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20. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass für die Mehrfamilienhäuser Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 eine Baugenehmigung zum Ausbau der Dachgeschosse besteht.
Der Bauherr hat nun eine Tektur eingereicht mit dem Ziel, die Dachneigung von den geplanten 23° auf 26° zu erhöhen. Als Grund wird angegeben die statischen Verhältnisse sowie die Raumhöhen zu verbessern, die sich erst jetzt im Zug der Detailplanung ergeben haben.
Die Firsthöhen sollen sich folgendermaßen erhöhen:
- Haus 2 und 4: 9,53 m (+62 cm),
- Haus 6 und 8: 9,45 m (+50 cm) und
- Haus 10: 9,11 m (+46 cm).
Die Wandhöhen würden zwischen 6,46 m und 7,22 m liegen. Die Traufhöhen zur Egerländer Straße blieben unverändert, die anderen Seiten würden sich nur unwesentlich ändern. Die Abstandsflächen blieben im gesetzlichen Rahmen.
Die umliegenden Gebäude haben genehmigte Dachneigungen bis zu 25°. Die beantragte Erhöhung auf 26° ist denkbar und für Piding auch nicht ungewöhnlich, wenn auch nicht in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. Die Erhöhung der Firste sowie der Wandhöhen orientieren sich an der umliegenden Bebauung. Im Baugebiet Sudetenstraße, das unmittelbar angrenzt, betragen die Wandhöhen 8,70 m und die Firsthöhen 10,80 m.
Die Tekturmaße des Antragstellers bleiben somit einiges unter diesen Höhen.
Mit der beantragten Raumerhöhung entsteht kein drittes Vollgeschoß.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze bleibt unverändert.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Tektur genehmigungsfähig.
Diskussionsverlauf
GR Geigl fragt nach, ob die Tektur Auswirkungen auf die Abstandsflächen hat und merkt an, dass mit der Erhöhung der Wand- und Firsthöhen die Nachbargebäude zu wenig bis keine Sonneneinstrahlung bekommen könnten. Aus diesem Grund wurde seiner Meinung nach auch das Bauvorhaben „Sudetenstraße“ nach Süden ausgerichtet.
Herr Schaller äußert, dass auch trotz der Tektur die Abstandsflächen eingehalten werden und er keine Bedenken hat, dass die Nachbarn zu wenig Sonneneinstrahlung bekommen.
BM Holzner informiert, dass man die beiden Baukörper nicht miteinander vergleichen kann und die Abstandsflächen überall gleich sind. Desweiteren wurden die Baukörper in der Sudetenstraße nach Süden ausgerichtet, damit alle von der Sonneneinstrahlung profitieren können.
Auf Nachfrage von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte reichen darf. Im nördlichen Bereich war dies allerdings nicht möglich. Hier hat das Landratsamt eine Ausnahme genehmigt, da gegenüber nur Garagen vorhanden sind. Dabei handelt es sich um notwendige Stellplätze, die nicht aufgelöst werden können.
GR Rotter spricht die Parkplatzproblematik an und befürchtet, dass dies zu Straßenbehinderungen führt und dadurch auch der Winterdienst sehr beeinträchtigt wird.
Herr Schaller lässt wissen, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist. Die Gemeinde kann aber für den Wohnungsaltbestand keine Stellplätze fordern
. Für die neu geschaffenen Wohneinheiten wurden Stellplätze auf dem eigenen Grund errichtet und zusätzlich noch Duplexgaragen.
BM Holzner merkt an, dass diese Problematik bereits ausführlich beim eigentlichen Bauantrag beraten und diskutiert wurde. Er weist darauf hin, dass auf der gegenüberliebenden Straßenseite ein Halteverbotschild angebracht wird und man somit die Parksituation auf der Straße entschärft.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zur Erhöhung der Wand- und Firsthöhen an den Anwesen Egerländer Str. 2, 4, 6, 8 und 10 (Fl.Nr. 689/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:26 Uhr