwehrkräfte sahen aus diesem Grund den Standort daher beim Vor-Ort-Termin des Straßen- und Umweltausschusses nicht als „unbedingt erforderlich“ an. Auch der Straßen- und Umweltausschuss hat sich für eine Entfernung des Containers ausgesprochen. Es bleibt festzustellen, dass den Mariaorter Bürgerinnen und Bürgern eine Fahrt zum Wertstoffhof Kneiting zugemutet werden kann. 

Als weiteres großes Problem stellt sich die Entsorgung von Abfällen durch Camper dar. Es ist jedoch aus Sicht des Bürgermeisters nicht vorzusehen, durch das Aufstellen von größeren Behältern die Leute zusätzlich zur Abfallentsorgung zu animieren. Die vorhandenen Abfalleimer sollen Kleinabfälle, die vor Ort entstehen, z. B. Bananenschalen, Kaugummipapier, etc., aufnehmen und nicht der Hausmüllentsorgung der Camper dienen. Diese müssen ihre Abfälle selbst über ihren Hausmüll entsorgen. Für den Parkplatz vorm Wasserwirtschaftsamt sind dennoch Überlegung anzustellen, in welchem Umfang Müllsammelbehälter aufstellt werden. Hierzu wird sich ebenfalls der Straßen- und Umweltausschuss befassen. 
Gemeinderat Amann geht in diesem Zusammenhang auf die Problematik des Campens an sich ein. Es kann nicht angehen, dass Camper im Bereich Mariaort (Richtung Donauinsel) tagelang stehen. Das Campen in Richtung Donauinsel muss daher reguliert werden. Aus Sicht von Gemeinderat Amann besteht die Notwendigkeit klar zu regeln, dass ein dauerhaftes Campen dort nicht möglich ist und zukünftig nur noch auf offiziellen Campingplätzen in der Region stattfindet.  

Zum Hausboot auf der Donau merkt Bürgermeister Obermeier nochmals an, dass es bereits zu Feuerwehreinsätzen auf der Donau kam. Leider besteht keine rechtliche Möglichkeit, dass dauerhafte Ankern in diesem Bereich zu verbieten. Lediglich das Anlanden sei verboten. Hierzu sind bereits ausführliche Gespräche mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Regensburg geführt worden. 

Die Einwendungen und Beschwerden im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Gasthofs Krieger in Mariaort sind nächste Woche Inhalt eines terminierten Arbeitsgesprächs mit dem Wirt. Wegen der erheblichen Probleme, die z. B. durch das wilde Parken bei den Veranstaltungen ausgelöst wurden, sind hier für die Zukunft tragfähige Konzepte zu entwickeln. Vor allen Dingen ist klarzustellen, dass ohne ausreichende und geregelte Parkmöglichkeit eine Genehmigung von Veranstaltungen, wie die der „Perchten“, nicht mehr möglich ist. Aus der Bürgerversammlung wurde hierzu angeregt auch Hinweisschilder für Fußgänger anzubringen, die auf die Unterführung in Richtung Kneiting deutlich hinweisen. So könne ein gefährliches Überqueren der Staatstraße (alte B8) vermieden werden. Dies sei aufzugreifen. 

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Fischsterben am Schwetzendorfer Weiher weist Bürgermeister Obermeier nochmals auf die sehr gute Arbeit der gemeindlichen Feuerwehren hin, die durch den Einsatz der Pumpen den notwendigen Sauerstoffeintrag sicherstellten und so für einen schnellen Anstieg des Sauerstoffgehalts sorgten. Ebenfalls sei lobend zu erwähnen, dass sich der zuständige Biologe des Wasserwirtschaftsamts Regensburg, Herr Dr. Brandner, schnell und engagiert um die Problematik kümmerte. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die in den Bürgerversammlungen am 26.11.2024 und 28.11.2024 vorgetragenen Empfehlungen aus der Bürgerschaft zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Kindertagesstätten; Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der KiTa-Beiträge (Kindergärten und Krippen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Finanzierung der Betreuungsplätze erfolgt über 3 Säulen: die staatliche Förderung, der kommunale Zuschuss sowie die Elternbeiträge.
Die Gründe für eine regelmäßige Anpassung wurden zuletzt in der GRS vom 11.1.2024 dargestellt, bereits in der Sitzung vom 7.10.2021 wurde vorgeschlagen, eine jährliche dynamische Anpassung in dann kleineren Schritten umzusetzen.


Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Ansatz in einer jährlichen Anpassung erfolgen. Eine automatisierte prozentuale Erhöhung wäre aber gegebenenfalls nicht   vertretbar, weil sich Sach- und Lohnkosten jährlich unterschiedlich entwickeln und auch die jeweils aktuellste Defizitentwicklung in die Gesamtbetrachtung einfließen sollte. Somit ist eine individuelle Anpassung vorzuziehen.


Für die Gebührenentwicklung ab September 2025 wir folgendes vorgeschlagen:

Kindergärten:

Für 4-5 Stunden KiGa würde das von 108 € auf 112 €, jede weitere Stunde 12,50 €

Das Defizit für die beiden Kindergärten betrug 2023 insgesamt: 58.298,52 €


Für den Waldkindergarten                 von 120 € auf 124 € bei 4-5 Stunden

Das Defizit für den Waldkindergarten betrug 2023: 48.407,19 €


Für die Krippe von  231 € bei 3-4 h auf 235 €, jede weitere Stunde von 44 € auf 45


Das Defizit betrug für die Krippe 2023 15.800,99 €.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Er erläutert die Notwendigkeit der Gebührenanpassung insbesondere mit den ständig steigenden Defiziten der Einrichtungen. Es sei daher geboten, auch die Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen. Gemeinderätin Muehlenberg weist darauf hin, dass es kein Automatismus sein sollte, dass die Gebühren jährlich anzupassen. Man muss bedenken, dass auch die Eltern immer mehr von den allgemeinen Kostensteigerungen belastet würden, dies sei gerade für den Bereich der Kinderbetreuung höchst sensibel zu betrachten. 
Gemeinderat Bink erwidert, dass es sich um moderate Anpassungen handelt. Angesichts der steigenden Defizite ist die Erhöhung der Elternbeteiligung unabdingbar. Die höheren Beiträge sind angesichts der weiterhin geringen Gebühren in Pettendorf statthaft. 
Auf Rückfragen von Gemeinderätin Muehlenberg zum hohen Defizit des Waldkindergartens erläutert Bürgermeister Obermeier, dass gerade im Waldkindergarten die Personalausstattung zu Beginn des Betriebs vergleichsweise hohe Kosten auslöste, die nur über wenige Kinder getragen wurde. Die Defizitentwicklung des Waldkindergartens dürfte sich angesichts der zunehmenden Belegungszahlen etwas entspannen.  
Gemeinderat Meyer merkt zum Einwand von Gemeinderätin Muehlenberg, das die Gebühren nicht jährlich angepasst werden sollten an, dass diese auch eine Reduzierung der Gebühren auslösen könnte, wenn z. B. Defizite reduziert würden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagene Erhöhung zum 1.9 2025 für das Kindergartenjahr 2025-2026. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Modernisierungsgesetz Bayern; Vorberatung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Pettendorf verfügt seit 03.09.2020 über eine neu verfasste Stellplatz- und Garagensatzung auf Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO. 

Im Rahmen der Entbürokratisierung hat der Freistaat Bayern auf Grundlage des Ersten Modernisierungsgesetzes nun festgelegt, dass bisherige Stellplatzsatzungen mit Wirkung ab 01.10.2025 außer Kraft treten, soweit sie über die nun geltenden Rahmen des Ersten Modernisierungsgesetzes hinausgehen. 

Dies betrifft insbesondere die Überschreitung von Stellplatzanforderungen, dieser wurde zum Zwecke der Baukostensenkung gedeckelt.  

Die bisher geltende Fassung der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf vom 03.09.2020 wurde mit den Anforderungen des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern verglichen. 

Die bisherigen Festsetzungen sind in einzelnen Punkten anpassungsbedürftig, da deren Beibehaltung ein außer Kraft treten bewirken würden. 

Entsprechend der Anlage zu § 11 des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern soll die gemeindliche Stellplatzsatzung neu gefasst werden. 

Die Synopse der gemeindlichen Regelung ergibt gegenüber dem Modernisierungsgesetz einzelne Punkte, die eine Anpassung erfordern. Die einschlägigen Inhalte sind im Text rot markiert. 

Ansonsten würde die vorhandene Satzung und deren Regelungsinhalte den „entbürokratisierenden“ Anforderungen des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern genügen. Mit der Regelung, dass für Einliegerwohnungen bis max. 40 m² nur ein Stellplatz erforderlich ist, wird der Anforderung des Modernisierungsgesetzes im Sinne einer Baukostensenkung bereits mit der bisherigen Regelung mehr als Genüge getan.  

Die nachfolgende „Synopse“ ist zum Zwecke der besseren Lesbarkeit diesem Beschluss als Anlage beigefügt! 

