Datum: 06.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025
2 Gemeindliches Satzungsrecht; Änderung der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf
3 Kinderbetreuung; Ganztagesausbau an der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen, Vorstellung Planentwurf und Konzept
4 Kinderbetreuung; Recht auf Ganztagesbetreung, Bedarfsplan
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbergstraße", Gemeinde Sinzing hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
6 Vollzug Baugesetzbuch; Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Hönighausen Nord", Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Vollzug der Gemeindeordnung (GO); Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö 1

Sachverhalt

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt Form und Inhalt der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Gemeindliches Satzungsrecht; Änderung der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Pettendorf, vgl. Anhang. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Die von der Verwaltung vorbereitete Fassung der Stellplatz- und Garagensatzung beinhaltet nun die Anforderungen des 1. und 2. Modernisierungsgesetzes Bayern. Jedoch haben sich vom Zeitpunkt der Ladung bis zum Sitzungstermin nochmals neue Anhaltspunkte ergeben, die eine Überarbeitung sinnvoll erscheinen lassen. 
So sind z. B. die Höchstgrenzen für Stellplätze für Versammlungsräume, Gewerbebetriebe, Seniorenbetreuungseinrichtungen, etc. am örtlichen Bedarf gemessen weiterhin sehr hoch gegriffen. Da die neue Verordnungsgrundlage ein Abweichen nach „unten“ eröffnet, soll nun der Bedarf z. B. anhand konkret angedachter Projekte, wie z. B. dem Bürgerzentrum „Mayerwirt“ oder dem Seniorenwohnen vertieft untersucht werden. Es gilt zu vermeiden, dass hier unnötig hohe Anforderungen an die Stellplätze durch die Satzung ausgelöst werden. Am Bespiel „Mayerwirt“ würde eine Anwendung der „Mustersatzung“ erhebliche Einschränkungen im Außenbereich nach sich ziehen, da z. B. Flächen des Biergartens für Parkflächen benötigt würden. 

Da der Verordnungsgeber eine Frist bis 30.09.2025 zur Umsetzung eingeräumt hat, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Beschlussfassung zu vertagen. Dadurch soll verhindert werden, dass überzogene Anforderungen an die Stellplatzpflicht durch Anwenden der „Mustersatzung“ ausgelöst werden und weitgehend alle Eventualitäten einer sinnvollen Stellplatzanforderung zugeführt werden. Ebenso ist mit dem Bayerischen Gemeindetag zu klären, welche Regelungen bezüglich der Abmessungen bzw. Freiräume vor Garagen und Stellplätze festgesetzt werden könnten. 

Beschluss

Die Beschlussfassung wird vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Kinderbetreuung; Ganztagesausbau an der Grundschule Pettendorf-Pielenhofen, Vorstellung Planentwurf und Konzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorstellung der Planung des Kinderhortes und Konzept. 

Der Entscheidungsfindung gingen erhebliche Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten voraus sowie insgesamt fünf Planungsentwürfe.

Ziel war neben dem erforderlichen Raumprogramm auch eine möglichst optimale Förderquote zu erreichen.
Zudem war die Kompaktheit der jeweiligen Einrichtung (Hort, MiTi) zu optimieren, um v.a. auch Personalressourcen zu entlasten.

Hort:
Demnach wird der bisherige Hort künftig als Mittagsbetreuung betrieben, während der Neubau mit einer Fläche von 706,88 m² komplett als Hort genutzt wird. Die Gänge im neuen Gebäude werden schmaler, und ein zusätzlicher Lagerraum wird im Neubau vorgesehen. Der Eingang bleibt wie bisher der Haupteingang der Grundschule. Geplant sind nun 120 Hortplätze und 60 Plätze für die Mittagsbetreuung.

Barrierefreiheit: 
Im Rahmen der Baumaßnahme wird an zentraler Stelle ein Aufzug errichtet, der die Vorgaben der Inklusion erfüllt. Hierdurch werden alle Klassenzimmer, der Hort und die Mittagsbetreuung barrierefrei erreichbar.

