Verkehrsregelung in der Hosemannstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 15

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2016 unter Top 4.2 der Antrag von Verkehrsreferent Geigl behandelt wurde, in dem dieser beantragt, dass in der Hosemannstraße Schilder aufgestellt werden sollen, die auf die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" hinweisen. Im Verlauf der Diskussion stellte GR Grünäugl gemäß der Geschäftsordnung einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt "Vorfahrtsregelung in der Hosemannstraße". Eine Abstimmung über diesen Antrag wurde nicht durchgeführt.
Zunächst wurde dann die von Verkehrsreferent Geigl beantragte Beschilderung mehrheitlich abgelehnt.
Nachfolgend wurde beschlossen, in der Hosemannstraße einer Änderung der Vorfahrt von "rechts vor links" auf "Vorfahrtsstraße" zuzustimmen. Dieser Beschluss ist aus Sicht der Geschäftsleitung der Gemeinde Piding wegen einer fehlenden Abstimmung über die Erweiterung der Tagesordnung ungültig.
Zwischenzeitlich wurde eine Stellungnahme vom Sachbearbeiter Verkehr von der Polizei Bad Reichenhall zur Situation in der Hosemannstraße angefordert. In dieser Stellungnahme spricht sich der Sachbearbeiter gegen eine Änderung der Vorfahrtsregelung aus. Die "rechts vor links" Regelung soll aus Sicht der Polizei beibehalten werden.
Auch bezüglich der von Verkehrsreferent Geigl beantragten Hinweisschilder auf eine "rechts vor links" Regelung äußert sich der Sachbearbeiter Verkehr negativ.

Diskussionsverlauf

3. BM Dr. Zimmer hält die jetzige „rechts vor links“ für sinnvoll, zumal auch kein Unfallpotenzial gegeben ist und somit sogar langsamer gefahren wird. Diesbezüglich spricht er sich dafür aus, die Vorfahrtsänderung in der Untersbergstraße von „Vorfahrtsstraße“ auf „rechts vor links“ wieder zu ändern. Da beide Straßen unter anderem „Schulwegstraßen“ sind und hier auf langsames und sicheres Fahren geachtet werden muss.

GR Geigl äußert, dass er nichts gegen die Beibehaltung der jetzigen Verkehrsregelung in der Hosemannstraße hat und lediglich auf eine Bürgeranfrage hin eine Vorfahrtsänderung beantragte.

GR Rotter spricht sich dafür aus, die Hosemann- und Untersbergstraße gleichzustellen.

BM Holzner nimmt zur Kenntnis, dass in einer der nächsten Sitzungen über die Vorfahrtsänderung in der Untersbergstraße beraten werden soll.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Vorfahrtsänderung in der Hosemannstraße an allen Einmündungen von "rechts vor links" auf "Vorfahrtsstraße" zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 20.03.2019 10:44 Uhr