Bauantrag zur teilweisen Aufschüttung des Grundstücks Fl.Nr. 1551/5


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/5 am Högl im Bereich Nesseltal eine Geländemulde verfüllt wurde. Dieser Vorgang wurde beanstandet und soll nun baurechtlich genehmigt werden.

Die Auffüllung wird nach Angabe des Grundeigentümers seit vielen Jahren vorgenommen, ein genauer Zeitpunkt des Beginns ist nicht mehr bekannt. Das Auffüllmaterial besteht nach Auskunft des Grundeigentümers überwiegend aus reinem Baugrubenaushub von gewachsenem Boden aus Piding und der näheren Umgebung, vor allem aus Bad Reichenhall. Weiter wurde verschiedentlich auch vom Bauhof der Gemeinde Piding Material zum Verfüllen angefahren. Es handelte sich dabei um Material von Bachräumungen und Bodenaushub, z.B. vom Einbau von Spielgeräten. Seit letztem Sommer wurde das Verbringen von Material durch den Bauhof eingestellt. Ferner wurde Aushubmaterial vom Kanalbau Högl eingebracht. Anderes Material wurde und soll nicht verfüllt werden.

Nun liegt der Bauantrag vor. Die Auffüllfläche soll rund 4800 m² betragen, die Auffüllhöhe variiert von 0,00 bis ca. 6,00 m. Das Auffüllmaterial wird planiert und dem vorhandenen Gelände angepasst. Die Fläche wird mit 30 cm Humus überfüllt und mit autochtonem Saatgut eingesät. Die Fläche soll künftig als extensive Viehweide genutzt werden. Der Abfluss des Hangwassers wird durch die veränderte Topografie etwas in Richtung Straße verschoben und in dem bestehenden Abflussgerinne dem Nesselgraben zugeführt. Das Auffüllgelände liegt in keinem Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Es handelt sich um kein kartiertes Biotop. Nach Angaben des Antragstellers werden vom Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten und Lebensräume von der Maßnahme nicht berührt. Erhebliche Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nach derzeitigem Informationsstand nicht erkennbar und werden im Rahmen des weiteren Baugenehmigungsverfahren detailliert geprüft.

Nachdem durch die Auffüllung grundsätzlich keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, wird nach eingehender Prüfung des Sachverhalts vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer stellt fest, dass es sich hier nicht um eine Mulde, sondern um einen Hang handelt und die Geländekante durch die Aufschüttungen immer höher wird und kann somit niemals auf „0“ enden.

Herr Schaller kann es nur so bestätigen, wie es aus dem Bauantrag hervorgeht.

BM Holzner äußert, dass der Hang nach Westen hängt und somit schon auf „0“ enden kann. Allerdings muss diese Sache vom Landratsamt geprüft werden.

3. BM Dr. Zimmer kann nicht nachvollziehen, weshalb erst auf Nachfrage im Bauausschuss im Sommer letzten Jahres geprüft wurde, ob für die Auffüllung überhaupt eine Genehmigung vorliegt. Da die Auffüllungen bereits seit 10 Jahren durchgeführt werden soll nun plötzlich eine illegale Aufschüttung legalisiert werden. Zudem merkt er an, dass eventuell vorhandene geschützte Arten bereits zugeschüttet wurden, ebenso ein wasserführender Graben, welcher im Bayernatlas noch geführt wird. Er hat das Vertrauen in den Bauherren verloren und kann dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Herr Schaller erwidert, dass im Vorfeld Gespräche zwischen dem Grundbesitzer und dem Landratsamt stattfanden. Daraufhin wurde dem Grundeigentümer nahegelegt, einen Bauantrag zu stellen. Aufgrund dieses Bauantrages wird dann alles näher untersucht und das Wasserwirtschaftsamt sowie die Abfallwirtschaft um Stellungnahme gebeten. Jetzt geht es darum, ob der Bauausschuss dem Bauantrag zustimmt oder nicht.
 
Für GR Geigl stellt sich die Frage, ob es zielführend ist, wenn der Bauausschuss darüber abstimmt. Seiner Meinung nach sollte das Landratsamt über die Baumaßnahme entscheiden. Ebenso weist er auf die Aufschüttung am Steinhögl hin, welche aufgrund des öffentlichen Drucks wieder zurückgebaut werden musste.

GR Schlindwein kritisiert in diesem Zusammenhang das Landratsamt, da diese schon über einen längeren Zeitraum darüber Bescheid wissen und erst jetzt auf einen Bauantrag bestehen. Er kann dem nicht zustimmen, da die Mulde bereits zugefüllt wurde und es sich wieder um eine nachträgliche Genehmigung handelt.

GRin Wolf kann auch einer Legalisierung im Nachgang nicht zustimmen und hinterfragt den Sinn der Auffüllung, ob dies für den landwirtschaftlichen Betrieb überhaupt notwendig ist.

GR Bender äußert, dass jedem der Sachstand erläutert wurde und nun eine nachträgliche Verfüllung genehmigt werden soll, damit das Landratsamt die nächsten Schritte einleiten kann.

Für 3. BM Dr. Zimmer stellt sich die Frage, ob man sich hier überhaupt noch im Rahmen der Gesetzte bewegt und kann dem nicht zustimmen. Ebenso möchte er auch geklärt haben, wie sich die Auffüllung mit dem Hochwasser und eventuellen Murenabgängen verhält.

BM Holzner macht darauf aufmerksam, dass eine Fläche von 500 m² genehmigungsfrei ist und eventuell eine höhere Auffüllung am Anfang nicht angedacht war. Die Sache ist nicht ideal gelaufen, aber trotzdem stellt sich die Frage, ob man einer Verfüllung unter normalen Voraussetzungen zustimmen würde oder nicht.

GR Pfannerstill hält es für sinnvoller, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und den Antrag durch das Landratsamt prüfen zu lassen.

3. BM Dr. Zimmer kann dem Beschlussvorschlag trotzdem nicht zustimmen, da keine Voraussetzungen enthalten sind, unter denen der Bauausschuss zustimmen könnte.

GR Bender weist darauf hin, dass auch bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags das Landratsamt immer noch das gemeindliche Einvernehmen ersetzten kann und stellt den Antrag auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Dem Antrag von GR Bender auf Beendigung der Diskussion und Abstimmung wird zugestimmt.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Verfüllen einer Geländemulde mit einer Fläche von ca. 4800 m² auf dem Grundstück Fl.Nr. 1551/5 am Högl im Bereich Nesseltal zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.03.2019 10:44 Uhr