Datum: 23.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Neubau eines Bungalows mit Einliegerwohnung und Garagengebäude mit Einliegerwohnung auf Fl.Nrn. 1467 Tfl. u. 1462 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
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2 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 376/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Bebauungsplan "Am Riedfeld" (Am Riedfeld, Eibrunn)
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3 |
Abbruch der bestehenden Garage, des bestehenden Geräteschuppens sowie des bestehenden Carports und Neubau zweier Garagen und eines Carports auf Fl.Nr. 62/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 39 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bgm.-Eichhammer-Straße, Pettendorf)
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4 |
Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S 43-2021-2452 vom 11.04.2022 zum Neubau eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 959/13, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)
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5 |
Notsicherung und anschließende Instandsetzung eines Objekts auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
hier: Stellungnahmeersuchen nach Art. 6 BayDschG
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1. Neubau eines Bungalows mit Einliegerwohnung und Garagengebäude mit Einliegerwohnung auf Fl.Nrn. 1467 Tfl. u. 1462 Tfl., Gemarkung Pettendorf (Bergweg, Schwetzendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.03.2024 mit einer Bauvoranfrage über den Neubau eines Bungalows mit Garagengebäude auf Fl.Nr. 1467 Tfl., Gemarkung Pettendorf. Damals erteilte der Bauausschuss dem Vorhaben grundsätzlich sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, d.h. mit einem Satteldach ausgeführt wird. Auf den Sachverhalt (siehe Anlage RIS) wird hingewiesen.
Das Landratsamt Regensburg hat den beantragten Vorbescheid mit der Nr. S 43-2024-0225 vom 25.10.2024 unter folgenden Auflagen erteilt:
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren und nach den mit Prüfvermerk versehenen Skizzen und Darstellungen zu planen, jedoch ist die Dachneigung auf etwa 25° anzuheben.
Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich, z.B. eine Eingrünung nachzuweisen. Der Ausgleich ist vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg (Fachkraft für Naturschutz) abzusprechen.
Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Zum Bauantrag vom 19.12.2024:
Es wird beabsichtigt einen Bungalow in den Ausmaßen von 21,00 m x 19,00 m und ein Garagengebäude mit Technik- und Gartenraum in den Ausmaßen von 10,00 m x 8,50 m zu errichten. Der Bungalow sowie das Garagengebäude sollen mit einem kombinierten Sattel- bzw. Walmdach (DN 35°) realisiert werden. Die Eindeckung erfolgt durch Dachziegel grau.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bergweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen, die Stellplatzpflicht ist damit nicht erfüllt. Gemäß der noch geltenden Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Für beide Einliegerwohnungen (> 40,00 m²) sind ebenfalls jeweils 2 Stellplätze erforderlich, d.h. bis zur Bezugsfertigkeit sind 2 weitere Stellplätze nachzuweisen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Unterschriften der Fl.Nrn. 1467, 1462 und 1464, Gemarkung Pettendorf, liegen vor. Die Unterschriften der Fl.Nrn. 1440 und 1473, Gemarkung Pettendorf, liegen nicht vor.
Diskussionsverlauf
Bauausschussmitglied Dotzler kann dem Bauvorhaben sein Einvernehmen nicht erteilen. Seiner Meinung nach ist der Bungalow zu groß, die Dachform sieht er als problematisch an und die Dachneigung von 35° als zu steil. Dieser Meinung schließen sich die Bauausschussmitglieder Bosl und Sikkes an.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem geplanten Neubau eines Bungalows mit Einliegerwohnung und Garagengebäude mit Einliegerwohnung sein Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass bis zur Bezugsfertigkeit 2 weitere Stellplätze nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3
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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 376/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 4 im Bebauungsplan "Am Riedfeld" (Am Riedfeld, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
6:0 Stimmen
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (11,00 m x 10,95 m) mit Carport und Fahrradschuppen (8,00 m x 5,74 m) zu errichten. Sowohl das Wohngebäude als auch der Carport sollen mit einem Satteldach (DN 22°) ausgeführt werden. Da das Vorhaben nicht ganz den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Riedfeld“ entspricht und somit die Genehmigungsfreistellung entfällt, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.
Festsetzung von der abgewichen werden soll:
Abweichend vom Bebauungsplan ist der Standort des Carports in der Grundstücksecke geplant. Dies entspricht einer Abweichung von 3 m in Richtung südlicher Grundstücksgrenze gegenüber dem vorhergesehenen Standort.
Begründung:
Durch die Verschiebung des Carports kann dieser aufgrund der Hanglage des Grundstücks tiefer angeordnet werden, wodurch sich folgende Vorteile ergeben:
Die OKFF des Carports kann bezogen auf OK Straße tiefer liegen. Durch diese tiefere Lage ordnet sich der Carport im Bezug auf das Haupthaus besser unter. Aufgrund der Hanglage passt er sich somit auch besser ins gesamte Ortsbild ein.
Im Bebauungsplan verläuft die Grundstücksgrenze zwischen den Flurnummern 376/7 und 376/8 im leichten Bogen. Wie im Katasterauszug ersichtlich, verläuft die Grenze dort jedoch rechtwinklig. Durch die Verschiebung des Carports ergibt sich eine weitere Entfernung zur Grundstücksgrenze wodurch das Ein- und Ausparken auf dem östlicheren Parkplatz im Carport erleichtert wird.
Die Belichtung des Grundstücks mit Westsonne, vor allem die Terrasse, wird deutlich verbessert.
