Nutzungsänderung der bestehenden Garagen in eine Hofkäserei und Neubau eines SB-Hofladens auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2023 ö 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) soll die Nutzung von bestehenden Garagen in eine Hofkäserei geändert und ein SB-Hofladen (16,56 m²) gebaut werden.

Das Grundstück liegt im Außenbereich, wie Frau Burger mitteilt. Die Nutzungsänderung sowie der Neubau sind daher nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Der betreffende Betrieb ist bekanntlich ein landwirtschaftlicher Betrieb und auch die letzte Baugenehmigung wurde unter diesen Voraussetzungen erteilt. Zudem dient die Nutzungsänderung in eine Hofkäserei sowie der Bau eines SB-Hofladens der Weiterverarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte, die am Hof selbst erzeugt werden.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist ausreichend gesichert.

Daher kann nach Einschätzung der Verwaltung dem Antrag zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Garagen in eine Hofkäserei sowie dem Neubau eines SB-Hofladens auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 13:13 Uhr