Datum: 20.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung (Tektur - Dachterrasse statt begrüntes Flachdach) auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf) hier: Erneute Beteiligung der Gemeinde
2 Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 115/12, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von-Zerzog-Straße, Pettendorf)

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1. Neubau eines Bürogebäudes mit Geschäftsleiterwohnung (Tektur - Dachterrasse statt begrüntes Flachdach) auf Fl.Nr. 82/20, Gemarkung Pettendorf, Parzelle G1 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Schloßstraße, Pettendorf) hier: Erneute Beteiligung der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 12.12.2024 mit einer Tektur (Änderung des begrünten Flachdaches in eine Dachterrasse) für das o.g. Bauvorhaben. Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 12.12.2024 wird verwiesen (siehe Anlage RIS). Zwischenzeitlich sind die angeforderten Antragsunterlagen beim Landratsamt Regensburg eingegangen, sodass die Gemeinde erneut beteiligt werden kann.

Gemäß dem neu vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans soll von folgender Festsetzung abgewichen werden: Nr. 3.2 Dachgestaltung (GEmE), f) Für eingeschossige Gebäude im GEmE sind nur begrünte Flachdächer zulässig.

Die Planung sieht die Änderung der südöstlichen, begrünten Dachfläche zu einer Terrasse vor. Dieser Gebäudeteil ist eingeschossig. Daher stellt dies eine Abweichung von der o.g. Regelung dar. Das Dach des zweigeschossigen Baukörpers bleibt extensiv begrünt.

Begründung Planer:
Die Abweichung kann aus Sicht des Entwurfsverfassers gestattet werden, da
  • durch die Grundrissaufteilung des Dachgeschosses und Ergänzung einer Absturzsicherung innerhalb der Dachfläche eine Nutzung als Terrassenfläche ermöglicht wird
  • keine Beeinträchtigung hinsichtlich Belichtung und Belüftung der angrenzenden Räume und Umgebung zu erwarten ist.
  • keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung hinsichtlich Brandschutz zu erwarten ist.
  • nachbarschutzrechtliche Belange durch die Ergänzung einer Absturzsicherung im Bereich der Dachfläche nicht betroffen sind.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf auf dem Grundstück aus.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die erforderlichen Zustimmungen wurden erteilt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert kurz die erneute Behandlung des Vorhabens. Aus seiner Sicht hat sich an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens nichts geändert, er wird es nach wie vor ablehnen. Ferner betont er, dass bereits diverse Befreiungen erteilt wurden. Des Weiteren stellt er fest, siehe auch Protokoll der Sitzung vom 12.12.2024, dass verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten bzw. umgesetzt wurden, diese aber im beigefügten Freiflächengestaltungsplan dargestellt werden.

Die Bauausschuss-Mitglieder Michael Dotzler und Norbert Meyer sehen dies genauso bzw. erkennen keine Änderung zur Beschlusslage vom 12.12.2024.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der beantragten Änderung (statt begrünten Flachdachs eine Dachterrasse) sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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2. Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Swimmingpools auf Fl.Nr. 115/12, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von-Zerzog-Straße, Pettendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 20.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt einen im Boden versenkten Außenfolienpool in den Ausmaßen von 10,00 m x 3,00 m x 1,50 m (L x B x H) zu errichten. Das Becken soll ein Volumen von 45 m³ haben. 

Das Vorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
  1. Bebauung außerhalb der Baugrenze - Durch die Errichtung des Pools wird die Baugrenze südlich des Hauses (teilweise) überschritten.
  2. GRZ - Die GRZ II wird von 0,44 auf 0,50 überschritten.

Begründung:
Die Errichtung des Pools bietet sich an der Südseite des Grundstücks an. Der Pool wird ebenerdig mit der Umgebung abschließen und sich somit harmonisch und nicht störend in den Garten einfügen. Es ist keine feste Überdachung und auch kein sonstiges Nebengebäude geplant.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10a BayBO sind Schwimmbadbecken bis 100 m³ im Innenbereich verfahrensfrei. Eine Realisierung innerhalb der Baugrenzen/GRZ II ist nicht möglich. Abstandsflächen müssen nach der BayBO bei einem Pool nicht eingehalten werden. Die Grünordnung im Bebauungsplan wird eingehalten. Im Gemeindeteil gibt es bereits Pools in Gärten. Das Vorhaben ist daher städtebaulich vertretbar.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die Unterschriften wurden erteilt.

Diskussionsverlauf

Bauausschuss-Mitglied Lars Sikkes stellt fest, dass Trinkwasser ein schützenswertes Gut ist und es bereits Gemeinden gibt, die die Errichtung von Swimming-Pools nicht gestatten. Er werde dem Antrag in jedem Fall nicht zustimmen. Wenn über den Antrag positiv abgestimmt wird, soll geprüft werden, ob der Pool nicht mit Regenwasser statt Trinkwasser befüllt werden kann.

Bürgermeister Obermeier erklärt hierzu, dass dies nicht möglich sei.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.03.2025 08:21 Uhr