Mensa:
Aus dem bisherigen Mehrzweckraum und der bisherigen Ausgabeküche Raum 009 und Raum 010 werden die Mensa mit einer Gesamtfläche von 113,23 m². Diese steht auch anteilig der Mittagsbetreuung zur Verfügung. Das Essen erfolgt im Zwei-Schicht-Betrieb. Die zwei Räume ermöglichen auch hier eine Trennung Hort und MiTi. Die Bestandsküche wird demontiert, um weiteren Platz für die Mensa bereitzustellen und ggf. in der neuen Ausgabeküche wiederverwendet. Der Zugang zur Mensa wird mit einer Doppeltüre gegenüber der Ausgabeküche verbessert.

Küche:
Die zukünftige Aufbereitungsküche wird im Gang gegenüber in dem bisherigen Abstellraum/ Archiv Raum 002 der Schule untergebracht. Der Raum hat eine Gesamtgröße von 64,9 m² und entspricht damit den Anforderungen. Die Wand zum Flur wird teilweise geöffnet, sodass ein kantinenähnlicher Ausgabebereich entsteht. Umkleide und Schleuse werden aus dem bisherigen Lagerraum entwickelt.
Die Räumlichkeiten und der Ablauf der Essensbeschickung und Essensausgabe wurde mit Fr. Hofmann vom LRA Regensburg, Abteilung Lebensmittelüberwachung, vor Ort erläutert, die geforderten Voraussetzungen sind eingearbeitet.
Der fehlende Lagerraum wird im Neubau entstehen und anteilig mit 24 m ² dem Hort und 13,13 m² der Schule zugeordnet. Der Hort erhält zusätzlich auf jeder Ebene zwei kleine Lagerräume mit jeweils 6,55 m².

MiTi:
Die bisherige notdürftige Unterbringung der Mittagsbetreuung im Bereich der Aula im Raum EG 23 (41,56 m²) und teilweise im Raum EG 24 entspricht nicht den Anforderungen und muss dringend verbessert werden. Durch die Umnutzung der bisherigen Horträume erhält diese Einrichtung endlich den notwendigen Raumbedarf für 60 Plätze. Der Neubau wäre mit Verkehrsflächen und WCs, etc. in etwa in einer Größe von 706,88 m² geplant.

Zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten für die Kinder sind:
  • Pausenhof
  • Werkraum 006 mit Nebenraum 
  • Turnhalle 
  • Außenanlage mit Hartplatz, Basketball, Fußballplatz, Grünes Klassenzimmer, Hochbeete
  • Garten Hort
  • Im Bereich des neu geplanten Anbaus liegt eine Streuobstwiese, auch dieser Bereich kann mitgenutzt werden und wird mit Spielgeräten ausgestaltet
  • Für die kooperative Nutzung von Schulräumen liegt eine Vereinbarung mit der Schulleitung vor.

Die Kostenschätzung liegt aktuell bei 3,3 Mio. €. Die Förderbedingungen wurden im August 2024 für den Bereich MiTi nochmals verbessert. 

Eine genaue Förderquote kann erst nach Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz mitgeteilt werden, da die Förderthematik sehr komplex ist und sich der Anteil der umgenutzten Räume und der umzubauenden Räume im Altbau nur schwer bewerten lassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und präsentiert dem Gemeinderat die Baupläne sowie die aktuelle Kostenschätzung. 

Auf Rückfrage von Gemeinderat Amann zum zeitlichen Horizont der Maßnahmenumsetzung informiert Bürgermeister Obermeier, dass ab vollständiger Antragstellung in ca. sechs bis acht Wochen mit einer Entscheidung der Regierung der Oberpfalz zu rechnen ist. Aufgrund des Rechtsanspruchs ab 2026 unterliegt das Projekt „sportlichen“ Rahmenbedingungen, sowohl in der planerischen als auch in der baulichen Umsetzung. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert frägt an, ob schon über die Bauweise entschieden wurde und schlägt in diesem Zusammenhang vor auch an eine Holzbauweise zu denken. Da sich das Projekt gerade in der Antragsphase befindet und auch die weiteren Planungsleistungen dem Vergaberecht unterliegen kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden, so Bürgermeister Obermeier. Wichtig sei, wirtschaftlich und sinnvoll zu bauen. Mit welcher Bauweise dies geschieht ist daher noch offen. In Bezug auf die Außengestaltung weist Bürgermeister Obermeier ergänzend darauf hin, dass zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten entstehen können, z. B. kann die Streuobstwiese mit dem Garten kombiniert werden. Dabei steht eine naturnahe Gestaltung im Fokus, gleichzeitig soll auch erreicht werden, nicht aufgrund von Lärmemissionen mit Anwohnern in Konflikt zu geraten. 

