Datum: 22.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Gemeinde Pettendorf
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus A) mit Carport auf Fl.Nr. 1056/27, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)
2 Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus B) mit Carport auf Fl.Nr. 1056/26, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9a im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)
3 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2021-0726 vom 30.03.2021; Pultdachanbau an bestehende Scheune auf Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Kneiting (Kapellenplatz, Kneiting)
4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)

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1. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus A) mit Carport auf Fl.Nr. 1056/27, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9 im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 22.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt eine Doppelhaushälfte (8,365 m x 11,99 m) mit Carport und Geräteraum (5,83 m x 7,75 m) zu errichten. Das Bauvorhaben soll in E+1 Bauweise mit Satteldach (DN 22°) ausgeführt werden.

Für das Vorhaben war das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich, da es von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht. Die Antragsteller beantragten deshalb schriftlich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Abweichung ist darin aufgeführt:

Nr. im Bebauungsplan
Festsetzung
Bezeichnung der Abweichung
3.5
max. Wandhöhe 6,0 m ab OKRF EG
Wandhöhe 6,27 m statt zulässig 6,00 m

Die erforderliche Befreiung wird wie folgt begründet:

Die vorgeschriebene Wandhöhe kann man bei einer Geschosshöhe von 2,77 m im Erdgeschoss und Obergeschoss konstruktiv nicht einhalten. Die Wandhöhe von FFB EG und der Oberkante Dachhaut beträgt 6,27 m, was einer Überschreitung von 0,27 m entspricht. Die vorgegebene Bezugshöhe zur Straße von 0,30 m ab ROK EG wird eingehalten, die gesamte Überschreitung der Wandhöhe von max. 6,00 m beträgt 0,57 m.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Fliederweg“ gesichert. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind ebenfalls gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Planung sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe Sachverhalt) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus B) mit Carport auf Fl.Nr. 1056/26, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 9a im Baugebiet "Solner Breite III" (Fliederweg, Reifenthal)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 22.05.2025 ö 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt eine Doppelhaushälfte (8,365 m x 11,99 m) mit Carport und Geräteraum (9,00 m x 6,68 m) zu errichten. Das Bauvorhaben soll in E+1 Bauweise mit Satteldach (DN 22°) ausgeführt werden.

Für das Vorhaben war das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich, da es von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht. Die Antragsteller beantragten deshalb schriftlich die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Folgende Abweichung ist darin aufgeführt:

Nr. im Bebauungsplan
Festsetzung
Bezeichnung der Abweichung
3.5
Max. Wandhöhe 6,0 m ab OKRF EG
Wandhöhe 6,27 m statt zulässig 6,00 m

Die erforderliche Befreiung wird wie folgt begründet:

Die vorgeschriebene Wandhöhe kann man bei einer Geschosshöhe von 2,77 m im Erdgeschoss und Obergeschoss konstruktiv nicht einhalten. Die Wandhöhe von FFB EG und der Oberkante Dachhaut beträgt 6,27 m, was einer Überschreitung von 0,27 m entspricht. Die vorgegebene Bezugshöhe zur Straße von 0,30 m ab ROK EG wird eingehalten, die gesamte Überschreitung der Wandhöhe von max. 6,00 m beträgt 0,57 m.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Fliederweg“ gesichert. Die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung sind ebenfalls gesichert.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Das Einvernehmen wurde erteilt.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst einen Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen aus. Diese wurden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Planung sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (siehe Sachverhalt) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2021-0726 vom 30.03.2021; Pultdachanbau an bestehende Scheune auf Fl.Nr. 33/1, Gemarkung Kneiting (Kapellenplatz, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 22.05.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 15.04.2021 mit dem o.g. Bauvorhaben. Damals wurde der teilweisen Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 193, Gemarkung Kneiting das Einvernehmen erteilt. Die Übernahme der Abstandsfläche auf öffentlichen Grund wurde legitimiert. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) über den bestehenden Anschluss erfolgt. Auf den Beschlussbuchauszug der Sitzung vom 15.04.2021 wird verwiesen (siehe Anlage RIS). Die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2021-0726 vom 30.03.2021 die beantragte Baugenehmigung.

Mit Schreiben vom 17.04.2025 wurde die Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung um weitere 2 Jahre beantragt.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Kapellenplatz“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich, die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Anschluss zu erfolgen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen. Die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Anschluss zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. S 43-2010-2062 vom 09.02.2011, Fl.Nr. 195/3, Gemarkung Kneiting (An der Breite, Kneiting)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 22.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.05.2025 wird die Verlängerung der o.g. Baugenehmigung (Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage) beantragt. Als Grund wird angeführt, dass zwar das Wohngebäude und die Doppelgarage fertig gestellt sind, die noch ausstehenden Baumaßnahmen zwischen Wohnhaus und Garage sowie eines Carports noch fehlen.

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 18.05.2017, 13.06.2019, 17.06.2021 und 20.07.2023 mit der Verlängerung der Geltungsdauer und beschloss, dieser einstimmig sein Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Verlängerung sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2025 09:24 Uhr