Bauantrag Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage, Nähe Teisendorfer Str. 13 a (Fl. Nr. 927/4)


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 34. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.03.2023 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Am Grundstück Fl. Nr. 927/4 (Nähe Teisendorfer Str. 13 a) soll ein Wohngebäude mit Doppelgarage errichtet werden.

Das Baugrundstück liegt   im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Urwies, die regelt, dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben auf dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich nicht mehr nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) sondern nach § 34 BauGB richtet. Zudem ist in § 2 Satz 2 dieser Ortsabrundungssatzung festgehalten, dass auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 927 nur eine Wohnbebauung mit (E + D) zulässig ist sowie   Schlafräume und Kinderzimmer nur auf der der BAB abgewandten Seite zu situieren sind. 

An der nördlichen Grundstücksgrenze entlang verläuft mit einer Breite von 2,50 m die Zufahrt zum gemeindlichen Spielplatz. Das Wohngebäude wurde daher entsprechend nach Süden verschoben, um die uneingeschränkte Zufahrt weiterhin zu ermöglichen.

Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese wurden durch die geplante Errichtung einer Doppelgarage nachgewiesen. 

Das geplante Bauvorhaben hält die Vorgaben der Ortsabrundungssatzung ein. 
Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Dem Bauvorhaben kann zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 927/4 (Nähe Teisendorfer Str. 13a) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 16:35 Uhr