Datum: 17.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauvoranfrage über Errichtung eines Tinyhouses mit Carport als Ersatzbau für das bestehende Wochenendhaus auf Fl.Nr. 462/2, Gemarkung Pettendorf (Im Holz, Eibrunn)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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17.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Ausschlussbeschluss:
BA-Mitglied Walfried Achhammer ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
4 : 0 Stimmen
Es wird beabsichtigt auf dem o.g. Grundstück ein Tinyhouse mit Carport zur Eigennutzung als Ersatzbau für das bestehende Wochenendhaus zu errichten. Das Tinyhouse soll in den Ausmaßen von 8,00 m x 3,20 m mit Bad-Anbau (3,95 m x 2,21 m) und einem Pultdach als Pfettendachstuhl (DN 5°) ausgeführt werden. Der Carport (6,00 m x 3,00 m) soll ebenfalls mit einem Pultdach (DN 17°) errichtet werden. Die geringe Dachneigung von 5° des Hauptgebäudes sowie des Bad-Anbaus ergibt sich zur sinnvollen Installation von Photovoltaikanlagen. Das Haupthaus wurde auf eine LKW-Wechselbrücke gebaut und kann mit einem geeigneten LKW bzw. Traktor mit passendem Anhänger transportiert werden. Der separate Bad-Anbau kann mit einem Autoanhänger transportiert werden. Dadurch, dass die Gebäude auf LKW-Wechselbrücken errichtet wurden, liegt die Oberkante Fertigfußboden ca. 1,32 m über der Geländeoberkante.
Das Tinyhouse sowie zwei Stützen des Bad-Anbaus sollen auf der vorhandenen Bodenplatte des Wochenendhauses errichtet werden. Somit wären lediglich zwei weitere Punktfundamente für die zwei weiteren Stützen des Bad-Anbaus erforderlich. Vor Errichtung wird die statische Prüfung des Fundaments auf ausreichende Belastbarkeit durchgeführt. Der Carport soll in acht Punktfundamenten verankert werden. Die Bodenfläche innerhalb des Carports soll gepflastert werden.
Bereits eingegangene Stellungnahmen:
Bei der Einsichtnahme in den Digitalen Bauantrag wurde festgestellt, dass folgende Stellungnahmen zu dem Vorhaben bereits vorliegen: Sachgebiet S 42 (ortsplanerische Stellungnahme) – Ablehnung, Sachgebiet S 332 – Fachtechnik für Naturschutz – Ablehnung, Sachgebiet S 31-11 (Wasserrecht, Kleinkläranlagen) – Auflagen, AELF Regensburg – noch kein Eingang.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 643, Gemarkung Pettendorf, erreichbar. Die Wasserversorgung soll über den Hausanschluss des Hauses mit der Fl.Nr. 374, Gemarkung Pettendorf, mittels einer Wasserleitung mit Rohrbegleitheizung bis zum Tinyhouse erfolgen. Die Abwasserbeseitigung soll über eine noch auf dem Grundstück zu errichtende Kleinkläranlage erfolgen.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von einem Stellplatz aus. Dieser ist durch den Carport nachgewiesen.
Nachbarbeteiligung:
Das Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag wurde beantragt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass derartige Vorhaben aus seiner Sicht im Außenbereich nicht genehmigungsfähig seien. Er spricht sich vollumfänglich gegen das Vorhaben aus, da es ausschließlich einer dauerhaften Wohnnutzung dienen soll und die Erschließung mehr als zweifelhaft ist.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
BA-Mitglied Walfried Achhammer war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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2. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützwand auf Fl.Nr. 115/7, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von-Zerzog-Straße, Pettendorf)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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17.04.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, im südöstlichen Bereich des Grundstücks eine Stützwand mit einer Höhe von 130 cm aus L-Steinen zu errichten.
Da das Vorhaben nicht den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Es soll von folgender Festsetzung abgewichen werden:
Festsetzung
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Bauantrag
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Bebauungsplan
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max. Höhe von Stützmauern
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130 cm
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100 cm
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Begründung:
Um den südlichen Bereich gefällig durch entsprechende Terrassierungen gestalten zu können, sind die Errichtungen von insgesamt ca. 20 m Stützwänden (L-Steine) geplant, die beantragte Befreiung von 1,00 auf 1,30 m betrifft nur einen Teilbereich von ca. 4,0 m.
Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, die nachbarschaftlichen Belange wurden in der Planung berücksichtigt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Julie-von-Zerzog-Straße“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Sachverhalt einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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3. Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen sowie eines Hofladens mit Ferienwohnung (Tektur - Errichtung einer zweiten Wohneinheit) auf Fl.Nr. 198, Gemarkung Kneiting (Weingasse, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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17.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 19.07.2018 mit dem Antrag auf Baugenehmigung. Dieser wurde erteilt am 02.10.2018, mit Genehmigungs-Nr. S 43-2018-1199. Einer ersten Tektur zum o.g. Vorhaben wurde mit Beschluss der laufenden Verwaltung am 10.02.2020 zugestimmt. Es wurde hier ein zusätzlicher Zugang zum OG beantragt, die Tektur wurde durch das Landratsamt Regensburg mit Bescheid vom 02.03.2020 genehmigt.
Mit Eingang vom 10.04.2025 wird jetzt eine zweite Tektur zum o.g. Vorhaben beantragt. Die aktuelle Tektur beinhaltet die Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Bereich des ursprünglich geplanten Einfamilienhauses.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Weingasse bzw. über die Mariaorter Straße/Feldweg erschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt über die bestehende Kleinkläranlage. Die Wasserversorgung ist gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.
Stellplatzbedarf:
Es werden 8 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Stellplatzpflicht ist dadurch erfüllt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt der zweiten Tektur sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
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4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf Fl.Nr. 124/2, Gemarkung Kneiting (Schulgasse, Kneiting)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf)
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4. Bauausschuss
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17.04.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus (13,735 m x 9,985 m) mit Nebengebäude (8,985 m x 8,235 m) als Ersatzbau zu errichten. Das Wohngebäude soll in E+1 Bauweise mit einem Satteldach (DN 24°) ausgeführt werden. Das Nebengebäude welches gleichzeitig als Garage fungiert wird ebenfalls mit einem Satteldach (DN 24°) errichtet.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schulgasse“ erschlossen. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind gesichert.
Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 1 Nachbarunterschrift fehlt.
Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese werden durch das Nebengebäude (= Garage) nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
BA-Mitglied Norbert Meyer betrat den Sitzungssaal um 19:10 Uhr.
Datenstand vom 23.05.2025 08:18 Uhr