Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme zur Ausfstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung "St. Zeno Süd" nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2020 ö 10

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Stadtrat Bad Reichenhall hat am 12.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ beschlossen, sagt Herr Schaller. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- und Gewerbebebauung geschaffen werden. Hierbei sollen die Flächen für die derzeitige Bankfiliale an der Münchner Allee 2 in einem separaten Gebäude auf dem Grundstück Mozartstr. 1 erweitert werden. Als Nutzungsmaß soll eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,8 mit unterschiedlichen Gebäudehöhen für das zu errichtende Gebäude mit einer Höhe bis zu 22,50 m festgesetzt werden.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Bad Reichenhall unter Rathaus-online – Bauleitplanungen nachzulesen.
Die Unterlagen wurden eingehend geprüft. Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Piding waren nicht festzustellen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der Aufstellung des Bebauungsplanes 8. Änderung „St. Zeno Süd“ der Stadt Bad Reichenhall; Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2020 14:05 Uhr