Der bestehende Anbau am Anwesen Watzmannstr. 26 mit Werkstatt, Lagerraum, Gartenraum, Heiz- und Waschraum wurde 1966 um eine ca. 45 m² große Wohneinheit im OG erweitert.
Dieser Anbau soll abgerissen und neu errichtet werden. Im EG sind weiterhin Wirtschaftsräume für drei Familien (zwei Wohneinheiten im Altbau für Bauherr und Ehefrau sowie Mutter/Schwiegermutter und 1 Wohneinheit im Neubau für Sohn und Ehefrau) geplant. Im Ober- und Dachgeschoss des Anbaus soll wieder eine Wohneinheit entstehen.
Außerdem ist beabsichtigt, beim Hauptgebäude den Dachstuhl anzuheben, um somit zusätzliche Lagerräume (keine Wohnräume) zu erhalten. Durch den Umbau sollen die zukunftsfähigen Grundlagen für ein generationenübergreifendes Wohnen (Mehrgenerationenhaus) geschaffen werden.
Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob sich der Neubau insbesondere hinsichtlich der geplanten Gebäudehöhe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet.
Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Durch die geplanten Baumaßnahmen wird eine Wandhöhe von 6,80 m bzw. 7 m erreicht.
Als Vergleichsobjekt wurde vom Bauherrn das Anwesen Watzmannstr. 32 angegeben. Bei diesem Wohngebäude beträgt die Wandhöhe nach den uns vorliegenden Unterlagen 7,20 m.
Das Bauvorhaben fügt sich demnach in die nähere Umgebung ein. Die Verwaltung schlägt vor, der Bauvoranfrage zuzustimmen.