Für eine bessere Flächennutzung des Grundstücks ist die Verschiebung vorteilhaft, da die Fläche vor dem Carport besser genutzt werden kann (z.B. als befestigte Spielfläche für Kinder) als der Streifen hinter dem Carport.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Riedfeld“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 Stellplätze durch den Carport nachgewiesen. Die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 393, Gemarkung Pettendorf) liegt nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des abweichenden Standorts des Carports sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bauausschussmitglied Walfried Achhammer war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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3. Abbruch der bestehenden Garage, des bestehenden Geräteschuppens sowie des bestehenden Carports und Neubau zweier Garagen und eines Carports auf Fl.Nr. 62/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 39 im Baugebiet "Auf der Höhe" (Bgm.-Eichhammer-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt die bestehende Garage, den bestehenden Geräteschuppen und den bestehenden Carport abzureißen und anschließend zwei Garagen (6,00 m x 3,00 m und 5,50 m x 3,00 m) und einen Carport (14,56 m x 3,75 m) neu zu errichten.
Durch die geplanten Vorhaben werden folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes überschritten bzw. nicht eingehalten:
- Errichtung der zwei Garagen bzw. des Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Baugrenzen.
Als Dachform wurde jeweils ein Flachdach gewählt. Laut Bebauungsplan müssen Garagen und Nebengebäude in Dachform, Dachdeckung und Dachneigung dem Hauptgebäude angepasst werden. In diesem Fall ist das Hauptgebäude mit einem Satteldach versehen.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Bürgermeister -Eichhammer-Straße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Stellplatzbedarf:
Durch die Neubauten wird kein neuer Stellplatzbedarf ausgelöst. Vielmehr wird der durch das Wohngebäude benötigte Stellplatzbedarf durch den Neubau der zwei Garagen und des Carports erneut nachgewiesen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Unterschriften wurden erteilt.
Abstandsflächen:
Es wurde eine Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/3, Gemarkung Pettendorf, beantragt. Die Einwilligung wurde erteilt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt den geplanten Vorhaben sein Einvernehmen. Die erforderlichen Befreiungen (Errichtung außerhalb der Baugrenzen, Dachform) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides Nr. S 43-2021-2452 vom 11.04.2022 zum Neubau eines Doppelhauses auf Fl.Nr. 959/13, Gemarkung Pettendorf (Urtlberg, Reifenthal)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich erstmalig in seiner Sitzung vom 16.12.2021 mit der Bauvoranfrage und erteilte dieser unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich sein Einvernehmen:
- Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen,
das Vorhaben ist auf eine GRZ von 0,4 zu beschränken,
bzgl. der Höhenentwicklung ist eine Anpassung an die Umgebungsbebauung erforderlich,
die Nutzbarkeit der nördlichen Grundstückshälften ist sicherzustellen,
sollte ein weiterer Kanal-Grundstücksanschluss erforderlich sein, ist dieser auf Kosten der Antragsteller erstellen zu lassen, die Arbeiten sind mit einem ggfs. geplanten zweiten Wasser-Hausanschluss zu koordinieren,
schon jetzt darauf hingewiesen wird, dass bei der Bauausführung eine Kranaufstellung auf öffentlichen Grund bzw. eine Vollsperrung der Straße „Urtlberg“ nicht gestattet werden kann.
Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 16.12.2021 wird Bezug genommen (siehe Anlage RIS).
Das Landratsamt Regensburg erteilte den oben genannten Vorbescheid unter folgenden Nebenbestimmungen:
- Das Doppelhaus kann mit einer Geschossigkeit von max. U+E+D und einer Kniestockhöhe von max. 75 cm (von OKR Dachgeschoss bis UK Sparren gemessen an der Außenseite der Außenwand) errichtet werden. Als Dachform ist ein symmetrisches Satteldach mit einer Neigung von mindestens 30° und einer Dachdeckung aus ziegelroten, braunen oder grauen Dachsteinen zu wählen, das sich über den gesamten Hauptbaukörper erstreckt.
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Mit Schreiben vom 15.01.2025 wird nun die Verlängerung des Vorbescheides beantragt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Urtlberg“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind aktuell gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung des Vorbescheides unter Einhaltung der bereits in der Sitzung vom 16.12.2021 genannten Voraussetzungen sein Einvernehmen. Auf die bisherigen Nebenbestimmungen des Vorbescheides wird hingewiesen und soll in den weitergehenden Planungen berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Notsicherung und anschließende Instandsetzung eines Objekts auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Pettendorf (Schloßstraße, Pettendorf)
hier: Stellungnahmeersuchen nach Art. 6 BayDschG
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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1. Bauausschuss
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23.01.2025
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
Bauausschussmitglied Fritz Amann ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
6:0 Stimmen
Mit Mail vom 16.01.2025 bittet die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Regensburg um Stellungnahme zu einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 in Verbindung mit Art. 15 DSchG zur Durchführung einer Notsicherung und anschließenden Instandsetzung eines historischen Steinstadels.
Das Projektziel ist die Konservierung des historischen Bestandes bei einer möglichst dem Originalbestand entsprechenden Reparatur der schadhaften Bereiche. Hauptursache für zahlreiche Schäden ist die ungehinderte eindringende Feuchtigkeit über die schadhafte Dachhaut. Weitere Details sind dem in der Anlage RIS beigefügten Maßnahmenkonzept zu entnehmen.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage erläutert der anwesende Bauherr die geplanten Maßnahmen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der beantragten Erlaubnis sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bauausschussmitglied Amann war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Datenstand vom 20.02.2025 19:19 Uhr