Änderung der Ortsabrundungssatzung "Urwies - Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche"


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.05.2023 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ soll ein Wohngebäude mit Doppelgarage errichtet werden. Der Bauausschuss erteilte in der Sitzung vom 14.03.2023 dem hierzu eingereichten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.

             


Das Landratsamt teilte zu diesem Bauantrag mit, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, da das durch die Ortsabrundungssatzung geschaffene Baurecht bereits durch das Wohngebäude Teisendorfer Str. 13 a umgesetzt bzw. verwirklicht worden ist. In § 2 der Satzung ist u. a. festgesetzt, dass in dem Geltungsbereich nur eine Wohnbebauung (= 1 Einfamilienhaus E+D) zulässig ist. Damit ist nach Auffassung des Landratsamts eine weitere Wohnbebauung ohne Änderung der Ortsabrundungssatzung nicht möglich.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, § 2 Satz 2 der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ wie folgt zu ändern:
2Auf dem Grundstück Fl. Nr. 927/Teil sind nur Wohngebäude und ein Spielplatz zulässig.“

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die im Sachvortrag vorgestellte 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Urwies – Grundstück Fl. Nr. 927/Teilfläche“ und beauftragt die Verwaltung, die hierzu notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 13:37 Uhr