Erhebung Kita-Gebühren aufgrund von pandemiebedingten Einrichtungsschließungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Piding (Gemeinde Piding) | 1. Sitzung des Gemeinderates | 04.05.2020 | ö | 7 |
Beschluss
Die Gemeinde Piding erhebt für den Zeitraum ab 01. April 2020 keine Gebühren nach §§ 4 und 5 der Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung; den Gebührenschuldnern wird die Gebühr insoweit erlassen. Diese Regelung gilt auch für Kinder in der Notbetreuung und im Übrigen solange, vorläufig befristet jedoch bis 30. Juni 2020, bis die behördlich ausgesprochenen Betriebsbeschränkungen der Kindertageseinrichtungen wieder voll umfänglich aufgehoben sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.06.2020 08:35 Uhr