Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; erneute Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Marzoll Türk-West"
Daten angezeigt aus Sitzung:
31. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller teilt mit, dass die Stadt Bad Reichenhall derzeit die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Marzoll Türk-West durchführt. Die Gemeinde Piding erhält im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Änderungen des Teilbebauungsplanes.
In der Sitzung vom 22.9.2016 fasste der Bauausschuss folgenden Beschluss:
"Der Bauausschuss erhebt Einwände gegen die Aufstellung des Teilbebauungsplanes "Marzoll Türk-West" wegen der durch die geplante Gewerbeansiedlung weiter zunehmenden Schwerverkehrsbelastung im Gemeindegebiet Piding und fordert deshalb einen Anschluss der
B 21 an die BAB A 8 im Stadtgebiet Bad Reichenhall. Bis zur Erstellung des Autobahnanschlusses wird das Vorhaben abgelehnt."
Die Stadt Bad Reichenhall nahm dazu folgendermaßen Stellung:
"Die Erstellung eines Autobahnvollanschlusses für eine Bundes
fernstraße 8 (A 8) unter Einbeziehung der Bundesstraße 21 (B 21) im Stadtgebiet Bad Reichenhall liegt in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Laut Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein entsteht durch die Anlage ein erhöhtes Verkehrsaufkommen für Piding. Ein Autobahnvollanschluss oder bauliche Maßnahmen an der B 21 vor Inbetriebnahme der Anlage wurden in diesem Zusammenhang von der Straßenbaubehörde nicht gefordert.
Die Einwände wurden zur Kenntnis genommen und abgewogen. Eine Änderung der Planunterlagen wurde durch diesen Belang nicht veranlasst."
Es ist natürlich richtig, dass die Zuständigkeit für einen Autobahnanschluss der B 21 an die A 8 nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bad Reichenhall liegt. Dennoch könnte die Stadt Bad Reichenhall sich für einen entsprechenden Anschluss verwenden, denn ohne deren zutun wird sich an der derzeitigen Situation nichts ändern.
Deshalb wird vorgeschlagen, als Stellungnahme wieder den bereits gefassten Beschluss an die Stadt Bad Reichenhall zu übermitteln.
Diskussionsverlauf
GR Geigl äußert, am letztmals gefassten Beschluss festzuhalten. Allerdings soll zudem gefordert werden, die Tonnagebeschränkung aufzuheben, da es sich hier um einen Betrieb mit Schwerlastverkehr handelt.
GR Steinbrecher kann dem nur zustimmen und befürchtet zudem, dass der Logistikverkehr meistens in der Nacht durch Piding hindurch fahren wird.
GR Pfannerstill regt an, darauf hinzuweisen, dass der Lastwagenverkehr nur rechts abbiegen soll und somit gleich auf die Autobahn fahren kann.
3. BM Dr. Zimmer weist daraufhin, dass der Verkehr auch über Österreich abfließen soll.
Beschluss
Der Bauausschuss erhebt auch weiterhin Einwände gegen die Aufstellung des Teilbebauungsplanes "Marzoll Türk-West" wegen der durch die geplante Gewerbeansiedlung weiter zunehmenden Schwerverkehrsbelastung im Gemeindegebiet Piding und fordert deshalb wiederholt einen Anschluss der B 21 an die BAB A 8 im Stadtgebiet Bad Reichenhall sowie die Aufhebung der 3,5-Tonnen-Beschränkung auf der gesamten B 21 zwischen Grenzübergang und dem Knoten B 20/21. Es ist sicherzustellen, dass der Verkehr auf der B 21 in Richtung Autobahn und Österreich abfließen kann. Bis zur Erstellung eines Autobahnvollanschlusses und der Aufhebung der Gewichtsbeschränkung wird das Vorhaben weiterhin abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:32 Uhr