Gemeinderat Manz kritisiert den geplanten Anfahrtsweg für die Feuerwehr über das Baugebiet „Auf der Höhe“. Er weist darauf hin, dass die Feuerwehr immer den kürzesten Anfahrtsweg haben sollte. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die dargestellte Trasse mit dem Brandschutzbeauftragten und dem örtlichen Feuerwehrkommandanten besichtigt und als möglich erachtet wurde. 
Die endgültige Festlegung findet im Rahmen des Bauantrages statt. Hierfür steht auch die östliche Zufahrt zur Verfügung.

Gemeinderat Bink frägt an, inwieweit die vorhandene Heizungsanlage Schwierigkeiten macht und ob diese ausreichend leistungsfähig ist, den Anbau mit Wärme zu versorgen. Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Heizung aktuell reparaturbedürftig ist, jedoch betriebsbereit. Selbstverständlich werde die Reparatur unabhängig von der Neubaumaßnahme veranlasst. Zudem kann bestätigt werden, dass die Anlage ausreicht, den Neubau mit Wärmeenergie zu versorgen. Diese Reserve resultiert u. a. aus der energetischen Sanierung 2009/2010, durch die der Primärenergiebedarf der Schule signifikant gesenkt wurde. Die Heizungsanlage, die bereits vor der Sanierung vorhanden war, ist für einen größeren Energiebedarf ausgelegt und dementsprechend leistungsfähig.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung und Konzeption (Hort u. Mittagsbetreuung) zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Kinderbetreuung; Recht auf Ganztagesbetreung, Bedarfsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Im Grundsatz wird Bezug genommen auf die öffentliche Sitzung 6.7.2023. Hiernach ist von den Gemeinden das vom Bund geforderte Recht auf Ganztagsbetreuung ab 2026 zu sichern, was mit dem damaligen Beschluss und den Entscheidungen im Schulverband rechtzeitig auf den Weg gebracht wurde.

Aufgrund mehrerer notwendiger Abstimmungsgespräche und einem Ortstermin mit Vertretern des Trägers, der Kinder- und Jugendhilfe, dem Schulamt und der Regierung der Oberpfalz wurde abweichend vom Beschluss vom 6.7.2023 der Bedarf nach unten korrigiert.

Die bayerische Empfehlung ist – abweichend vom Bundestagsbeschluss- das Recht auch Ganztagsbetreuung nicht für alle Kinder, sondern für den hieraus erwartenden Betreuungsbedarf für 80% der Kinder bereitzustellen.

Auch die zu erwartende maximale Schülerzahlen wurde ebenfalls abweichend von der statistischen Prognose bis 2033 auf 225 (aktuell 201) festgelegt. Hieraus berechnen sich bei einer Quote von 80 % insgesamt 180 Ganztagsplätze.

Diese werden nach Abstimmung mit Fachstellen und dem Träger nunmehr auf 120 Hortplätze und 60 Plätze für die Mittagsbetreuung festgelegt. Der damalige Beschluss ist nun dahingehend zu ändern.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier nimmt Bezug auf den vorangegangenen TOP und den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.  

Beschluss

Die Gemeinde Pettendorf stellt fest, dass auf Grundlage der Bedarfsberechnung für die Kinderbetreuung im Schulverband die folgende, gemeinsam ermittelte Anzahl von

    1. 120 Plätze für die Hortbetreuung
    2. 60 Plätze für die Mittagsbetreuung

anerkannt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbergstraße", Gemeinde Sinzing hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Mail vom 31.01.2025 ging das Fachstellenanschreiben zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet „Mühlbergstraße“ von der Gemeinde Sinzing ein. 

Es wird um Stellungnahme bis spätestens 05.03.2025 gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Mühlbergstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Sinzing den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet „Mühlbergstraße“ nicht von Bedeutung ist. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Vollzug Baugesetzbuch; Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Hönighausen Nord", Markt Lappersdorf hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat am 10.12.2024 in öffentlicher Sitzung den vom Ingenieurbüro Eder, Gabelsbergerstraße 5, 93047 Regensburg, ausgearbeiteten Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 321 (Teilfläche) der Gemarkung Lappersdorf sowie die Grundstücke mit den Flurnummern 205 (Teilfläche), 205/2 (Teilfläche), 206 (Teilfläche), 206/1, 207 (Teilfläche), 208 (Teilfläche) und 209 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Hainsacker. Der Geltungsbereich, in einem Umfang von ca. 2,7 ha, ist aus dem nachfolgenden Übersichtslageplan ersichtlich.

