Bauleitplanung Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Bebauungsplans Mitterfelden Mitte II; frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 die Neuaufstellung des Bebauungsplans Mitterfelden Mitte II beschlossen.
Der Bebauungsplan „Mitterfelden Mitte II“ soll die großen Teile des bisherigen Bebauungsplans „Mitterfelden A“ und die Bebauungsplanänderung „Mitterfelden Moosstraße“ ersetzen. Dadurch sollen Nachverdichtungsvorhaben umgesetzt werden können, die in den bestehenden Bebauungsplänen nicht mehr realisierbar wären.
Die Gemeine Piding wurde als Nachbargemeinde zur Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 15.03 2024 gebeten.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ainring unter www.ainring.de – Bauen & Wohnen – Bauleitplanverfahren laufend - eingesehen werden.
Da aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde Piding zu erwarten sind, wird dem Bauausschuss vorgeschlagen, keine Einwände gegen die geplante Bauleitplanung zu erheben. Auf eine weitere Beteiligung der Gemeinde am Verfahren kann verzichtet werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Piding erhebt keine Einwände gegen die geplante Neuaufstellung des Bebauungsplans „Mitterfelden Mitte II“ der Gemeinde Ainring. Eine weitere Beteilung der Gemeinde Piding am Verfahren ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2024 08:23 Uhr