Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Petersplatz 5 (Fl. Nr. 78)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.07.2020 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller verkündet, das auf dem Grundstück Petersplatz 5 stehende alte Wohngebäude soll abgebrochen und durch ein Zweifamilienhaus mit Carport ersetzt werden. Das geplante Wohngebäude soll eine Grundfläche von 16,00 x 8,50 m und eine Firsthöhe von ca. 7,67 m erhalten. Entgegen dem Bestandsgebäude wird der Neubau in Richtung Norden verschoben; der vorhandene Schuppen wird entfernt.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet (MI). Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die vorgesehene Bebauung fügt sich problemlos in die nähere Umgebung ein. Die Überbauung des Grundstücks kann in der vorliegenden Form noch hingenommen werden, insbesondere auch unter dem Aspekt der Innenraumverdichtung. Die Grundstücke in der Nachbarschaft weisen zum Teil einen höheren Versiegelungsgrad auf, sodass die vorgelegte Planung akzeptiert werden kann. Die versorgungstechnische Erschließung des Grundstücks ist vollständig, die Zufahrt ist durch ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrtrecht sichergestellt.
Die notwendigen vier Stellplätze nach der Stellplatzsatzung sind mit dem Carport und auf dem Freigelände nachgewiesen.
Nach Prüfung des Bauantrages kann eine Zustimmung empfohlen werden.

Diskussionsverlauf

Der Tatbestand, dass die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Garagen und der Werkstatt des Nachbargrundstücks nicht eingehalten sind, unterliegt der Prüfung durch das Landratsamt, schiebt Herr Schaller nach. Er wird diesbezüglich in seiner Stellungnahme an das Landratsamt einen Hinweis anbringen.

GR Brüderl bezeichnet die Zufahrt zum Baugrundstück als sehr schmal. Er erkundigt sich, ob der Baustellenverkehr geregelt ist.
Herr Schaller verweist auf das bestehende Geh- und Fahrtrecht.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Petersplatz 5 (Fl. Nr. 78) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.08.2020 13:12 Uhr