Wesentliche Ziele und Zwecke der 5. Flächennutzungsplanänderung sind die Änderung einer bisher landwirtschaftlichen Fläche in eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet, um damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Hönighausen Nord“ gebeten. Soweit bis spätestens 17. Februar 2025 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein Diskussionsdarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Hönighausen Nord“ nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 2. Gemeinderat 06.02.2025 ö 7

Sachverhalt

Bekanntgaben des Ersten Bürgermeisters: 

Dorferneuerung Kneiting BA III
Trotz mehrmaliger Aufforderung an das Planungsbüro liegt noch keine aktuelle Sachstandsinformation zur Dorferneuerung Kneiting, BA III, vor. Ebenso fehlt die aktualisierte Kostenschätzung. Das Planungsbüro wurde nun nochmals aufgefordert, die Unterlagen bis Mitte Februar vorzulegen. 

Solner Breite III
Im Neubaugebiet „Solner Breite III“ ist bereits der erste Neubau eines Einfamilienhauses weit fortgeschritten. Das noch lagernde Aushubmaterial von den Erschließungsmaßnahmen konnte witterungsbedingt erst zu einem kleinen Teil abgefahren werden. 

Glasfaseranschluss „Solner Breite III“
Plankonform befindet sich im Neubaugebiet „Solner Breite III“ die vollständig vorbereite Leerrohrstruktur für den Glasfaserausbau. Aufgrund der Umsetzung der Bundesgigabitrichtlinie durch die LNI kann mit dem Verlegen der Glasfaser noch nicht begonnen werden, so dass die Versorgung mit Glasfaser (FTTH) nicht sofort umgesetzt werden kann. Die LNI wird versuchen, den Anschluss Reifenthal im Rahmen des Ausbaus vorzuziehen. Leider ist aufgrund der Rechtslage des Telekommunikationsgesetzes weder die Telekom noch die R-Kom in der rechtlichen Verpflichtung zumindest einen Kupferanschluss zu verlegen. Die Bewohner des Gebietes „Solner Breite III“ sind daher momentan noch gezwungen auf die LTE-Technologie zurückzugreifen. 

Anfragen aus dem Gemeinderat: 

Grüngutlagerplätze
Gemeinderätin Muehlenberg regt nochmals an, die Grüngutlagerplätze rechtzeitig vor dem 01. März 2025 zur Verfügung zu stellen. Dies ermögliche, dass die Schneidearbeiten vor den Schonzeiten für die Vögel durchgeführt werden und keine Konflikte entstehen. Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass die Lagerplätze ab 21.02.2025 bereitstehen. Bürgermeister Obermeier vertritt die Auffassung, dass jeder seine Hecken vor dem 01.03.2025 schneiden könnte und im Bedarfsfall die Abschnitte in seinem Garten zwischenlagert. Insoweit ist der Konflikt nicht gegeben. Bürgermeister Obermeier weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Lagerplätze nur für Einheimische nutzbar sind. Ebenso ist die Entsorgung von „gewerblichen“ Abschnitten untersagt. 
 
Malerarbeiten Feuerwehrhaus 
Auf Rückfragen von Gemeinderat Manz wird von Bürgermeister Obermeier bestätigt, dass die Malerarbeiten für die Fassade des Feuerwehrhauses bereits beauftragt wurden. 
In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeister Obermeier kurz auf die Kommandantenbesprechung, in der auch besprochen wurde, dass im Feuerwehrgebäude Pettendorf die WCs im OG in Eigenleistung saniert werden können. Die Materialkosten übernimmt die Gemeinde Pettendorf. 

Für eine Realisierung eines Neubaus (Umkleide, Hallentiefe) sieht Bürgermeister Obermeier aufgrund der zu erwartenden Kosten von über 3 Millionen € mittelfristig keine Finanzierungsmöglichkeit.

Datenstand vom 07.04.2025 10:32 Uhr