Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 1056/21 u. 1058/5, jeweils Gemarkung Pettendorf, Parzelle 13 im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)
2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 13 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)
3 Antrag auf isolierte Befreiung - Dachgeschossausbau und Einbau zweier Dachgauben auf Fl.Nr. 1447/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

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1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 1056/21 u. 1058/5, jeweils Gemarkung Pettendorf, Parzelle 13 im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 20.03.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 18.07.2024 mit einer Bauvoranfrage über einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der o.g. Parzelle. Damals wurde der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

1. Das Hauptgebäude darf nur mit einer maximalen Dachneigung von 22° ausgeführt werden.
2. Zur optischen Verringerung der Wandhöhe ist das Hauptgebäude talseitig anzuböschen.

Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 18.07.2024 wird hingewiesen (siehe Anlage RIS).

Zum Bauantrag vom 05.03.2025:
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (11,49 x 11,11 m) mit Carport (ca. 6,00 x 6,00 m) und Geräteraum (ca. 6,00 x 2,98 m) zu errichten. Das Einfamilienhaus soll in U+E+I Bauweise mit Satteldach (DN 22°) und max. 2 Vollgeschossen ausgeführt werden. Das zusammengebaute Gebäude bestehend aus Carport und Geräteraum wird mit einem Flachdach ausgeführt.

Da die Bebauungsplanänderung „Solner Breite III“ noch nicht rechtskräftig ist weicht das Vorhaben derzeit noch von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Der Antragsteller beantragt deshalb schriftlich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Abweichungen sind darin aufgeführt:

1. Bauweise U+E+1 statt U+E+D (B-Plan) und somit Überschreitung der Wandhöhe von 4,50 m auf 5,95 m.
2. Erdgeschossiger Anbau mit Flachdach. Laut B-Plan sind nur Satteldächer erlaubt.

Begründung:
Zu 1: Da das Untergeschoss nicht als Vollgeschoss geplant werden kann und somit nicht als Wohngeschoss genutzt wird, ist ein vollwertiges Obergeschoss geplant. Die Wandhöhe wird lediglich um 1,45 m überschritten. Die Anzahl der Vollgeschosse ändert sich nicht. Eine E+1 Bebauung ist auf anderen Parzellen im Baugebiet erlaubt. Somit fügt sich das Gebäude in die umliegende Bebauung ein.

Zu 2: Beim Hauptgebäude wird weiterhin ein Satteldach geplant. Der untergeordnete Anbau soll sich in das dominante Haupthaus durch die Flachdachkonstruktion modern integrieren. Garagen- und Carportdächer sind bereits mit Flachdach zugelassen. Somit übernimmt der Anbau lediglich diese Dachvariante.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Fliederweg“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt den Planungen sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe Sachverhalt) einverstanden. Zur optischen Verringerung der Wandhöhe ist das Hauptgebäude talseitig anzuböschen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 682/6, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 13 im Baugebiet "Am Adlersberg" (Hummelbergstraße, Adlersberg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 20.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Ausschlussbeschluss:
Bauausschussmitglied Fritz Amann ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

6:0 Stimmen

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienhaus in den Ausmaßen von 10,99 x 9,49 m mit einer Doppelgarage (7,05 x 6,74 m) zu errichten. Das Wohngebäude soll in U+E+I Bauweise mit einem Satteldach (DN 25°) ausgeführt werden. Die Doppelgarage soll auch mit einem Satteldach (DN 25°) errichtet werden.

Für das Vorhaben war das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich, da es von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht. Die Antragstellerinnen beantragen deshalb schriftlich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Abweichungen sind darin aufgeführt:

Festsetzung
Bauantrag
Bebauungsplan
Bauweise
U+E+I
E+U / E+D
Dachneigung Hauptgebäude
25°
40-44°
Dachneigung Garagengebäude
25°
40-44°
Kniestockhöhe
2,5 m (talseitig);
ca. 1,77 m (Straßenseitig)
< 50 cm
Geschosshöhe
2,77 m
2,75 m
Traufhöhe E+U / E+D (talseitig)
8,565 m
6,35 m / 3,60 m
Überschreitung der Baugrenzen durch die Situierung der Garage

Begründung:
Das Nachbargebäude (Fl.Nr. 682/10) wurde bereits so konzipiert und genehmigt, dass eine Grenzgarage wie nun geplant zur Ausführung kommen soll. Das Nachbargebäude (Fl.Nr. 682/2) wurde abweichend vom Bebauungsplan nicht mit Grenzgarage errichtet. Der Neubau entsteht aus Konsequenz dieser beiden Nachbarbebauungen (682/10 und 682/2).

