Bauantrag zum Errichten einer Gewerbehalle in Bad Reichenhall, Ortsteil Marzoll; Stellungnahme zum Bauvorhaben gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 13

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller lässt wissen, dass in Bad Reichenhall Ortsteil Schwarzbach im Bereich zwischen Autobahn und B 21 südwestlich der Fa. Reber ein Gewerbebetrieb errichtet werden soll. Die Gemeinde Piding wurde von der Stadt Bad Reichenhall gemäß Art. 65 Abs. 1 BayBO um Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben gebeten.

Das Baugrundstück liegt an der B 21. Wegen des Fehlens einer Autobahnausfahrt im Stadtgebiet führt der Zielverkehr zu diesem und weiteren Gewerbebetrieben von der Autobahn zwangsweise von der BAB-Ausfahrt in Piding über die B 20 zur B 21.
Wie bereits bei anderen Gelegenheiten, z.B. bei den Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Marzoll Türk-West“ vom 22.9.2016 und 22.2.2017, erhebt die Gemeinde Piding nach wie vor erhebliche Bedenken gegen eine weitere Zunahme des Lkw-Verkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding.
Die Ansiedlung von Gewerbegebieten im Stadtgebiet Bad Reichenhall, vor allem im Ortsteil Marzoll, erhöht sich zunehmend. Auf dem Nachbargrundstück des vorliegenden Vorhabens wird in Kürze ein weiterer Großbetrieb entstehen. Der durch diese Betriebe ständig wachsende Schwerverkehr belastet die Anlieger der B 20 auf ein mittlerweile unzumutbares Maß; die B 20 ist absolut überlastet.
Die Gemeinde Piding fordert daher wiederholt und eindringlich einen Autobahnanschluss der B 21 im Stadtgebiet von Bad Reichenhall. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, sich nachdrücklich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen. Verweise auf die ausschließlichen Zuständigkeiten anderer Behörden können nicht mehr akzeptiert werden. Der Anstoß für einen Autobahnanschluss muss von der Stadt Bad Reichenhall kommen.

Im Zusammenhang mit dieser Stellungnahme ist noch zu bemerken, dass zu den angeführten Stellungnahmen aus den Jahren 2016 und 2017 die Gemeinde Piding bislang noch keine Auskünfte über die Bewertung der Stellungnahmen erhalten hat. Die Stadt Bad Reichenhall soll gebeten werden dies nachzuholen.

Diskussionsverlauf

BM Holzner betont, dass Piding nicht gegen die Ansiedlung von Gewerbe ist. Allerdings soll endlich in der Stadt Bad Reichenhall das Anliegen der Gemeinde, die B 21 an die A 8 anzuschließen, gehört bzw. umgesetzt und nicht vor sich hergeschoben werden.

GR Pfannerstill legt dar, dass die Stadt Bad Reichenhall einen Betrieb nach dem anderen ansiedeln und sich vehement gegen einen Anschluss der B 21 an die A 8 weigern und diesen mit allen Mitteln verhindern wollen.

GR Geigl merkt an, dass es sich hier um keine gute Nachbarschaft handelt, wenn nicht einmal Stellungnahmen beantwortet werden.

GRin Wolf und GR Rotter halten es für angebracht, dass die Stadt Bad Reichenhall endlich überlegen soll, welche Konsequenzen diese Auswirkungen auf die Gemeinde Piding hat.

Beschluss

Die Gemeinde Piding erhebt weiterhin erhebliche Einwände gegen eine weitere gewerbliche Entwicklung im Stadtgebiet von Bad Reichenhall wegen der damit verbundenen ständigen Zunahme des Schwerverkehrs auf der B 20 im Gemeindegebiet Piding. Die Stadt Bad Reichenhall wird aufgefordert, zur Vermeidung von weiteren Nachteilen für die Gemeinde Piding sich bei den zuständigen Behörden nachdrücklich für einen Anschluss der B 21 an die Bundesautobahn A 8 einzusetzen und die Gemeinde Piding über den jeweiligen Sachstand zu informieren.
Weiter wird die Stadt Bad Reichenhall gebeten über das Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen vom 22.9.2016 und 22.2.2017 zu berichten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 10:44 Uhr