Bauleitplanung Gemeinde Ainring; 1. Änderung des Bebauungsplans "Hofhuberanger"; frühzeitige Beteilung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring billigte in seiner Sitzung vom 12.12.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Hofhuberanger“.
Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 13.414 m² und liegt westlich der Kreisstraße BGL 18. Das Plangebiet schließt im Norden und Westen an die bestehende Wohnbebauung und im Süden an landwirtschaftliche Flächen an.
Die Bebauungsplanänderung soll heimischen Familien Schaffung von Bauland sichern. Vorrangiges Planungsziel ist die baulich-räumliche Abrundung und Aufwertung des Ortsrands.
Die Gemeine Piding wurde als Nachbargemeinde zur Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 26. Februar 2024 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren laufend - eingesehen werden.
Da aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante 1. Änderung des Bebauungsplans „Hofhuberanger“ der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteilung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2024 08:23 Uhr