Bauantrag Nutzungsänderung eines Lagerraums in ein WC sowie Vergrößerung der Küche, Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

In der Osteria, Bahnhofstr. 34 (Fl. Nr. 691/1) soll der bisherige Lagerraum zu einem Herren-WC und einem Personal-WC umgebaut werden. Außerdem soll der Küchenbereich durch Abbruch des bisherigen Personal-WCs erweitert werden.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet. 
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Osteria wurde mit Bescheid vom 12.07.2019 baurechtlich genehmigt. Nach den damaligen Antragsunterlagen betrug die Hauptnutzfläche 96,91 m² und es wurden 7 Stellplätze gefordert. 
Mit den nun geplanten Nutzungsänderungen liegt die Hauptnutzfläche bei 96,24 m². Auch wird die Größe des Gastraums nicht verändert. Es müssen somit keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.

Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben u. a. zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Die Osteria ist an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Gemäß § 16 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Piding ist Abwasser, sofern mit dem Abwasser Öle oder Fette mitabgeschwemmt werden können, über eingebaute Fettabscheider abzuleiten. Für die ordnungsgemäße Einleitung der Abwässer aus der Pizzeria in die gemeindliche Kanalisation ist daher der Einbau eines entsprechenden Fettabscheiders erforderlich.

Die Voraussetzungen des § 34 BauGB werden erfüllt, sofern der Einbau eines ordnungsgemäßen Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Diskussionsverlauf

GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:         JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0

GR Lerach nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

2. BM Kleinert fügt dem Sachverhalt hinzu, dass bereits zugesagt worden ist, einen Fettabscheider einzubauen.
Herr Stadler vom Technischen Bauamt war diesbezüglich vor Ort, so Frau Hirsch.
GR Dr. Zimmer fällt auf, dass der vorgelegte Plan im Bereich der Sitzplätze an der Seite Bahnhofstraße nicht mit dem derzeitigen Zustand des Gebäudes übereinstimmt. Er spricht sich für die Prüfung vor Ort durch das Bauamt aus, um im Zuge des aktuellen Antrags dem Bauherrn zu ermöglichen, gegebenenfalls eine Bereinigung herbeizuführen.
Die von GR Dr. Zimmer beschriebene Diskrepanz ist weder Frau Hirsch noch dem Sitzungsleiter bekannt.
2. BM Kleinert nimmt den Vorschlag von GR Dr. Zimmer zur weiteren Veranlassung auf.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagerraums in ein WC sowie der Vergrößerung der Küche in der bestehenden Osteria (Bahnhofstr. 34, Fl. Nr. 691/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass der ordnungsgemäße Einbau eines Fettabscheiders nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 16:35 Uhr