Die Dachneigung ist für ein einheitliches Erscheinungsbild an die Nachbar-/Grenzbebauung (Fl.Nr. 682/10) angepasst, die flachere Dachneigung von 25° reduziert das Bauvolumen und das zu beheizende Gebäudevolumen.

Die Kniestockhöhe wird aufgrund der flacheren Dachneigung überschritten, die Geschosshöhe von 2,75 m ist aufgrund energetischer Anforderungen nicht mehr zu erfüllen.

Straßenseitig wird die Traufhöhe eingehalten, Hangseitig ebenso, bei Betrachtung des Sommergartendaches ab OK Gelände KG, das Wohnhaus selbst ist entsprechend der Planung nach hinten versetzt, die Traufhöhe der Garage ist an das Bestandsgebäude (Fl.Nr. 682/10) angepasst.

Außerdem beantragen die Antragstellerinnen eine Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Folgende Abweichung ist darin aufgeführt: „Abstandsfläche zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 682/10, Gemarkung Pettendorf“

Begründet wird dies wie folgt: Beim Nachbargrundstück 682/10, Gemarkung Pettendorf wurde bereits eine Abweichung beantragt und genehmigt um eine Grenzgarage zu errichten, dies ist bereits im Hinblick darauf geschehen, um hier mit der neu zu errichtenden Grenzgarage anzuschließen. Die Abstandsfläche muss hier also von 3,00 m auf 0,00 m reduziert werden um die Grenzbebauung zu ermöglichen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Hummelbergstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Unterschriften wurden erteilt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese werden durch die Doppelgarage nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (siehe Sachverhalt) und der Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsfläche) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bauausschussmitglied Fritz Amann war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

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3. Antrag auf isolierte Befreiung - Dachgeschossausbau und Einbau zweier Dachgauben auf Fl.Nr. 1447/1, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 im Baugebiet "Schwetzendorf" (Aubergstraße, Schwetzendorf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 20.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Erweiterung des Wohnraums ist der Einbau von 2 Dachgauben geplant. Die Dachgauben sollen eine an der Südseite (ca. 6,00 x 1,50 m) und eine an der Nordseite (ca. 2,20 x 1,50 m) des Gebäudes errichtet werden. Die Gauben sollen als Schleppgauben ausgeführt werden. Die Gaube an der Südseite wird östlich ausgerichtet, damit die verbleibende Dachfläche später sinnvoll und optisch ansprechend mit einer PV-Anlage versehen werden kann.

Da das Vorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Es soll von folgender Festsetzung abgewichen werden:

Festsetzung
Bauantrag
Bebauungsplan
Überschreitung der Ansichtsfläche
9 m² (Südseite)
3,3 m² (Nordseite)
Max. 1 m² Vorderfläche
Situierung der Dachgaube
Außerhalb des inneren Drittels
Nur im inneren Drittel der Dachfläche

Begründung:
Die geplanten Dachgauben dienen der Erweiterung des bestehenden Wohnraums und der Verbesserung der Belichtung sowie Belüftung der obersten Etage. In einem bestehenden Wohngebäude ermöglichen die Gauben eine optimale Nutzung des 2. OGs, was den Komfort und die Wohnqualität erheblich steigert. Diese Erweiterung stellt für uns eine sinnvolle und effiziente Möglichkeit dar, die Wohnsituation zu verbessern, ohne den Charakter des gesamten Gebäudes oder der Nachbarschaft zu verändern.

Durch die geplanten Dachgauben wird das Gebäude weder in der Höhe noch in der Grundstruktur wesentlich verändert, sodass die städtebauliche Verträglichkeit gewährleistet bleibt. Die Ausnutzung des Dachraums wird optimiert, ohne dass die Belichtung oder der Blick auf benachbarte Gebäude negativ beeinflusst wird. Zudem wurden sämtliche notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Privatsphäre der Nachbarn zu wahren.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Die erforderlichen Unterschriften wurden erteilt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 weiteren Stellplätzen aus. Diese sind bis zur Bezugsfertigkeit der zusätzlichen Wohneinheit nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Sachverhalt einverstanden. Bis zur Bezugsfertigkeit sind noch zwei weitere Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2025 19:28 Uhr