Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehemaligen Hotel- und Gaststättenbetriebes Gaisbergstr.9 (Fl.Nr. 744) in eine Asylbewerberunterkunft
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass das Anwesen Gaisbergstraße 9 als Hotel- und Gaststättenbetrieb genehmigt wurde und seit einiger Zeit als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt wird. Das Landratsamt BGL hat bisher die Auffassung vertreten, dass durch die Nutzung als Asylbewerberunterkunft die mögliche Variationsbreite der vorliegenden Genehmigung nicht verlassen wird.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29.4.2014 in einem ähnlichen Fall wurde jedoch klargestellt, dass eine Asylbewerberunterkunft regelmäßig eine Anlage für soziale Zwecke darstellt. Damit liegt eine Nutzungsänderung sowohl im bauordnungsrechtlichen als auch im bauplanungsrechtlichen Sinn vor.
Anders als Erholungssuchende halten sich Asylbewerber nicht nur wenige Wochen sondern für die gesamte Dauer des Asylverfahrens, das sind in der Regel mehrere Monate, im Wohnheim auf. Für diese Zeit stellt sich das Wohnheim als räumlicher Mittelpunkt des Asylbewerbers dar. Zudem ist dessen Aufenthalt nicht freiwillig, sondern erfolgt nach einer Zuweisungsentscheidung der zuständigen Behörde.
Das betreffende Grundstück liegt in einem Mischgebiet, Anlage für soziale Zwecke sind zulässig. Der Nutzungsänderung kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bisherigen Hotel- und Gaststättenbetriebes zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 10.08.2017 15:32 Uhr