Wichtig ist, dass es eine Stellplatzpflicht künftig nur noch nach Maßgabe kommunaler Satzungen geben wird. Insoweit ist der Erlass einer Garagen- und Stellplatzsatzung auf Grundlage einer kommunalen Satzung der Gemeinde Pettendorf zwingend erforderlich. Wird keine Garagen- und Stellplatzsatzung erlassen, würde im Ergebnis keine Stellplatzpflicht (ab 01.10.2025) mehr bestehen. 

Es wird daher vorgesehen, die bisherige Satzung entsprechend der Anlage zu § 11 des Ersten Modernisierungsgesetzes neu zu erlassen. Es ist aus Sicht der Verwaltung keine weitergehende Unterschreitung vorzusehen. Die bisherige Regelung, dass Einliegerwohnungen bis 40 m² nur einen Stellplatz erfordern sollte beibehalten bleiben. 

In der Beratung mit dem Gemeinderat ist zu klären, inwieweit ergänzende Vorstellungen aus dem Gremium – soweit mit dem Modernisierungsgesetz vereinbar – aufgenommen werden. 

Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert die Rechtslage und schlägt vor, die Garagen- und Stellplatzsatzung anhand der Anlage 11 zum ersten Modernisierungsgesetz Bayern auszuarbeiten. Die bisherige Regelung zur Einliegerwohnung 
< 40m² soll nach kurzer Diskussion im Gemeinderat beibehalten werden. Die neue Satzung soll auf Wunsch des Gemeinderates zum nächstmöglichen Termin erfolgen, demnach zum 06.02.2025.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt spätestens mit Wirkung ab 01.10.2024 eine Garagen- und Stellplatzsatzung zu erlassen, die die Anforderungen des 1. Modernisierungsgesetzes aufgreift und sich hinsichtlich der Anzahl von Stellplätzen an Deckelung (Höchstgrenze) der Anlage 11 zum 1. Modernisierungsgesetz orientiert. Eine geringere Zahl von Stellplätzen soll weiterhin für Einliegerwohnungen bis 40 m² gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 16.01.2025 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Starkbierfest am 05. April 2025
Am Samstag, den 5. April 2025 findet beim Mayerwirt das 7. Starkbierfest des FC Pielenhofen-Adlersberg und des PettenDorftheaters statt. 

Stellungnahme zum Entwurfsplan Kreuzung R39/Keltenstraße Kneiting
Wie bereits zum Tagesordnungspunkt „Bürgerversammlungen“ aufgeführt, liegt eine ausführliche Stellungnahme bzw. Einwendung eines Bürgers zur Radewegeführung im Zusammenhang mit der o. g. Entwurfsplanung vor. Diese wurde an das zuständige Landratsamt Regensburg, Straßenverkehrsbehörde, weitergeleitet. Soweit eine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegt, wird der Gemeinderat informiert. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Ortseingangsschild Hummelberg
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird bestätigt, dass das Ortsschild in Hummelberg gestohlen wurde. Ersatz ist bereits bestellt. 

App zur Schadensmeldung
Gemeinderätin Vetter-Löffert weist darauf hin, dass nach Auskunft eines Bürgers die Schadensmeldeapp nicht mehr funktioniert. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass dies die bisherige Pettendorf-App von komuna betrifft, die nicht mehr in Betrieb ist. Die Schadensmeldung erfolgt nun ausschließlich über die Heimat-Info-App. Darauf wurde bereits durch Pressemitteilungen hingewiesen. 

Gewässerrandstreifen an Gewässern 3. Ordnung 
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Vetter-Löffert wird darüber informiert, dass die Regelung und Überwachung Gewässerrandstreifen entlang von Gewässern 3. Ordnung ökologisch aufzuwerten nach Aussage von Staatsminister Glauber künftig in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden liegt. Ein konkreter Umsetzungstermin liegt noch nicht vor. 

Nutzung der Heimat-Info-App durch Gewerbetreibende
Gemeinderat Bink informiert, dass er von einem Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Pettendorf darauf hingewiesen wurde, dass der PettenDorfladen die App für gewerbliche Zwecke nutzt, z. B. zuletzt für eine Stellenausschreibung. Dies sei nach seiner Auffassung nicht der Zweck der Heimat-Info-App. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass z. B. Dezentral für Veranstaltungen eine Publikationsmöglichkeit eröffnet wurde, eine Produktwerbung sei jedoch nicht Inhalt dieser mündlichen Vereinbarungen. Es sind daher nochmals klare Nutzungsregelungen festzulegen. Gemeinderat Weigl merkt hierzu an, dass z. B. die Publikation von Stellenausschreibungen für alle Betriebe der Gemeinde möglich sein sollte. 

Datenstand vom 07.03.2025 08:31 Uhr