Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Liegeterrasse, Schlossweg 15 (Fl. Nr. 899/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Anwesen Schlossweg 15 (Schloss Staufeneck) soll auf dem Grundstück Fl. Nr.  899/1 ein Schwimmbecken errichtet werden. Das Wasserbecken ist mit einer Größe von 5,0 m x 10,0 m geplant und soll vollständig im Boden versenkt werden. Außerdem soll das Becken von Liegeterrasse umgrenzt werden (Gesamtfläche Liegeterrasse und Becken: 7,50 m x 16,50 m).

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. 

Nach dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde liegt das Baugrundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets und in unmittelbarer Nähe zu einem denkmalgeschützten Gebäude. Inwieweit die öffentlichen Belange des Naturschutzes und des Denkmalschutzes beeinträchtigt werden, kann nur von den Fachbehörden beurteilt werden. Die Beteiligung der Fachbehörden erfolgt durch das Landratsamt.
Aufgrund der topographischen Lage des Baugrundstücks (südwestlich abfallende Wiese) ist das geplante Schwimmbecken von der Zufahrt zum Schloss nicht einsehbar. 
Hinsichtlich der notwendigen Erschließung ergeben sich keine Einwände.  

Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Denkmalschutzbehörde zu erteilen.  
  

Diskussionsverlauf

Dem Sachvortrag fügt 2. BM Kleinert hinzu, weil es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, ist die Beurteilung der Fachstellen des Landratsamts erforderlich.

GR Lerach tut seine subjektive Meinung kund und lehnt das Vorhaben rundweg ab mit dem Hinweis auf das Landschafts- und Naturschutzgebiet, in dem sich Schloss Staufeneck befindet. Er warnt vor der „chemische Keule“, die es für den Betrieb eines Schwimmbeckens braucht.

GR Dr. Zimmer schließt sich der Meinung von GR Lerach an. Die Pläne sind bezüglich der Höhenlinien nicht leicht lesbar. Er regt an, auch die Geologie prüfen zu lassen.
Frau Hirsch nimmt diesen Hinweis zur Weiterleitung an das Landratsamt entgegen.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Schwimmbeckens mit Liegeterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 899/1 vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalschutzbehörde zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.04.2023 16:35 Uhr